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In dieser Anfang 1997
publizierten Broschüre wurde zum ersten Mal beschrieben,
wie das "Antirassismusgesetz" in der Schweiz mit Lug
und Trug durchgeboxt wurde und welche Absichten es verfolgt. Grafs
Schrift, die wir hier mit einigen Kürzungen wiedergeben,
ist beim Verlag Neue Visionen, Postfach, 5436 Würenlos/Schweiz
erhältlich.
Dr. Traugott A. Zimmerli
Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit des
Vaterlandes nach
aussen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Inneren, Schutz der
Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer
gemeinsamen Wohlfahrt.
Bundesverfassung der Eidgenossenschaft, Artikel 2
Es ist eigentlich unwesentlich zu wissen, ob es die Schweiz noch
geben wird oder nicht (...) Ob die Schweiz innerhalb einer grösseren
Einheit als Staat überlebt oder nicht, ist mir selber nicht
so wichtig (...) Vorausgesetzt, die Schweiz überlebt: Es
wird eine bunte Schweiz sein, regenbogenfarbig, wie man das in
Frankreich ausdrückt (...) Es wird noch viel mehr Mischehen
geben. Das wird uns guttun.
Ruth Dreifuss, jüdische Bundesrätin der Schweiz
(1)
Im Prinzip sind wir alle käuflich, es ist nur eine Frage
des Preises. Für 100'000 Franken bin ich sicher nicht käuflich.
Flavio Maspoli, Schweizer Politiker (Glückspost, 2. Mai 1996)
Es ist uns unerträglich, dass irgendwo auf der Welt ein irriger
Gedanke existiert, wie geheim und kraftlos er auch sein mag.
George Orwell (2)
Sevilla 1992. Bei der Weltausstellung bemüht sich jede Nation
naturgemäss, ihre Vergangenheit und
Gegenwart in leuchenden Farben zu malen. So erregt beispielsweise
der Pavillon Mexikos mit
seiner prächtigen Ausstellung über die ruhmreiche Mayakultur
allgemeine Bewunderung. Einem
Land aber ist augenscheinlich daran gelegen, sich in ein möglichst
ungünstiges Licht zu setzen,
nämlich der Schweiz. "Suiza no existe"- "Sie
Schweiz existiert nicht". Die frohe Botschaft springt
dem verdutzten Besucher gleich beim Betreten des Schweizer Pavillons
ins Auge, und er ziert auch das T-Shirt der Empfangsdame am Informationsstand.
Drei ausgestopfte Kuhköpfe führen dem Wissbegierigen
anschaulich die "Diversidad de Suiza", die "Verschiedenartigkeit
der Schweiz", vor Augen, und allenfalls noch bestehende Zweifel
an der Stossrichtung dieser Selbstdarstellung räumt ein weiterer,
unübersehbar an verschiedenen Stellen ausgehängter Slogan
aus: "700 años son suficientes - 700 Jahre sind genug" (3).
Tumbe Witzelei? Provokation um der Provokation willen? Mitnichten,
der Wahnsinn hat Methode. Nach dem Willen jener, welche die Politik
unseres Landes gestalten, soll die Schweiz in der Tat verschwinden,
und zwar am liebsten schon gestern, wie die Amerikaner zu sagen
pflegen. Zu den Segnungen der Neuen Weltordnung passt das, was
das Wesen dieses Staates ausmacht, nämlich wie die Faust
aufs Auge.
Wir Schweizer bilden keine eigene Ethnie; sprachlich, abstammungs-
und kulturmässig sind wir
Deutsche, Franzosen oder Italiener. Die schweizerdeutschen Dialekte,
welche die deutschsprachige
Minderheit als Mittel der Identitätswahrung bewusst pflegt,
stellen nur Varianten der lemannischen
Mundart dar, die auch nördlich und östlich der Landesgrenzen
gesprochen wird. So etwas wie eine
eigenständige Schweizer Literatur gibt es nicht; die grossen
Deutschschweizer Schriftsteller wie
Keller, Gotthelf, Meyer und Dürrenmatt werden einfach der
deutschen Literatur zugerechnet. Seine
Rechtfertigung findet unser Stat in zwei ideellen Grundsätzen.
Der erste ist der Gedanke der
Freiheit, wie ihn Schiller in seinem Wilhelm Tell besungen hat.
Der zweite ist der Gedanke des
Föderalismus, der bedeutet, dass kein Landesteil von einem
anderen, grösseren und wirtschaftlich
stärkerem, bevormundet und seiner Eigenart beraubt werden
darf. Für ein künftiges, wahrhaftiges
Vereinigtes Europa, eine Föderation souveräner und in
ihrer Tradition verwurzelter Vaterländer,
könnte die Schweiz als Inspirationsquelle, ja als Vorbild
dienen. Entfallen diese beiden Ideale, die
Freiheit und der Föderalismus, so waren 700 Jahre in der
Tat genug; unser Land hat dann keine
Existenzberechtigung mehr, und die beste Lösung wäre
in diesem Fall, es auf Deutschland,
Frankreich und Italien aufzuteilen. Im Vergleich zu dem uns zugedachten
Schicksal, dem Aufgehen in dem von einer anonymen Brüsseler
Bürokratie regierten, gleichgeschalteten Maastricht-Europa,
das seinerseits nur die Vorstufe für die Einbringung der
europäischen Länder in einen totalitären Weltstaat
darstellen soll, wäre dies unbedingt die vorzuziehende Variante.
Da die Eingliederung der Schweiz in Maastricht-Europa vor allem
aufgrund ihres spezifischen
politischen Systems, das bei dermassen weitreichenden Entscheidungen
eine Volksabstimmung
zwangsläufig voraussetzt, keine einfache Sache ist, wurden
seit langem Schritte in die Wege
geleitet, um sie bereits vor ihrem Anschluss an den Brüsseler
Moloch von innen sturmreif zu
schiessen, d.h. geistig restlos gleichzuschalten. Während
unsere Soldaten immer noch brav die
Verteidigung des Vaterlandes gegen den bösen Feind von aussen
üben, hat sich der innere Feind
Schritt für Schritt in sämtlichen Institutionen eingenistet
und hält sie in unterschiedlich starkem
Masse in seinem Würgegriff. Am erfolgreichsten war er bei
seinem Griff nach der Herrschaft über die Medien und das
Geistesleben. Längst sind alle patriotischen, der Neuen Weltordnung
gegenüber kritisch gesinnten Journalisten aus den Zeitungsredaktionen
und Fernsehstudios entfernt worden; keine oppositionelle Stimme
kommt mehr zu Wort; über kein echtes Problem darf mehr offen
diskutiert werden; "Debatten" in der Presse, an Radio
und Fernsehen sind meist nur noch wohlinszenierte Rituale, bei
denen alle Gesprächspartner mit anderen Worten dasselbe von
sich geben. Die politische Auseinandersetzung erschöpft sich
im Herunterleiern von Schlag- und Schimpfwörtern, die intellektuelle
und geistige Verödung hat unvorstellbare Ausmasse erreicht,
und der "Pluralismus" äussert sich noch darin,
dass der Käufer am Kiosk die Wahl zwischen einer grossen
Zahl von Blättern besitzt, die allesamt die gleiche internationalistische
und "multikulturelle" Ideologie predigen, die einen,
wie die "bürgerliche" Neue Zürcher Zeitung,
auf vornehm-gesetzte, die anderen, wie die linksextreme Wochenzeitung,
auf lärmig-aggressive Weise.
Nicht, dass Abweichungen von der Norm grundsätzlich nicht
geduldet würden; in manchen Fällen
ist sie sogar ausdrücklich willkommen. "Das schwule
Paar Bart Storm und Stephan Diggelmann ist seit einem Jahr verheiratet!",
jubelt die Schweizer Illustrierte vom 2. September 1996, die im
Vorjahr ausgiebig über die erste, von einem Pfarrer namens
Klaus Bäumlin vollzogene
Schwulenhochzeit berichtet hatte, und auf einem Reklameplakat
für Mineralwasser enthüllt uns ein
Adrian Ramseier, Gemeinderat, seinen Herzenswunsch: "Ich
will meinen Freund heiraten dürfen!" So also sieht der
Pluralismus aus, mit dem uns dieses Regime beglückt!
Bei Wahlen darf der "mündige Bürger" zwischen
einer Reihe von "staatstragenden" Parteien
aussuchen, die durchwegs dieselbe Zielsetzung vertreten: Erstens
soll die Schweiz durch ihr
Aufgehen in Maastricht-Europa als Staat abgeschafft werden, und
zweitens soll neben dem
Schweizer Staat auch gleich noch das Schweizer Volk verschwinden.
Bewirkt werden soll letzteres
durch die künstliche Herabdrückung der einheimischen
Geburtenrate mittels Förderung der
Abtreibung und familienfeindlicher Gesetze (Bestrafung kinderreicher
Familien durch lächerlich
niedriges Kindergeld und Erschwerung der Adoption) sowie durch
die massive Ankurbelung der
Einwanderung von Menschen fremder Rassen und Kulturen, in letzter
Zeit ganz gezielt aus
Schwarzafrika. Hand in Hand mit der gesteuerten Masseninvasion
geht eine immer aufdringlichere Werbung für die Rassenmischung
zwischen Weiss und Schwarz in Medien und Plakatreklame einher.
So soll jenes Zukunftsideal erreicht werden, das Graf Richard
N. Coudenhove-Kalergi,
Hochgradfreimaurer und Führer der Paneuropa-Union, der geistigen
Wegbereiterin der EU, bereits im Jahre 1925 mit atemberaubender
Offenheit dargelegt hat (4):
Da alle "staatstragenden" Parteien, "Sozialisten"
wie "Liberale", "Christdemokraten" wie
"Konservative", auf die Verwirklichung dieser hehren
Vision eingeschworen sind, stellen "Wahlen" heutzutage
nur noch ein Kasperletheater dar, bei dem unschuldige Kinder atemlos
mitfiebern, wenn der wackere Kasper das böse Krokodil verhaut,
ohne zu merken, dass beide Figuren von derselben Hand hinter dem
Vorhand gelenkt werden.
In unseren Nachbarstaaten existiert eine geistige und politische
Opposition. In der Schweiz, wo die
parteipolitische Rechte zerstritten, ohne zündende Ideen,
ohne Führerpersönlichkeiten und ohne Mut ist, wo eine
organisierte geistige Opposition nicht mehr besteht, geht der
Widerstand gegen den totalen Kahlschlag seit Jahren praktisch
nur noch von einer Handvoll Einzelpersonen aus.
Doch für die Strategen der Neuen Weltordnung, welche die
Menschheit in eine blökende
Hammelherde zu verwandeln trachten, ist schon ein Querdenker einer
zuviel. Vor dem 1. Januar
1995 konnten Dissidenten, insbesondere Kritiker der jüdischen
Version vom 2. Weltkrieg und vom "Holocaust" sowie Widersacher
der "Multikultur", lediglich in ihrer beruflichen Existenz
vernichtet, nicht aber strafrechtlich belangt werden. Ein Musterbeispiel
dafür, wie man mit solchen
Andersdenkenden verfuhr, war das Schicksal des Anthroposophen
Bernhard Schaub, Deutsch- und Geschichtslehrer an der Rudolf-Steiner-Schule
Adliswil. In einem 1992 erschienenen dünnen, aber gehaltvollen
Buch mit dem Titel Adler und Rose (5) stellte er die
deutsche Geschichte anders dar, als es erlaubt ist. Mehrere Monate
lang wurde das kleine Werk unbeanstandet vertrieben, bis
Presse, Rundfunk und Fernsehen durch den Vater einer jüdischen
Schülerin Schaubs Wind von der ketzerischen Schrift bekamen,
in welcher der Verfasser unter anderem die verruchte Forderung
aufstellte, man möge doch, um die wirkliche Opferzahl von
Auschwitz zu ermitteln, mit
kriminalistischen Methoden vorgehen wie bei einem gewöhnlichen
Mordprozess, statt sich auf die
Schätzungen sowjetischer Kommissionen zu verlassen. Ein kurzes
Kläffkonzert der Medien-Köter reichte aus, um die Schulleitung
so einzuschüchtern, dass sie den Vater von zwei Kindern im
Jahre 1993 fristlos und ohne Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung
entliess.
Die Treibjagd auf Schaub lief streng nach bolschewistischem Muster
ab, freilich mit dem wichtigen Unterschied, dass als krönender
Abschluss kein Blattschuss in Gestalt einer Verhaftung des Gedankenverbrechers
erfolgte, denn für einen solchen existierte das juristische
Arsenal eben noch nicht. Der russische Philosoph Gennadi Bondarew
kommentiert den Vorgang wie folgt (6):
Ja, Russlands Vergangenheit ist uns als Zukunft zugedacht. Ebenso
wie in der ehemaligen UdSSR werden die Medienkampagnen regelmässig
von ein und derselben Zeitung eingeleitet. In letzter Zeit fiel
diese Rolle dem Berner Bund zu, der, oft in Zusammenarbeit mit
der linksalternativen Wochenzeitung, das Trommelfeuer eröffnete,
worauf der Rest der freiheitlich-demokratischen Medienwelt jeweils
nachzog. So haben die beiden Blätter, das "bürgerliche"
und das linksradikale, im März 1996 gemeinsam die bulgarische
Botschafterin in Bern, Elena Kirtcheva, abgeschossen. Ihr Verbrechen
bestand darin, mit einem Rechten verheiratet zu sein.
Es versteht sich von selbst, dass jede Schikane, jede Unterdrückungsmassnahme,
jede Vernichtung einer beruflichen Existenz heuchlerisch mit der
Berufung auf erhabene Ideale gerechtfertigt wird. So machte sich
ein sozialdemokratischer Politiker namens Carl Miville in der
Basler Zeitung vom 21. Oktober 1993 für das sogenannte "Antirassismusgesetz",
das für die Äusserung unorthodoxer Meinungen zur Zeitgeschichte
Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis vorsieht, mit folgenden
Argumenten stark:
Die UNO-Konvention gegen den Rassismus ist 30 Jahre alt und bisher
von nahezu
130 Staaten unterzeichnet worden (...) Jedenfalls möchte
die Schweiz dieser
Konvention nun endlich auch beitreten, und Voraussetzung dafür
sind Strafnormen
gegen rassistische Untaten (...) Die Meinungsfreiheit ist ein
hohes Gut - noch höher
einzustufen ist die Menschenwürde.
Im Namen der "Menschenwürde" sollen also Andersdenkende
drei Jahre lang eingesperrt werden
können! Wir leben ganz offensichtlich bereits in Orwells
Jahr 1984, wo die geschichtlichen
Tatsachen im Wahrheitsministerium gefälscht, die Rationen
vom Überflussministerium gekürzt, die Angriffskriege
vom "Friedensministerium" geplant und die politischen
Häftlinge im
"Liebesministerium" gefoltert werden.
II Die Vorgeschichte des "Antirassismus-Gesetzes" und
dessen Annahme durch das Parlament
Am 12. Februar 1987 berichtete die Jüdische Rundschau
Maccabi, Basel, unter der Überschrift
"Schweiz erhält ein Antirassismusgesetz" gar Interessantes:
Auch in der Schweiz soll es bald, wie in verschiedenen europäischen
Ländern, ein
Anti-Rassismus-Gesetz geben. Dies hat die [jüdisch-stämmige,
J.G.] Vorsteherin des
Eidgenössischen Justiz- und Poli-zeidepartementes, Elisabeth
Kopp, unlängst in
einem Brief an den Genfer Nationalrat Gilles Petitpierre, der
Mitglied der Licra
(Interna-tionalen Liga gegen Rassismus und Antisemitismus) ist,
bekräftigt (...) Die
Licra hatte ein entsprechendes Gesetz vorgeschlagen (...) Es wäre
mehr als zu
begrüssen, wenn auch die Schweiz ein ent-sprechendes Gesetz
hätte, um gegen Leute
vom Schlage eines Max Wahl oder einer Mariette Paschoud vorzugehen.
Gerade im
Fall des "Eidgenoss" hat die JR [Jüdische Rundschau]
wiederholt darauf
hingewiesen, wie stossend es ist, dass hierzulande gedruckt und
vertrieben werden
darf, was z.B. in der BRD verboten und unter Strafe gestellt ist.
(Bei der Licra handelt es sich um eine jüdisch gelenkte,
hauptsächlich in Frankreich und der
Westschweiz tätige internationale Organisation. - Dr. Max
Wahl, ein couragierter Jurist und
Publizist, waltete als Herausgeber der - Anfang 1995 eingestellten
- nationalistischen und
revisionistischen Zeitung Eidgenoss, welche der schweizerfeindlichen
Lobby in jeder Ausgabe
empfindlich auf die Finger klopfte, wodurch Wahl zum meistbeschimpften
Mann der Nation wurde;
die Zahl der Hetzartikel gegen ihn dürfte in die Tausende
gegangen sein. - Die Lausanner
Historikerin und Lehrerin Mariette Paschoud wurde 1986, ähnlich
wie sieben Jahre später Bernhard
Schaub, infolge einer Medien-Schmutzkampagne aus dem Schuldienst
entlassen. Sie hatte die
fluchwürdige Untat begangen, sich für eine offene Diskussion
der Thesen des französischen
Historikers Henri Roques einzusetzen.)
Woher wusste die Jüdische Rundschau Maccabi bloss bereits
1987, dass die Schweiz viele Jahre
später ein "Antirassismusgesetz" erhalten würde?
Entweder verfügte der Maccabäer-Tross vom
Rheinknie über hellseherische Fähigkeiten, oder aber
er wusste ganz genau, wer hinter den
Kulissen der Politik die Fäden zieht. Letzteres scheint mir
wahrscheinlicher.
Ganz ohne Widerstand ging es freilich schon nicht ab. Am 4. April
1990 wies der Zürcher
Regierungsrat die ihm knapp vier Monate zuvor zugestellte bundesrätliche
Vorlage für ein
"Antirassismusgesetz" schroff zurück, denn (7): "Das Gesinnungsstrafrecht wurde in der
Schweiz
bisher immer als den totalitären Staaten eigentümlich
verurteilt und abgelehnt."
Was in den darauffolgenden Jahren hinter der Bühne vor sich
ging, mit welchen Methoden
widerborstige Politiker und Journalisten kirre gemacht wurden,
wissen wir nicht. Jedenfalls scheint der Widerstand erheblich
gewesen zu sein, verflossen doch nach der Maccabäer-Prophezeiung
noch fast sechs Jahre, bis das "Antirassismusgesetz"
schliesslich am 17. Dezember 1992 vom Nationalrat, der Zweiten
Kammer des Parlaments, mit 102 gegen 13 Stimmen (bei 87 Enthaltungen)
angenommen wurde.
Neben den drei kleinen im Parlament vertretenen Rechtsparteien,
der Autopartei (heute
Freiheitspartei), den Schweizer Demokraten und der Tessiner Regionalpartei
Lega dei Ticinesi,
stimmten nur drei oder vier Abgeordnete der beiden Zentrumsparteien
FDP und SVP gegen das
Gesetz; es gab also im Schweizer Nationalrat noch dreizehn Eidgenossen.
Zur Riege der
siebenundachtzig Lauen, die sich wie weiland Pontius Pilatus die
Hände in Unschuld wuschen und
sich der Stimme enthielten, gehörte Christoph Blocher, steinreicher
Unternehmer und populistischer Führer des rechten Flügels
der SVP (Schweizerischen Volkspartei). Blocher hatte zwei Wochen
zuvor den grössten Sieg seiner politischen Laufbahn eingeheimst:
Die gegen fast das gesamte Establishment einschliesslich eines
Grossteils seiner eigenen Partei geführte Schlacht gegen
den Beitritt der Schweiz zum EWR (Europäischer Wirtschaftsraum),
bei der Blocher die Rolle des Zugpferdes spielte, hatte den EWR-Gegnern
einen triumphalen Abstimmungssieg beschert: 51% der Stimmenden
sowie eine klare Mehrheit der Kantone verwarfen den Beitritt zu
einer Organisation, die laut einem unserer Bundesräte zum
"Trainingslager für die EU" hätte werden sollen.
Hätte sich Blocher gegen das "Antirassismus-Gesetz"
gestemmt und ein Referendum dagegen in die Wege geleitet, so hätte
ich diesen Text nicht zu schreiben brauchen: Eine massive Nein-Mehrheit
hätte den unverschämten Anschlag auf unsere Meinungsfreiheit
"bachab geschickt", wie man in der Schweiz zu sagen
pflegt. Doch verliess Blocher vor der Abstimmung den Saal, und
nach dem Zustandekommen des Referendums sicherte er Sigi Feigel,
dem Ehrenpräsidenten der Jüdischen Cultusgemeinde Zürich
und Einpeitscher der Kampagne zugunsten des Gesetzes, brieflich
seine Unterstützung zu. Dies dürfte Hunderttausende
von an und für sich freiheilich denkenden Schweizern zum
Umkippen bewegt haben, etwa nach dem Motto: "Wenn sogar der
senkrechte Patriot Blocher das Gesetz unterstützt, muss es
ja wirklich nötig sein."
Führen wir uns nun den Text des Artikels 261bis des Schweizerischen
Strafgesetzbuches zu Gemüt, jener juristischen Monstrosität,
welche der Schweizer Nationalrat im Dezember 1992 (und der Ständerat,
die erste Kammer des Parlaments, am 9. März 1993 mit 27 zu
null Stimmen bei 19
Enthaltungen) gutgeheissen hat.
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen
wegen ihrer Rasse, Religion oder Ethnie zu Hass oder Diskri-minierung
aufruft, - wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf
die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen
einer Rasse, Religion oder Ethnie gerichet sind, - wer mit dem
gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder
daran teilnimmt, - wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild,
Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person
oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Religion oder
Ethnie in ihrer Menschenwürde angreift oder aus einem dieser
Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit
leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
- wer einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer
Rasse, Religion oder Ethnie das Recht auf Zugang zu einem Ort
oder Dienst, der für die Benützung durch die Öffentlichkeit
vorgesehen ist, wie Verkehrsmittel, Hotels, Gaststätten,
Cafés, Theater oder Parks, verweigert,
wird mit Gefängnis [bis zu drei Jahren] oder Busse bestraft.
Im Vorfeld der Abstimmung wurde beim Stammtisch endlos darüber
palavert, ob man bei einer
Annahme des Gesetzes einen Neger noch als "Schoggichopf"
(Schokoladenkopf), einen Italiener als "Tschingg" (abschätziger
Ausdruck, der sich vom italienischen Wort "cinque",
fünf, ableitet) oder einen Deutschen als "Schwob"
betiteln dürfe, oder ob man auch weiterhin eine Initiative
gegen die illegale Einwanderung lancieren könne. Nicht einer
von tausend zechenden Stammtischbrüdern wusste, dass es in
Wirklichkeit ausschliesslich um den Schutz der Juden vor jeglicher
Kritik und die Unterdrückung des Holocaust-Revisionismus
ging. (Die Revisionisten vertreten die Ansicht, dass es im Dritten
Reich nie einen Plan zur Ausrottung der Juden gab, dass keine
Vernichtungslager und Hinrichtungsgaskammern existiert haben und
dass als Folge der NS-Judenverfolgung nicht sechs Millionen, sondern
maximal eine Million Juden ums Leben gekommen sind; dass es, vor
allem an der Ostfront, auch zu Erschiessungen von Juden kam, wird
nicht bestritten.) Der ganze Rest des Gesetzestextes ist lediglich
Blabla zur Verschleierung dieses Tatbestandes. Um eine legale
Eindämmung der Drittweltinvasion zu sabotieren, brauchen
die Herren in Bern nämlich überhaupt keine gesetzliche
Grundlage mehr: Eine vollkommen ordnungsgemäss zustande gekommene
Initiative der Schweizer Demokraten gegen den Asylmissbrauch wurde
kurzerhand wegen "Unvereinbarkeit mit internationalem Recht"
für ungültig erklärt, obgleich dieser Ausschliessungsgrund
laut Gesetz gar nicht existiert.
Der entscheidende Abschnitt des "Antirassismus"-Paragraphen
ist jener, in dem es um das
"Leugnen, Verharmlosen oder Rechtfertigen" von Völkermord
geht, und dass damit nicht jener in
Kambodscha oder Ruanda gemeint ist, leuchtet unschwer ein. Nun
haben die Autoren des
Gesetzestextes erfreulicherweise jämmerlich gepfuscht und
Artikel 261bis so hanebüchen
formuliert, dass auch bei einem nur halbwegs rechtsstaatlichen
Verfahren kein Revisionist für
schuldig befunden werden kann. Wo beginnt z.B. Völkermord?
Wenn 2% eines Volkes umgebracht werden? Oder 20%? Setzt der Begriff
eine systematische Ausrottungspolitik voraus, oder liegt Völkermord
auch dann vor, wenn ein Teil eines Volkes deportiert wird und
dann grossenteils an nicht zu kontrollierenden Epidemien stirbt?
Eine allgemein anerkannte Definition fehlt.
Ferner fordert der Gesetzestext dem Gericht die Fähigkeit
des Gedankenlesens ab. "Leugnen"
heisst, im Gegensatz zum neutralen Ausdruck "bestreiten",
etwas wider besseres Wissen in Abrede stellen. Somit kann der
Richter einen Revisionisten nur dann verurteilen, wenn er nachweisen
kann, dass der Angeklagte zwar an den - wie immer definierten
- "Völkermord" an den Juden glaubt, aber so tut,
als glaube er nicht daran. Und selbst wenn er dem Beschuldigten
nachgewiesen hat, dass er einen Völkermord leugnet, braucht
es zu einem Schuldspruch immer noch den Beweis, dass er dies in
der Absicht tut, eine Person und Gruppe wegen ihrer Rasse, Religion
oder Ethnie anzugreifen; der Richter muss also abermals Gedanken
lesen können.
Natürlich ist allein schon die Vorstellung absurd, dass Gerichte
zum Entscheid über historische
Tatsachen befugt sein sollen, von denen sie nichts verstehen.
Hat Wilhelm Tell gelebt? Ein
Gerichtsurteil muss her! Lag das sagenhafte Atlantis im Atlantik
oder im Mittelmeer? Entscheidet
euch, ihr Richter!
Nun wird man einwenden, es gehe weder um Wilhelm Tell noch um
Atlantis, sondern um den
"Holocaust". Bitte sehr - hier die Liste der Opferzahlen,
welche die orthodoxen, d.h. die Judenausrottungsthese verfechtenden
Historiker für das Konzentrationslager Auschwitz behaupten.
Wieviele Menschen kamen in Auschwitz um?
9'000'000 laut dem Film Nuit et Brouillard
8'000'000 laut der französischen Ermittlungsstelle für
Kriegsverbrechen (1945)
5'000'000 laut Le Monde vom 20.4. 1978
4'000'000 laut dem Nürnberger Dokument URSS-008
3'500'000 bis 4'500'000 laut Eugen Kogon (Der SS-Staat, 1974,
S. 157)
3'000'000 allein bis November 1943 laut dem Höss-Geständnis
(Nürnberger Dokument
IMT 3868-PS)
2'000'000 laut Lucy Dawidowicz (The War against the Jews, 1990,
S. 191)
1'000'000 bis 1'500'000 laut Jean-Claude Pressac (Auschwitz: Technique
and
Operation of the Gas Chambers, 1989, S. 553)
1'000'000 oder mehr laut Raul Hilberg (Die Vernichtung der europäischen
Juden, 1990,
S. 956)
850'000 bis 950'000 laut Gerald Reitlinger (Die Endlösung,
1983, S. 524)
775'000 bis 800'000 (davon 630'000 Vergaste) laut J.-C. Pressac
(Les Crématoires
d'Auschwitz, 1993, S. 148)
631'000 bis 711'000 (davon 470'000 Vergaste) laut J.-C. Pressac
(Die Krematorien
von Auschwitz, Übersetzung des obigen Titels, 1994, S. 292)
Bescheidene Fragen an die Herren Staatsanwälte und Richter:
Welche dieser Ziffern ist
strafrechtlich verbindlich, für welche seiner ständig
schrumpfenden Opferzahlen muss Pressac
hinter Gitter? - Den Revisionisten zufolge kamen in Auschwitz
ca. 170'000 Menschen grösstenteils durch Epidemien und Enkräftung,
in geringem Umfang durch Hinrichtungen, um. Im Gegensatz zu den
orthodoxen Historikern können die Revisionisten ihre Schätzung
weitgehend mit Dokumenten belegen.
Aus sicherer Quelle weiss ich, dass die Herrschaften heute, wo
sie das Gesetz haben, seiner nicht
froh werden. Sie wünschen nun, sie hätten es weniger
dumm formuliert, aber dazu ist es
unwiderruflich zu spät.
III Warum der "Holocaust" für die "freie Welt"
unverzichtbar ist
Für die Juden ist der "Holocaust" längst zum
Religionsersatz geworden; so schreibt der Regissseur Claude Lanzmann
(der in seinem Film "Shoa" den Barbier Abraham Bomba
schildern lässt, wie in Treblinka 17 Friseure in einer 4
Meter langen und 4 Meter breiten Gaskammer 70 nackten Frauen die
Haare schnitten) in Les Temps modernes vom Dezember 1993, Auschwitz
sei "die Widerlegung Christi". Bliebe diese düstere
Religion auf die Juden beschränkt, so wäre das deren
ureigene Sache, doch fatalerweise werden in etlichen Staaten unverhohlene
Versuche unternommen, sie den Nichtjuden per Strafgesetz aufzunötigen.
Warum der "Holocaust" für das in der "freien
Welt" herrschende System unverzichtbar ist, hat ein
Italiener, Mario Consoli, so unübertrefflich formuliert,
dass wir uns einfach damit begnügen, seine
Ausführungen wiederzugeben (8):
Sapienti sat - dem Weisen genügt's.
Um ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz zu Fall zu bringen,
kann in der Schweiz eine
Organisation oder Einzelperson ein Referendum ergreifen. Kommt
die erforderliche Zahl von
50'000 Unterschriften (dies die Zahl bei nationalen Referenden;
bei kantonalen liegt sie
entsprechend tiefer) binnen drei Monaten nach Veröffentlichung
des Gesetzestextes zustande, so
muss eine Volksabstimmung erfolgen.
Da nicht nur Christoph Blocher und seine Prätorianergarde,
die AUNS (Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz),
sondern auch die drei Rechtsparteien in ihrer panischen Furcht,
von den Medien als Rassisten gegeisselt zu werden, von der Lancierung
eines Referendums gegen das Maulkorbgesetz absahen, schien seinem
Inkrafttreten noch im Jahre 1993 nichts im Wege zu stehen. Dass
daraus nichts wurde, war vor allem einem Manne zu verdanken, dem
Basler EDV-Spezialisten Ernst Indlekofer. Als Idealist von echtem
Schrot und Korn liess Indlekofer seine Einmannfirma zugunsten
des Kampfs für eine nach aussen unabhängige und nach
innen freie Schweiz jahrelang brachliegen und ging nur haarscharf
am wirtschaftlichen Bankrott vorbei. Nachdem er sich 1992 mit
Leib und Seele in der Anti-EWR-Kampagne engagiert hatte, beschloss
er im März 1993, ein Referendumskomitee gegen das ARG ("Antirassismusgesetz")
ins Leben zu rufen. Unterstützung erhielt er von Emil Rahm,
einem wohlhabenden Ostschweizer Getränkeproduzenten. Unter
der Leitung von Rahm, Indlekofer, Dr. Reto Kind, Dr. Walter Fischbacher
sowie des angesehenen Historikers Prof. Wolfgang von Warthburg
entstand so das "Komitee für freie Meinungsäusserung".
Da Rahm erst zu einem unerklärlich späten Zeitpunkt
mit der massiven Versendung von Flugblättern und Unterschriftenbögen
begann, deutete zunächst alles auf ein Scheitern des Referendums
hin. Doch dank der Hilfe eines zweiten, im August 1993 gebildeten
Referendumskomitees unter Herbert Meier, dem Herausgeber der konservativen
Zeitung Abendland - diesem Komitee gehörte auch die berühmte
jüdische Schriftstellerin Salcia Landmann an - sowie der
Ligue Vaudoise (Waadtländer Liga) kam das Referendum mit
kurz vor Ablauf der Frist eingereichten 56'000 Unterschriften
buchstäblich in letzter Minute zustande. Ohne den Einsatz
einer Handvoll Einzelpersonen, vorab Ernst Indlekofers, wäre
das Gesetz nicht nur ein Jahr früher in Kraft getreten, sondern
auch ungleich bedenkenloser angewendet worden, als dies bisher
der Fall war.
Die Volksabstimmung wurde auf den 25. September 1994 angesetzt.
Einige Monate vorher setzte die Medien-Schlammschlacht ein. Sie
war von dermassen ekelerregender Primitivität, dass sie jedem
anständigen Menschen schlicht und einfach die Schamröte
ins Gesicht treiben musste.
Wer als uniformierter Beobachter in jenen Monaten die Zeitungen
las, Radio hörte und fernsah,
musste den Eindruck gewinnen, da stehe ein verlorenes Häufchen
heldischer Antirassisten und
Antifaschisten in verzweifeltem Abwehrkampf gegen eine Art Orwellsche
Bruderschaft, eine
gigantische Untergrundarmee von unsichtbaren, doch allgegenwärtigen
erbarmungslosen Rassisten und Nazis. "Nazi-Verharmloser und
Auschwitz-Leugner terrorisieren Politikerinnen und Politiker!",
entsetzte sich die Sonntagszeitung vom 26. Juni 1994, nachdem
die AEZ (Arbeitsgemeinschaft zur Erforschung der Zeitgeschichte)
im Vormonat mehrere tausend Kurzfassungen der Rudolf-Expertise
über die "Gaskammern" von Auschwitz u.a. an Universitätsprofessoren
und Politiker versandt hatte, um diese über die Argumente
der Holocaust-Revisionisten zu informieren. Man beachte:
Terrorisiert wurden nicht jene, die man für drei Jahre einsperren
wollte, weil sie - nach
gründlichem Studium der Materie - in einer zeitgeschichtlichen
Frage eine von der offiziellen
Doktrin abweichende Meinung vertraten, sondern die Politiker,
die jene - ohne Kenntnis der Materie - für drei Jahre einsperren
wollten!
Als drei dem ARG ablehnend gegenüberstehende bürgerliche
Jungpolitiker ein "Komitee für eine
liberale Gesetzgebung" gründeten, schrieb ein Schmierfink
im Sonntagsblick vom 3. Juli 1994
unter der Überschrift "Die jungen Handlanger der alten
Rassisten":
Sie sind jung, rechts - und auf Abwegen: die bürgerlichen
Nach-wuchs-Politiker
Gregor A. Rutz (FDP), Philipp Rhomberg (SVP) und Dieter Nigg (CVP).
Angeblich
aus Sorge um die Meinungsfreiheit bekämpfen sie im "Komitee
für eine liberale
Gesetzgebung" das Antirassismusgesetz, das am 25. September
vors Volk kommt.
Mei-nungsfreiheit heisst in diesem Fall: Schweizer sollen weiterhin
ungestraft Juden
und Ausländer beschimpfen können. Meinungs-freiheit
heisst in diesem Fall:
Schweizer sollen weiterhin ungestraft behaupten dürfen, die
Leichenberge von
Auschwitz seien eine pure Erfindung. Meinungsfreiheit heisst in
diesem Fall:
Schweizer sollen weiterhin ungestraft ganz Europa mit widerlichen
neonazistischen
Hetzschriften beliefern können. Damit gehen die drei Jungbür-gerlichen
eine
unheilvolle Koalition mit Lügern, Volksverhetzern und Neonazis
ein. Sie werden zu
Handlangern von Rassisten und Ewiggestrigen. Ruth, Rhomberg, Nigg:
ein
unheimliches Trio. WARUM STOPFEN IHNEN DIE PARTEIPRÄSIDENTEN
NICHT
ENDLICH DAS MAUL?
Geführt wurde diese Schmutzkampagne unter dem sinnigen Motto
FÜR ANSTAND - GEGEN HASS
(Flugblatt des Eidgenössischen Komitees "Ja zum Antirassismus-Gesetz).
Ihren Tiefpunkt erreichte die Primitivität der Propaganda
mit einem Plakat der Befürworter, auf dem
ein Graffiti mit dem Spruch ITALIA-SCHWEINE AB IN DIE GASKAMMER!!!
abgebildet war,
samt dem Kommentar: "Nie wieder! JA zum Antirassismusgesetz".
Hatten die Verfechter des
Gesetzes etwa selbst zum Pinsel gegriffen, um endlich einmal einen
Beweis für den Rassismus zu
schaffen, über den das Medien-Geschmeiss Tag für Tag
zeterte und von dem im Alltag
eigentümlicherweise kein Mensch etwas bemerkte? Der Stil
der Befürworter scheint sich übrigens
als kontraproduktiv erwiesen zu haben; nachdem Meinungsumfragen
zufolge im Juni erst 9% der
Bevölkerung zur Ja-Parole entschlossen gewesen war, stieg
die Anzahl der Gegner in den folgenden
Monaten kontinuierlich, zumal die drei Rechtsparteien nun offen
ins Lager der Gegner
eingeschwenkt waren. Am 25. September 1994 wurde Paragraph 261bis
mit 54,7 Prozent der
Stimmen angenommen. Genau die Hälfte der Kantone stimmten
dagegen; rund die Hälfte der
Stimmberechtigten blieben der Urne fern.
Der unerwartet hohe Neinstimmenanteil ist gewiss einer der Gründe
für die bisher sehr zögerliche
Anwendung des Gesetzes. In den ersten anderthalb Jahren seines
Bestehens sind erst fünf
Schuldsprüche erfolgt, wobei es mit einer Ausnahme jeweils
um lachhafte Lappalien ging: so
wurden in St. Gallen zwei Gemeinderäte der Autopartei zu
einer Busse von je 500 Franken
verdonnert, weil sie in einem Inserat das Wort "Tamil-Touristen"
verwendet hatten. Diese albernen Prozesse sowie die Flut von Denunziationen,
von denen die Behörden jeder einzelnen nachgehen müssen,
verstärken nicht nur bei der Polizei, sondern auch in der
Bevölkerung den Unmut über das Gesetz.
Im Juli 1996 wurde der Führer der Universalen Kirche im Kanton
Appenzell aufgrund des ARG zu vier Monaten Haft mit Bewährung
sowie 5000 Fr. Busse verurteilt, weil er sich in einem
Rundschreiben an die Kirchenmitglieder über die Juden auf
eine Weise geäussert hatte, die man
tatsächlich als beleidigend bezeichnen muss ("Satanische
Gier", "Krebsgeschwür am Leibe der
Menschheit"). Hätte er diese Kosewörter freilich
für die Schweizer oder die Deutschen benutzt, so
hätte kein Hahn danach gekräht; schliesslich sind zwar
alle Bürger gleich, aber einige eben noch
gleicher. Seither läuft das Kesseltreiben gegen Mitglieder
der Kirche auf Hochtouren. Roberto
Boschi, Vizedirektor der Firma Sulzer, sowie Hürg Iten, Rektor
des Zuger Untergymnasiums,
wurden allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu dieser Religionsgemeinschaft
aus ihren Stellungen
entfernt. Selbst die verfassungsmässig verbriefte Glaubens-
und Gewissensfreiheit hat eben ein
Ende, wenn die Interessen einer gewissen Minderheit tangiert sind.
Auch strenggläubige Katholiken, welche die Aushöhlung
der katholischen Doktrin nicht mitmachen wollen, stehen unter
Dauerbeschuss; so ritt etwa der Sonntagsblick vom 3. November
1996 eine hasserfüllte, zweiseitige Attacke auf Bischof Wolfgang
Haas, der "von Rassismus und
Judenfeindlichkeit strotzende" Schriften fördere.
Ein Wort zu den Schweizer Medien. Es wäre ein Irrtum zu glauben,
diese befänden sich unter
direkter Kontrolle der Juden, so wie dies in den USA tatsächlich
der Fall ist. Meines Wissens
finden sich unter der ersten Garnitur der schweizerischen "Medienschaffenden"
nur gerade zwei
Juden: Roger Schawinski, Chef von "Radio 24", sowie
Sacha Wigdorowits, Chefredakteur des
Boulevardblatts Blick, das seine Leser mit Serien wie "Heidi
im Pornoland" eindeckt. Beim
mittleren Kader der Journalisten sind Juden natürlich stärker
vertreten, als es ihrem Anteil an der
Bevölkerung (offiziell nur 0,4%, in Wirklichkeit vielleicht
das Doppelte) entspräche, doch kann
keine Rede von einer Dominanz sein.
Die durchwegs bedingungslos projüdische Orientierung der
Medien, die bei ihrem orchestrierten
Einsatz zugunsten des Maulkorbgesetzes sowie, ab Frühling
1995, zur Unterstützung der vom
Jüdischen Weltkongress entfachten Anti-Schweiz-Kampagne ihren
klarsten Ausdruck fand und es
den Judenorganisationen anscheinend ermöglicht, jeden Politiker,
dem es an Begeisterung für
jüdische Anliegen mangelt, durch konzertierte Hetzkampagnen
entweder zur Unterwerfung zu
zwingen oder abzuservieren, liegt auch nicht, wie ich früher
wähnte, in erster Linie darin
begründet, dass die Freimaurerei als Transmissionsriemen
des Zionismus alle Redaktorenposten
besetzt hielte, obwohl viele führende Journalisten sicher
Freimaurer sein dürften und als solche die
Gebote der Loge über ihr persönliches Gewissen sowie
über die Interessen der Nation stellen
müssen. Wie mich ein erstklassiger Kenner der Schweizer Medienlandschaft,
der Berner Ahmad
Huber, unlängst belehrte, spielt die Maurerei in der Schweiz
eine im Vergleich zu Frankreich und
den angelsächsischen Staaten eine verhältnismässig
bescheidene Rolle und befindet sich
gegenwärtig eher auf den absteigenden Ast. Wichtiger als
die Freimaurer sind in der Medienszene
die "Achtundsechziger", die ultralinken Revoluzzer von
anno dazumal, die den Langen Marsch
durch die Institutionen erfolgreich abgeschlossen haben und nun
einen Grossteil ihrer alten
Ideologie unbehindert verbreiten können. Den Marxismus mussten
sie freilich über Bord werfen,
nicht jedoch die Drittweltideologie und den Antifaschismus. Ersterer
frönen sie durch die
Propaganda der uneingeschränkten Drittwelteinwanderung, ersterem
durch die Treibjagd auf
"Fremdenhasser", "Rassisten" und "Nazis",
wobei als "Fremdenhasser", "Rassist" und "Nazi"
selbstverständlich jeder gilt, der die Eigenständigkeit
des Schweizer Volkes verteidigen will.
Dadurch werden sie zu natürlichen Bundesgenossen der Zionisten
und lassen sich jederzeit mühelos für jüdische
Ziele einspannen. - Es entbehrt übrigens nicht der Ironie,
dass jene, die in den sechziger Jahren am wildesten gegen den
US-Imperialismus vom Leder zogen, nun zu dessen
zuverlässigsten Hilfstruppen geworden sind, und zwar nicht
nur auf politischem, sondern auch auf
kulturellem Gebiet: Jeder noch so trostlose "multikulturelle"
Quark aus den USA wird von ihnen
gläubig zur kulturellen Offenbarung hochgejubelt.
Ein rasch wachsender Teil der Bevölkerung fühlt sich
in der Schweiz nicht mehr wohl; diese
Menschen spüren instinktiv, dass sie von den Regierenden
verkauft und verraten werden, doch
begreifen sie nicht, dass dahinter System steckt, und vor allem
sind sie nicht in der Lage, die
Verbindungen zwischen scheinbar unzusammenhängenden Fragen
(z.B. der Holocaust-Propaganda und der Masseneinwanderung) zu
erkennen. Sie wettern gegen die unfähigen Politiker, die
sich nicht getrauten, zu verhindern, dass wir im eigenen Lande
allmählich zur Minderheit werden (in manchen Kleinbasler
Schulen gibt es Klassen, in denen noch vier oder fünf Schweizer
Kinder sitzen), und verstehen nicht, dass die Überfremdung
Teil eines weltweiten Vermischungsprogramms bildet, dessen Opfer
die Immigranten genau so wie die Schweizer sind und an dessen
Ende nicht nur das Verschwinden des Schweizervolkes, sondern dasjenige
aller Völker, ausser eines einzigen, in einem geschichts-,
kultur- und identitätslosen Völkerbrei stehen soll.
Sie klagen über die zunehmende Arbeitslosigkeit; sie regen
sich darüber auf, dass "die in Bern" nichts gegen
die Drogengangster unternehmen und zulassen, dass die von diesen
süchtig gemachten Jugendlichen langsam und elend auf der
Strasse krepieren, und begreifen nicht, dass dieses System weder
gewillt noch fähig ist, das Arbeitslosen- und das Drogenproblem,
oder sonst irgendeines unserer Probleme, zu lösen, weil es
in seiner Natur liegt, Probleme nicht zu beseitigen, sondern zu
schaffen.
Und sie begreifen auch die Hintergründe der seit Frühling
1995 pausenlos andauernden Kampagne um die "Holocaust-Gelder"
nicht. In einer endlosen Flut von Artikeln und Sendungen berichten
die Medien seit jenem Zeitpunkt über frei erfundene Milliardenvermögen
von "Holocaust-Opfern", die noch heute auf Schweizer
Banken lägen.
Dazu kommen Schadenersatzklagen in astronomischer Höhe. Allein
eine Dame namens Gizella
Weisshaus aus New York verklagt die Schweizer Banken auf satte
20 Milliarden Dollar. Ihr Vater
habe ihr erklärt, er besitze in der Schweiz ein Bankkonto,
aber so die Berner Zeitung vom 2.
November 1996, "als Frau Weisshaus nach dem Krieg in die
Schweiz reiste, um dem Geld
nachzugehen, wurde sie abgewiesen. Weil sie keine Konto-Nummer
habe, könne man nichts
machen." Dass man auf einer Bank ohne Kontoangaben nicht
einmal eine Auskunft erhält,
geschweige denn Geld abheben kann, sollte selbst einer New Yorker
Märchentante bekannt sein.
Die Fakten sehen so aus: Laut der Schweizer Bankiervereinigung
befinden sich heute, 1996, auf
Schweizer Banken alles in allem 38,7 Millionen Franken, die von
ausländischen Kunden vor Ende
des 2. Weltkriegs bei Schweizer Banken eingebracht wurden und
zu deren Besitzern kein Kontakt
besteht; vgl. Neue Zürcher Zeitung vom 8. und 9. Februar
1996. Man darf davon ausgehen, dass
ein Teil dieser 38,7 Milliarden tatsächlich von Juden stammt,
die während des Krieges in
NS-Konzentrationslagern starben. Das war's denn auch schon.
Dass Schweizer Bankiers und Geschäftsleute auch während
des Krieges das taten, was Bankiers
und Geschäftsleute seit jeher zu tun pflegten, nämlich
Geschäfte zu tätigen, wird von der
Propaganda-Dampfwalze nun zur Greueltat des Jahrhunderts hochgespielt.
Als ein Beispiel unter
unzähligen sei zitiert, was die fleissigste Schreibkraft
der neuen Weltordnung in der Schweiz, Herr
Frank A. Meyer, auf S. 12 des Sonntagsblick vom 22. September
1996 zu diesem Thema von sich gibt:
Auf S. 5 derselben Sonntagsblick-Ausgabe vom 22. September 196
steht ein Beitrag von genau
gleichem Niveau wie jener des Herrn Frank A. Meyer:
Verfasserin ist die Dirne Mona Gasser, die auch gleich ihre Philosophie
offenbart: "Ich behaupte,
Nutte werden, Nutte sein ist kein Abstieg." Dieses Motto
haben sich ganz offensichtlich auch die
Schweizer "Medienschaffenden" zu eigen gemacht. Zweck
des unsäglichen Theaters um die
"Holocaust-Gelder" ist natürlich in erster Linie,
den Finanzplatz Schweiz zu ruinieren, damit eine lästige
Konkurrenz für die mehrheitlich jüdisch dominierten
US-Banken auszuschalten und den Schweizer Franken als Alternative
zum "Euro" zu schwächen.
Den Startschuss zur Kampagne gab die jüdische Bundesrätin
Ruth Dreifuss mit der am 9. Mai 1995 im Nouveau Quotidien, Genf
aufgestellten Behauptung, der Bundesrat habe im Krieg gewusst,
dass die Juden ausgerottet würden, jedoch nichts dagegen
unternommen. Bald darauf folgte prompt eine kriecherische, von
Bundesrat Kaspar Villiger im Namen der Landesregierung abgegebene
Entschuldigung für das Schweigen des damaligen Bundesrates
zur Judenvernichtung.
Über die Geschehnisse in unseren Nachbarstaaten war während
des 2. Weltkriegs niemand besser
informiert als der Historiker Rudolf von Salis, der damals im
Auftrag des Bundesrates alle 14 Tage eine Radioansprache an die
Schweizer Bevölkerung über das Weltgeschehen hielt.
In einem Brief an Arthur Vogt schrieb von Salis am 8. Juli 1988:
Der zweite grosse alte Mann unter den Schweizer Historikern, Edgar Bonjour, nach dem Krieg mit der Abfassung des Standardwerks über die Schweiz im 2. Weltkrieg beauftragt, antwortete Arthur Vogt am 20. September 1988 auf dessen Frage, wann er zum ersten Mal von Gaskammern erfahren habe:
Wenn von Salis und Bonjour bis Kriegsende nichts von Gaskammern
und einer Judenausrottung
wusste, dann wusste auch der Bundesrat nichts davon. WARUM er
nichts davon wusste und auch
gar nichts davon wissen KONNTE, begreift man, wenn man John Balls
Analyse der 1944 über
Auschwitz hergestellten Aufnahmen, Germar Rudolfs bautechnische
und chemische Analyse der
"Gaskammern" von Auschwitz und Carlo Mattognos sowie
Franco Deanas Studie über die Kapazität der Krematorien
von Auschwitz liest; alle drei Beiträge figurieren im Sammelband
Grundlagen zur Zeitgeschichte, Herausgeber Ernst Gauss (15). Der
Band ist in Deutschland verboten. Wer ihn gelesen hat, versteht
warum.
Auf eine Anfrage Ernst Indlekofers, Herausgeber der Zeitung Recht
und Freiheit (Postfach 105,
4008 Basel), was für Beweise denn dafür vorlägen,
dass der Bundesrat vor 1945 von einer
JUDENAUSROTTUNG wusste, antwortete ein Dr. Jörg Stüssi
am 17. Juli 1995 im Namen
Bundesrat Kaspar Villigers, etliche Dokumente bewiesen, dass man
schon 1943 amtlich Kenntnisse von den JUDENVERFOLGUNGEN gehabt
habe. Die bewusste Begriffsverwirrung (Verfolgung = Vernichtung)
hat natürlich Methode. Mit solchen Begriffsverwirrungen operieren
die Medien laufend; so schrieb ein Tintenkleckser in der Bündner
Zeitung vom 8. Juli 1996:
Man zeige mir in meinen Schriften eine
Zeile, in der ich "die Nazi-Konzentrationslager geleugnet"
habe! - Selbstverständlich ist nicht einmal ein Journalist
dumm genug, um den Unterschied
zwischen einer Gaskammer und einem Konzentrationslager nicht zu
kennen. Die Begriffsverwirrung verhindert sehr effizient, dass
auch nur einer von hundert eine Ahnung davon hat, was die Revisionisten
wirklich sagen. Zudem führt sie sich trefflich in den allgemeinen
Trend zur Verhunzung und Schändung der Sprache ein.
Ein besonders kennzeichnendes Beispiel für diese systematisch
betrieben Sprachschändung lieferte der Blick in seiner Ausgabe
vom 23. März 1996. Zielscheibe seiner Hetze war wieder einmal
der Tierschützer Erwin Kessler, der sich in seinem Blatt
VgT-Nachrichten (Postfach, 9546 Tuttwil) nicht nur gegen grausame
Tierversuche und Tiertransporte sowie barbarische Tierhaltungsmethoden,
sondern auch gegen die abscheuliche Unsitte des Schächtens
wendet. Originalton Blick:
Man höre und staune: Da werden keine
Schafe und Rinder auf qualvolle Weise getötet, indem man
sie langsam verbluten lässt - nein, diese Prozedur wird lediglich
an "Fleisch" durchgeführt! -
Übrigens ist das Schächten in der Schweiz verboten;
der Blick beschimpft Kessler also dafür, dass
dieser eine gesetzlich verbotene Tierquälerei kritisiert!
Parallel zur Hexenjagd auf Andersdenkende läuft die Säuberung
der Bibliotheken und Bücherläden
auf Hochtouren. Jan van Helsings Werk über die Geheimgesellschaften
(16) soll nach dem Willen
der jüdischen Gedankenpolizei wirklich ganz, ganz geheim
bleiben. In der Basler Zeitung vom 9.
Februar 1996 wurde berichtet:
Auch politisch nicht korrekte Klassiker
fallen der Zensur zum Opfer. Am 19. September 1996
meldete die [kursiv] Jüdische Rundschau Maccabi:
Ei ei, wie vorteilhaft hebt sich doch
die freiheitliche Demokratie vom barbarischen Dritten Reich ab,
in dem - man mag es kaum glauben - tatsächlich missliebige
Bücher verbrannt wurden! Nimmt diese Entwicklung ihren Lauf,
so dürfte in Bälde ein Klassiker nach dem anderen, von
Shakespeares [kursiv] Kaufmann von Venedig bis zu Mark Twains
[kursiv] Huckleberry Finn, von den Erzählungen Jeremias Gotthelfs
bis zu den Werken Arthur Schopenhauers, aus den Bibliotheken und
Büchergeschäften verschwinden - oder aber der Inhalt
dieser Werke wird bis zur
Unkenntlichkeit entstellt, genau wie es George Orwell voraussah
(9):
Neben unerwünschten Büchern
sollen auch die wenigen noch existierenden oppositionellen
Zeitungen raschestens verschwinden. Gegen Ernst Indlekofer und
sein Blatt Recht und Freiheit
ermittelt die Staatsanwaltschaft Basel seit Mai 1996; in jenem
Monat flatterte Indlekofer seitens
eines Staatsanwalts namens Ritschard eine "Ankündigung
einer Anklage" wegen "Rassismus" ins
Haus, in welcher freilich kein einziger rassistischer Satz aus
seiner Zeitung zitiert wurde. Trotz
Nachfrage bei den zuständigen Behörden weiss Indlekofer
auch 6 Monate später nicht, was ihm
vorgeworfen wird; wohl aber durfte er im Bebbi vom 2. Oktober
1996 lesen, er werde "vor Gericht gezerrt". Franz Kafkas
Prozess ist durch die Wirklichkeit im Rechtsstaat Feigelscher
Prägung längst eingeholt worden.
[Ernst Indlekofer wurde am 17. September 1997 wegen "Rassendiskriminierung"
in Basel zu vier
Monaten Gefängnis mit Bewährung verurteilt. T.A.Z.]
Das Schnüffeln nach ketzerischer Literatur obliegt einem
Inquisitionsgericht namens
"Schweizerisches Komitee gegen Rassismus", dessen Vorsitzender,
ein Prof. Georg Kreis, auch
diesbezügliche "Expertisen" produziert. Nachdem
P. Liatowitsch, Vorsitzender der Israelitischen
Gemeinde Basel, Jan van Helsings Geheimgesellschaften (10) aus den Bücherläden entfernen liess,
fertigte Kreis ein "Gutachten" an, in dem der "rassistische"
Charakter des Werks bestätigt wurde.
Die Strafanzeigen gegen missliebige Literatur und die "Expertisen",
mit denen das Verbot letzterer
begründet wird, werden also von Vertretern ein und desselben
Klüngels ausgestellt. Eine Hand
wäscht die andere!
Bücherverbote, Zeitungsverbote, Berufsverbote, zentral gesteuerte
Hetzkampagnen, die in
Vorbereitung befindlichen ersten politischen Prozesse - der Marsch
in den Polizeistaat hat
begonnen. Währenddessen regen sich die Medienheuchler scheinheilig
über die Menschenrechtsverletzungen in Kuba, China und Burma
auf.
Quelle: Abschied vom Rechtsstaat -- das "Antirassismusgesetz" als Instrument zur Errichtung einer totalitären Diktatur in der Schweiz, S. 59-61. Presseclub Schweiz, Postfach 105, CH-4008 Basel, Suisse.
Aus Website Recht+Freiheit <http://www.ruf-ch.org/Recht/Prozess/Abschied/Amaudruz.html>
Diesen Text stellt Ihnen AAARGH in 1998 für die wissenschaftliche Forschung, zu Bildungszwecken und verwandten Anwendungen zur Verfügung. AAARGH Internattionale Büro (Vereinigung langjähriger Konsumenten von Berichten über den Krieg und den Holokaust) ist per eMail zu erreichen unter "aaarghinternational@hotmail.com". Um zu schreiben: PO Box 81475, Chicago, IL 60681-0475, USA.
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