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WERNER WEGNER

KEINE MASSENVERGASUNGEN IN AUSCHWITZ

Zur Kritik des Leuchter-Gutachtens


Die These von der "Auschwitz-Lüge"


Schon bald nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges wurde die Öffentlichkeit durch die Medien in Wort und Bild über die grauenhaften Mordgeschehnisse in deutschen Konzentrationslagern informiert,

wo Millionen von Menschen getötet worden waren. Die meisten Deutschen, die nicht über konkretes Wissen um die Ereignisse verfügten, waren fassungslos. War alles, wie im Ersten Weltkrieg, nur Propaganda?

Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß vor dem Internationalen Militär-Tribunal in den Jahren 1945/46 brachte weitere Einzelheiten über die Durchführung der Massenvernichtung ans Licht, doch manche Aussagen lösten in der Bevölkerung Zweifel aus. Man konnte und wollte nicht glauben, das Deutsche solcher Verbrechen fähig waren. Aber auch das problematische Verfahren, die teilweise chaotische Verhandlungsführung, divergierende Rechtsauffassungen zwischen den Vertretern der vier zu Gericht sitzenden Siegermächte, Definitionsschwierigkeiten, Mißverständnisse, Benachteiligung der Verteidigung, Verstöße gegen den Rechtsgrundsatz nulla poena sine lege gaben Anlaß, an der Unanfechtbarkeit der Wahrheitsfindung in diesem Prozeß zu zweifeln. In die Zweifel mischte sich oft Empörung darüber, daß nur die von Deutschen verübten Verbrechen geahndet wurden, während die von den Alliierten begangenen Straftaten ungesühnt blieben.

Auch die zwölf bis 1950 vom US-Militärtribunal durchgeführten Nachfolgeprozesse vermochten die Skepsis weiter Kreise der Bevölkerung nicht zu ändern. Gleiches gilt für die Strafverfahren gegen Einzeltäter - genannt seien hier vor allem die fünf Auschwitz-Prozesse in Frankfurt/Main zwischen 1963 und 1976.


Doch trotz fast pausenloser Enthüllung der Untaten regte sich zunächst kein ernsthafter Widerspruch gegen die ungeheuren Beschuldigungen und die schwere Belastung des deutschen Volkes. In dem auf die Beendigung des Zweiten Weltkrieges folgenden fast eineinhalb Jahrzehnten wurden kritische Fragen kaum laut. Erst in den sechziger und siebziger Jahren meldeten sich Zweifler an der These von der Massenvernichtung von Menschen in Konzentrationslagern.

Genannt sei hier beispielsweise der französische Professor Paul Rassinier, dessen schon 1948/50 veröffenlichte Broschüre "Die Lüge des Odysseus" 1959 in deutscher Sprache Aufsehen erregte. Ein Jahr darauf folgte die gekürzte Fassung "Was nun, Odysseus? Zur Bewältigung der deutschen Vergangenheit"[1], 1968 "Was ist Wahrheit? Die Juden und das Dritte Reich"[2]. 1970 erschien das Buch "Hexen-Einmal-Eins einer Lüge" von Emil Aretz[3]. 1973 folgte die Broschüre "Die Auschwitz-Lüge. Ein Erlebnisbericht" des ehemaligen Sonderführers im Landwirtschaftsbetrieb des Konzentrationslagers Auschwitz in Rajsko, Thies Christophersen[4], 1977 "Der Jahrhundert-Betrug" des amerikanischen Professors für Elektronik und Computerwissenschaft an der Nordwest-Universität Evanston/Illinois, Dr. Arthur Butz [5]. 1979 brachte der Hamburger Oberfinanzrichter Dr. Wilhelm Stäglich sein Buch " Der Auschwitz-Mythos - Legende oder Wirklichkeit "[6] heraus. Im selben Jahr erschien das Buch "Die Tragödie der Juden. Schicksal zwischen Propaganda und Wahrheit" des Zeitgeschichtlers und Mitherausgebers der Deutschen Wochenzeitung, Erich Kern[7]. Mag dahingestellt bleiben, welche Motive diese Autoren bewegten - patriotische Gesinnung, engstirniger Nationalismus oder gar Chauvinismus, Prestigebedürfnis oder das Bestreben, gegen als unwahr angesehene Behauptungen anzugehen und die Deutschen von unberechtigter Schuldzuweisung zu entlasten - ihre Argumente zeichneten sich oft durch eine Mischung von Dichtung und Wahrheit aus. Doch die Saat, die sie säten, ging auf. In rechtsextremistischen Kreisen war man fest davon überzeugt, daß es weder Gaskammern noch Massenvernichtung von Menschen gegeben habe. Merkwürdig ist, das sich in den mehr als vier Jahrzehnten kaum jemand die Mühe gemacht hatte, das in der Weltgeschichte einzigartige Verbrechen bis ins letzte Detail aufzuklären und den Zweiflern zu antworten.

Seit einigen Jahren macht der britische Historiker David Irving mit seinen Thesen über Hitlers Rolle bei der "Endlösung der Judenfrage" von sich reden. In seinem 1989 erschienenen Buch "Führer und Reichskanzler Adolf Hitler 1933-45"[8], bei dem es sich um eine gekürzte Fassung älterer Werke handelt, die jedoch durch einige neue Forschungsergebnisse ergänzt wurde, gibt es eine bedeutsame Änderung: Auschwitz, Treblinka und Majdanek werden nicht mehr als Vernichtungslager erwähnt. Diese Auslassungen haben eine Vorgeschichte.

Am 18. Januar 1988 begann vor dem Bezirksgericht in Toronto/Kanada das Wiederaufnahmeverfahren eines bereits 1985 durchgeführten Prozesses der Britischen Krone gegen den in Toronto ansässigen deutschstämmigen Kanadier Ernst Zündel . Er wurde angeklagt, mit dem Nachdruck der Schrift des britischen Historikers Richard Harwood " Starben wirklich 6 Millionen? " falsche Nachrichten verbreitet und damit den sozialen Frieden unter den verschiedenen ethnischen Bevölkerungsgruppen Kanadas gestört zu haben. Die Schrift wandte sich gegen die Behauptung, daß während des Zweiten Weltkrieges von den Nationalsozialisten sechs Millionen Juden, hauptsächlich unter Verwendung von Blausäure in Gaskammern, ermordet worden sein sollen. Das 1985 gegen Zündel gefällte Urteil lautete auf 15 Monate Gefängnis. Aufgrund von Verfahrensfehlern hob der Appellationsgerichtshof von Ontario das Urteil jedoch wieder auf und ordnete das Wiederaufnahmeverfahren an.

Im Februar 1988 setzte sich der als "Revisionist" bekannte Professor Dr. Robert Faurisson aus Lyon im Einverständnis mit dem Angeklagten mit dem Oberingenieur Fred A. Leuchter jun. in Boston in Verbindung, um ihn zu einem Gutachten über die angeblichen Gaskammern zur Menschenvernichtung in Auschwitz, Birkenau und Majdanek zu gewinnen. Leuchter sagte zu. Am 25. Februar 1988 flog er mit seiner Frau, einem Zeichner, einem Kameramann und einem Dolmetscher nach Polen. Nach fünftägigen Untersuchungen in den drei ehemaligen Konzentrationslagern kehrte die Gruppe am 3. März wieder zurück. Seinen 132 Seiten umfassenden gutachterlichen Untersuchungsbericht hatte Leuchter am 5. April 1988 fertiggestellt. Er wurde im Juni 1989 als " The Leuchter Report. The First Forensic Examination of Auschwitz " in London veröffentlicht.

Das Ergebnis der Untersuchung lautete: "Nach Durchsicht des gesamten Materials und Inspektion aller Standorte [. . ] findet der Autor die Beweise überwältigend: Es gab keine Exekutions-Gaskammern an irgendeinem dieser Orte. Es ist die beste Meinung dieses Autors als Ingenieur, das die angeblichen Gaskammern an den inspizierten Platzen weder damals als Exekutions-Gaskammern verwendet worden sein konnten, noch das sie jetzt nur eine solche Funktion ernsthaft in Betracht gezogen werden können."[9] Das Vorwort zu diesem Report schrieb kein anderer als David Irving. Damit wird klar, weshalb er in seiner Hitler-Biographie die drei Konzentrationslager nicht mehr als Vernichtungslager bezeichnete. Offensichtlich war er mangels ausreichender Sachkenntnis den Leuchterschen Argumenten Erlegen[10].

Die deutsche Übersetzung des "Leuchter Reports" brachte 1988 der Publizist und Politologe Udo Walendy als "Der Leuchter Bericht - Ein Ingenieursbericht über die angeblichen Gaskammern in Auschwitz, Birkenau und Majdanek, Polen" mit einer Einführung von Faurisson heraus[11].

In der zweiten Hälfte des Jahres 1988 begann in zunehmendem Maße in der Öffentlichkeit der Bundesrepublik eine anonyme Schrift zu kursieren, die weitere Unsicherheit in die historische Überlieferung hineinzutragen drohte, das sogenannte "Leuchter Dokument. Das wichtigste Dokument der Nachkriegsgeschichte". Es ist die dritte Version des Leuchter-Gutachtens.

Schon die Bezeichnung "Dokument" ist irreführend, denn es handelt sich dabei weder um eine Urkunde noch um ein gerichtliches Beweisstück, sondern um eine Kurzfassung des "Leuchter-Berichts" in Propagandamanier mit dem offensichtlichen Zweck, das Holocaustgeschehen in Frage zu stellen[12]. Für die Verfechter der These von der "Auschwitz-Lüge" waren die Veröffentlichungen des Leuchter-Gutachtens ein Glücksfall, bestätigen sie doch scheinbar die von ihnen schon seit Jahren immer wieder kolportierte Behauptung, in Auschwitz und anderen Konzentrationslagern des Dritten Reiches habe es weder Gaskammern noch Massentötung von Menschen gegeben. In der Bundesrepublik hat sich jetzt Armin Mohler, meines Wissens erstmalig, in seinem Buch "Der Nasenring" mit dem Gutachten Leuchters beschäftigt[13].

Man kann den Leugnern der Existenz von Gaskammern und der Massenvernichtung in den Todesmühlen des Dritten Reichs nicht mit moralisierender Empörung beikommen, sondern man muß ihre Argumente mit verifizierten Tatsachen ad absurdum fuhren. Moralisieren ruft bei ihnen nur den Eindruck einer Argumentationsschwäche hervor. Wer diesem Dilemma entgehen will, muß die Gegebenheiten und Geschehnisse in den Vernichtungslagern restlos zu klaren versuchen.

Der Verfasser des vorliegenden Beitrages hat sich nur die Vorarbeit zu einem Buch über den Auschwitz-Komplex dreimal (1979-81) nach Auschwitz begeben, um die noch vorhandenen Zeugnisse des Holocaust zu untersuchen, zu vermessen und zu fotografieren, in den im Archiv vorhandenen Schriftverkehr sowie in Bauzeichnungen Einblick zu nehmen und sie abzulichten. Aus intensiven Diskussionen mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern der Gedenkstätte ergab sich ein jahrelanger lebhafter Schriftverkehr. Der Verfasser glaubt, so ausgerüstet einen Beitrag zur Analyse und Beurteilung der Leuchterschen Schriften leisten zu können. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist das Gutachten Leuchters, wie es im "Leuchter Report" von Irving und in der deutschen Übersetzung, dem "Leuchter Bericht" von Walendy, veröffentlicht wurden.

Die Unzulänglichkeiten des Leuchter-Gutachtens


Leuchter geht zunächst auf die Eigenschaften der Blausäure[15] als Begasungsmittel ein[16]. Die Information stammt von der amerikanischen Firma DuPont[17]. Die Darlegungen entsprechen den bekannten Tatsachen. Gleiches gilt nur die Beschreibung der Wirkung von Blausäuregas auf Menschen[18].


Für die Begasung oder Ausräucherung von Gebäuden, Schiffen oder Zelten mit Zyklon B[19] setzt Leuchter[20] eine Zeitdauer von mindestens 24 bis 48 Stunden an. Der Ausräucherungsbereich müsse jedoch noch mindestens zehn Stunden entlüftet werden[21], noch länger, wenn das Gebäude keine Fenster oder Sauggebläse habe.

In den Richtlinien der Lieferfirma nur Zyklon, der Deutschen Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung m.b.H. ("Degesch") in Frankfurt/ Main, über die "Anwendung von Blausäure (Zyklon) zur Ungeziefervernichtung" ist die Zeitdauer des Entwesungsvorganges differenzierter angegeben. Bei warmem Wetter betrage sie sechs, sonst 16, bei minus 5· C mindestens 32, somit zwischen sechs und 32 Stunden.

Entscheidend ist jedoch, daß die bei der Entwesung von normalen Gebäuden sorgfältig zu beachtenden amerikanischen und deutschen Richtlinien auf speziell zur Vergasung von Menschen konstruierte Anlagen mit ihren völlig anderen räumlichen Gegebenheiten und technischen Einrichtungen sowie hinsichtlich ihrer besonderen Zielsetzung nicht anwendbar sind.

Welcher Unterschied allein schon in der Entlüftungszeit zwischen normalen Gebäuden gegenüber den Vergasungsanlagen in Birkenau bestand, belegt die am 3. September 1941 im "Bunkerkeller", dem Lagergefängnis im Block[22] 11 des Stammlagers, durchgeführte Versuchsvergasung im Vergleich zu den späteren Vernichtungsaktionen in den eigentlichen Tötungsanlagen, den sogenannten "Krematorien". (Im folgenden wird "Krematorium" mit "K" abgekürzt). Während die beiden Stockwerke des Blocks 11 zwei Tage lang entlüftet werden mußten, ließen sich die Vergasungsräume der Krematorien meist schon eine halbe Stunde nach Einwurf des Gaspräparats wieder betreten.

Mächtige Exhauster hatten die Gasschwaden inzwischen abgesaugt.

Leuchter hält Gasmasken nicht nur sicher[23]. Sie sollten auf jeden Fall nicht länger als zehn Minuten benutzt werden. Diese Sorge ist unberechtigt. In den Auschwitzer Vernichtungsanlagen wurden zur Vermeidung von Gasvergiftung bei den die Räume betretenden Angehörigen des Häftlings-Sonderkommandos bzw. den das Giftgas in Deckenöffnungen, Luken oder Einfüllstutzen einschüttenden SS-Männern (Sanitätsdienstgrade) Spezialfilter an die Gasmaske geschraubt. Die am sichersten wirkenden stammten von der Auer-Gesellschaft in Berlin bzw. den Drägerwerken in Lübeck. Aufkleber auf dem blaugrauen Filter "Einsatz nur Zyklon" und ein Prüfungsvermerk wiesen auf den Sonderzweck und die Sicherheit hin[24]. Laut Bedienungsvorschrift mußte sich der Gasmaskenträger, bevor er sich der Wirkung des Gases aussetzte, noch etwa zwei Minuten im Freien bewegen, damit der Filtereinsatz durch die Atemluft die für das einwandfreie Funktionieren erforderliche Frischluft erhielt. Die in Auschwitz benutzten Gasmasken gewährten somit ausreichenden Schutz.

Das von Leuchter geforderte Tragen von kompletten chemischen Schutzanzügen wurde nicht für nötig befunden, was sich in der Praxis auch als richtig erwies.

Wieder gibt Wegner keine Quelle für seine Behauptung an. Er bezieht sich wohl nur auf die bekannten zweifelhaften Zeugenaussagen, die jedoch gerade von Leuchter kritisiert werden. Leuchters These von der Notwendigkeit von Schutzanzügen läßt sich aber durch derartige Aussagen nicht widerlegen, sondern höchstens durch sachkundige und fundierte toxikologische Gutachten.

Im Abschnitt "Konstruktionskriterien für eine Begasungseinrichtung"[25] beschreibt Leuchter "Grundlegende Anforderungen" an derartige Anlagen, wobei er von amerikanischen Hinrichtungskammern ausgeht[26]. Eine Begasungseinrichtung muß danach abdicht- und heizbar sein, eine Luftumlauf- und -abzugsmöglichkeit aufweisen, einen Kamin für die Abgase von mindestens 12 m Höhe[27] und eine Vorrichtung zur gleichmäßigen Verteilung des Gases besitzen. Bei Verwendung von Verbrennungsöfen braucht der Kamin nur einige Fuß hoch zu sein[28]. Das Gebäude muß aus Ziegeln oder Steinen gebaut sowie innen und außen mit Farbe oder Pech, Teer oder Asphalt beschichtet sein[29]. Die Kammer oder das Gebäude muß einen Gaserzeuger oder eine Verteileranlage nur Zyklon B besitzen[30].

Nun entsprechen bereits die beiden großen K II/III in Birkenau, wie wir noch sehen werden, weitgehend diesen Anforderungen.

Wie wir sehen werden, bleibt Wegner diesen Beweis schuldig.

Die Forderung aber, die Gaskammern müßten in jedem Fall einen Gaserzeuger oder eine Verteileranlage für das Gas haben, ist unberechtigt.

Wenn man den Nationalsozialisten unterstellt, sie hätten einen quasi indrustriellen, effektiven Massenmord betrieben, ist es durchaus nicht abwegig davon auszugehen, daß dann dazu eine Technik verwendet wurde, die einerseits diesen effektiven Mord ermögliche hätte und andererseits zumindest den Standard hatte, den die damals in Deutschland in Massenproduktion hergestellten Entlausungskammern besaßen (DEGESCH-Kreislaufanlagen, vgl. F.P. Berg, "Typhus and the Jews", The Journal of Historical Review, Winter 88/89, 8&nbsp(4), S. 433-481)

HCN verdampft und verschwelt, der Luft ausgesetzt, bereits bei Erreichen und Überschreiten des Siedepunktes von 25,65· C[31].

Falsch. HCN verdampft immer, auch bei Minus-Temperaturen. Bei seinem Siedepunkt kocht die Blausäure. "Verschwelen" ist zudem ein Begriff, der auf das thermische Zersetzen zumeist organischer Substanzen angewandt wird, aber nicht auf das Verdampfen von Flüssigkeit.

Die Dämpfe sind leichter als Luft (0,97: 1).

Dies ist nur theoretisch richtig. Blausäure kühlt beim Verdampfen recht stark ab, so daß frische Blausäuredämpfe schwerer sind als die Umgebungsluft. Zudem vermischt sich Blausäure recht rasch mit der Luft, so daß der geringe Dichteunterschied von nur 3% praktisch keine Rolle spielt. Dieser Unterschied ist weitaus geringer als der zwischen Stickstoff und Sauerstoff, den Hauptbestandteilen der Luft(12,5%), die sich ja auch nicht entmischen.

Schon das Einwerfen von Zyklon B in die verhältnismäßig kleinen menschengefüllten Vergasungsräume der K I, IV und V sowie in die zu Vergasungszwecken umgebauten Bauernhäuser in Birkenau (das "Rote" und das "Weiße Haus", die sogenannten "Bunker" 1 und 2) genügte, um den Exitus den darin befindlichen Todgeweihten einzuleiten, denn die normale Körpertemperatur des Menschen betragt 37· C[32].

Wegner weicht einer Interessanten Frage aus: Wieviel Zyklon B wurde nun benötigt und wie lange hat es denn gedauert, bis die Menschen in einen solchen hypothetischen Szenario starben? (vgl. dazu den Abschnitt Toxikologische Wirkung von HCN und Vergiftung oder Erstickung im Rudolf-Gutachten, sowie die Artikel "Zyklon B - Eine Ergänzung "(W. Lambrecht) und "Der selbstassistierte Holocaust-Schwindel" (Conrad Grieb) in den Vierteljahresheften für freie Geschichtsforschung 1/1997)

Sie steigt rasch an, wenn die entkleideten und oft um ihr Leben ringenden Menschen schreien und sich heftig bewegen.

Die Körpertemperatur erregter Menschen steigt nicht an, denn dann wäre dann Fieber. Was ansteigt ist deren Transpiration, die die Raumluft erwärmt und mit Wasserdampf gesättigt hätte.

Nach Leuchter soll die angebliche Hinrichtungseinrichtung des K I in Auschwitz noch in der ursprünglichen Form vorhanden sein[33]. Das stimmt nicht. Der Verfasser dieses Beitrages hat mehrmals erlebt, wie das Museumspersonal bei Führungen ausdrücklich darauf hinwies, daß die neben dem Verbrennungsraum liegende Halle in der ersten Zeit als Leichenhalle benutzt, später aber für Vergasungen umfunktioniert wurde, auch daß die beiden im Verbrennungsraum stehenden Öfen nach dem Kriege aus musealen Gründen unter Verwendung des eisernen Originalmaterials der Firma Topf & Söhne in Erfurt wieder aufgebaut wurden.

Von den am 20. Januar 1945 von der SS gesprengten ebenerdigen Gebäudetrakten der K II/III sind nur noch riesige bizarre Ruinenhaufen zu sehen. Die mit großen Trümmerschollen der Eisenbetondecke ausgefüllten Umfassungsmauern der ehemaligen unterirdischen Entkleidungs- und Vergasungsräume gestatten auch heute noch die Vermessung.

Wegner bleibt uns hier wie auch an späteren Stellen Belege dafür schuldig, die ihn berechtigten, diese unterirdischen Räume "Entkleidungs- und Vergasungsräume" zu nennen.

Vom K IV sind unter Gestrüpp Reste der Grundmauern zu erkennen, vom K V noch Grundmauern sowie der Betonfußboden erhalten geblieben. Auf ihm zeugt ein Gewirr von Eisenteilen der Öfen und verbogenes Leicheneinschubgerät von grausigem Geschehen.

"ein Gewirr von Eisenteilen der Öfen und verbogenes Leicheneinschubgerät" zeugt nicht von "grausigem Geschehen", sondern lediglich von Gewalteinwirkung auf diese Geräte. Diese Passage offenbart Wegner psychologische Erwartungshaltung.

Bunker 1 ist verschwunden, von Bunker 2 sind mit ortskundiger Führung unter Gras und Unkraut noch spärliche Fundamente auszumachen.

Im Abschnitt "Konstruktion und Funktionsweise der angeblichen Exekutionskammern"[34] erklärt Leuchter, es habe den Anschein, daß die angeblichen Gaskammern früher eine andere Konstruktion, Zweckbestimmung und Bauweise gehabt hätten[35]. Dies trifft uneingeschränkt nur auf die beiden von Bauernhäusern zu Vergasungsgebäuden umgebauten Bunker 1 und 2 zu.

Beleg?

Sie wurden von der Leuchter-Gruppe nicht inspiziert. Wenn heute an der Stelle des Weiden Hauses (Bunker 2) ein Wohngebäude errichtet worden sein sollte[36], müßte dies nach dem letzten Besuch des Verfassers 1981 in Auschwitz geschehen sein.

Leuchter behauptet, daß es sich bei den Krematorien um umgebaute Leichenhallen oder Leichenraume ("mortuaries or morgues") handelte, die mit den Krematorien verbunden und im gleichen Gebäude untergebracht waren[37]. Dies war nur im K I der Fall, wo die zum Krematorium gehörende Leichenhalle eine Zeitlang zur Vergasung von Menschen benutzt wurde. Alle anderen Krematorien (K II bis V) waren von vornherein und ausschließlich als Vernichtungsanlagen mit Entkleidungs-, Vergasungs- und Verbrennungsräumen geplant und erbaut worden, wie es sich aus einer Fülle von Beweisen (Zeugen- und Täteraussagen, Bauzeichnungen, Materialbestellungen und Bauaufträgen) belegen läßt.

Hier unterliegt Wegner entweder einer Täuschung oder er lügt. Es gibt keine Bauzeichnungen, Materialbestellungen oder Bauaufträge, die darauf hinweisen, daß die Krematorien II bis V von Anbeginn an zum Zwecke des Massenmordes errichtet wurden, und es gibt auch keine, die deren Umbau in derartige Einrichtungen belegten. Die einzigen wirklich kompetenten Aussagen zur Frage der baulichen Eignung, nämlich die der verantwortlichen Architekten und eines zu dieser Frage angehörten Bausachverständigen, kamen alle zum gleichen Schluß: Diese Bauten wurden werde zum Zwecke des Massenmordes errichtet noch wären sie gemäß den bestehenden Plänen zu solchen umrüstbar gewesen (vgl. den Artikel "Vor 25 Jahren: Ein anderer Auschwitz-Prozeß "(Michael Gärtner), VffG 1/97).

Von Umbauten kann somit nicht die Rede sein.

Für wahr

Leuchter behauptet ferner, die K I bis V hätten weder abgedichtete Fenster und Türen noch Lüftungen besessen[38]. Dies trifft nicht zu. Die Leichen-/Vergasungshalle im K I besaß im Gegensatz zu allen anderen Räumen keine Fenster. Gleiches war bei den unterirdischen Entkleidungs- und Vergasungeräumen der K II/III der Fall. In den K IV/V waren dagegen an den Außenwänden unter dem Dachfirst der Vergasungsräume abgedichtete, verriegel- und verschließbare Klappluken in der Größe von 30x40 cm angebracht, durch die das Gaspräparat eingeschüttet werden konnte. Bestellscheine für die Klappen sind noch im Archiv des Museums vorhanden.

Auf diesen Bestellscheinen steht freilich nicht, daß sie zum Verschließen von Zyklon B-Einwurfluken zum Zwecke der Menschenvergasung gedacht waren, vgl. J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, Beate Klarsfeld Foundation, New York 1989, S. 426ff., 500)

Alle anderen Räume der Krematorien waren mit normalen Fenstern ausgestattet, wie es Fotos von den Außenseiten der Gebäude beweisen.

In allen Vergasungeräumen sämtlicher Krematorien waren selbstverständlich auch abgedichtete Türen vorhanden, wie es aus vielen Aussagen sowie aus im Museumsarchiv aufbewahrten Bestellscheinen für derartige Spezialtüren hervorgeht.

Zeugen können alles mögliche behaupten, und die bekannten Dokumente beweise weder, daß zu welchem Zweck die gasdichten Türen und Fenster dienen sollten, ob sie in den Räumen eingebaut wurden, die heute als 'Menschengaskammern' ausgewiesen werden, noch ob sie technisch für Menschengaskammern tauglich gewesen wären.

Unverständlich ist die Behauptung Leuchters, daß die Türen nach innen aufgingen, wodurch die Entfernung der Leichen erschwert gewesen sei. Aus den Grundriß- und Bauzeichnungen konnte er dies nicht entnehmen, denn in diesen waren nur die Turöffnungen, nicht aber die Türen selbst und ihre Öffnungsrichtung eingezeichnet.

Das stimmt nur partiell. In einigen Plänen der Krematorium II-V ist der Öffnungssinn durchaus angegeben, wenngleich teilweise nach außen Öffnend, vgl. J.-C. Pressac, aaO., S. 353, 394, 399, 401f..

Aus Täter- und Zeugenaussagen wissen wir jedoch, das die verschließ- und verriegelbaren Türen beim Öffnen nach außen aufgingen, so daß manchmal die gegen die Türen gepreßten Toten den Öffnenden entgegenfielen[39].

Die beiden hier von Wegner angeführten Zeugenaussagen von Rudolf Höß und Filip Müller zeichnen sich durch eine Vielzahl sachlicher Unmöglichkeiten aus (vgl. besonders J. Graf, Auschwitz. Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust, Neue Visionen, Würenlos 1994, S. 53-82 (Höß) und S. 139-155 (Müller)). Der Wille von Rudolf Höß wurde zudem durch schwere Mißhandlungen gebrochen, so daß seine Aussage wissenschaftlich wertlos ist (vgl. Robert Faurrison, "Comment les Britanniques ont obtenu les aveux de Rudolf Höss, commandant d'Auschwitz", Annales d'Histoire Révisionniste, Nr. 1, 1987, S. 137-152 und David Irving, Nuremberg. The Last Battle, Focal Point, London 1996, S. 241-246).

Die Bauzeichnungen lassen auch das Vorhandensein von Ventilationsschächten in den Wänden erkennen.

Dies trifft nur auf die Krematorien II und III zu, nicht aber für die Krematorien I, IV und V, vgl. die jeweiligen Abschnitte des Rudolf Gutachtens (Krema I, Krema II&III, Krema IV&V).

Exhauster sorgten in den Gaskammern für rasches Absaugen des Gases und schnelles Durchlüften nach den Tötungsaktionen[40].

Es hätte Wegner besser zu Gesicht gestanden, die in den Krematorien II und III tatschlich eingebauten Lüftungsanlagen einer sachkundigen Unetrsuchung zu unterziehen und ihre Fähigkeit zum "Absaugen des Gases" zu erforschen, anstatt sich wiederum auf unglaubwürdige Zeugen zu beziehen. Die revisionistischen Ergebnisse zu dieser Frage beweisen, daß die in den Krema II und III eingebauten Anlagen eine Leistung besaßen, wie sie für Leichenkeller normal ist, nicht aber für Blausäuregaskammern (vgl. C. Mattogno, Auschwitz: "Das Ende einer Legende", in Herbert Verbeke (Hg.), Auschwitz: Nackte Fakten, VHO, Berchem 1995, S. 101-162, besonders S. 133-143). Außerdem waren diese Anlagen eben nicht in der Lage, das Giftgas in der bezeugten Zeit abzusaugen (vgl. dazu den Abschnitt Krema I des Rudolf Gutachtens).

Die von Leuchter wiederholt vorgebrachte Behauptung, die Gebäude seien nicht mit Dichtungsmasse bestrichen gewesen[41], ist falsch. So waren die unterirdisch gelegenen Entkleidungs-, Vergasungs- und Funktionsräume der K II/III schon wegen des feuchten Untergrundes mit Dichtungsmaterial isoliert.

Die Wände der Kellerräume der Krematorien II und II bestanden aus zwei Reihen Ziegelmauerwerk, getrennt durch einen Teerschicht. Dies diente zur Abdichtung gegen das Grundwasser, das in Birkenau trotz der Entwässerungsmaßnahmen nachweislich zwischen 20 cm und 1 m unter Geländeoberkante stand (vgl. M. Gärtner, W. Rademacher, "Grundwasser im Gelände des KGL Birkenau (Auschwitz)", Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, 2(1) (1998), S. 2-12).

Bei den oberirdisch gebauten K IV/V war außer der üblichen eine besondere Isolierung nicht notwendig, da die Vergasungsanlagen am Außenende der Gebäude hinter den übrigen Räumen lagen.

Somit besaßen die angeblichen Gaskammern keine Wandisolation, wodurch sich die Wände im Laufe der angeblichen Vergasungen mit Blausäure stark angereichert hätten, im Falle der Keller der Krema II&III zumindest die innerer Schicht. Leuchter hat also recht.

Daß Gas aus dem Vergasungsraum des K I durch unterirdische Boden-Abwasserkanäle in andere Gebäude dringen konnte[42], ist unwahrscheinlich, da es leichter als Luft ist[43]

Unsinn. Kühle, soeben verdampfte Blausäure ist schwerer als Luft und kriecht bis zu seiner Aufwärmung und Verwirbelung mit der Umgebungsluft am Boden entlang, wodurch es durchaus in die Kanalisation gelangen kann. Da sich Blausäure zudem bevorzugt in Wasser löst, ist das von Leuchter angenommene Szenario so abwegig nicht.

und von den Ventilatoren rasch angesaugt wurde.

Hierzu bleibt Wegner jeden Beweis schuldig: Wie rasch konnten die Ventilatoren (die in den Kremas I, IV&V zudem noch nicht einmal vorhanden waren) die Gase absaugen?

Leuchter beanstandet[44], daß die angeblichen Gaskammern nicht in Übereinstimmung mit den Erfahrungen über die Einrichtung von Entlausungskammern in den USA und nach den dortigen bewährten Vorbildern gebaut waren. Es sei merkwürdig, das die Konstrukteure niemals die Technologie der Vereinigten Staaten, dem einzigen Land, in dem Häftlinge mit Gas hingerichtet wurden, zu Rate gezogen und angewandt hätten. Dieses Argument ist absurd. Wie kann Leuchter erwarten, daß die Hinrichtungskammern in einem Rechtsstaat wie den USA, in denen die Todeskandidaten einzeln vergast wurden, Vorbild sein konnten für die unter kriegsmäßigen Bedingungen erstellten und gleichsam fabrikmäßig betriebenen Tötungsmaschinerien in der NS-Diktatur, in denen die Massenvernichtung von Menschen durchgeführt wurde?

Es wäre wohl angebrachter gewesen, die Frage zu stellen, warum die angebliche "Tötungsmaschinerien in der NS-Diktatur" nicht wenigstens den technischen Standard für Menschenvergasungen anwandte, die sie zur Vernichtung der Läuse überall praktizierte, sprich die schon erwähnten Degesch-Kreislaufeinrichtungen mit starken Umluftgebläsen und einem Heißluftföhn zur raschen Verdampfung der Blausäure. Diese Frage allerdings stellt sich allerdings sehr wohl und harrt bis heute einer Antwort.

Leuchter meint, Knochen könnten nicht verbrannt, sondern mußten pulverisiert werden[45]. Die früher verwendeten Mörser und Stampfer seien durch Zerkleinerungsmaschinen ersetzt worden. In Auschwitz wurde dazu in den ersten Jahren eine Kugelmühle verwendet. Als man im Mai 1944 begann, die Leichen in Birkenau in Gruben zu verbrennen, versagte bei sechzehnstündiger Benutzung das Gerät. Nun mußten Häftlinge das Knochengranulat auf einer großen Betontenne mit schweren Stampfern zerkleinern.

Belege? Zweifelsohne bedurfte es in Birkenau und anderen Lagern des Dritten Reiches der Methoden zur Zerkleinerung von Knochen, denn selbst unter der Annahme, daß es keine Menschenvergasungen gegeben hat, mußten zigtausende an Hunger und Krankheiten verstorbene Häftlinge eingeäschert werden.

Über die Verbrennungstemperatur gibt Leuchter an, das moderne Krematorien mit Temperaturen von 1093· C[46], gekoppelt mit Nachbrennern mit 871· C[47] verbrennen. In Europa gebe es einige Anlagen, die mit der niedrigeren Temperatur von 800· C und längerer Verbrennungszeit arbeiteten. Nach Feststellungen des Verfassers beginnen die Krematorien in Hamburg/Ohlsdorf und Celle in Heißluftöfen mit einer Zündtemperatur von 800 bis 900·C, die sich auf 1100 bis 1200·C, in Nachverbrennungsofen sogar bis 1250·C steigert. Die Angaben Leuchters entsprechen insofern den hiesigen Gegebenheiten. Nun behauptet er aber, daß koksbeheizte Krematoriumsöfen die wie in Auschwitz in Handarbeit beschickt und deren Temperatur dauernd gedrosselt oder erhobt werden mußte, bei der primitiven Arbeitsmethode wahrscheinlich nur eine Durchschnittstemperatur von 760· C[48] erreichen. Die Betriebsvorschrift der Lieferfirma Topf & Söhne besagt jedoch, daß mit dem Einfahren der Leichen in eine Muffel (Retorte) begonnen werden kann, wenn sie eine Temperatur von ca. 800· C erreicht hat. Es müsse allerdings dabei darauf geachtet werden, daß die ansteigende Temperatur nicht über 1100· C hinausgeht.

Die Betriebsvorschriften von Topf & Söhne bezieht sich auf den regulären Betrieb mit Särgen. Durch das Verbrennen des Sargholzes kommt es nach Leicheneinschub zu einer starken Erhöhung der Muffeltemperatur, die später wieder absinkt, da das Verdampfen des Körperwassers der Leiche (60-70% der gesamten Masse!) enorm viel Energie kostet. Wird ohne Sarg verbrannt, wie es in Auschwitz immer der Fall war, muß entsprechend stärker mit Koks geheizt werden, um ein Auskühlen der Muffel zu vermeiden. Da es sich bei den Krematoriumspersonal, dem Sonderkommando, um fachunkundige Hilfsarbeiter handelte, kann man in der tat nicht davon ausgehen, daß diese in der Lager waren, die Öfen immer auf der idealen Temperatur zu halten. Leuchter hat also mit seiner Annahme recht, und Wegner beweist erneut seine fachlichen Unzulänglichkeiten. (Nähres zu Kremierungstechnologie vgl. C. Mattogno, F. Deana, Die Krematorien von Auschwitz-Birkenau, in E. Gauss (Hg.), aaO., S. 281-320. Dort weitere Verweise.)

Auch die Behauptung Leuchters, die Öfen in Auschwitz/Birkenau hätten keine Nachverbrenner gehabt[49], bedarf des Widerspruchs. In der Betriebsvorschrift heißt es, das die Leichenteile vom Schamottrost noch vor der Aschenentnahme zwanzig Minuten zum Nachverbrennen liegen können. Leuchter erklärt, ältere koksbeheizte Verbrennungsöfen benötigten zur Einäscherung jedes Körpers normalerweise 3,5 bis 4 Stunden, so das theoretisch bis zu 6,8 Körper in 24 Stunden verbrannt werden können. Normalbetrieb erlaube ein Maximum von drei Kremierungen[50]. Er ging dabei von Gepflogenheiten in Öffentlichen Krematorien in der ganzen Welt aus, in denen das Prinzip der Pietät sorgfältig beachtet wird. Die Verbrennung einer Leiche und die Behandlung der Asche geschieht dort stets separat. Bei den Massenverbrennungen in Auschwitz/Birkenau wurde darauf aber überhaupt nicht geachtet. Hier kam es vielmehr darauf an, in kürzester Zeit so viele Leichen wie möglich zu verbrennen. Es herrschte das menschlicher Regungen bare rationelle Bestreben, mit geringstem Aufwand die höchstmögliche Leistung zu erzielen.

Dies freilich ist kein Hinweis auf einen Massenvernichtungsintention. Auch für den Fall, daß man aufgrund der unzweifelhaft in Auschwitz wütenden Fleckfieber-Epidemien durch die möglichst schnelle Beseitigung der zum Teil zu Hunderten täglich anfallenden Leichen Herr werden wollte, wäre man gezwungen gewesen, bar jeder menschlichen Regung "in kürzester Zeit so viele Leichen wie möglich zu verbrennen".

Nach Angabe der Lieferfirma Topf & Söhne konnten ihre Doppelmuffelöfen in ca. 10 Stunden 10 bis 35 Leichen einäschern[51]. Dies bedeutet, daß in 24 Stunden bei ununterbrochener Betriebszeit theoretisch in einem Doppelmuffelofen 24 bis 84 Leichen (in einer Muffel also 12 bis 42) verbrannt werden konnten.

Ein koksbefeuerter Ofen läßt sich nicht 24 Stunden durchgehend betreiben. Er muß zur Schlackenentnahme mindestens einmal täglich für wenige Stunden heruntergefahren werden.

Allerdings ist die Verbrennungsleistung abhängig von der Ofenkonstruktion, dem Heizwert des Brennmaterials und der Witterung, ebenso von den Eigenschaften der zu verbrennenden Körper (Größe, Volumen, Fett- und Wassergehalt), schließlich auch von der Leistungsfähigkeit der Bedienungsmannschaft und dem Einschubrhythmus. In Auschwitz/Birkenau wurden die Retorten im Laufe der Zeit mit einer unterschiedlichen Anzahl von Leichen beschickt, zunächst nur mit einer einzigen. Nachdem man aber mit der Einäscherung experimentiert und Erfahrungen gesammelt hatte, wurden grundsätzlich drei verschieden große Leichen in eine Muffel geschoben, was hinsichtlich ihres Raumvolumens und der Größe ihrer Einführöffnung durchaus möglich war.

Beleg? Wegner verschweigt, daß es auch Zeugenaussagen gibt, die von wesentlich mehr als 3 Leichen pro Muffel sprechen, weist dies doch darauf hin, daß die entsprechenden Zeugen offenbar zu Übertreibungen neigten und somit wenig glaubwürdig sind. Auch wenn es möglich war, drei Leichen gleichzeitig in eine Muffel zu schieben, so ist damit noch lange nicht gesagt, daß die Verbrennung von drei Leichen genauso schnell erfolgen kann wie die einer einigen Leiche. Daß wäre eine technische Sensation, die der Erfindung des Perpetuum Mobiles gleich käme: Die Kremierung von zwei zusätzlichen Leichen ohne Zeit- und Energieaufwand. Wegner geht anscheinend von diesem technischen Wunder stillschweigend aus.

Die Auschwitzer Museumsleitung teilte dem Verfasser mit[52], daß die Verbrennungszeit einer Ladung im Durchschnitt im Auschwitzer Krematorium eine Stunde, in den Birkenauer Krematorien dagegen nur eine halbe Stunde betragen habe.

Die bediensteten eines Museums sind für gewöhnlich keine Krematoriumsfachleute.

Wir kommen darauf noch zurück. Leuchter ermittelte seine Angaben über die theoretische Höchstleistung der Krematorien in 24stundiger Betriebszeit wie folgt:

K I= 3 Ofen mit je 2 Retorten= 6 x 6,8= 40,8 Körper
K II= 5 Of en mit je 3 Retorten= 15 x 6,8= 102 Körper
K III= 5 Of en mit je 3 Retorten= 15 x 6,8= 102 Körper
K IV= 2 Of en mit je 4 Retorten= 8 x 6,8= 54,4 Körper
K V= 2 Of en mit je 4 Retorten= 8 x 6,8= 54,4 Körper
................................................................­­­­­­­­­­­­­­­­
..................................................insgesamt= 353,6 Körper

Bei 3 statt 6,8 Leichen würden sich im K I = 18, K II/III = 45, K IV/V = 24, zusammen 156 Leichen ergeben haben. Demgegenüber gab die Auschwitzer Zentralbauleitung in ihrer Meldung vom 25. Juni 1943 an das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt in Berlin-Lichterfelde folgende Effizienzzahlen bei 24stündiger Betriebszeit an: K I = 340, K II/III = je 1440, K IV/V = je 768, zusammen = 4756.

Die absurden Zahlen dieses unglaubhaften Dokumentes wurden von verschiedenen Revisionisten bereits kritisch beleuchtet (vgl. C. Mattogno. F. Deana, aaO., sowie. W. Rademacher, Der Fall Lüftl, E. Gauss (Hg.), aaO., S. 41-60). Auch wenn in einem Dokument eine Behörde offiziell bescheinigt, daß die Erde eine Scheibe ist, die Sonne sich um die Erde dreht und der Mond aus Käse ist und Löcher hat, muß dies dennoch nicht wahr sein.

Wie wir noch sehen werden, entsprechen die Angaben der Auschwitzer Zentralbauleitung der tatsächlichen Effizienz der Verbrennungsanlagen und der Leistungsfähigkeit der Häftlings-Sonderkommandos für die Krematorien.

"

Überzogen sind die Behauptungen Leuchters über die Grubenverbrennungen[53]. Der Grundwasserspiegel der Gruben wurde bis zu 46 cm[54] unterhalb der Erdoberfläche reichen. Historiker hatten die Tiefe sogar mit 6 m[55] angegeben. Es sei aber nicht möglich, Leichen unter Wasser zu verbrennen. Alle Örtlichkeiten in dem Sumpfgelände von Birkenau hätten einen Grundwasserstand von 61 cm[56] gehabt. In Birkenau habe es also keine Verbrennungsgruben gegeben.

Der Grundwasserspiegel in Birkenau ist tatsächlich verhältnismäßig hoch, doch begann er nicht schon 46 bis 61 cm unter der Erdoberfläche. Dafür sorgte ein umfangreiches Grabensystem, welches das sich ansammelnde Wasser über den Haupt-, den sogenannten "Königsgraben" in die Weichsel abführte.

Wegner belegt nicht, daß dieses Grabensystem den grundwasserspiegel tiefer als die von Leuchter genannten Stände absenkte. Eine neuere revisionistische Arbeit beweist aber, daß Leuchter recht hatte. (M. Gärtner, W. Rademacher, "Grundwasser im Gelände des KGL Birkenau (Auschwitz)", Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, 2(1) (1998), S. 2-12).)

Aus glaubhaften Zeugenaussagen

Es wird Wegners Rätsel bleiben, wie er zu der Beurteilung gelangt ist, die von ihm zitierten Zeugen, deren Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen in dem von ihm zitierten Sammelband zitiert wurden, seien glaubwürdig. (Vgl. dazu J. Graf, Auschwitz. Tätergeständnisse..., aaO.)

geht hervor, daß die Verbrennungsgruben bei den Bunkern 1 und 2 = 1,5 bis 3 m[57], die fünf großen beim K V im Durchschnitt 2,5 m[58] tief waren.

Seltsamer Weise sind diese gruben auf den Luftbildaufnahmen alliierter Aufklärungsflugzeuge aus dem Jahr 1944 nicht zu sehen (vgl. John C. Balls Website sowie seinen Beitrag über Luftbildbeweise in E, Gauss (Hg.), aaO., S. 235-248).

Wie wollte Leuchter auch erklären, daß die unterirdischen Räume der K II/III 2,43 m hoch waren?

Zuvor noch beschreibt Wegner, warum es nötig war, die Wände der Kellerräume der Krematorien II & III wasserdicht zu isolieren, nun hat er dieses Argument plötzlich vergessen? Die keller der Kremas II & III waren im übrigen nicht die einzigen Räume in Birkenau, die im Grundwasser standen und deshalb abgedichtet werden mußten, vgl. dazu die Facharbeit von M. Gärtner, W. Rademacher, aaO.

Nach Leuchter[59] ergibt sich aus den Bauzeichnungen, daß in der Zeit der behaupteten Vergasungen im K I eine "Leichenhalle"[60] vorhanden war. Die "Technische Zeichnung über den Einbau einer (dritten) Einäscherungsanlage" der Firma Topf & Söhne vom 25. September 1941, die wegen der Verwendung von zwei verschiedenen Maßstäben problematisch ist, weist den neben dem Verbrennungsraum liegenden Raum tatsächlich als "Leichenhalle" aus. Als solche wurde die Halle in der ersten Zeit auch benutzt. Als jedoch nach der schon erwähnten unbefriedigenden

und erfundenen

Versuchsvergasung am 3. September 1941 im Block 11 nach einer besseren Vergasungsmöglichkeit gesucht wurde, kam Kommandant Höß darauf, die alsbald anlaufenden Massenvergasungen in der bisherigen Leichenhalle durchzuführen. Die Vergasungen begannen möglicherweise noch im selben Monat, spätestens aber im Oktober, und dauerten bis zum 3. Dezember 1942, erstreckten sich somit über einen Zeitraum von 56, nicht wie Leuchter behauptet, bis zu 72 Wochen[61].

Vgl. hierzu C. Mattogno, Auschwitz: La Prima Gasazione, aaO.

In seinen Ausführungen über das K I[62] erklärt Leuchter, anscheinend habe keine der beiden in die Leichenhalle führenden Öffnungen eine Tür besessen, "aber das konnte nicht mit Sicherheit festgestellt werden, da eine Wand beseitigt war und eine Öffnung verändert wurde". Ich verzichte darauf, dies nochmals zu erörtern. Die heute auf dem Dach der damaligen Leichen-/Vergasungshalle angebrachten Betonsockel mit aufgesetzten Jalousietürmchen sowie vier vierkantige Stutzen mit Deckeln, die Leuchter als "Feuer-Abzugsschächte" und "Deckenentlüftungsöffnungen" bezeichnete, stammen nicht aus der Zeit, als die Halle für Vergasungen benutzt wurde. Sie sind Attrappen, die veranschaulichen sollen, wie damals die Entlüftungsanlagen und Einwurföffnungen für das Giftgaspräparat auf dem Dach der Vergasungshalle ausgesehen haben könnten.

Ein Eingeständnis übrigens, daß den ganzen Schwindel um die angebliche Gaskammer im Stammlager Auschwitz auffliegen läßt: Wenn die heute auffindbaren Öffnungen nach dem Kriege aus "musealen Gründen" errichtet worden sind, und zwar an anderen Stellen als den ursprünglichen: wo sind dann die originalen Öffnungen? Andere Öffnungen gab es nämlich in der Betondecke nachweislich nicht. Ohne Löcher aber keine Zyklon B-Vergasungen: "No Holes, No >Holocaust<" (R. Faurisson)

Im Gutachten heißt es[63] ferner: "Die Bodenfläche besitzt 844 Quadratfuß (= 78,41 m2) [...] Unter Annahme einer Fläche von 9 Quadratfuß (= 0,836 m2) pro Person für eine erforderliche Gaszirkulation, was einer großen Dichte entspricht, könnten maximal 94 Personen gleichzeitig in diesen Raum hineinpassen. Es wurde berichtet, daß dieser Raum bis zu 600 Personen aufnehmen konnte."

Die Überprüfung ergab: Ein Fuß ("ft") entspricht 0,3048 m. 844 ft2 sind somit, wie Leuchter es angab, 78,41 m2. In der Annahme, daß eine Person 0,836 m2 benötigt, paßten auf die Bodenfläche rund 94 Personen, wie es Leuchter errechnet hatte[64]. Nun gibt es in der Bundesrepublik eine gesetzliche Festlegung der Anzahl der Personen, die eine Stehplatzfläche von einem Quadratmeter in Anspruch nehmen können. Sie ist in der "Verordnung über den Bau und den Betrieb von Straßenbahnen" vom 31. August 1965[65] enthalten. Im § 30 (4) ist angegeben, von welchen Lastannahmen beim Bau von Personenfahrzeugen auszugehen ist. In Ziffer 1 heißt es, das als Stehplatzfläche für eine Person von 65 kg Gewicht 0,125 m2 anzunehmen sind. Das bedeutet, daß auf einem Quadratmeter acht Personen mit dem angegebenen Durchschnittsgewicht stehen können. Daraus ergibt sich die Formel: "8 Pers. / i. M. 65 kg/1 m2"[66]. Die Behauptung Leuchters, das jede Person eine Stehplatzfläche von 0,836 m2 benötigt, ist also weit überzogen.

Wegner hat offenbar Leuchters Argument nicht verstanden. Leuchter behauptet nicht, jede Person würde "0,836 m2 benötig[en]", sondern er meint, daß zur Ermöglichung einer angemessenen Gaszirkulation in der Gaskammer eine Person nicht mehr als die angegebenen Fläche besetzen dürfte. Richtig ist diese Annahme dann, wenn man davon ausgeht, daß eine hypothetische Vergasung den Zeugenaussagen entsprechend schnell, d.h. in wenigen Minuten vollzogen und die anschließende Lüftung schnell (d.h,. in spätestens 30 Minuten) und vollständig erfolgt sein muß. (zu den Zeugenaussagen vgl. Der selbstassistierte Holocaust-Schwindel (Conrad Grieb); zur Frage der Lüftung im Rudolf-Gutachten das Kapitel Lüftungsgeschwindigkeit der 'Gaskammern'.)

Zur Zeit der ersten Vergasungen war die dazu umfunktionierte Leichenhalle 4,60 x 16,80 m groß, besaß somit eine Grundfläche von 77,28 m2, was den von Leuchter angegebenen 78,41 m2 etwa gleichkommt. Bei Anlegung unserer Formel konnten darin theoretisch 618 Personen, allerdings aufs äußerste zusammengepreßt stehen. Durch Abtragen der Zwischenwand wurde der Raum auf 4,60 x 21,5 m = 98,9 m2 erweitert, so das alsdann 791 Personen hineingepfercht werden konnten. Daß nicht alle Tage eine so große Zahl von Menschen vergast wurde, ergibt sich aus den Kalendarischen Aufzeichnungen von Danuta Czech in den vom Staatlichen Museum in Auschwitz herausgegebenen "Heften von Auschwitz"[67]. Danach trafen die Transporte keineswegs täglich ein. Sie waren außerdem unterschiedlich groß. Die Selektionsquote für Arbeitszwecke und zur Vergasung schwankte erheblich.

Danuta Czech liefert jenseits unglaubhafter Zeugenaussagen keinen Beweis dafür, daß irgendeine Gruppe bei den "Selektionen" in die Gaskammern geschickt wurden.

Die Verbrennungsanlagen waren sehr reparaturanfällig und fielen häufig aus.

Obwohl Leuchter die Existenz von Gaskammern bestreitet, gibt er die hypothetische Exekutions- und Einäscherungerate von K I[68] wie folgt an:

Exekutionsrate= 94 Personen pro Woche (hypothetisch)
Einäscherungerate= 286 Personen pro Woche (theoretisch)
126 Personen pro Woche (real möglich)

Das Unverständnis Wegners darf verwundern. Um eine These (hier der Massenvernichtung) widerlegen zu können, muß man ihre Prämissen doch wohl prüfen.

Während er zuvor[69] erklärt hatte, der vergaste Bereich müsse mindestens zehn Stunden ausgelüftet werden, noch länger, wenn das Gebäude keine Fenster oder Sauggebläse habe, behauptet er jetzt: "Es ist zweifelhaft, ob sich das Gas ohne Entlüftungssystem schon innerhalb einer Woche verflüchtigt hätte. Dies steht im klaren Widerspruch zu der angeblichen Verwendung der Kammer für mehrere Vergasungen am Tag."[70] - Demnach hätte in einer Woche nur eine Vergasung stattfinden können.

Diesen Trick einer Gleichsetzung der täglichen Vergasungseffizienz mit der wöchentlichen wendet er auch auf die Leistungsfähigkeit der übrigen Krematorien an, obwohl er erkennen mußte, daß es sich bei diesen nicht um Wohnhäuser, Kasernen, Baracken usw. handelte, sondern um spezielle Vernichtungsanlagen, die mit besonders starken Sauggebläsen ausgestattet waren.

Die Krematorien I, IV und V sowie die beiden Bauernhäuser (Bunker) besaßen keinerlei Entlüftungsanlage und sind somit durchaus mit "Wohnhäuser, Kasernen, Baracken" vergleichbar.

Zu der Einäscherungsrate von 286 Leichen kam er wie folgt: 6,8 Leichen in 24 Stunden in einer Retorte ergeben bei 6 Retorten der drei Öfen 40,8, in einer Woche somit 286. Wie aber will er erklären, das wöchentlich theoretisch 286 - real möglich 126 - Leichen verbrannt wurden, obwohl nur 94 Vergaste vorhanden waren? Dachte er dabei an die eines "natürlichen" Todes Verstorbenen?

Unzweifelhaft gab es im Lagerkomplex Auschwitz-Birkenau eine große Zahl eines "natürlichen", nicht gewaltsamen Todes gestorbener Häftlinge, die natürlich bei Vorhandensein entsprechender Kapazitäten kremiert wurden.

Laut Leuchter[71] wiesen die Bauzeichnungen der K II/III die angeblichen Gaskammern als "Leichenhallen" aus. Dabei handelte es sich jedoch um eine Tarnbezeichnung, die das "Reichsgeheimnis", die "Endlösung der Judenfrage" verschleiern sollte.

Für diese folgenschwere Behauptung liefert Wegner keinen Beleg. Tatsächlich gibt es keinen derartigen Beleg. Es handelt sich vielmehr um eine dreiste Unwahrheit.

Hätte man in den Bauzeichnungen, die zumindest in die Hände der Bau- und Lieferfirmen gelangten, die tatsächliche Funktionsbezeichnung angegeben, wäre der wahre Zweck der "Leichenhallen" in der Öffentlichkeit bald bekannt geworden.

Da die Angestellten der Bau- und Lieferfirmen diese Krematorien mit errichteten, hätten sie auf jeden Fall bemerkt, was Sie bauten, insbesondere wenn es sich nicht um normale Leichenhallen bzw. -keller gehandelt hätte. Eine Geheimhaltung durch falsch ausgewiesene Baupläne wäre also nutzlos gewesen. Es sei denn, Wegner wollte behaupten, daß Leichenkeller und Menschengaskammern derart baugleich sind, daß eine Fachkraft einer Baufirma den Unterschied nicht bemerkte. Dann allerdings fehlt jeder materielle Beweis für die Existenz einer Gaskammer, denn dann ließe sich alles auch als Ausrüstung eines normalen Leichenkellers interpretieren. Und tatsächlich waren die mit dem Bau beschäftigten Architekten der Auffassung, nichts anderes als Leichenkeller zu bauen, und auch ein Bausachverständiger bestätigte diesen Eindruck (vgl. M. Gärtner Vor 25 Jahren: Ein anderer Auschwitz-Prozeß). Zudem lassen sich tatsächlich alle als angebliceh Indizien oder Beweise vorgebrachten Dokumente auch ganz harmlos interpretieren (vgl. neben den entsprechenden Kapiteln im Rudolf Gutachtens (Krema I, Krema II&III, Krema IV&V) auch C. Mattogno, Auschwitz: Das Ende einer Legende, in Herbert Verbeke (Hg.), Auschwitz: Nackte Fakten, S. Crowell, Technik und Arbeitsweise deutscher Gasschutzbunker im Zweiten Weltkrieg in den Vierteljahresheften für freie Geschichtsforschung 4/1997)

Nach Leuchter[72] gab es im K I keine Erhitzer oder Verteilungsmechanismen für das einzuführende Zyklon B, wie es den von ihm angegebenen grundlegenden Anforderungen entsprochen hätte. Nun wurde in die Vergasungsräume der Krematorien das Giftgaspräparat entweder wie im K I durch Öffnungen in der Decke oder wie in den K IV/V durch Klappen unter dem Dachfirst der Außenwände eingeschüttet. Besonderer Erhitzer und Verteiler bedurfte es in diesen verhältnismäßig kleinen Gaskammern nicht.

Irrtum. Wenn man wie bezeugt in wenigen Minuten morden wollte, wären Erhitzer nötig gewesen, vgl. zur Abdampfzeit Zyklon B - Eine Ergänzung (W. Lambrecht), zur Exekutionszeit Der selbstassistierte Holocaust-Schwindel (Conrad Grieb), und speziell zu Auschwitz in dem Kapitel Vergiftung oder Erstickung im Rudolf-Gutachten.

Die Berichte über hohle gasführende Pfeiler in den K II/III sollen laut Leuchter nicht wahr sein[73]. Alle Pfeiler hätten aus solidem und verstärktem Stahlbeton bestanden. Zu berücksichtigen ist jedoch, daß es außer den die Betondecke tragenden Pfeilern in jeder Gaskammer noch vier pfeilerähnliche, drei Meter lange vierkantige durchlöcherte Eisenblechkonstruktionen gab, die vom Boden zur Decke und über sie hinaus im Freien in abdeckbare Einfüllstutzen mündeten. Sie waren von der Lagerschlosserei hergestellt worden.

Wegners Angaben kann er nicht belegen, weil es bis auf widersprüchliche Aussagen zu dieser Behauptung keine Belege gibt. Da unwiderlegt bleibt, daß es in den Decken der Krematorien II & III keine Löcher gegeben hat (vgl. Die Krematorien II und III im Rudolf-Gutachten), kann es auch die darin angeblich befestigten Konstruktionen nicht gegeben haben. "No Holes, No >Holocaust<" (R. Faurisson)

Leuchter bezeichnete diese Stutzen[74] als "Decken-Entlüfter". In den Bauskizzen des "Leuchter Reports"[75] und -Berichts[76] sind sie von dem Zeichner sogar als Punkte eingezeichnet und als "Decken-Ventilatoren" ("roof vents") beschrieben worden.

Fred Leuchter hat in einem erläuternden Brief erklärt, daß diese Punkte nur die Stellen angeben, an denen laut Aussagen Löcher vorhanden gewesen sein sollen. In Wirklichkeit seien diese Löcher allerdings in der Decke nicht vorhanden. Dieser Brief Leuchters ist im originalen, in Kanada von Ernst Zündel publizierten Leuchter-Report mit abgebildet, unglücklicherweise aber nicht in den von Wegner zitierten Fassungen von D. Irving und U. Walendy.

In diese Einfüllstutzen wurden bei Vergasungen von SS-Sanitätsdienstgraden die Zyklonkristalle eingeschüttet.

"No Holes, No >Holocaust<" (R. Faurisson)

Ein im Inneren der Pfeiler eingebauter Verteilermechanismus sorgte dafür, das sich die Gasschwaden in den relativ großen Räumen gleichmäßig verteilten.

Frei erfunden und unbelegbar.

Die Behauptung Leuchters, alle Pfeiler dieser Gaskammern hätten aus massivem Stahlbeton bestanden, ist also unzutreffend.

Leuchter hat recht.

Die Grundfläche der Gaskammern in den K II/III bezifferte der Gutachter[77] mit 232,26 m2. Die Kammer hätte somit 278 Menschen aufnehmen können. Die Vermessung durch den Verfasser ergab, das jeder Raum eine Innenfläche von 7,53 x 30,19 m = 227,33 m2 aufwies. Der Unterschied zu der Angabe Leuchters ist unerheblich. Unter Zugrundelegung unserer Meßnorm konnten in jeden Raum dagegen 1819 Menschen hineingetrieben werden. Als höchste erreichbare Leistung der K II/III gab Leuchter an[78]:

K II -Hypothetische Exekutionsrate= 278 Personen pro WocheEinäscherungsrate= 714 Personen pro WocheEinäscherungsrate= 315 Personen pro WocheDieselben Angaben machte er auch für das K III. Auch hier wird nicht erklärt, warum mehr Leichen eingeäschert wurden, als Menschen vergast worden waren.

Aus unerfindlichen Gründen kann sich Wegner nicht vorstellen, daß die zigtausenden in Auschwitz an Fleckfieber gestorbenen Häftlinge auch eingeäschert werden mußten, wollte man die Seuche eindämmen.

Wiederum setzte er die Zahl der in einer Woche Umgebrachten mit der an einem Tage Getöteten gleich. Bei der Beschreibung der K IV/V ging er davon aus[79], beide Anlagen seien spiegelgleich gebaut gewesen. Jedes Gebäude hätte aus einem Krematorium, also einer Verbrennungsanlage, sowie weiteren Räumen bestanden, die zur Aufbewahrung von Leichen, als Büros oder Lager verwendet wurden. Die Räume waren nicht spiegelgleich benutzt worden. Einige hatte man als Gaskammern verwendet.

Gaskammern für Menschenvergasungen oder Gaskammern für Sachentlausungen?

Tatsächlich sind die Entkleidungsräume zugleich zur Aufbewahrung von Leichen benutzt worden. Sie erfüllten damit eine Doppelfunktion.

Ob die Häftlinge, die sich angeblich in den Enkleideräumen ausziehen sollten, an den neben ihnen aufgestapelten Leichenbergen Anstoß genommen hätten? Allein dieser Gedanke zeigt, wie absurd die Vorstellung von den sich willig zur Schlachtbank leiten lassenden jüdischen Lämmern ist.

Im Sommer 1944 wurde der Entkleidungs- und Leichenraum im K IV bis zum Häftlingsaufstand am 7. Oktober 1944, bei dem der Dachstuhl in Brand geriet, vorübergehend als Notunterkunft des Häftlings-Sonderkommandos für die Krematorien verwendet. Nach dem Aufstand brachte man die Männer im Entkleidungs- und Leichenraum des K V unter. Im Sommer 1944 hatte sich dort für kurze Zeit ein SS-Stab einquartiert.

Zur Größe Gaskammern nannte Leuchter folgende Daten: K IV = 174,19 m2[80], K V = 476,12 m2[81]. Sie sollten 209 bzw. 570 Personen fassen können. Die Vermessung ergab folgende Grundflachen: Raum 1 = 12,35 x 7,72 = 95,34 m2, 2 = 11,69 x 8,4 = 98,19 m2, 3 = 11,69 x 3,7 = 43,25 m2, zusammen = 236,78 m2. Unter Zugrundelegung unserer Meßnorm konnten somit in jeden Gaskammerkomplex 1894 Menschen hineingetrieben werden. Die von Leuchter angegebenen Kapazitätszahlen sind also viel zu niedrig.

Berücksichtigt man die notwendigen Zwischenräume, um einen raschen Tod herbeizuführen und die Kammer anschließend noch effektiv lüften zu können, hat Leuchter recht.

Die angeblichen Leistungszahlen bei Maximalausnutzung und einwöchiger Entlüftungszeit listete Leuchter[82] wie folgt auf:

K IV:Hypothetische Exekutionsrate= 209 Personen pro WocheEinäscherungsrate= 385 Personen pro WocheEinäscherungsrate= 168 Personen pro WocheK V:Hypothetische Exekutionsrate= 570 Personen pro WocheEinäscherungsrate= 385 Personen pro WocheEinäscherungsrate= 168 Personen pro WocheWas mit den Leichen der im K V nicht Verbrannten geschah, wird nicht erklärt. Grubenverbrennungen hatte Leuchter ja ausgeschlossen.

Wegner leidet unter Verständnisschwächen. Nicht Leuchter behauptet, es habe die (bei Leuchter "hypothetischen"!) Vergasungen gegeben, sondern Wegner. Wenn Wegner aus Leuchters Zahlen glaubt erkennen zu können, daß nicht alle Vergasten hätten verbrannt werden können, so ist das richtig, widerlegt aber nicht Leuchters Ansatz, sondern höchstens die Möglichkeit zur Durchführung von Massenvergasungen im bezeugten Umfang, da man eben die getöteten Menschen nicht hätte einäschern können.

In seiner zusammenfassenden Statistik[83] setzen die Zahlen eine maximale Ausnutzung der Gaskammern und Verbrennungsanlagen einen 24-Stunden und 7-Tage-Wochenbetrieb voraus. Es ergibt sich folgende Gesamtübersicht:

2 Tabeln

 

Hier taucht nun Wegners technisch genialer Coup auf, mit dem er in der gleichen Zeit drei Leichen statt nur einer verbrennt. Tatsächlich hätte die Verbrennung von drei Leichen auf einmal wahrscheinlich mehr als dreimal länger gedauert als die Verbrennung einer einzigen Leiche, und zwar aus folgenden gründen: 1. das Schamottmauerwerk eines Ofenmuffel kann nur eine konstante Menge an Wärme abgeben; 2. die drei aufeinanderliegenden Leichen verengen den freien Zwischenraum zwischen ihnen und dem Muffelmauerwerk. Dadurch strömen die heißen Ofengase schneller durch die Muffel und haben somit weniger Zeit, ihre Hitze an Leiche und Mauerwerk abzugeben; 3. eine zusätzliche Feuerung würde zu weiteren starken Wärmeverlusten führen, da die dann noch schneller durch die Muffel jagenden erhitzen Gase kaum mehr Zeit hätten, ihre Wärme an das Schamottmauerwerk und an die Leichen abzugeben; 4. es muß die dreifache Menge an Wasser verdampft werden; 5. die Leichen decken sich gegenseitig ab und verhindern somit, daß die Hitze alle Stellen des Körpers gleichmäßig erreicht. (Näheres dazu vgl. C. Mattogno, F. Deana, Die Krematorien von Auschwitz-Birkenau, aaO. )

Damit ist bewiesen, daß die von der Zentralbauleitung angegebene Effizienz nur die speziellen Verbrennungsanlagen in Auschwitz/Birkenau durchaus erreichbar war.

Damit ist die technische Inkompetenz sowohl von Werner Wegner als auch die inhaltliche Falschheit des von Wegner zitierten Schreibens der Zentralbauleitung bewiesen.

Nicht zuletzt dürften dazu auch die vier bis zu 874 Mann umfassenden Sonderkommandos für die Bedienung der Krematorien[85] beigetragen haben. Die sich aus der obigen Übersicht ergebenden Verbrennungsdauern entsprechen auch weitgehend den bereits erwähnten Angaben des Museums. Leuchter kommt zu seinen niedrigeren Ergebnissen, weil er erstens von der Einäscherung eines Körpers in einer Retorte in 3,5 bis 4 Stunden ausgeht und zweitens die Zahl der möglichen Vergasungsopfer mit jener der in einer Woche Vergasten gleichsetzt. Aus dem Dokument L-022 des Internationalen Militärtribunals[86] zitiert er, daß zwischen April 1942 und April 1944 in Birkenau 1 765 000 Juden vergast worden seien. Dazu bemerkt er, daß die angeblichen Hinrichtungskammern in Birkenau bei voller Kapazitätsausnutzung über eine größere Zeitperiode nur 105688 Personen bewältigen konnten. Da es nicht möglich ist, die genaue Gesamtzahl der Opfer des Holocaust in Auschwitz zu ermitteln, hat der Verfasser des vorliegenden Beitrages versucht, wenigstens die wahrscheinlichste Zahl festzustellen. Unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten gelang es ihm in verschiedenen Rechenoperationen, diese Zahl einzugrenzen[87]. Sie muß um eine Million liegen. Die meisten der Umgebrachten waren Juden.

Bis heute ist der von Wegner angekündigte Band über Auschwitz nicht erschienen. Wie Herr Wegner mir bei einer Veranstaltung der bayerischen Thomas-Dehler-Stiftung in Nürnberg im Sommer 1991 mitteilte, sei dafür Prof. Wolfgang Scheffler (Uni Berlin) verantwortlich, der als Lektor der Buches darauf bestanden habe, daß alle Bezüge zu den Revisionisten und Ihren Werken aus dem Buch gestrichen werden müßten, da diese damit eine wissenschaftliche Würdigung erhielten, die man ihnen nicht zugestehen dürfe.

Belege für Gaskammern

Es sei noch auf zwei Indizien in dem Gutachten Leuchters hingewiesen, aus denen sich ergibt, das der Autor - sicherlich ungewollt - selbst den Beweis dafür liefert, daß es in Auschwitz/Birkenau Gaskammern und Massenvernichtung gegeben haben muß:

I.) Bei der Beschreibung der Konstruktion und Funktionsweise der angeblichen Gaskammern[88] gab er an, daß das dem Gas ausgesetzte poröse Mauerwerk das HCN aufnehmen und diese Gebäude über Jahre hinaus für Menschen gefährlich machen würde. In seinen Ausführungen über "HCN, Cyan-Verbindungen und Krematorien"[89] berichtet er, daß aus den Gaskammern der K I/V gezielt Proben von Ziegelsteinen, Mörtel, Beton und Ablagerungen, in denen Cyanide und Cyanverbindungen lange Zeit verbleiben, entnommen wurden. Das Kontrollmuster Nr. 32 hatte man aus der Entlausungsanlage[90] in Birkenau entnommen, "von der bekannt war, das Cyanid verwendet worden ist". Die chemische Untersuchung zeigte einen Cyangehalt von 1050 mg/kg, eine sehr starke Konzentration. Die Beschaffenheit der Standorte, aus denen die Proben entnommen wurden, sei die gleiche wie dort, wo das Kontrollmuster entnommen wurde: kalt, dunkel und feucht. "Nur bei den K IV und V war es anders, da diese [. . .] dem Sonnenlicht ausgesetzt waren[91] und das Sonnenlicht die Zersetzung des ungebundenen Cyanids beschleunigt hatte." Alsdann nennt er die Entnahmestellen der Proben aus den Krematorien und der Entlausungsanlage. Seine Folgerung: "Bemerkenswert ist, daß fast alle Muster negative Ergebnisse aufwiesen, und die wenigen, die positiv waren, zeigten kaum noch feststellbare Spurenwerte [. . .] Das Fehlen von ins Gewicht fallenden positiven Testergebnissen bei Proben aller getesteten Standorte im Vergleich zum Kontrollmuster [...] beweist, das diese Anlagen keine Hinrichtungs-Gaskammern waren. Die festgestellten geringfügigen Spuren wurden anzeigen, daß diese Gebäude irgendwann einmal mit Zyklon B entlaust worden sind, wie es bei allen Gebäuden dieser Anlagen der Fall war."[92] Dagegen muß folgendes eingewandt werden:

1.) Bei der erwähnten "Entlausungsanlage" handelt es sich um ein in der Nähe des Lagermagazins "Kanada" liegendes großes fabrikähnliches Gebäude mit vier Schornsteinen, in dem Bekleidung, Wäsche, Decken u.a. gewaschen bzw. entwest (entlaust) wurden. Ebenfalls war in dem Gebäude auch eine Duschanlage für die Häftlinge, die sogenannte "Sauna" eingerichtet.

Leuchter hätte in der sogenannten Zentralsauna, von der Wegner hier spricht, gar keine Probe aus einer Zyklon B-Entlausungskammer nehmen könne, da es eine solche in der Zentralsauna nicht gab. Die Gebäudebezeichnung bei Leuchter ist leider etwas unklar. Tatsächlich hat Leuchter seine Probe aus den Kammern des Entlausungstraktes des Bauwerkes BW5a im Lagerteil BI a entnommen.

2.) Die Angaben Irvings im "Report"[93], im Sonderheft über seine Londoner Pressekonferenz[94] sowie in der deutschen Übersetzung Walendys[95] bezeugen, daß die Leuchter-Gruppe "hinter dem Rücken der Lagerbewacher" in das allerdings unverschlossene Gebäude gegangen war und dort ohne Erlaubnis der Museumsleitung aus der Wand eines Raumes, in dem die Textilien entwest wurden, Proben (Mörtel und Ziegelbrocken) abgemeißelt hatte. Die Museumsleitung teilte dem Verfasser mit[96], daß sich keine Stelle finden ließe, wo die Leuchter-Gruppe die Probe abgenommen haben konnte.

Sollte die Museumsleitung in der Zentralsauna nach solchen Spuren gesucht habe, so wären die tatsächlich dort nicht zu finden gewesen, da dort nichts entnommen wurde.

3.) Die Entlausung der Textilien wurde in speziellen Desinfektionsapparaten, sogenannten "Autoklaven", die sich in dem Raum befanden, vorgenommen. Diese Apparate standen nach Mitteilung der Museumsleitung nach dem Kriege dauernd offen. Fotos im Leuchter-Bericht[97] und auf der Titelseite des "Reports" zeigen zwei der Stahlbehälter mit geöffneten, hermetisch abschließbaren Türen. Das im "Report" abgebildete Foto läßt erkennen, daß die zu entlausenden Gegenstände auf der einen Seite des Apparats eingebracht und auf der anderen wieder herausgenommen werden konnten. Die Fotos der beiden Autoklaven zeigen, das in jeden Apparat von oben eine wärmeisolierende Rohrleitung führt.

Es handelt sich bei diesen Autoklaven (Druckbehältern) um Heißluft- bzw. Dampfentlausungskammern. Aus ihnen lassen sich keine Mörtelproben entnehmen, da sie aus Stahl bestehen.

4.) Nach authentischen Aussagen

Authentizität ist kein beweis für Wahrheit.

von Tätern und Zeugen sowie Bestätigung durch die Museumsleitung

Ein Museum, daß 45 Jahre im Dienst der kommunistischen antifaschistischen Propaganda stand.

geschah die Entlausung der in die Autoklaven eingebrachten Gegenstände unter dem Druck von Heißluft und Wasserdampf[93], worauf auch die isolierte Rohrleitung hinweist.

5.) Wenn jetzt in dem Raum noch erhebliche Cyanspuren gefunden wurden, läßt sich dies nicht damit erklären, daß der Raum etwa selbst für die Entwesung der Gegenstände benutzt wurde. Wie hätte dann die Bedienungsmannschaft darin arbeiten können? Da die Entwesungsanlage sicherlich auch noch nach der Befreiung des Lagers im Januar 1945 für die erst allmählich entlassenen Häftlinge benutzt wurde, muß das Gebäude danach mit Zyklon B entwest worden sein. Dies würde die verhältnismäßig hohe Sättigung des Raumes in dem geschlossenen, aber nicht verschlossen gehaltenen Gebäude mit HCN-Spuren erklären. Es ist jedenfalls abwegig, die hohe Konzentration dieses Raumes zum Vergleich mit den geringen Cyanidspuren in den Vernichtungsanlagen in den K I/V heranzuziehen.

Dieser Absatz ist überflüssig, da niemand jemals denn sinnlosen Versuch unternommen hat, in den Autoklaven nach Cyaniden zu suchen. Das ganze beweist nur, wie wenig Herr Wegner die Materie begriffen hat, mit der er sich seit zwei Jahrzehnten beschäftigt.

6.) Der Darlegung Leuchters[99], nach der bei den K IV/V das auf die Trümmerreste der Grundmauern fallende Sonnenlicht die Zerstörung des ungebundenen Cyanids beschleunigt hätte, ist zuzustimmen. Immerhin wurden im K IV bis zu 2,3, im K V sogar bis zu 4,4 mg/kg Cyanidspuren festgestellt. Wie konnte man jetzt nach 45 Jahren erwarten, daß in den dem Regen, Schnee, Eis, Wind und Temperaturgefälle preisgegebenen Mauerresten noch erhebliche HCN-Spuren vorhanden sein müßten? Das gleiche trifft auf die bei Hochwasser und nach Wolkenbruchen und Schneeschmelze lange Zeit unter Wasser stehenden Trümmerschollen der K II/III zu, wobei besonders zu bemerken ist, daß im K III Spuren bis zu 6,7 mg/kg ermittelt wurden[100].

Cyanidspuren vom Typ Eisenblau, die sich durch Blausäurebegasungen bilden können, sind im Prinzip unverwüstlich (vgl. Stabilität von Eisenblau im Rudolf-Gutachten). Zudem haben geringe Cyanidspuren, die sich überall finden, aber nicht reproduzieren lassen, keinerlei Beweiskraft (vgl. Bewertung chemischer Analysen im Rudolf-Gutachten).

7.) Wenn Leuchter auch beim K I nur geringe Spuren von Blausäure gefunden haben will, dann deshalb, weil das Gebäude im April 1944 zum Luftschutzbunker umgebaut und nach dem Kriege aus musealen Gründen wieder zum ehemaligen Krematorium restauriert wurde. Durch die mehrmaligen Umbau- und Malerarbeiten ging viel von dem cyanidhaltigen Putz verloren.

Durch Umbauten und Malerarbeiten gehen keine Cyanidspuren verloren. Leuchters positives Analysenergebnis in einer probe,die von einer im Krematorium I Wand entnommen wurde, die nicht Bestandteil der angeblichen Gaskammer war, beweist, daß derlei geringe Cyanidbefunde nicht interpretierbar sind. (F.A. Leuchter/Alpha Analytic Laboratories im Rudolf-Gutachten)

Für die Behauptung, die K II/V seien "irgendwann entlaust" worden, bleibt er den Beweis schuldig.

Es ist allerdings nicht abwegig, eine solche Entlausung anzunehmen, da es unbestrittenermaßen in Auschwitz immer wieder zu Entlausungen ganzer Gebäude gekommen ist.

Wie problematisch dieser Erklärungsversuch ist, zeigt sich darin, daß auch im K III Spuren von HCN festgestellt wurden, obwohl es keinen Grund geben konnte, einen Trümmerhaufen noch zu entlausen.

Es wäre wohl aber doch sinnreich gewesen, einen Leichenkeller zu entlausen, der tagtäglich mit Fleckfieberleichen beaufschlagt wurde, die womöglich noch Läuse, den Überträgern der Seuche, an ihren Körpern trugen.

Anders liegt der Fall in dem unversehrt erhalten gebliebenen Wasch- und Desinfektionsgebäude.

8.) Die Wände der Gaskammern vermochten die bei den Vergasungen entstehenden Dämpfe nicht intensiv zu absorbieren, da mächtige Exhauster sie in kurzer Zeit angesaugt hatten.

Die Wände der Gaskammern der Krematorien I, IV, V und der Bunker 1 & 2 wären lange Zeit unter Gas gesetzt worden, da es in diesen Gebäuden keine Lüftung gab. Die Wände der Leichenkeller der Krematorien II & III wären auch eine erheblich lange zeit in Kontakt mit dem Gas gestanden, da Zyklon B sein Gas nur langsam abgibt, die Lüftung nur die für Leichenkeller konzipierte Leistungsfähigkeit besaß und der Raum angeblich mit Leichen vollgestopft war. Zudem waren die kühlen und feuchten Wände dieser Leichenkeller weitaus mehr in der Lage, Blausäure zu adsorbieren als irgendwelche oberirdischen, geheizten Entlausungsräume. (vgl. dazu die komplexe, durchgehende Argumentation im Rudolf-Gutachten, insbesondere ab dem dritten Kapitel)

9.) Leuchter vermag auch nicht zu erklären, warum in den K II/III jeweils zwei große unterirdische Räume gebaut waren.

Das Offenkundige muß eben manchmal erklärt werden. Während der großen Fleckfieber-Epidemien der Jahre 1942/43 starben im Lager Birkenau bis zu einigen Hundert Häftlinge täglich. Die in jener Zeit erfolgte Planung für die Krematorien baute auf diesen Erfahrungen auf. Für derart viele Leichen bedarf es großer, kühler Leichenkeller.

Da er einerseits bestreitet, das dort Menschen vergast wurden, andererseits angeblich Spuren von Blausäure sogar im Entkleidungsraum des K II feststellte, sei einmal der Hypothese nachgegangen, daß diese Raume zur Entwesung von Textilien benutzt worden sein konnten.

Obwohl dies denkbar ist, ist es wegen der Kühle und Feuchte der Räume unwahrscheinlich.

Warum führte dann aber in den einen Raum eine Treppe hinunter,

Damit die Leichen von den Leichenträgern in den Leichenkeller gebracht werden konnten.

während der andere mit einer massiven und verringelbaren Tür mit Guckloch versehen war?

Als einzige große Kellerräume des Lagers Birkenau wurde dieser Raum, den damaligen Notwendigkeiten gehorchend - zu einem Luftschutzkeller ausgebaut.

Wie sollten die zu entlausenden Sachen in die Räume hineingelangen, wie vergast und wie daraus wieder entfernt worden sein?

Wenn dieser Raum zum Entlausen von Materialien diente, dann nur ersatzweise und solange, wie keine geeigneteren Einrichtungen dafür vorhanden waren.

Wieso führte aus dem Vorraum zur Gaskammer ein Lastenaufzug in das darüberliegende Erdgeschoß direkt zu den Verbrennungsöfen?

Um die in dem/den Leichenkeller(n) lagernden Fleckfieber- und sonstigen Leichen zu den ein Stockwerk höher liegenden Öfen transportieren zu können.

Sollten die Sachen dort etwa gleich verbrannt werden? Welchen Zweck sollten die großen Verbrennungsanlagen sonst gehabt haben?

Das Offenkundige muß eben manchmal erklärt werden. Während der großen Fleckfieber-Epidemien der Jahre 1942/43 starben im Lager Birkenau bis zu einigen Hundert Häftlinge täglich. Die in jener Zeit erfolgte Planung für die Krematorien baute auf diesen Erfahrungen auf. Für derart viele Leichen bedarf es großer, kühler Leichenkeller.

Weshalb hat man die beiden Gebäude nicht gleich in der Nähe des Lagermagazins "Kanada" errichtet, wenn sie nur zur Entwesung gedient haben sollen?

Sie dienten immer und zuerst der Kremierung verstorbener Häftlinge.

Weshalb errichtete man noch die beiden K IV/V? Wozu dieser gewaltige Bauaufwand, obwohl schon die große Wasch- und Desinfektionsanlage vorhanden war?

Diese Anlagen wurden unter dem Eindruck der großen Seuchen im Sommer 1942 geplant, viele sehr schnell aus und wurden aber später auch nicht benötigt, da noch nicht einmal die Krematorien II und III voll ausgelastet waren (so. J.-C. Pressac, aaO.)

Und wo sollen die enormen Mengen an Textilien hergekommen sein, ebenso Edelmetall, Wertpapiere usw.,

Es ist unbestritten, daß den Häftlingen bei Ankunft im Lager Auschwitz der Großteil ihrer Habe genommen wurde. Das sagt allerdings nichts über das Schicksal der Häftlinge aus und noch nicht einmal etwas über deren Anzahl.

die gewaltigen Mengen von Menschenhaar

Jedem Häftling wurden bei Einlieferung in das Lager die Haare geschoren. Dies war aus hygienischen Gründen unerläßlich, da sich z.B. die Laus, Hauptüberträger des Fleckfiebers, im Haar festsetzt. Auch jedem Soldaten wurden, wenn er einrückte, aus dem gleichen Grunde die Haare geschoren. Eine Ansammlung großer Haarmengen beweist daher gar nichts.

und Knochenmehl?

Wegner stellt hier die bisher unbewiesene Behauptung auf, in Auschwitz seien riesige Mengen Knochenmehl gefunden worden. Diese Behauptung ist falsch.

Und mußte man nicht vor allem nach dem Verbleib von etwa einer Million Menschen fragen, die der Hölle von Auschwitz nicht entrinnen konnten?

Bis heute ist unklar, für wie viele Menschen Auschwitz nur eine Zwischenstation auf ihrer Deportation war. Leider fehlen bis heute die Unterlagen der Bahndirektion Auschwitz, aus der sich die Anzahl der nach Auschwitz transportierten Häftlinge sowie die Anzahl derer ergibt, die Auschwitz wieder verließen, mit welchem Ziel auch immer. Die gängige Rechenweise, von den aus verschiedenen Lagern ganz Europas nach Auschwitz transportierten Menschen jene abzuziehen, die in Auschwitz namentlich registriert wurden, um daraus die Zahl der Vergasten zu ermitteln, ist unkorrekt, denn inzwischen hat sich erwiesen, daß viele Häftlinge, die nicht im Lager Auschwitz registriert wurden, in andere Lager weitertransportiert wurden. (vgl. J. C. Pressac, Les crématoires d'Auschwitz, la machinerie du meurtre de masse, Edition du CNRS, Paris 1993, p. 147, bezüpglich 50.000 nach Stutthof weiter transportierter Juden; dort zitiert Pressac Yad Vashem ohne nähere Angaben.)

Einen Sinn haben die ungewöhnlichen Anlagen nur, wenn man sie als funktionelle Einheit zur Massenvernichtung von Menschen und zur Beseitigung ihrer sterblichen Überreste durch Einäscherung begreift.

Das Gegenteil ist richtig.

II.) In seinem Gutachten berechnet Leuchter[101] das Verhältnis zwischen dem Volumen der Vergasungsräume zu der für die darin zu vergasenden Menschen erforderlichen Menge an Zyklon B. Seine Statistiken führt folgenden Gesamtverbrauch an Zyklon B auf: KI = 61,2, II = 189, III = 162, IV = 135, V =369, zusammen = 916,2 kg. Der Bedarf nur die Bunker 1/2, für die Wasch- und Desinfektionsanlage und die Entlausung der Gebäude ist darin nicht enthalten.

Leuchter folgert: "Man hätte einen höheren Cyanidbefund in den [...] angeblichen Gaskammern erwarten müssen als jenen, der in der Kontrollprobe gefunden wurde. Da jedoch das Gegenteil wahr ist, muß daraus geschlossen werden, daß diese Anlagen keine Exekutionsgaskammern waren [...]"

Welche Mengen an Zyklon B aber wurden tatsächlich an den KL-Komplex Auschwitz geliefert? Zyklon B wurde von der Hamburger Firma Tesch & Stabenow (Testa") bezogen. Für die Auslieferung war die Testa von der Deutschen Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung ("Degesch") in Frankfurt/Main abhängig. Die Degesch ließ das Giftgasprodukt von den Dessauer Werken für Zucker und Chemische Industrie bzw. den Kaliwerken Kolin AG herstellen. Die Testa teilte der Degesch die Bestellungen mit, die dann die Ware von den Dessauer bzw. Koliner Werken abrief. Die Rechnungen wurden von der Degesch ausgestellt.

Nach eidesstattlichen Erklärungen des Buchhalters der Testa, Alfred Zaun]103], wurden geliefert: 1942 = 7478,6 und 1943 = 12174,9 kg, Anfang 1944 monatlich zwei Tonnen Zyklon B. Als im März 1944 das Dessauer Werk bei einem Luftangriff beschädigt wurde, mußte die Produktion eingeschränkt werden. Die Degesch wurde daraufhin gedrängt, sofort für Ersatz zu sorgen. Gefordert wurde die enorme Menge von fünf Tonnen. Ende Mai, die Vernichtung der ungarischen Juden war im Gange, traf der erste Transport ein. Das Giftgasprodukt sollte nun in Auschwitz/Birkenau nicht mehr ausgehen.

Damit liefert Leuchter selbst ein klares Indiz dafür, daß in dem Konzentrationslager Auschwitz/Birkenau nicht nur Entwesungen der Gebäude, Baracken und Bekleidung mit Zyklon B durchgeführt wurden, sondern daß die gewaltigen Mengen des Giftgasproduktes noch einem anderen Zweck gedient haben müssen. Und um was konnte es sich sonst gehandelt haben als um die Massenvernichtung von Menschen?

Wegners Unkenntis der wirklichen Vorgänge ist erschreckend. Tatsächlich erhielt das Lager Auschwitz- gemessen an seiner Häftlingszahl, nicht auffällig mehr Zyklon B als andere Lager des Dritten reiches, von dem noch niemand behauptet hat, es habe dort einen Massenvernichtung mit Zyklon B gegeben. Tatsächlich läßt sich der riesige Zyklon B-Bedarf von Auschwitz völlig mit seinem Bedarf für Entlausungen von Textilien und ganzen Baracken erklären. So geht zum Beispiel J.-C. Pressac zu recht davon aus, daß 95-98% aller Zyklon B-Lieferungen nur für Entlausungszwecke benutzt wurde. Mit anderen Worten: die angeblichen Menschenvergasungen lassen sich an der Größe der Zyklon B-Lieferungen an das Lager nicht nachweisen.

Damit bricht der Versuch Leuchters, die Existenz von Gaskammern und das Holocaustgeschehen abzustreiten, endgültig zusammen.

Damit bricht Wegners Versuch, die Richtigkeit der Leuchterschen Thesen zu widerlegen, endgültig zusammen.

Das Leuchter-Gutachten ist eine Mischung von Wahrheit und Irrtum.

Dies trifft weitaus mehr auf Wegners Stellungnahme zu.

Das Bezirksgericht Toronto verurteilte Zündel am 11. Mai 1988 nach Anhörung Leuchters. Es vermochte seinem Gutachten keinen Glauben zu schenken.

Die Richter wären wohl auch Öffentlich gesellschaftlich gelyncht und womöglich hinterrücks gemeuchelt worden, hätten Sie den Leuchter-Report in den Rang eines offiziellen kanadischen Gerichtsgutachtens erhoben. Der Oberste kanadische Gerichtshof jedoch sprach Ernst Zündel frei.

Anmerkungen

1. Priester, Wiesbaden.

2. Druffel, Leoni am Starnberger See.

3. Hohe Warte - Franz von Bebenburg, Pähl.

4. Christophersen, Kalberhagen/Post Mohrkirch.

5. Übersetzung der englischen Ausgabe "The Hoax of the Twentieth Century", Historical Review Press, Richmond, Surry, 1977, im Verlag nur Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho/Weser.

6. Grabert, Tübingen.

7. Schütz KG, Preußisch Oldendorf.

8. Irving, D., Führer und Reichskanzler Adolf Hitler 1933-45, München 1989.

9. The Leuchter Report. The First Forensic Examination of Auschwitz, Focal Point Publications, London 1989, S. 19.

10. Wie weit dies geschehen war, enthüllen die Ausführungen Irvings im Sonderheft "Auschwitz-Pressekonferenz" der Vereinigung Gesamtdeutsche Politik e.V., Remscheid, über die von dem Londoner Verlag Focal Point Publications am 23. Juni 1989 mit Irving in London durchgeführte Pressekonferenz.

11. Walendy, U., Der Leuchter Bericht - Ein Ingenieursbericht über die angeblichen Gaskammern in Auschwitz, Birkenau und Majdanek, Polen, Vlotho/ Weser 1988.

12. Als Bezugsquelle ist Postfach 5-A-6911 in Lochau angegeben. Eine Nachprüfung ergab, daß damit der "Sieg-Pressedienst" im Österreichischen Lochau am Bodensee identisch ist.

13. Mohler, A., Der Nasenring. Im Dickicht der Vergangenheitsbewältigung, Essen 1989, S. 226ff.

14. Englische Flächen- und Raummaße sowie Temperaturangaben sind in Meter bzw. Celsius umgerechnet angegeben. Umrechnungsformel für Temperaturangaben: F-32 x 5/9 = C oder: F-32:1,8 = C. Die im Leuchter Bericht Walendys am Anfang jedes Abschnitts angegebenen Gliederungszahlen werden im folgenden in Klammern aufgeführt.

15. Cyanwasserstoff, -säure (HCN) besteht aus Wasserstoff (Hydrogenium), Kohlenstoff (Carbon) und Stickstoff (Nitrogenium).

16. (6003).

17. Leuchter Report (Anm. 9), S. 33ff.

18. (10000).

19. Von einem Trägerstoff aufgesaugte Blausäure (Cyanwasserstoff). Bei Verwendung von Holzmehl als Trägerstoff hatte Zyklon B die Form von kleinen Scheiben (Oblaten). Später wurde als Trägerstoff Kieselgur (Diatomeenerde) verwendet.

Zur Zeit des Bestehens des Lagers Auschwitz verwendete man vor allem Gips und eine Art Pappe als Träger, vgl. Zyklon B - Eine Ergänzung (W. Lambrecht)

20. Das Produkt hatte dann das Aussehen von erbsengroßen Kristallklümpchen in violetter, grauer oder grünblauer Farbe.

21. (6004).

22. (6005).

23. Gebäude; hier Kasernengebäude.

24. (6005 und 10001).

25. Abbildung im Bildband: Auschwitz, Warschau 1980, S. 156.

26. (7000 und 10 001).

27. (7000).

28. = 40 ft.

29. (7004).

30. (7001).

31. (7002).

32. Ullmanns Enzyklopädie der technischen Chemie, Band V, 3. Aufl, Weinheim 1983, S. 476.

33. Pschyrembel, W., Klinisches Wörterbuch mit klinischen Syndromen, Berlin 1969, S. 358, 1035 und 1198.

34. (11004).

35. (12001).

36. Daß die Gaskammern nach Walendy (12000) später umgebaut worden sind, steht nicht im Leuchter Report (Anm. 9), S. 13.

37. (11004).

38. (12001).

39. (12001).

40. Vgl. Höß, R., Kommandant in Auschwitz. Autobiographische Aufzeichnungen, Stuttgart 1958, S. 156 und 166; Müller, F., Sonderbehandlung, München 1974, S. 184-187.

41. Höß (Anm. 39), S. 160, 166. Müller (Anm. 39) S. 23, 32, 130, 149, 151, 184, 186.

42. (12001).

43. (12001).

44. Eine Explosion ist erst bei 75 g HCN in 1 m3 Luft gegeben. (Vgl. Walendy, U., Auschwitz im IG-Farben-Prozeß, Vlotho/Weser 1981, S. 66).

Zur Explosionsgefahr vgl. Eigenschaften von Blausäure im Rudolf-Gutachten

45. (12001).

46. (13002).

47. 2000· F entsprechen nicht 1118· C (13 004), sondern 1093· C.

48. 1600· F entsprechen nicht 891· C (13004), sondern 871· C.

49. 1400· F entsprechen nicht 777· C (13 005), sondern 760· C.

50. (13005). so (13005).

51. Schreiben der Firma v. 14. Juli 1941 an die SS-Bauleitung Mauthausen.

52. Schreiben v. 11. November 1980 an den Verfasser.

53. (14008).

54. 1,5 ft = 45,12, rd. 46cm.

55. 6 m = 19,55 ft.

56. 61 cm = 2 ft.

57. Kogon, E. u.a., Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, Frankfurt/M. 1980, S. 211.

58. Müller (Anm. 39), S. 207; Kogon (Anm. 57), S. 236; IMT Bd. XXXIX, S. 244.

59. (15001).

60. Im Leuchter Report von Irving (Anm. 9), S. 16 heißt "morgue" = "Lei chenhalle"; nicht, wie es Walendy übersetzte, "Leichenkeller".

61. (18001).

62. (15000).

63. (15001).

64. Leuchter gab an, daß in einer bis zur Kapazitätsgrenze gefüllten Kammer jede Person annähemd 9 ft2 (= 0,836 m2) oder weniger einnimmt. Vgl. Leuchter Report (Anm. 9), S. 13.

65. Bundesgesetzblatt, Teil 1, S. 1524.

66. "i. M." ist der technische Ausdruck für "im Mittel" = Durchschnitt.

67. Heft Nr. 2 für 1940/41, 3 für 1942, 4 für 1943 I, 6 für 1943 II, 7 für 1944 I, 8 für 1944 II und 1945.

68. (15005).

69. (6004).

70. (15003).

71. (16001). Die falsche Übersetzung "Leichenkeller" ist hier berichtigt.

72. (12001).

73. (16002)

74. (16002).

75. Leuchter Report (Anm. 9), S. 29.

76. Leuchter Bericht (Anm. 11), S. 34.

77. (16003).

78. (16005)

79. (16006).

80. = 1875 ft2.

81. = 5125 fl2.

82. (16009).

83. (18 000).

84. Siehe S. 461.

85. Czech, D., Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939-1945, Reinbek bei Hamburg 1989, S. 865.

86. (18003).

87. Einzelheiten gehen aus dem vorgesehenen Buch des Verfassers über "Auschwitz" hervor.

Nie erschienen, da von Prof. W. Scheffler sabotiert, vgl. Text.

88. (12000).

89. (14000ff).

90. "Delousing facility".

91. Vom K IV sind nur Reste der Grundmauern erhalten geblieben; vom K V ist auch noch der Betonfußboden vorhanden. Auf ihm befinden sich zerborstene Teile der Öfen und verbogenes Leichen-Einschubgerät.

92. (14002).

93. Leuchter Report (Anm. 9), S. 6, S. 17.

94. Ebda., S. 14, 92.

95. Walendy (Anm. 11), S. 28, 37.

96. Schreiben v. 17. Oktober 1989 an den Verfasser.

97. Leuchter Report (Anm. 9), S. 28.

98. Demant, E., Auschwitz - Direkt von der Rampe weg, Reinbek bei Hamburg 1979, S. 107f; Walendy (Anm. 43), S. 100; IMT, Band VI, S. 235.

99. (14001).

100. Die Ergebnisse der Laboruntersuchung sind im Leuchter Report (Anm. 9) angegeben.

101. (15003, 16003, 16007).

102. Leuchter Report (Anm. 9), S. 19; Leuchter Bericht (Anm. 11), S. 38.

103. Walendy (Anm. 43), S. 60ff


Der Autor

Werner Wegner, geb. 1907 in Posen. Studium des Staats- und Verwaltungsrechtes an der Verwaltungsakademie der Berliner Universität. Sozialoberrat a.D. Er beschäftigt sich seit zwei Jahrzehnten vornehmlich mit der Geschichte des Holocaust und des Antisemitismus, insbesondere mit dem Auschwitz-Komplex.


Aus VHO genommen.
Erste Mal über AAARGH: 10 May 2001


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