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Andreas Röhler

Eine Lesebrille für den Staatsanwalt

Zum Vorgehen gegen verschiedene Ausgaben

der Zeitschrift Sleipnir,

gegen Buchhandlung und Verlag der Freunde

Was die Staatsanwaltschaft an den Beitraegen Reinhold Oberlerchers in SIeipnir 2/95, Germar Rudolfs in Heft 3/95, Serge Thions in Sleipnir 4 und 5/95, sowie Eduard Peter Kochs in Heft 1/96 als volksverhetzend ausgemacht haben will, ist uns ein Raetsel. Im letzteren Fall darf man vermuten, dass es die Kritik an der mangelnden Sensibilitaet der deutschen Behoerden gegenueber dem Rechtsextremismus in Israel war -- namentlich erwaehnt wurde u.a. Staatsanwalt Klein der als Verfolger eines Uebersetzers zu zweifelhaftem Ruhm gekommen ist --, die zur Beschlagnahme fuehrte. Moeglicherweise fuehlten sich von dieser Kritik auch Berliner Schimmelreiter betroffen, war man doch soeben dabei, mit Steuergeldern die sogenannte Dreitausend-Jahr-Feier Jerusalems zu unterstuetzen, eine die Palaestinenser diskriminierende und grob die Geschichte faelschende Veranstaltung, eine funfte Schuld. Die Aufsaetze Oberlerchers "Offenkundigkeiten" und "Ueber Adorno, das Judentum und die Deutschen" sind inzwischen, mit Unterstreichungen versehen, Teil der Anklageschrift. Da naehere Ausfuhrungen zur behaupteten Strafbarkeit nicht gemacht werden, duerfen wir vermuten, dass es die Anstreichungen des Einreichenden Staatsanwalts Herzinger sind, die die Strafbarkeit begruenden sollen. Als erstes markiert bzw. eingekreist ist bereits die Ueberschrift: "Reinhold Oberlercher -- Offenkundigkeiten". Soll das bedeuten, dass nach Auffassung Herzinger/Staatsanwaltschaft durch die blosse Verbindung des mittlerweile im In-- und Ausland nicht unbekannten Philosophen Oberlercher mit dem Substantivum Offenkundigkeiten eine kritische Neuerung erreicht waere, die einen unbeachtet nahrhaften Korb Aepfel zum Sprengmittel werden liesse? Ebenfalls als strafbar, denn bereits im Rahmen des Prozesses gegen die Herausgabe durch das Gericht verlesen, gilt offenbar der einleitende Satz: " Offenkundig ist, dass jedwedes Offenkundige keiner Vorschrift bedarf, die bestimmt, dass ein Jeweiliges als offenkundig zu gelten habe."

Strafbar waere nach Herzinger/Staatsanwaltschaft auch die Eroeffnung des zweiten Textes von Oberlercher in 2/95, " Ueber Adorno, das Judentum und die Deutschen ", wo es heisst: " Adornos Philosphieren ist der Versuch, am deutschen Denken Rache fuer Auschwitz zu nehmen. " Eine These, die sich hinterfragen liesse: Was heisst "Rache"? Was heisst "Philosophieren"? Was heisst "deutsches Denken" (ob es Adornos Denken etwa ein- oder ausschloesse, Selbst- oder Fremdenhass indizierte usw.) ? Und auch fuer die Formulierung Oberlerchers, "Auch Adorno ahnt, dass Auschwitz Vollzug historischer Gerechtigkeit war", mit der die Staatsanwaltschatft ihren Anklagesatz abschliesst, gilt, dass diese in einem Kontext geschichtsphilosophischer Diskussion steht. Gerechtigkeit in dieser, zum Teil in der Folge von Hegel und Marx gefuehrten Diskussion, bedeutet keineswegs, dass das Gerechte etwa das Wuenschens- und Erstrebenswerte sei. In " Ueber Adorno, das Judentum und die Deutschen" reflektiert Oberlercher in vergleichender Weise ueber den Weg des Denkens und Empfindens der Schriftsteller Franz Kafka und Theodor W. Adorno. Es handelt sich um eine psychologische Betrachtung der Denkstrukturen, der axiomatischen Grundthemen des Weltbildes der Autoren, wie es sich aus einer vergleichenden Betrachtung des literarischen Schaffens beider Autoren ergibt. Oberlercher hat herausgearbeitet, dass es der Denkstruktur und dem axiomatischen Ansatz Kafkas und Adornos entspricht, in den Begriffen einer moralisch zu fassenden historischen Schuld zu denken: dazu liegt in der Nachfolge Kafkas und Adornos eine geradezu unuebersehbare Menge an Schrifttum vor. Nicht zufaellig findet der Leser in Oberlerchers "Offenkundigkeiten" auf Seite 9, Friedrich Wilhelm Marquardts "Theologie nach Auschwitz" und Albert H. Friedlanders "Juedische Theologie nach Auschwitz" auf Seite 10. Warum wird der Gollwitzer-Schueler Friedrich-Wilhelm Marquardt nicht angeklagt, der schreibt "Zu erzaehlen ist hier von einer Bewegung einer sog. Holocaust-Theologie "; und im uebrigen" den Freund und Helfer der Juden Heinrich Grueber " sagen laesst," dass Auschwitz Gottes Wille war". Und Albert Friedlander zitiert Elie Wiesel u. a. mit der Geschichte von den zwei Maennern und dem Kind, von den drei Galgen in Auschwitz, die mit folgender Passage schliesst: " Hinter mir hoerte ich denselben Mann fragen. 'Wo ist Gott jetzt? ' Und in mir hoerte ich eine Stimme, die ihm antwortete: 'Wo ist er? Hier ist er - er haengt am Galgen. "' Kommentar von Friedlander, zu lesen in Sleipnir 2, S. 11: " Die Geschichte vom Kind war Wahrheit, sie ist nicht zu deuten, sie muss empfunden werden. "

Diese Moralisierung und Theologisierung, die Transformation vom Metaphorischen ins Tatsaechliche ist von uns thematisiert worden - und zwar kontrovers, in Rede und Gegenrede, wie es den Prinzipien unserer redaktionellen Arbeit entspricht. Nicht uebersehen werden sollte, dass zum Kontext der inkriminierten Aufsaetze auch der Abschnitt aus Paul de Lagardes Deutschen Schriffen aus Sleipnir S. 12 gehoert, in dem es heisst: "Aber die Deutschen sollten wissen, dass sie nicht einen Esdras haben, ihre Geschichte zu vergiften, sondern viele. Sie sollten darum mit den unter ihnen wohnenden Juden um die Wette - nur gemeinsame Arbeit um ideale Gueter einigt - in die Zukunft streben, und wie diese in eine Vergangenheit zurueckgehen, in welcher es weder ein Buch gab noch eine Zeitung noch eine irgendwie geartete Schriftgelehrsamkeit, nur stilles Horchen auf die Stimme urspruenglicher Natur, leises Wachsen mit den Baeumen des Waldes und der Saat der Felder, in welcher allemal im Herbst von selbst und ohne Murren abfiel, was Schmuck, aber vergaenglich, in welchem ohne Hast winterlang auf den Fruehling eines naechsten Jahres wartete, was neu und himmelan den Sommer hindurch gediehen war. " Mindestens die sich anschliessenden und " Ueber Adorno, das Judentum und die Deutschen " vorangehenden Aufsaetze von Tomislav Sunic " Marx, Moses und die Heiden in der Offenen Stadt " und von Klaus A. Steinhilber " Ein wodanischer Christ an den hebraeischen Heiden" gehoeren zum unmittelbaren Bedeutungszusammenhang der Aufsaetze Oberlerchers, so wie wir ihn dem Publikum gegeben und zu verantworten haben." Gelassenheit bei Pascal " von Heinrich Rombach, zu finden auf S. 20, erlaube ich mir bei dieser Gelegenheit zu empfehlen.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, einzelne Aufsaetze oder gar einzelne Saetze, wie bei spaeteren Heften geschehen, herauszugreifen, und diesen einen fest umrissenen - naemlich strafbaren - Inhalt zu unterstellen, ist unsinnig. Dagegen laesst sich ueber Texte von einer Dichte, wie Oberlercher, Thion und andere sie vorlegen, mit Gewinn fuer alle Seiten streiten. Diesem Streit haben wir stets unsere Seiten geoeffnet, wie etwa Horst Lummert in Heft 3 - durchaus kein Anhaenger der Thesen Oberlerchers - demonstriert. Ebenso laden wir Herzinger ein, statt an die politische Polizei an die Schriftleitung zu adressieren: Wir haben uns, wie er wissen wird, bereits um die Verbreitung seiner Hinweise bemueht und wollen es gern auch weiterhin tun. Die Staatsanwaltschaft wiederum haette bereits anhand der Kompliziertheit und Komplexitaet der beanstandeten Passagen aus Heft 2 erkennen muessen, dass es sich um Schriften handelt, fuer die der einschraenkende Vorbehalt des Volksverhetzungsparagraphen gilt - der im uebrigen als wesentliche Grundrechte verletzend und mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar erscheint -, naemlich um Schriften, die entsprechend § 86 (V) StGB, " der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ueber Vorgange des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder aehnlichen Zwecken" dienen. Wenn der Briefwechsel des Chemikers Germar Rudolf mit einem gerichtsmedizinischen Institut - der fur eine Beschlagnahme gut war - nicht mehr von der Freiheit der Wissenschaft gedeckt sein soll, was soll dann ueberhaupt noch frei sein? Entsprechend verhaelt es sich mit dem Werk von Serge Thion. Die Staatsanwaltschaft hat es in ihrer Anklageschrift gegen den Verlag der Freunde fur angebracht gehalten, Serge Thion u.a. als Autoren des Filmes Jud Suess- den wir ausschliesslich zu wissenschaftlichen und aehnlichen besonderen Zwecken zugaenglich machten - einzusetzen. Thion, der 1942 geboren wurde, muesste den Film dann im zarten Alter eines Zweijaehrigen gedreht haben... Die Episode ist charakteristisch fuer die Sorgfalt und die Intelligenz, mit der die Anklageschrift erstellt oder erwuerfelt wurde. Serge Thion, mit dessen Buch Historische oder Politische Wahrheit? Die Macht der Medien: Der Fall Faurisson im Jahre 1994 unser Verlag erstmals an die Oeffentlichkeit trat, uebertrug 1964, als Nelson Mandela in Rivonia zu lebenslanger Haft verurteilt wurde - und ansonsten nicht weiter bekannt war - Mandelas Stellungnahme in diesem Prozess ins Franzoesische und und brachte diese im Mai 1964 in Nr. 15/16 eines kleinen Nachrichtenblattes namens Fiches d'lnformations - Etudes anticolonialistes zur Veroeffentlichung. Thion gruendete seinerzeit ein Anti-Apartheid-Komitee, an dessen Arbeit sich eine Reihe auch in Deutschland bekannter Publizisten beteiligten, darunter Pierre Vidal-Naquet, Claude Lanzmann, Jean-Paul Sartre, Simone de Beauvoir, Paul Thibaud und Louis Aragon.

Inzwischen versucht man es, nachdem wir unsere Entschlossenheit, die Freiheit des Wortes und der wissenschaftlichen Arbeit Thions zu verteidigen, deutlich gemacht haben, offenbar mit einer Art Stellvertreter- und Hintertuerjustiz: Ohne dass in Sachen Herausgabe und Uebersetzung von Thions Historische Wahrheit oder Politische Wahrheit? Die Macht der Medien. Der Fall Faurisson ein Urteil ergangen waere, werden Buchhaendler in Zweit- und Drittprozessen fuer Thions Buch bestraft. In geradezu heimlichen Prozessen, zu denen wir weder als Uebersetzer und Herausgeber, noch der Autor, noch von uns bestellte Gutachter geladen werden; geschweige denn, dass wir von der Anklage erfahren, wird ueber die Strafbarkeit dieses Buches verhandelt und - wie juengst im Fall des Chefredakteurs der Berlin-Brandenburger Zeitung, Hans Christian Wendt, und im Fall des Redakteurs und Anmelders von Radio Germania, Lutz Giessen offenbar geschehen - dieses zur Begruendung von Inhaftierungen herangezogen. Ueber die Verletzung unserer Rechtsstellung als Eigentuemer der zur Einziehung verurteilten Buecher wundern wir uns, das Schicksal der Berliner (deutschen) Eigentuemer von Mauergrundstuecken vor Augen, schon nicht mehr. Traurige Wahrheit ist, dass inzwischen auch die Verteidiger so weit eingeschuechtert sind, dass wir bislang niemanden gefunden haben, der uns in unserem Protest und unserer Beschwerde gegen die zweite grosse Strafkammer des Landgerichtes Berlin (Staatsschutzkammer) unterstuetzte, deren Richter mit Beugehaft drohte, nachdem ich, im Rahmen einer Zeugenbelehrung von der Verhandlung in der Sache erfahrend, ihn auf unseren Anspruch, am Verfahren beteiligt zu werden, hinwies.

Auch bezueglich der Beschlagnahme von Teilen des Buchlagers gilt: die Anklageschrift laesst wesentliche Elemente unserer buchhaendlerischen bzw. verlegerischen Taetigkeit ausser Acht. Ein Teil der Exemplare, die verbreitet zu haben nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine Straftat bedeutet, wurde lediglich an Personen abgegeben, die uns zuvor ihr wissenschaftliches, berufliches oder anderweitig besonderes Interesse erklaerten, deren Volljaehrigkeit wir uns versichert haben und die sich zu einem gebotenen sorgfaeltigen Umgang mit dem Forschungsmaterial, insbesondere auf die Notwendigkeit der Beachtung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichteten. Einem derart ausgewiesenen und begrenzten Personenkreis bei der Beschaffung des gewuenschten Forschungs- und Arbeitsmaterials behilflich zu sein, meinen wir als Buchhaendler nicht nur berechtigt, sondern schuldig zu sein. Dass die auf diese Weise beschafften Materialien unter Umstaenden den in der Zeit vor 1945 ueblichen Zeichenschmuck auf dem Einband trugen, hat die Staatsanwaltschaft zutreffend festgestellt. Allerdings sehen wir uns als Buchhaendler weder berechtigt noch verpflichtet, am Aussehen der zu diesen besonderen Zwecken verfuegbar gemachten Objekte etwas zu aendern. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich der Anklagepunkt, Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation verbreitet bzw. vorraetig gehalten zu haben, ausschliesslich auf die erwaehnten Materialien bezieht. Wer dem Buchhandel auch zu den oben genannten Bedingungen die Verbreitueng von nicht jedermann zugaenglichen Schriften und Materialien verbieten will, greift in die Freiheit der Forschung und darueber hinaus in die informationelle Selbstbestimmung des Menschen unmittelbar ein. Wir haben den Menschen, soweit er das achtzehnte Lebensjahr erreicht hat, als muendigen und verantwortlichen Buerger zu behandeln. Wer etwas anderes wuenscht, wer Formen der informationellen Hoerigkeit zu entwickeln, bzw. aufrechtzuerhalten trachtet, kann sich jedenfalls nicht auf den Geist der Aufklaerung und der Demokratie berufen. Denn Buerger sind mehr als Hoerer; sie haben ein Recht, nicht nur in der Reihe der Zuschauer zu sitzen, sondern autonom zu handeln. Wer ihnen dies Grundrecht bestreitet - und sei es in der Robe des Richters - stuerzt die Verfassung um.

Demokratie und Menschenrechte haben einen maechtigen Feind: die Konzentration des Geldes in den Haenden weniger. Denn Geld ist ein Machtfaktor ersten Ranges und befahigt zu vielem: zur Indienstnahme von Wissenschaftlern und Journalisten, zur Zahlung von Schweigegeld fuer weniger brauchbare Schriftsteller und zu grosszuegiger Praemierung der gefuegigen, bis hin zur Ausruestung von Armeen und der Dingung von Berufsmoerdern. Die Schwachen dieser Erde haben gegen den grenzenlosen Willen der Hochfinanz nur wenige bescheidene Abwehrmoeglichkeiten in Gestalt ihrer Staaten nebst der damit verbundenen sozialen Hilfs- und Sicherungssysteme; sowie das Recht, das vor allem den Schwachen gegen den Starken schuetzen soll. Das international agierende Grosskapital greift daher nicht zufallig diese Schutzvorrichtungen an: Unter dem Vorwand, die Nationalstaaten haetten sich ueberlebt, wird die Demontage der Waende und Daecher - der Grenzen der Staaten betrieben, ohne irgendeine Art von wirksamer Sicherung an deren Stelle zu setzen. Man nimmt den Leuten die Haeuser im Tausch gegen versprochene Luftschloesser einer "internationalen Gemeinschaft". Unter dem Vorwand einer angeblichen unaufhaltsamen "Globalisierung" werden soziale Errungenschaften abgemaeht wie das Gras auf der Wiese, wie bei der Schafschur.

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Quelle: Unterdrueckung und Verfolgung Deutscher Patrioten, Gesinnungsdiktatur in Deutschland ?, heraugegeben durch Rolf-Joseph Eibicht, Hutten-Verlag, D-25884 Vioel/Nordfriesland, ISBN 3-927933-92-9, 1997, S 421-425.


Dieser Text ist -- ohne kommerzielles Interesse -- vom InternationalenSekretariat der Vereinigung der langjährigen Liebhaber von Kriegs- undHolokaust-Erzählungen (AAARGH) zu reinen Lehrzwecken ins Netz gesetztworden; er soll zu weiterer Forschung anregen und eine maßvolle Verwendungfinden. Die Postanschrift: PO Box 81475, Chicago,IL 60681-0475, USA.
Einen Text ins Netz zu stellen, ist, als ob man ein Dokument in das Regaleiner öffentlichen Bibliothek stellt. Das kostet uns etwas Zeit und Geld. Wir denken, daß der freiwillige Leser seinen Nutzen hat und gehen davon aus,daß er zu eigenen Gedanken fähig ist. Ein Leser, der im Internet auf die Suche nach einem Dokument geht, tut dies immer auf eigene Gefahr. Der Verfasser ist für die hier anderen verfügbaren Texten natürlich nicht verantwortlich. Mit Rücksicht auf Gesetze, die in bestimmten Ländern (Deutschland, Frankreich, Israel, Schweiz, Kanada und anderen) eine besondere Zensureinführen, erfragen wir die in diesen Ländern lebenden Autoren nicht um ihre Einwilligung, denn sie haben für eine Einwilligung nicht die Freiheit.

Wir unterstellen uns dem Schutz von Artikel 19 der Erklärung der Menschenrechte, der bestimmt:
ARTIKEL 19 der Menschenrechte: <Jederman hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.>Vereinigten Nationen, 10 Dezember 1948.

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