Die Nachrichtenagentur AFP meldet am 8. März 2005, daß acht "antirassistische Vereinigungen" den us-amerikanischen Bereitsteller des Netzortes AAARGH und zehn weitere Provider verklagen. Ein Gerichtstermin ist für Montag, den 14. März 2005, um 14.00 Uhr in Paris anberaumt. Die Kläger u.a. SOS Racisme, die Union jüdischer Studenten in Frankreich und die"Bewegung gegen den Rassismus und für die Völkerfreundschaft" (MRAP) wollen Bereitsteller und Provider zwingen, ihre Verträge mit der AAARGH zu kündigen. Dabei stützen sie sich zum ersten Mal auf das Gesetz über die Zuverlässigkeit in der Computerwirtschaft (Gesetz vom 21. Juni 2004). Dieses Gesetz bestimmt, daß die Justiz "jede geeignete Maßnahme ergreifen kann, um Schaden abzuwenden oder um einen Schaden, der von einem Betreiber eines Netzortes verursacht wird, zu beenden".
In einer Mitteilung der AAARGH-Redaktion vom 9. März 2005 heißt es: "In sämtlichen Menschenrechtserklärungen ist ausdrücklich von der Meinungsfreiheit und vom Recht auf freie Information die Rede; in ihnen wird die Zensur verurteilt. Im Geiste der Forderungen nach Meinungs- und Informationsfreiheit haben wir alle Gesetze verurteilt, die in Frankreich seit 1990 erlassen wurden, mit denen diese Freiheiten und Grundrechte schwer angegriffen werden. Wir nehmen trotz der Versuche, diese abzuschaffen, unsere Rechte weiter wahr und üben sie weiter aus. Der Netzort AAARGH ist niemals verurteilt worden oder auch nur von der Justiz kontaktiert worden, trotzdem er über eine ordentliche Anschrift verfügt (PO Box 81475 Chicago IL 60681-0475, USA). Die Gesetze, mit denen die Gedankenunterdrückung organisiert werden, sehen zunächst die Verurteilung des Inhalts und erst dann die des Mittels vor. Mit der jetzt stattfindenden Operation soll das Gegenteil erreicht werden: Man will ein Gericht dazu bringen, einen Netzort zu verbieten, von dem es gar nichts weiß.
Die gesamte Branche der elektronischen Kommunikation, der die durch das Internet gewonnene Freiheit am Herzen liegt, hat schon oft Versuche von 'antirassistischen Vereinigungen' zurückweisen müssen, das Internet nach ihrem Gefallen zu zensieren.
Tatsächlich handelt es sich hier um eine politische Operation. Jene, die die Justiz mißbrauchen und diese Zensur durchsetzen wollen, beschützen lediglich die expansionistische und gewalttätige Politik Israels, die von der Bevölkerung vor Ort einhellig abgelehnt wird und gegen die der internationale Widerstand wächst.
Lange Zeit haben die Vereinten Nationen den Zionismus als Rassismus verurteilt. Der Netzort AAARGH hat sich stets im Kampf gegen diesen Rassismus, gegen die völkermörderische Politik Israels und gegen den damit einhergehenden Mißbrauch der Geschichtsschreibung engagiert.
Wer diese Politik unterstützt und ihren Massakern Beifall spendet, kann sich auf keine höhere Moral berufen. Die Zionisten und ihre Helfer haben noch nie eine Diskussion zugelassen; jeder weiß, warum. Sie können es weiter mit irgendwelchen juristischen Tricks versuchen, die Gedanken anderer zu ersticken sie werden uns nicht zum Schweigen bringen!
<http://vho.org/aaargh/fran/controlNet/communique.html>
Infos:
AAARGH (L'Association des Anciens Amateurs
de Récits de Guerres et d'Holocaustes = Vereinigung der
langjährigen Liebhaber von Kriegs- und Holokaust-Erzählungen)
im Netz:
<http://www.aaargh.com.mx/>
<http://vho.org/aaargh/>
Die deutschsprachige Abteilung der AAARGH
International:
<http://vho.org/aaargh/deut/deut.html>
AAARGH-Texte auf deutsch auch hier:
<http://www.nationalanarchismus.org/nationale_anarchie/AAARGH/aaargh.html>
Deutsche AAARGH (Autochthon-Anarchistisches,
Antifaschistisch-Revisionistisches Guerilla-Happening):
<http://www.nationalanarchismus.org/nationale_anarchie/AAARGH/A_Deutschland/a_deutschland.html>
Dieser
Text ist -- ohne kommerzielles Interesse -- vom InternationalenSekretariat
der Vereinigung der langjährigen Liebhaber von Kriegs- undHolokaust-Erzählungen
(AAARGH) zu reinen Lehrzwecken ins Netz gesetztworden; er soll
zu weiterer Forschung anregen und eine maßvolle Verwendungfinden.
Die Postanschrift: PO Box 81475, Chicago,IL 60681-0475, USA.
Einen Text ins Netz zu stellen, ist, als ob man ein Dokument in
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Leser seinen Nutzen hat und gehen davon aus,daß er zu eigenen
Gedanken fähig ist. Ein Leser, der im Internet auf die Suche
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natürlich nicht verantwortlich. Mit Rücksicht auf Gesetze,
die in bestimmten Ländern (Deutschland, Frankreich, Israel,
Schweiz, Kanada und anderen) eine besondere Zensureinführen,
erfragen wir die in diesen Ländern lebenden Autoren nicht
um ihre Einwilligung, denn sie haben für eine Einwilligung
nicht die Freiheit.
Wir unterstellen uns dem Schutz von Artikel 19 der Erklärung
der Menschenrechte, der bestimmt:
ARTIKEL 19 der Menschenrechte: <Jederman hat
das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung;
dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und
die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen
und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu
empfangen und weiterzugeben.>Vereinigten
Nationen, 10 Dezember 1948.