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In der Bundeslächerlik Deutschland

Die Gestapo stellt eine Falle

 

Australischer Revisionist in der BRD verhaftet

Dr. Fredrick Töben, Direktor der "Adelaide Institute Website" und Redakteur des "Adelaide Institute Newsletter", wurde am 9. April 1999 in Mannheim von Staatsanwalt Hans Heiko Klein und der Staatsschutz-Polizei wegen "Denkverbrech" verhaftet.
Er ist zur Zeit im Mannheimer Gefängnis und wartet auf seinen Prozeß.

Gefangennahme

Wir betrachten diese Verhaftung als unrechtmäßige Gefangennahme, die während eines Privatgesprächs am 8. April 1999 zwischen Staatsanwalt Hans-Haiko Klein und Dr. Töben stattfand, in dem Dr. Töben einige Fragen ansprach, die den Holocaust betrafen. Er wurde dann für eine weitere Diksussion am nächsten Tag eingeladen, zu der nicht nur Staatsanwalt Klein sondern auch Mohr (Staatsschutz) erschien, der sich zunächst nicht als Angehöriger der politichen Polizei zu erkennen gab.
Während des Gesprächs wurde Klein gefragt, ob er an den Holocaust glaubte, worauf er das sofort bestätigte. Dr. Fredrick Töben wurde gefragt, ob er ebenfalls der Holocaust-Geschichte zustimmte, worauf er erwiderte "Das ist es, was Sie sagen". Dieses Ausmaß an Skeptik war für Mohr Anlaß genug, Fredrick Töbens sofortige Verhaftung zu fordern ("Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener"). Offenbar ist nur volle und von Herzen kommende Zustimmung in Deutschland erlaubt.

Privatgespräch

Das Adelaide Institute weist darauf hin, daß Fredrick Töbens Bemerkungen an die Herren Klein und Mohr während einer privaten Unterhaltung stattfanden. Zu keiner Zeit gab er öffentliche Erklärungen zum Holocaust ab, veranstaltete Kundgebungen, hielt Reden oder gab in anderer Weise innerhalb Deutschlands öffentliche Erklärungen des Unglaubens betreffs des Holocausts ab, außer in seinem Treffen mit diesen zwei Männern. Dieses "Denkverbrechen" war Anlaß genug, ihn zu verhaften.

Redefreiheit im Internet

Der historisch relevante Inhalt der "Adelaide Institute Website" wird ohne Zweifel in der Vehandlung zur Sprache kommen, und wir sind sicher, daß Staatsanwalt Klein bereits umfangreiches Material von der "Adelaide Institute Website" heruntergeladen hat. Das ist jedoch eine illegale Handlung des deutschen Staates und seines Justiz-Systems. Das Internet ist ein internationaler öffentlicher Raum und befindet sich außerhalb deutscher Gerichtsbarkeit. Jedes solches Material sollte in einem fairen Prozeß als null und nichtig und irrelevant erklärt werden.

Internationale Verbreitung

Das Internet hat internationale Verbreitung und überschreitet nationale "Grenzen". Mit welchem Recht zwingt Deutschland dem Internet seine Zensur auf? Deutsche sind nicht verpflichtet, sich mit revisionistischem Material zu befassen, wenn sie diesem nicht zustimmen oder sich dadurch beleidigt fühlen, wogegen sie aber verpflichtet sind, die orthodoxe Sicht der Dinge zu akzeptieren, wie sie von den deutschen Behörden vorgeschrieben werden.

Australischer Staatangehöriger

Dr.Töben ist ein australischer Staatsangehöriger, der eine Website betreibt, die in Australien legal ist. Er hat bereits Kopien des Inhalts an die australische Polizei geschickt, die bstätigt hat, daß das Material nicht gegen australisches Gesetz verstößt. Der deutsche Staat bewegt sich wiederholt außerhalb seiner Jurisdiktion indem er versucht, sich den Status internationaler Rechtssprechung zu geben und sich als Zensor von Material betätigt, das in seinem Herkunftsland legal ist. Konsequent gesehen ist das eine Verletzung der Rechte eines australischen Staatsbürgers und der australische Außenminister Mr. Downer, die australische Regierung und Opposition wurden aufgefordert, Dr. Töbens Rechte als australischer Staatsbürger durchzusetzen, die vom deutschen Staat wegen Denkverbrechen verletzt werden.

Politischer Gefangener

Dr. Töben is ein politischer Gefangener, der rechtswidrig und illegal in Deutschland verhaftet wurde. Grundlage für diese Aktion war ein Privatgespräch und der Inhalt einer Website, die in einem anderen Land betrieben wird und dem dortigen Gesetz nicht widerspricht. Die Aktionen des deutschen Staates sind daher illegitim.

Anwalt beauftragt

Ein Anwalt wurde beauftragt, Dr. Töben zu verteidigen. Weitere Informationen werden veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind.

Weltweite Unterstützung

Weltweit wurden Nachrichten verschickt, die Dr. Töbens Kampf unterstützen, historische Wahrheit und Diskussionsfreiheit wiederherzustellen. EFA (Electronic Frontiers Association) hat bekanntgegeben, daß sie Dr. Töben in der Sache "Redefreiheit im Internet" unterstützen wird.

Unterstützung der Leser

Jede Person, die diese Nachricht liest, ist aufgefordert, E-Mails oder Faxe deutsche und australische Botschaften und Konsulate zu senden und für Dr. Töbens Freilassung einzutreten. Das "Adelaide Institute" dankt allen Menschen, die sich für den Kampf um die historische Wahrheit einsetzen.

Märthyrer für die Wahrheit

Dr. Töben hat sich in die Liste der Märthyrer für die historische Wahrheit eingetragen und seine Leiden werden nicht vergebens sein. Der Kampf für die historische Wahrheit wird weitergehen, wie er es gewollt hat.
Während wir in das 21. Jahrhundert eintreten, wird der Kampf für die Wahrheit weitergehen und wird so lange fortgesetzt, wie der Geist der Menschen überlebt. Gott ist mit uns in diesem Kampf. "Wo der Geist des Herrn ist, ist Freiheit". Besucher unserer Website, schließt euch an in diesem Kampf.

Geoff. Muirden

E-Mail: [email protected]

Adelaide Institute, PO Box 3300, Norwood, South Australia 5067

Für die letzten Nahrichten, bitte besuchen Sie The Adelaide Institute on-line:

<http://www.adam.com.au/fredadin/adins.html>


Diesen Text stellt Ihnen AAARGH in 1999 für die wissenschaftliche Forschung, zu Bildungszwecken und verwandten Anwendungen zur Verfügung. AAARGH Internattionale Büro (Vereinigung langjähriger Konsumenten von Berichten über den Krieg und den Holokaust) ist per eMail zu erreichen unter "aaarghinternational-hotmail.com". Post: PO Box 81475, Chicago, IL 60681-0475, USA.

Wir betrachten unsere Arbeit als eine Art Bibliotheksdienst. Das kostet uns ein bischen Geld und viel Arbeit. Leser, denen diese Texte nützlich sind, werden gebeten, das zugrundeliegende Buch käuflich zu erwerben: der Verlag kann ohne Buchverkauf nicht überleben und sein Werk nicht fortsetzen. Wir setzen in der einen wie der anderen Weise auf den selbstbestimmten, selbstverantwortlichen und seiner Freiheit gerecht werdenden Leser. Der Verfasser ist für die hier anderen verfügbaren Texten natürlich nicht verantwortlich. In den Ländern wo Gesetze die Meinungsfreiheit zertstören, wie Deutschland, Frankreich, Schweiz, usw., wir fragen die Schrifstellern Erlaubnis nicht. Sie sind nicht frei zu zustimmen.

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ARTICLE 19. <Everyone has the right to freedom of opinion and expression; this right includes freedom to hold opinions without interference and to seek, receive and impart information and ideas through any media and regardless of frontiers.>
The Universal Declaration of Human Rights, adopted by the United Nations General Assembly on December 10, 1948,

ARTIKEL 19 der Menschenrechte: <Jederman hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.>
Vereinigten Nationen, 10 Dezember 1948.

ARTICLE 19 <Tout individu a droit à la liberté d'opinion et d'expression, ce qui implique le droit de ne pas être inquiété pour ses opinions et celui de chercher, de recevoir et de répandre, sans considération de frontière, les informations et les idées par quelque moyen d'expression que ce soit>
Déclaration internationale des droits de l'homme, adoptée par l'Assemblée générale de l'ONU à Paris, le 10 décembre 1948

ARTICULO 19 <Todo individuo tiene derecho a la libertad de opinión y de expresión; este derecho incluye el de no ser molestado a causa de sus opiniones, el de investigar y recibir informaciones y opiniones, y el de difundidrlas, sin limitación de fronteras, por cualquier medio de expresión.>
Declaracion universal de los derechos humanos, adoptada por la Asamblea General de las Naciones Unidas el 10 de diciembre de 1948 en París



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