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Scheffler
Mit der Erforschung jüdischer Probleme während der Naziära, befassen sich auch deutsche "Wahrheitssuchende". Leider wird in diesem Bereich emotionelle und nicht rationell Ursache und Wirkung gesucht und gedeutet. Durchweg entstehen extreme Ergebnisse weit entfernt vom goldenen Mittelweg.
Die sogenannten Reformisten schütteten das Kind mit dem Bade aus, indem sie "bewiesen", daß rings um das Nazireich Gan-Eden Zustände waren.
Die zionistischen Wühler dagegen zwingen der Weltöffentlichkeit Ihre "Tatsachen" auf, daß im 3. Reich Greuelzustände herrschten.
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In der Gilde der letzteren sind auch einige nichtbeschnittene Zionhistoriker zu finden und die Nebbich-Historiker sind wie üblich, immer frömmer als der Rabbi. Das ist genauso verdächtig, wenn Schefflerschnittkatholik päpstlicher als der Papst sein würde. In diese Kathegorie ist Herr Wolfgang Scheffler einzureihen.
Seine bisherigen Veröffentlichungen, insbesondere das Heft 4/5 von 1960 und die ergänzte Neuauflage 1964 "Zur Politik und Zeitgeschichte", herausgegeben vom Otto Suhr Institut an der Freien Universität Berlin (vormals Deutsche Hochschule für Politik) und von der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin, machen es verständlich, warum die "Wissenschaftliche Arbeit" des Herrn Scheffler:
"Die Nationalsozialistische Judenpolitik" als "Unterlagen für den Unterricht in Politik und Zeitgeschichte" Verwendung finden.
Wenn sowas wie das Geschreibe von Herrn Scheffler in Westberlin als Politik und Zeitgeschichte gelehrt werden kann, dann steht doch fest, daß nicht nur in der BRD sondern auch in Westberlin der Pontius Pilatus aus Jerusalem regiert.
Auch ist es verständlich, daß die Thesen des Herrn Scheffler nur der Umerziehungs-Analphabetisierungs- und Reparationspädagogie dienen.
Auch der talentierteste Könner, ist mit seinen eigenen Widersprüchen zu enttalentisieren, und so werde ich mich daran halten und die Schefflerschen Hefte 4/5 analysieren.
Da ich immer noch gedankenverbunden mit meiner Heimat Rumänien bin, ist es für mich geradezu eine Wonne, Herrn Scheffler einmal zu sagen was er kann und was er nicht kann.
Im Heft von 1960 auf Seite 43, ist in der ersten Zeile des Abschnittes d) Südosteuropa zu lesen:
"Von den südosteuropäischen Staaten hat sich allein Rumänien maßgeblich an der Ausrottung der jüdischen Bevölkerung beteiligt. Unmittelbar nach Ausbruch des Krieges mit der Sowjetunion kam es bereits in Rumänien zu den ersten Pogromen, die sich dann auf die von der Sowjetunion zurückgewonnenen Gebiete Bessarabien und der Bukowina ausdehnten."
Auf Seite 82 ist im Abschnitt "1941" vermerkt:
"22./23.1.1941 Erstes Judenmassaker in Rumänien".
Man beachte die Diskrepanz in den Ausführungen des Herrn Scheffler von Seite 43 und 82. Im Oberen heißt es unmißverständlich:
"Unmittelbar nach Ausbruch des Krieges mit der Sowjetunion kam es
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bereits in Rumänien zu den ersten Pogromen ..." Im anderen Satz steht:
22./23.1.1941. Erstes Judenmassacker in Rumänien." Da der deutsch-sowjetische Krieg wie allgemein bekannt ist am 22.6.41 ausgebrochen ist, sei mir an Herrn Scheffler die Frage erlaubt, wann, vor dem Krieg oder nach dem Krieg, oder am 22./23.1.1941 hat jetzt dieser Pogrom stattgefunden?
Entgleisung oder Unwissen, darf so etwas in Hochschulen gelehrt werden?
Der von Herrn Scheffler aufgezeigte Pogrom fand am 21.1.1941 in Altrumänien, 5 Monate vor dem Ausbruch des deutschsowjetischen Krieges statt.
Aber nicht nur mit Daten hinkt der "Geschichtsforscher", sondern auch in der Definition ist er nicht ganz klar. Nicht die "Bukowina" wurde von den Rumänen zurückgewonnen, sondern nur der nördliche Teil mit der Metropole Czernowitz, alles andere gehörte nicht zu UdSSR. (Die Analphabetisierung der Schuljugend muß mit leichten Verdummungsdrogen beginnen!)
Ursachen der Pogrome!
Der rumänische Hohenzollernkönig, Carol II, befand sich in einer prekären Lage.
Am 21. Juni 1940 mußte er Bessarabien und die Nordbukowina an die Sowjetunion abtreten und am 30. Aug. 1940 annektierte Ungarn aufgrund des Wiener Spruches von Rom-Berlin den ganzen nördlichen Teil von Siebenbürgen. Bulgarien nützte die Stunde der Schwäche aus und entriß den südlichen Teil der Dobrudscha. Durch Intrigen Berlins berief am 5. Sept. 1940 König Carol II. den General Jon Antonescu zusammen mit dem Führer der "Garde de Fer" (Eiserne Garde) Horia Sima an die Regierung. Es sollte die Abdankung des gehaßten Hohenzollern, der auch von Berlin keine Unterstützung erhielt, in die Wege geleitet werden.
Die Gardisten waren auf Berlin nicht gut zu sprechen, weil man ihnen den General Antonescu vor die Nase setzte und fühlten sich zu Mussolini hingezogen. Sie revoltierten, wohlgemerkt nur gegen Berlin-Antonescu, und wie immer wurde zur Ablenkung ein Pogrom in jüdischen Zentren veranstaltet. Bukarest u. Jassi. Hitler, der wegen der Vorbereitung zum "Barbarossaplan" eine intakte und ruhige wirtschaftliche Lage in Rumänien wünschte, ließ die Rädelsführer, mit Horia Sima an der Spitze nach Auschwitz verfrachten. Deutschen Generälen war es
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zu verdanken, daß z.B. im Städtchen Dorna Vatra Schlimmstes verhindert wurde.
Von derartigem kann Herr Scheffler natürlich nicht berichten, denn wie würde das zu seiner wahrheitswidrigen Bemerkung von "der Ausrottung der jüdischen Bevölkerung" passen.
Es folgen dann Märchen auf Märchen, die nur als Arabesken dienen, denn wenn man in Rumänien die Juden ausgerottet hat, dann können es doch auch nur Deutsche gewesen sein, lt. Scheffler.
Ausrottung der Juden, heißt im Klartext, die gesamte jüdische Bevölkerung? Oder nicht?
Wenn nicht, dann hätte doch der sogenannte Historiker eine Mindestzahl, wie es alle seine Gleichgesinnten auch tun, angeben müssen. Das aber steht dem Geschichtslehrer nicht zu, denn mit den Zahlen allein befassen sich schon die Zionreparationskassierer, und man muß ja schließlich aufpassen, daß bei dem Überschwang an Gefühlen unvorsichtigerweise zu der Tabu-Zahl 6 Millionen nicht noch einige Millionen dazukommen.
Wie verhält es sich aber tatsächlich?
Ich halte mich ausschließlich an jüdische Quellen, um nachzuweisen, daß Schefflers rumänische Zeitgeschichte Tinnef ist.
Die "Allgemeine", das Blatt der BRD-Zionisten, bringt am 16. Juni 1978 auf Seite 4 im Aufsatz mit der Überschrift "Moses Rosen - Dreißig Jahre Oberlandesrabbiner Rumäniens".
Überschrift für Spalte 2 und 3: _ ___
"Von ehemals 800 000 Juden leben nur noch 40 000 in Rumänien."
Im 2. Absatz der 1. Spalte heißt es:
"1939 hatten in Großrumänien 800 000 Juden ... gelebt." Bitte zu beachten das Wort "Großrumänien"!
Weiter in der dritten Zeile ist zu lesen:
"450 000 überlebten die NS-Zeit."
Sieben Zeilen weiter:
"Rund 350 000 Juden emigrierten ziemlich sang- und klanglos nach nach Israel."
Wenn 450 000 die NS-Zeit überlebten, heißt das doch, daß die anderen 350 000 "ausgerottet" wurden.
Wieder "Allgemeine" vom 14. Juli 78 auf Seite 12, Überschrift: "Für Judentum und Frieden":
"(allein in Israel leben etwa 350 000 ehemalige rumänische Juden ...)"
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In Spalte 2 heißt es:
"(heute sind es noch etwa 40 000)!"
Von den Ausgewanderten nach Nord- und Südamerika, nach Canada, Frankreich, England, BRD und UdSSR, wird keine Silbe gehustet.
Warum wurden die in den abgetretenen Gebieten Bessarabien und Nord-Bokuwina lebenden Juden nicht erwähnt?
Während des Krieges gab es doch kein Großrumänien mehr mit 800 000 Juden !!!
Nach dem "Jüdischen Lexikon" Band IV/2 Berlin 1930 Spalte 650f., läßt sich errechnen, daß in dem von Rumänien abgetretenen Siebenbürgen 181.340 Juden lebten, in Bessarabien 267.000 und in der Nordbokuwina kann man 80.000 annehmen.
Zusammen sind es 528 340 Juden, die in andere Länder eingemeindet wurden und mit den restlichen in Kleinrumänien verbliebenen 221 660 sind wir großzügig und beziffern sie mit 300 000.
Nehmen wir nun die laut "Allgemeine", 350 000 nach Israel ausgewanderten und die noch in Rumänien verbliebenen 40 000, dann haben wir doch einen Riesenfehler in der "Ausrottung" gefunden. Abgesehen von allen anderen, die sich in alle Erdteile verstreuten, tauchen hier 90 000 Juden auf. Wo gehören die denn hin? Und wohin soll man die Überlebenden aus den abgetretenen Gebieten zählen, die in die Hunderttausende gehen?
Was soll man von einem Geschichtshistoriker wohl halten, der schreibt "maßgeblich an der Ausrottung der jüdischen Bevölkerung beteiligt", und in Wirklichkeit sind diese Ausgerotteten nicht nur alle wieder da, sondern nach Statistik der "Allgemeinen" noch um 90 000 mehr geworden?
Ich würde Herrn Scheffler bitten, das Wort Ausrottung genau zu deuten, vielleicht verstehe ich es falsch.
Nicht minder verworren ist seine "Ergänzte Neuauflage 1964".
Auf Seite 78 im Absatz (23) Konzentrationslager Auschwitz II (Birkenau) heißt es:
"Nach und nach bevölkerte sich das Lager. Aus dem ganzen besetzten Europa ... aus Rumänien ... kamen die Transporte an."
Wieder einmal die Frage Unwissenheit oder wissentliche Tatsachenverdrehung?
Abgesehen von vielleicht einem Dutzend Juden, die außerhalb Rumäniens mit gefälschten Ausweisen von der SS erwischt wurden, wurde kein rumänischer Jude nach Auschwitz verfrachtet.
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Die aus den vormals sowjetischen Gebieten, also Bessarabien und Nordbukowina stammenden Juden wurden nach Transnistrien verbannt, während die im Alt-Rumänien lebenden durchwegs nicht verschickt worden sind.
Würde Scheffler alle diese Tatsachen in seinen "Unterlagen für den Unterricht in Politik und Zeitgeschichte" an den Schulen vorbringen, wäre seine Zeit als Lehrer und Sachverständiger bald abgelaufen. In der BRD erschienen mehrere Bücher von Bukowiner Juden, die alles aus eigener Wahrnehmung schilderten. Sind die für ihn tabu?
Jeder für sich stellt sein Armutszeugnis aus!
Im gleichen Heft, Seite 83 läßt er folgendes von sich:
"(29) Aus dem Bericht des Hauptsturmführers Dieter Wisliceny über den Ablauf der Vernichtungsaktionen in den einzelnen Ländern und die Rolle von Eichmann"
heißt es in Zeile 26:
"In Rumänien bemühte sich der dortige Berater und Polizeiattaché, Richter, auf Eichmann's Befehl im Sommer 1942, die rumänische Regierung zu bewegen auch die dortigen Juden nach Polen zu deportieren. Antonescu lehnte dies jedoch ab und führte eine eigene Aktion unter Abschiebung der Juden in die von Rumänien besetzten russischen Gebiete, besonders den Raum von Odessa, durch. Tatsächlich sind aus Rumänien keine Juden nach den polnischen Vernichtungslagern deportiert worden..." Aus der Aussage von Wisliceny geht hervor, daß Berlin sich im Sommer 1942 bemühte, die Juden aus dem Kernland Rumänien zu verschicken, was nicht stattgefunden hat. Wogegen die, aus der Bokuwina und Bessarabien bereits ab 22. Oktober 1941 in die Verbannung gehen mußten.
Obwohl Herr Scheffler die Aussage von Wisliceny zur Kenntnis nahm, die unter Folter, mit Versprechungen und gegenseitigem Ausspielen von Gefangenen zustande kam, blieb er bei seiner Auschwitzthese!
Dieses Zitat von Wisliceny ist wohl das einzig richtige, was Herr Scheffler von sich gegeben hat.
1945 - 1947 existieren in Bayern 3 Dokumentenfälscher-Werkstätten, angeführt von einem Litauer Juden, der über Brooklin/New York nach der BRD kam und sich L.W. nannte.
Die Schlägerbande wurde von einem Psychopaten, der aus Deutschland emigrierte und als Remigrante aus den USA den Namen M.K. trug, geführt.
Somit ist für Herrn Scheffler eine Aussage von Wisliceny in einem Gut-
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achten als Tatsachenbericht brauchbar und natürlich auch in Schulen als Unterrichtsmaterial zur Verwendung empfohlen.
Ich finde das ungeheuerlich!
Genauso wenig kann ich mir vorstellen, daß Scheffler von der Aktion des Weihbischofs Neuhäusler im Falle Malmedy-Prozess nicht erfahren hat.
Der mutige und ehrliche Weihbischof wurde informiert, wie man im Malmedy-Prozess "Kronzeugen" herstellte. Dank seiner Initiative kamen einige Washingtoner Senatoren am 17. Sept. 1947 nach München und konnten sich von den verbrecherischen Methoden der amerikanischen Anklagebehörden überzeugen. Daraufhin wurden auch die Hinrichtungen im ehemaligen Hitlergefängnis Landsberg aufgeschoben. Der Zionlakai und Schwarzhandelsmillionär General Clay hat eigenmächtig alles wieder aufgehoben und damit eine bedenkliche Verwirrung angerichtet.
Wie kann einer, der dies alles und noch mehr nicht weiß, als Geschichtshistoriker ernst genommen werden? Der Bayerische Rundfunk, das nur so neben bei, verweigerte dem Dachauer Ex-Häftling Neuhäusler seine Aktion zu senden. Das war 1948!
Sind die Massenmedien heute nicht genauso zionverseucht? Der Fall Scheffler beweist es zur Genüge!
Zum Abschluß sei über die schefflerische Ausrottungs-Politik der Juden in Rumänien vermerkt, daß es auch in Transnistrien keine Ausrottung gegeben hat.
Der aus der Bukowina stammende und auch nach Transnistrien verschickte David Herstig berichtet, im Gegensatz zu Scheffler, aus eigener Wahrnehmung, in seinem Buch "Die Rettung" veröffentlicht 1967. Herstig kam aus Israel, wo er zum Mitarbeiterstab von Ben Gurion gehörte, nach der BRD. Es war gerade die Zeit, wo der zionistische Grobangriff auf Papst Pius XII. gestartet wurde und Herstig bewies, daß der verleumdete Papst vielen tausend Juden in Transnistrien vor dem Seuchentod und nicht, wie Herr Scheffler meint, vor Ausrottung das Leben rettete.
Auf Seite 32 schreibt er in seinem Buch "Die Rettung":
"In Transnistrien fehlte es, vom Hungertod und dem Tod durch Epidemien abgesehen, nicht an Ermordungen einzelner oder von Gruppen. Jeder Tag, jede Stunde barg in sich grausamsten Tod in schrecklicher Vielfältigkeit ...
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Doch Massenerschießungen gab es nicht."
Da Herstig sich nicht gänzlich von der zionistischen Mentalität lossagen konnte, wie die Katze vom Mausen, vergaß er, die "Ermordung" einzelner oder Gruppen deutlicher zu erklären.
Es waren Untergrundtätigkeiten und Gruppen, die nicht nur Bukarest und Czernowitz, sondern tief in die Sowjetunion hinein, über die Frontlinien, Verbindung zu Partisanen hatten. Übrigens auch in die Schweiz! Das traurige an der Geschichte war, daß diese "Ermordeten" Untergrundleute immer von der jüdischen Verbrecherobrigkeit denunziert wurden. Einen Rumänen konnte man bestechen oder er schwieg schon von selbst aus Sympathie.
Im Interesse der Reparationszahlungen dürfen Verbrechen von Juden am jüdischen Volk nicht erwähnt werden.
Zum Leidwesen des Herrn Scheffler fragt Herstig auf Seite 187:
"Man muß sich die Frage stellen, wie es unter diesen fürchterlichen Umständen überhaupt möglich war, daß viele Hunderttausende von Juden in Europa die Katastrophe überlebt haben. Und wie - Wunder über Wunder - es geschehen konnte, daß das zweitgrößte jüdische Zentrum Europas, die Juden Rumäniens, ausgerechnet in dem Land des traditionellen Antisemitismus gerettet werden konnte."
Ausgerottet hat die rumänischen Juden die Phantasie des Herrn Scheffler, damit die BRD-Schuljugend in Lug- und Truggeschichte erzogen werden kann. Cui bono?
Man braucht kein Talmuddialektiker zu sein, die Antwort auf Herstig's Frage ist kinderleicht, weil es in Transnistrien, genau wie in allen anderen von Deutschen geführten KZ's keine Massenausrottung von Juden gegeben hat. Erst recht nicht in Maidanek! Was man den Maidanek-Angeklagten vorwirft ist unmöglich und wird später noch bewiesen.
Die Schefflers aller Nuancierungen dürfen aber weiterhin als sog. Sachverständige bei den unwürdigen NS-Prozessen auftreten. Warum und wozu?
So will es die Regie! denn ohne diese Schefflers könnte, Jehova behüte, die Wahrheit an das Tageslicht gelangen, und dann käme die Reparationstheorie in Kalamitäten.
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Zeugen
Im Herbst 1978 entstand in Bonn eine erregte Diskussion über die Neuwahl des Bundespräsidenten. Und die Opposition nominierte auch gleich ihren Kandidaten. Die für den jetzt amtierenden eintraten und ihn für noch eine weitere Legislaturperiode einbalsamieren wollten, schossen gegen den Gegenkandidaten mit Nazi-Pfeilen. Sie behaupteten, daß er Ende der 30ger Jahre um Aufnahme in die Nazi-Partei angesucht habe, was ihm auch genehmigt wurde.
Was will man damit?
Man will doch zum Ausdruck bringen, daß es nicht schicklich sei, wenn ein Ex-Nazi das höchste Amt in der Bundesrepublik zugesprochen bekäme.
Die Opposition, an Geheimdokumenten nicht arm, wenn es um Gegner geht, bedienten sich der Taktik:
"Haust du meinen Juden, hau ich deinen Juden". (Aus "Die zwei Postillione" von J.P. Hebel)
Haust du meinen Nazi, hau ich deinen Nazi!
Es wurden Beweise veröffentlicht, daß der höchste Würdenträger in der BRD auch ein koscherer Nazi gewesen sein soll.
Auf Anfragen, wie, seit wann u.a.m. erklärte der Sprecher des Bundespräsidialamtes:
"An Einzelheiten kann sich der Bundespräsident nicht mehr erinnern." Soweit so gut, ein Bundespräsident ist auch nur ein Mensch.
Die Zeugen in den NS-Prozessen dagegen müssen Übermenschen sein, denn die absolute Mehrheit aller Zeugen in den verschiedenen NS-Prozessen verfügt, dem Bundespräsidenten gegenüber, über ein phänominales Gedächtnis.
Das Erstaunliche an der traurigen Angelegenheit ist, daß bis heute weder ein Ankläger noch ein Richter festgestellt hat, daß diese haargenauen Schilderungen von Taten, die ca. 35 Jahre zurückliegen, wie ein Ei dem anderen gleichen.
Das ist die Arbeit der Talmudpädagogen.
Hier genügt ein Zitat aus dem "Spiegel" von einem Richter, der Mut hatte, Recht zu sprechen, vom 12.4.76 Seite 250:
"Richter Fritz-Albert Sühring vom Amtsgericht Essen-Steele lehnte eine Klage mit folgender Begründung ab: "Auftreten und Aussage des Zeugen (waren) dermaßen perfekt, daß das Gericht ihm kein Wort glaubte "
Wo ist der Richter, der nach obigem Zitat mit den Zeugen dieser Kate-
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gorie in den NS-Prozessen verfährt? Die Frage aus dem Psalm 58 Vers 1 sei daher gestattet:
"Richter sprecht ihr wirklich Recht?"
Der berüchtigte Deutschenhasser und Rechtsverkrüppler Kempner gab unlängst zu, daß man Rosenberg nicht hätte verurteilen können, wenn der Prozeß ein Jahr später stattgefunden hätte.
Nur all jene, im Dienste der Reparationsjobber Stehenden, werden nicht zugeben, daß alle NS-Prozesse "Prozesse der Rachejustiz" sind und nichts, aber auch wirklich nichts mit Recht zu tun haben.
Die Reparationsregisseure benötigen sie, um der Nachfolgegeneration auch den Stempel der "Judenausrotter" schon in der Wiege einzubrennen und Sühnegefühle zu erzeugen, damit sie in Demut in alle Ewigkeit bezahlen.
Mit den Bundesdeutschen soll die Amalektheorie eine Neuauflage erleben:
"Krieg führt Jehova wider Amalek, von Geschlecht zu Geschlecht." (Moses2. 17/16)
Auch die Enkelkinder der heutigen "Judenvergaser" werden vor den Kadi gezerrt, damit nach der Amalektheorie alles so weitergehen kann müssen die Zeugen bei diesen "Judenvergaser-Prozessen" so präpariert werden, damit sie sich vor dem Richter so verhalten und das sagen, was erforderlich ist. Dazu noch ein Schuß krankhafte Phantasie und es entstehen Tatortgeschichten, die Sherlok Holmes in den Schatten stellen.
Während des ersten Weltkrieges verfeinerten die Briten die von den Bibelologen ins genaueste geschilderte psychologische Kriegführung der Josuaisten .
Das Opfer wird rufgemordet! Eine teuflische Waffe. Nicht mit Bomben, sondern mit Lug und Trug!
Deutsche Soldaten haben belgischen Kindern die Hände abgehackt, deutschen Soldaten haben verwundeten Gefangenen die Augen ausgestochen und ihren Frauen davon Halsketten gemacht usw. Damit wurde den eigenen Soldaten soviel Angst vor dem Gegner gemacht, daß sie eine übernatürliche Kampfmoral aufbrachten.
Genauso vergiften die Reparationsstrategen ihre Zeugen, die in einen Phantasierausch hineingesteigert werden wie die "Sachverständigen" und die Richter werden zu Bajazzos degradiert.
Mit Recht und Gerechtigkeit haben diese Prozesse nichts zu tun. Es sind
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Reparationszahlungsprozesse! Nirgend und zu keiner Zeit gab es Massenmorde an Juden, da eine solche Anordnung von Berlin aus nie erfolgte.
Einmal stellte man die Deutschen wie brave kadavergehorsame Trottel hin, das andere Mal wie undisziplinierte Anachisten. Das widerspricht doch den Hinrichtungen der KZ-Kommandanten Koch und Florstädt. Wozu denn, wenn die Juden hingemordet werden sollten? Gaskammern zur Vernichtung von Menschenleben hat es nie und nirgendwo gegeben.
Es möge mir wer sagen, wo und zu welcher Zeit! Genau das gilt auch für die Feueröfen!
Was ein ehrloser Silberlingsempfänger einer verfluchten Journaille über Maidanek zu berichten wußte, daß es sieben Gaskammern waren und deutsche SS Männer jüdische Kinder vor den Augen ihrer Mütter in Stücke rissen, sind Auswüchse von Verbrechertypen und gehören als Gemeingefährliche von der Menschheit abgesondert.
Daß andererseits ein Berliner Gericht, wohlgemerkt im freien Teil, festgestellt hat, in Maidanek seien keine Gaskammern gewesen, stört ein Individuum, das auf den Namen Gatter hört, überhaupt nicht. In der BRD ist es möglich, daß ein solcher Lump, und das ist er doch, wenn er nicht geisteskrank ist, Lug und Trug in einer Anstalt des Öffentlichen Rechts verbreiten kann, ohne daß ihn ein Staatsanwalt auf Grund des ß 130 zur Verantwortung zieht. Gatterlumpen dürfen mit derartiger schmutziger Berichterstattung massiv in schwebende Verfahren eingreifen und nachhelfen, daß Unschuldige schuldiggesprochen werden.
Diese NS-Prozesse werden sicher in die Geschichte als einmalig eingehen, denn noch nie wurden soviel Falschaussagen und Meineide geschworen wie in diesen Prozessen. Es hat sich sogar ein neuer Gewerbezweig herausgebildet, der Berufszeuge!
"trotz der über dreieinhalb Jahrzehnte Abstand zum Geschehen konnte am 301. Verhandlungstag eine Zeugin aus Kanada drei Lageraufseherinnen wiedererkennen. Ihre Mutter, Schwester und deren zwei Kinder seien vergast worden, erklärte die Zeugin. Nach Ankunft im Lager hätten die Wachmannschaften verkündet, der einzige Weg aus Maidanek 'geht durch den Kamin' ".
Auch diese hirnkranke und ausgekochte Lügnerin wurde von den Anklagebehörden als normale gesunde Frau hingestellt. Diese verkrüppelte Seele durfte auf Kosten der Steuerzahler in der BRD wahrscheinlich
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private Geschäfte erledigen und zog dafür eine gekonnte Show im Vortragen von zionistischen Lügen ab. Kein Staatsanwalt und kein Anwalt wagte, die Dame zu fragen, wieso vergast, es gab doch in Maidanek keine Gaskammer lt. Berliner Gerichtsurteil, es gab nur Gaskammern lt. Fernsehgebell von Herrn Gatter.
Aus einer Schrift der "Volksbewegung gegen antideutsche Greuellügen" R. 15 herausgegebenen von Wolf Dieter Rothe Frankfurt/M., Tomasiusstr. 5, sei mir erlaubt folgendes zu zitieren Selte 2:
"Beim Maidanek-Prozeß in Düsseldorf hat es einen bemerkenswerten Auftritt gegeben, von dem, mit Ausnahme der Leser der "Jüdischen Allgemeinen Wochenzeitung", die meisten Zeitgenossen nichts erfahren haben. Eine aus Polen stammende und jetzt in den USA lebende jüdische Zeugin namens Mary Finkelstein erlaubte sich vor dem Gericht solche Ausfälle gegen die angeklagten Frauen Hildegard Lächert und Hermine Ryan geb. Braunsteiner, daß selbst der vorsitzende Richter sich verpflichtet fühlte, die Dame aus den USA zu ermahnen. Ihr Sohn, der etwa 30jährige Finkelstein junior, beschimpfte Frau Ryan auf dem Gerichtsflur unter Zeugen als "Nazi-Schwein" (You fascist swine). Nebenbei bemerkt hat die verstorbene Angeklagte Alice Orlowski, die m. E. als erstes Todesopfer des Prozesses den Torturen nicht mehr gewachsen war, eine Gefängnisstrafe wegen dem Ausdruck "Judenschwein" absitzen müssen, den sie nach den umstrittenen Zeugnis eines Juden gebraucht haben soll. Mir gegenüber hat sie jedoch glaubhaft nach Absitzung der Strafe und völliger Erledigung der Sache versichert, daß diese Ausdrucksweise absolut unter ihrer Würde sei, auch wenn sie unbestritten Juden wenig liebe.
Nach dem Verhandlungstag vor Gericht entfernten sich nicht nur die Finkelsteins samt Betreuern vor der "Deutsch-Jüdischen Gemeinschaft" oder so ähnlich, sondern auch Frau Lächert - allem Anschein nach eine Wegstrecke in gleicher Richtung - vom Gerichtsgebäude. Diese "Provokation" nach der "Jüdischen Allgemeinen" die gleiche Wegstrecke - soll den Herrn Finkelstein junior veranlaßt haben, Frau Lächert - auch wieder im Beisein von Zeugen - hinterrücks zu überfallen und krankenhausreif zu schlagen. Bevor der um Hilfe schreienden Frau Lächert zwei, zufällig vorbeikommende Männer zu Hilfe eilen konnten, war Frau Lächert schon von Finkelstein junior so zusammengeschlagen worden, daß sie mit ganz geschwollener rechter Gesichtshälfte und Gehirnerschütterung ins Krankenhaus gebracht werden mußte. Eine Strafanzeige gegen den Schläger half nichts. Abgesehen von den Ohrfeigen der bei-
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den eingreifenden Passanten passierte ihm nichts. Finkelstein junior und seine Mutter reisten unbehelligt ab. Wenn sie die Zeugengelder nicht gleich kassiert haben, werden sie ihnen bestimmt nachgeschickt. Bei so "antisemitischem Terror" in Westdeutschland versteht man die Zeugen, die nicht nach Westdeutschland kommen wollen. Die - ich weiß nicht wieviele - Reisen nach Kanada, USA, Polen und Israel steht dem Gericht nebst Anhang bevor. So böse "antisemitische Ausschreitungen" sind da nicht zu erwarten. Die "lieben Zeugen" können dort ganz ungeniert auftreten. Der bundesdeutsche Steuerzahler kommt für alles auf.
W. D. Rothe"
Weil der Eid eines Zeugen so supergenau genommen wird, praktiziert man ihn bei Juden nicht. "Das mosaisch-rabbinische Gesetz läßt einen Zeugen nicht schwören, seine bloße Aussage vor Gericht ist voll gültig. Für die falsche Zeugenschaft hat es eine naturgemäße Strafe: "Man tue falschen Zeugen dasselbe, was er durch seine Aussage dem hat tun wollen, gegen den er ausgesagt hat."
In 5. Moses 19, 18, 19 heißt es:
"Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, so soll er ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte ..."
Erkennbar, stereotype Zeugenaussagen, werden sogar von Schofetim (= weltlicher Richter) nicht zur Kenntnis genommen.
Damit diese schändlichen und für die Bundesbürger schädlichen NS-Prozesse nie aufhören, wird bereits alles unternommen, um den Verjährungstermin vom 31.12.1979 zu annullieren. Es geht hier um ein großes Geschäft und welcher Parasit wird schon auf solche Einnahmen verzichten, wenn der Michel mit einigen Nagaikaschlägen moralisch-politischer Art immer wieder Amen sagt?
Dazu darf ich wieder Rothe zitieren aus Schriften der "Volksbewegung" W32 Seite, 3. Spalte:
"Prozesse gegen NS-Gewaltverbrecher werden laut der 'Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen' in Ludwigsburg immer schwieriger und langwieriger. Betrug die Verurteilungsquote von 1945 bis 1964 noch rund 10 Prozent, so sank sie in den Jahren 1965 bis 1976 auf nur mehr 1,5 Prozent. Auch die Dauer der Verfahren, vom Ermittlungsbeginn bis zur Urteilsverkündung, zieht sich zunehmend in die Länge. 1962 waren es im Durchschnitt noch 3,6 Jahre, 15 Jahre später, 1977, bereits 16,8 Jahre. Das relativ hohe Alter der Angeklagten empfindet die Justiz zusätzlich erschwerend. Im vergangenen Jahr lag
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es bei 76 Jahren. Auch waren viele Zeugen nicht mehr bereit, vor einem deutschen Gericht auszusagen, da die Verteidiger in vielen Fällen versuchten, sie einzuschüchtern und ihre Aussagen in Zweifel zu ziehen. Anwälte solidarisieren sich mit ihren Klienten und machen aus Opfern Angeklagte. Beim Maidanek-Prozeß in Düsseldorf genügte es neuerdings wieder, Jude zu sein, um als unglaubwürdig zu gelten.
Die 3.708 bekannten Nazimörder, denen noch Verfahren ins Haus stehen, betrifft die Verjährung, sollte sie tatsächlich eine Mehrheit finden, Straftaten die innerhalb der Verjährungsfrist bekannt wurden und noch werden, haben keine Chance, die Verjährung als Vorwand zu benutzen und niedergeschlagen zu werden. Diesen NS-Verbrechen verschafft die niedrige Verurteilungsquote inneren Frieden."
Man versucht die deutsche Jurisdiktion der jüdischen anzupassen, denn "Auch im Strafgesetzbuch erkennt das rabbinische Gesetz keine Verjährung an. Mag das Verbrechen noch so alt sein, so kann es angeklagt und muß verurteilt werden." lehrt Maimonidis in Hilchoth Eduth 2, 1.
Es ist mehr als traurig, wenn Herr Rückerl den Deutschenhassern und Reparationsgangstern in ihren Bestrebungen, den Verjährungstermin vom 31.12.79 zu annullieren (lt. "Allgemeine"), noch Hilfestellung leistet. In der "Allgemeinen" vom 5.1.79 Seite 1 im Aufsatz "Äußerst schwierige Ermittlungen" hieß es in der 1. Zeile:
"Rückerl: Strafverfolgung von NS-Verbrechen auch noch nach 1980 möglich."
Herr Rückerl bangt um seinen Posten und glaubt, von seinen Herrn einen anderen Lohn zu erhalten als den eines Mohren.
Wie vorher bereits erwähnt, warnt der jüdische Kodex vor Meineid.
Im 3. Kodexbuch "Schulchen Aruch (= gedeckter Tisch) 87, 20 heißt es unmißverständlich:
"Die Sünden werden durch Buße vergeben, nur die Sünde des falschen Eides nicht ..."
und noch deutlicher ist das Folgende:
"Landesgesetze, die dem mosaisch-rabbinischen Recht entgegen sind, haben, wenn sie zum Nutzen und Frommen des Landes erlassen sind, rechtlich verbindende Gesetzeskraft. Der Talmud spricht dies deutlich aus (Traktat Gittin 10, b; Traktat. Baba Kama 113 u.a.).
Dem Landesgesetz kommt aber nur dann die Potenz der Religionsgesetze zu, wenn es ein Gesetz für alle Landesbewohner ist. Jene Gesetze, welche bloß einen Teil des Landes berücksichtigen, haben diese Würde nicht."
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(Lehrt/Maimonidis in Hilchot Gesele 5, 14.)
Die bundesdeutschen Gesetze sind wahrlich nicht diskriminierend.
"Im Rahmen der Veranstaltungen der Arbeitsgruppe "9. November 1938/1978" im Haus der Kirche verlas Richter Gronefeldt ein Manuskript des erkrankten Dr. Robert Kempner über dessen Erfahrungen mit dem Verhalten damaliger NS-Größen in den verschiedenen NS-Prozessen, an denen er teilgenommen hat ... Nach den Nürnberger-Kriegsverbrecherprozessen sei das Interesse der Öffentlichkeit an der weiteren Verfolgung von NS-Verbrechen erlahmt und die in Nürnberg zu Haftstrafen verurteilten Kriegsverbrecher im Lauf der fünfziger Jahre fast alle aus der Haft entlassen worden. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer habe ihm, Robert Kempner, gegenüber eingestanden, daß er froh gewesen sei, die Kriegsverbrecher nicht von deutschen Gerichten aburteilen zu lassen ...
In der sachlich geführten Aussprache schlossen sich die meisten Diskussionsredner der Meinung von Heiner Lichtenstein an und begrüßten dessen Mitteilung, daß fast täglich Schulklassen zum Maidanek-Prozeß kämen. Auf diese Weise erhielten sie den anschaulichsten Geschichtsunterricht ." ( "Allg." 12.1.79, Seite 8)
Klartext: Analphabetisierungspädagogie!
Daß Dr. Adenauer froh war, daß er nicht durch deutsche Gerichte die sog. Kriegsverbrecher verurteilen lassen mußte, ist verständlich, da er 1933 dem Nazi-Regime zugejubelt hat.
Was hätte er da im Zeugenstand aussagen sollen? Kann er sich auch darüber erfreuen, daß jetzt deutsche Gerichte die 3. u. 4. Garnitur verurteilen? Seine Nachfolger sind es.
Als der in Italien zu lebenslang verurteilte Herbert Kappler gewaltsam befreit und in die BRD entführt wurde, hat diese Tat, die auch von BRD-Behörden Unterstützung fand, so mancher begrüßt. Zu den am laufenden Band in der BRD lebenslänglich Verurteilten, von deutschen Gerichten, darüber wird sonderbarer Weise geschwiegen.
Demagogie wird auch mit Interventionen zu Gunsten des Spandauer Häftlings betrieben.
Demagogie deswegen, weil man sich absichtlich permanent an die falsche Adresse wendet und letzten Endes den schwarzen Peter dann den Russen zuschiebt. Nur Jerusalem und London haben Furcht vor einer Haftentlassung von Rudolf Heß!
Und warum in die Ferne schweifen, warum werden die in den BRD-Ge-
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fägnissen schmachtenden etwa 180 zu lebenslänglich von BRD-Gerichten Verurteilten nicht freigelassen? Hat da auch der Kreml das Sagen?
So etwas heißt man Wahldemagogie, und damit werden auch die Wähler noch mehr politisch verdummt als sie jetzt schon sind. Jeder Ministerpräsident ist befugt, alle in seinem Lande Inhaftierten zu amnestieren! Muß er da vielleicht vorher in Moskau anfragen?
In Eintracht mit den Bonner Politikern, dieses Thema damit lapidar abzutun, der Kreml erlaubt es nicht, befinden sich die Rechtsradikalen und sg. Neo-Nazis und betreiben eine heuchlerische Demagogie mit angeblich Gleichgesinnten.
Mit Schmunzeln kann der Matador der Wahrheitsmördergilde Kempner feststellen, daß alle Barrieren beseitigt sind, die sein Bestreben, die Verjährungsfrist zu annullieren, verhindern konnte. Werden nun vor deutschen Gerichten bis in alle Ewigkeit NS-Prozesse stattfinden?
1978/79 wurde der Durchschnittsfall des niederländischen Kunsthändlers Mertens zur Monsteraffäre und weltweit aufgeblasen. Auch dieser künstliche Fall ist in den Bereich der deutschen NS-Prozesse einzureihen. Der Prozeß selbst ist also kein Novum, nur wieder eine Begleiterscheinung ist erwähnenswert.
Ein jüdischer Zeuge, der wahrheitsgemäß aussagte, was natürlich nicht im Sinne der Regisseure war, mußte dafür mit seinem Leben bezahlen. Als er nach Tel Aviv, in seinen Wohnort, zurückkehrte und er die Türe seiner Wohnung öffnete, soll alles zusammen mit ihm in die Luft gegangen sein.
Wer sprach schon bis dato von der Ermordung des Dr. Kastner in Jerusalem? Auch ein unangenehmer Zeuge und Mitarbeiter Eichmanns in Sachen Judenerrettung.
Für wen sollte so eine Statistik interessant sein? Das ist weltweit gesteuerter brutaler Terror, um Zeugen mundtod zu machen, die sich der Wahrheit bedienen.
Die Regie der NS-Prozesse werden nur jene nicht erkennen, denen man Scheuklappen verpaßte, und jene, die für Silberlinge gekauft sind.
Dies alles und noch mehr, wird Schulkindern, die man wie in den Zoo, einmal was anderes, in den Gerichtssaal führt, nicht gelehrt werden, dafür werden die Regisseure schon sorgen.
Welche Anklagebehörde ist schon auf die Idee gekommen Zeugen, die sich nicht kaufen und erpressen lassen, vor den Reparationsgangstern zu schützen?
Wundert man da sich, wenn es nur 99,9% Zeugen der Anklage gibt? Soll
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das so weiter gehen?
Das Verlagen nach Sühnung jedes Verbrechens durch Bestrafung gehört zu den menschlichen Grundrechten und muß erfüllt werden - im Rahmen der Gerechtigkeit. Nun ist gerade bei den sogenannten Auschwitzern der Anklagetenor, soweit er aus jüdischzionistischen
Kreisen an die deutschen Gerichte herangetragen wird, zwar nicht eben grundsätzlich, doch immerhin in den meisten Fällen überspitzt worden So wie einige Juden ganz allgemein von den "deutschen Judenermordungen" zu sprechen sich angewöhnt haben, so möchten gewisse zionistische Ultras am liebsten auch jeden Einzelfall als "Mord" verhandelt sehen, selbst wenn es sich um Totschlag, um fahrlässig Tötung oder gar um Mangel an Beweisen beim Angeklagten handelt. Es wäre nun aber verständlich, wenn jede derartige Überspitzung solcher Beschuldigungen eine wachsende negative Reaktion beim Gericht auslöste: die Richter werden zwangsläufig müde und mißtrauisch - noch gar dann, wenn die Strafprozesse usque ad infinitum weiterrollen gleich einer Lawine wenn die Senate und Kammern zu ihrer Bewältigung nicht mehr ausreichen, und die Gefängnisse schließlich platzen - dann ist der Bogen der Rachsucht einfach überspannt, und eines Tages zerspringt er.
Es mehren sich die Fälle, daß Untersuchungshäftlinge die Nerven verlieren und den Freitod wählen - es sei hier nicht nur unter anderem an Duisburg erinnert, sondern auch an Wuppertal, wo der ehemalige Leutnant der Schutzpolizei, Schneider, sich im Oktober 1967 selbst den Tod gab. Übrigens war dies nach Angaben der Interessengemeinschaft der ehemaligen deutschen Polizeioffiziere der 156. Fall von Freitod unter wegen NS-Prozessen Verfolgten.
Man darf annehmen, daß das Verhalten eines Staates gegenüber Angeklagten eine Visitenkarte darstellt, der man sofort ansieht, ob sie demokratischen Aufdruck trägt oder nicht. Besonders aufschlußreich erscheint mir da die Art, wie man politische Untersuchungshäftlinge behandelt. Wenn man immer wieder hören muß, daß derartige Häftlinge denen man Kriegsverbrechen zur Last legt, freiwillig aus dem Leben
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scheiden, dann dürfte da etwas nicht stimmen: dann scheint mit dem Humanitätsbegriff etwas nicht in Ordnung zu sein. Wenn ein Staat sich solchen Häftlingen gegenüber inhuman benimmt, so rührt das an die Wurzeln der Freiheit, und Demokratie ohne Freiheit erscheint mir undenkbar. Freiheit ohne Humanität ist ein besorgniserregendes Zerrbild. Wenn man schon angeblichen oder wirklichen Kriegsverbrechern, deren Taten längst verjährt sind, dennoch den Prozeß machen muß, dann sollte wenigstens die Prozeßführung in jeder Hinsicht makellos sein. Ein politischer Häftling hat einen Anspruch darauf, besser als ein Sexual- oder Taximörder behandelt zu werden. Wird diesem Anspruch nicht genügt - der Täter hatte doch zu der Zeit zwar gegen das moralische, nicht aber gegen das staatliche Gesetz verstoßen -, dann dürfte die Prozeßführung vom System her krank sein. Wenn aus der Hansestadt Hamburg verlautet: "Bei Strafverfahren um NS-Gewaltverbrechen, deren Aufklärung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, darf nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts die Untersuchungshaft gewöhnlich länger dauern als bei anderen Straftaten", dann verstößt dies unleugbar gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, der lautet: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Sollte nun der eben zitierte Erlaß des Hamburger Gerichtes Schule machen, dann wird ausgerechnet der politische Häftling schlechter als ein krimineller Verbrecher behandelt; das könnte unangenehme Folgen zeitigen! Eine solche Handhabung politischer Prozesse wirft, auch vom Ausland her gesehen, das diese Prozesse aufmerksam verfolgt, kein gutes Licht auf die Bundesrepublik. So mußte sich diese von der Straßburger Kommission des Europarates belehren lassen, wie es kurz vor Jahresende 1966 geschah: Nach Artikel 4 der Straßburger Konvention zum Schutz der Menschenrechte, die auch in der Bundesrepublik geltendes Recht ist, darf jeder Staatsbürger so lange als unschuldig gelten und ist danach zu behandeln, als er nicht nach erfolgter Beweisaufnahme rechtskräftig verurteilt ist. Nach Artikel 5 der Konvention hat jede in Untersuchungshaft genommene Person das Recht auf Aburteilung innerhalb einer angemessenen Frist oder auf Entlassung aus der Untersuchungshaft. Das wird aber in der Praxis der Bundesrepublik nicht eingehalten. Gewiß mag es Gründe dafür geben: Mangel an Belastungsmaterial, Überhäufung der zuständigen Instanzen mit Arbeit usw., aber solche Mißstände sind dennoch gegen die demokratische Ordnung und stellen die Objektivität der Justizpraktiken in Zweifel.
Ein sehr trauriges Kapitel sind die jüdischen Zeugen bei Kriegsverbre-
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cherprozessen. Selbst jenen Menschen und Instanzen, die angesichts des - gelinde ausgedrückt - inkorrekten Verhaltens mancher jüdischer Zeugen zunächst beide Augen zudrückten, wurde es schließlich zuviel. Ein fauler Apfel kann bekanntlich einen ganzen Zentner einwandfreier Apfel anstecken. So warf das schlechte Benehmen einiger jüdischer Zeugen ein schlechtes Licht auf alle jüdischen Zeugen. Es gibt Personen und ganze Institutionen, die ein Interesse daran haben, daß diese Kriegsverbrecherprozesse nie aufhören, da sie für sie eine Art Broterwerb darstellen, ein Geschäft also. Es drängen sich Leute zur Zeugenschaft, nur um Reisen machen zu können, um Bekannte und Verwandte zu sehen, Kurorte zu besuchen - natürlich auf Kosten des bundesdeutschen Steuerzahlers. Was solches Gebaren noch mit Gerichtsverfahren zu tun haben könnte, bleibt rätselhaft. Allerdings - das sei gesagt - ist es nur ein kleiner Teil, der sich derartig beträgt. Es ist - wenn auch selten und spät - vorgekommen, daß Zeugen, die sich unwürdig verhielten, von kompetenten Richtern bloßgestellt wurden. Das bewirkte, daß eben diese Leute - man könnte sie Regisseure der Zeugenschaft nennen - , aus Angst, ihre politisch-propagandistische wie auch ihre geschäftliche Tätigkeit einzubüßen, nach der alten Taktik: Haltet den Dieb! verfuhren. Sie erreichten ihren Zweck: scharfe Proteste im In- und Ausland. Man fragte: Wie ist es möglich, daß deutsche Richter an der Glaubwürdigkeit jüdischer Zeugen zweifeln?! Wie können deutsche Richter zulassen, daß die angeklagten "Judenmörder" es wagen, jüdische Zeugen aus der Fassung zu bringen? Wie können deutsche Richter erlauben, daß die Verteidiger dieser Verbrecher mit wohlgezielten Fragen jüdische Zeugen in Verlegenheit setzen? Jetzt wurde die Parole erlassen, in größeren Städten der Bundesrepublik, in denen Kriegsverbrecherprozesse abrollen, Schutzkomitees für jüdische Zeugen zu organisieren.
Noch gibt es jüdische Persönlichkeiten und jüdische Presseorgane, die in solchem Wirrwarr ehrlich-objektive Stellung nehmen und das miese Verhalten einzelner jüdischer Zeugen brandmarken. Darauf werde ich noch zurückkommen. Hier zunächst einige Beweise dafür, wie man jüdische Zeugen, die den Mut zur Wahrheit besitzen, unter Druck setzt:
Am 18. November 1960 brachte die in München erscheinende Jüdische Zeitung einen Bericht über den Kriegsverbrecherprozeß in Hagen. Es ging um einen Angeklagten namens Thomanek. Dafür wurden 62 jüdische Zeugen einvernommen.; 23 davon kamen aus Israel. Zwei jüdische Zeugen entlasteten den Angeklagten sogar. Die Neue Jüdische Zeitung leitartikelte wehklagend: "..., daß so etwas zum erstenmal vorgekom-
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men und hoffentlich zum letztenmal, daß Juden sich erlauben, für einen Nazimörder einzustehen. Es ist wichtig, die Namen dieser beiden Zeugen bekanntzugeben." Nun wurden die Namen der beiden jüdischen Zeugen angegeben und woher sie kamen und stammten. Weiter hieß es: "Hätte die Polizei diese beiden Zeugen nicht geschützt, hätten sie den Zorn der übrigen jüdischen Zeugen verspürt. Hoffentlich ist diese Angelegenheit nicht erledigt, und hoffentlich wird man sich für die beiden Juden noch interessieren." Kann man das anders benennen als eine Aufforderung zu bösartigen Handlungen gegenüber zwei wahrheitsliebenden Juden? !
Im November 1966 befaßte sich die israelische Presse in Tel Aviv mit dem dortigen Einwohner "Jakob Eisenberg, der in Wien beim Prozeß der Brüder Mauer erklärte, daß Wilhelm Mauer ihm, dem Juden, das Leben gerettet habe".
Diese zwei Beispiele zeigen, wie unendlich schwer es für einen Juden ist., in einem Kriegsverbrecherprozeß die Wahrheit zu sagen, wenn sie für den Angeklagten positiv ist. Nur ein überdurchschnittlich Mutiger wird es wagen, aus der Reihe zu tanzen wie Jakob Eisenberg. Das allein berechtigt schon zu der Erwägung, ob man nicht überhaupt auf jüdische Zeugen, die aus Israel kommen, verzichten soll, namentlich, wenn man die antibundesdeutsche Stimmung in Betracht zieht, die dort herrscht. Allein, das wäre eine Diskriminierung der Zeugen aus Israel.
Wie erwähnt, beschäftigte man sich im In- und Ausland mit den jüdischen Zeugenaussagen bei den bundesdeutschen Kriegsverbrecherprozessen. So forderte der bereits zu trauriger Berühmtheit gelangte Israeli Pessach Burstin, Präsident der etwa nur 20000 bis 30000 von etwa 250 000 ehemaligen KZler in Israel, daß man alles unternehmen müsse, um jüdische Zeugen vor deutschen Gerichten zu schützen. Damit Herr Burstin - zeitlich und finanziell - sich derlei Hetzereien leisten kann, bezieht er Unterstützung von der israelischen Regierung. Er ist dafür, daß weiterhin israelische Zeugen bei den bundesdeutschen Kriegsverbrecherprozessen wie Pilze (Giftpilze?) aus dem Boden schießen. Gideon Hausner, einst Generalankläger im Eichmann-Prozeß, hat, so will mir scheinen, diesmal einen vernünftigen Vorschlag gemacht: Jüdische Zeugen sollen die bundesdeutschen Kriegsverbrecherprozesse nach Möglichkeit meiden.
Richtig und beachtenswert war auch die Stellungnahme in der Zeitung "Letzte Naies", die in Tel Aviv auf Jiddisch erscheint, aus der Feder von List und Dr. Michael Weichert: In der Nummer vom 24. Oktober
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1966 geben die beiden Journalisten zu, es gebe jüdische Zeugen, denen ihre Zeugenschaft gerade recht komme, ihren persönlichen Interessen zu dienen. Und wenn das auf Kosten der Bundesregierung geschehen kann - warum nicht?
Deshalb darf nichts unversucht bleiben, bei diesen Zeugenaussagen zu einem Maximum an Wahrheit zu gelangen. Das Prinzip des Eides bei jüdischen Zeugen muß überprüft und anders gehandhabt werden als bisher. Erscheint es doch unverständlich, daß Persönlichkeiten der juristischen Praxis bis heute noch daran festhalten, einen Juden eine Eidesformel sprechen zu lassen, die ihn weder moralisch noch religiös bindet - letzteres namentlich dort, wo, wie es in Bayern vorkommt, die Vereidigung vor einem nichtjüdischen religiösen Symbol stattfindet. Man bedenke zudem, daß für manchen orthodoxen Zionisten die deutsche Sprache schon an sich ein verbrecherische Sprache ist! Wie kann ein solcher, wenn er in dieser Sprache die Eidesformel herunterleiert, sich ethisch oder religiös gebunden fühlen? Dagegen eine Eidesformel nach jener Tradition, wie sie im jüdisch-bürgerlichen Leben gebräuchlich ist, würde dem jüdischen Zeugen ein ganz anderes Verhalten abnötigen denn ich kenne keine Religion, die den Eid ernster und wichtiger nähme als die alttestamentarische. Der Talmud lehrt auch, daß der Eid sogar in einer nichthebräischen oder nichtjüdischen Sprache bindend sei. Viele jüdische Zeugen, die das wissen oder auch nicht wissen, nehmen den Eid zu leicht. Im 3. Kodexbuch "Schulchan Aruch" = gedeckter Tisch, Choschen Mischpat 87,20, heißt es: "Die ganze Welt erzittert bei Ablegung eines falschen Eides; alle Sünden werden durch Buße vergeben, nur die Sünde des falschen Eides nicht, ...". Der Eid muß das gebieterische Halt! für Bösartigkeit und Rachsucht sein; ein Jude, der falsches Zeugnis ablegt, verläßt - das geht deutlich genug aus obigem Talmud-Wort hervor - schon die Plattform des Menschlichen selber. Weiter heißt es im Talmud: "Wer das fremde Recht beugt, beugt das Recht Gottes." (Resch Lakisch in Hagiga 5, a). Das sollte sich mancher jüdische Zeuge bei Kriegsverbrecherprozessen in Westdeutschland hinter die Ohren schreiben. Ich habe an den Beginn dieses Kapitals ein Moses-Gebot gestellt. Und das achte göttliche Gebot lautet: "Du sollst wider deinen Nächsten kein falsches Zeugnis ablegen." Wer aber ist so bösartig, daß er zu behaupten wagte, es käme auf die Volks- oder Religionszugehörigkeit an, wenn es sich darum handele, ob einer sein Nächster sei oder nicht? J e d e r Mensch ist unser Nächster. So meint es das Gebot.
Die hebräische Sprache kennt zwei Bezeichnungen für Eid: "ala" (=
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Verwünschung) und "schewua" (= schwöre, genauer: sich siebenen). Der Ursprung von schewua liegt also in der Zahl sieben; denn bei den alten Hebräern spielte diese Zahl eine bedeutende, heilige Rolle. Der Volksmund sagt schewua = Schwur, schwöre.
Der Verwünschungseid bestand darin, daß der Schwörende eine Selbstverfluchung übte, indem er Gottes Strafe auf sich herabwünschte, falls er nicht die Wahrheit sage. Die schewua ist ein Eidesbeitrag, der vor dem Richter zu erfolgen hat und der Bekräftigung der Aussage dient. Der Richter, wohlgemerkt, war stets, wenn nicht der Rabbiner, dann sein Stellvertreter, der Dajan. Die biblischen Schriften betonen wiederholt die Heiligkeit des Eides und warnen vor Entweihungen.
Es gibt aber auch einen volkstümlichen Eid, den sogenannt rabbinischen: eine Art feierliche Erklärung, die ungefähr der "eidesstattlichen Versicherung" entspricht. Zwar kennt das jüdische Gesetz grundsätzlich keinen Zeugeneid; an seine Stelle tritt die rabbinische Eidsformel: der Zeuge muß mit bedecktem Haupte die linke Hand auf eine in hebräischer Sprache gedruckte Bibel legen und die Worte sprechen: "So wahr mir Jehova helfe!" Selbstverständlich gebrauchen viele Juden weder den Namen Jehova, noch den Namen Jahwe; sie sagen dann einfach: "So wahr mir Gott helfe! " Diesen Eid leistete auch 1858 der in die Geschichte eingegangene Lord Rothschild im britischen Unterhaus zu London. Die Eidesformel kann auch in der Sprache, die der Zeuge sonst spricht, gesprochen werden, und es wäre wünschenswert, daß die Vereidigung vor einem Rabbiner oder dem Vorsteher der jeweiligen jüdischen Gemeinde geschieht. In dieser Form darf der Eid eines jüdischen Zeugen auch vor einem bundesdeutschen Gericht erfolgen und muß für den Vereidigten bindend sein.
Hierbei sei an den Propheten Ezechiel erinnert, der die Verletzung des dem König Zedekias von Nebukadnezar aufgezwungenen Vasalleneides tadelte (Ez. 17, 13). Hier gibt es also kein Jonglieren, kein Deuteln; das Bibelzitat beweist, daß sogar ein Eid, der unter anormalen Umständen geleistet wurde, gehalten werden muß. Ehrliche und brave Juden haben nie aus der schewua eine Farce gemacht und nie probiert, sie mit dialektischen Methoden zu entwerden. Dies blieb leider den Jesuiten vorbehalten. So bereichert Sanchez die Eidestheorie seines Ordens um die berüchtigte Reservation mentalis: "Man kann schwören, man habe eine Tat nicht vollbracht, wenn sie auch wirklich vollbracht wurde, sobald man nur im Geiste hinzusetzt zum Beispiel: 'Ehe ich geboren wurde.'" Auch P. Laymann (gestorben 1635) erklärte eine bloße Zweideutigkeit
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beim Eid für nicht sündhaft. Vielleicht kommen nun Neunmalkluge und sagen, die obenerwähnten Jesuiten seien wahrscheinlich Judenabkömmlinge. Dies ist ausgeschlossen; denn es konnte keiner in den Orden aufgenommen werden, der von Juden abstammte, und zwar galt dies für sieben Generationen zurück. Übrigens sei vermerkt, daß diese Vorschrift erst 1946 auf Anregung von Papst Pius XII. außer Kraft gesetzt wurde. Ich wollte damit nur beweisen, daß es nicht auf die Glaubenszugehörigkeit eines Menschen ankommt, ob ein Eid heilig gehalten wird oder nicht. Möglicherweise aber klammerten sich manche Juden an diese hinterlistige Mentalreservation, wenn sie vor westdeutschen Gerichten schworen.
Sicherlich werden sich jüdische Zeugen bei Kriegsverbrecherprozessen vor deutschen Gerichten künftig strenger an die Wahrheit halten als bisher, wenn sie, wie ich anregte, in für sie bindender Form zu schwören haben werden. Ich meine auch, so mancher wird es sich überlegen, sich als Zeuge aufzudrängen, um in Verkupplung mit seiner Reise und seinem Auftritt vor Gericht privaten Interessen zu frönen, wenn er weiß, welche Verantwortung ihn erwartet. Mit der Ableistung der schewua nach der Tradition des jüdischen Volkes wird eine Art Scheu oder Respekt vor dem Eid in ihm erwachen; das aber würde sich günstig auf die Prozeßführung auswirken, zum mindesten, was jüdische Zeugenschaft anbetrifft. Ich glaube nicht, daß Juden mit sauberer Gesinnung gegen diesen gutgemeinten Vorschlag opponieren werden.
Will ich doch mit meinem Vorschlag nur verhütet wissen, daß durch Übertreibungen bedauerlicher Wahrheiten nun gleich sämtliche Juden, die als Zeugen bei Kriegsverbrecherprozessen vereidigt wurden, des Meineides verdächtig erscheinen, woraus gefährliche Legenden entstehen. Ich vertraue dem Verständnis kompetenter bundesdeutscher Dienststellen und auf das Interesse maßgebender Juden mit meinem Vorschlag. Wer verurteilt wird, soll es werden auf Grund absolut wahrheitsgemäßer Zeugenaussagen. Insbesondere möchte ich die Aufmerksamkeit unseres Bundesjustizministers Dr. Vogel auf meinen Vorschlag lenken und ihn bitten, mit kompetenten jüdischen Vertretern annehmbare Richtlinien im Sinne meines Vorschlages auszuarbeiten. Gehört er doch zu den wenigen mutigen und wahren Demokraten in der Bundesrepublik. Ihm würden ewiggestrige Juden und Deutsche am allerwenigsten vorwerfen können, er sei ein Neonazi, ein Antisemit! Möchten sich die zuständigen Männer des Wortes von Immanuel Kant erinnern: "Pflichterfüllung ist ehrenvoll. Die Pflicht hat ihr eigenes Gesetz und ihr eigenes Recht."
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Eine rein zahlenmäßige Erfassung der Kriegsverbrecherprozesse wäre für die Statistik interessant: das Aktengewicht würde heute bereits eine zweistellige Zahl von Tonnen betragen; das Gesamtvolumen aller Aktenbände würde jenes der Nürnberger Prozesse in den Schatten stellen!
Wir wollen uns indes keineswegs statistisch übernehmen; uns beschäftigen vielmehr einzelne, besonders prägnante Fälle. Manche jüdische Zeugen waren, leider teilweise mit Erfolg, bestrebt, den Gang der Prozesse in ihrem Sinne zu beeinflussen, und ich möchte hier noch einige hervorstechende Fälle beleuchten:
Am 26. November 1965 fand in Hannover ein Kriegsverbrecherprozeß statt; da die drei Angeklagten ihre Freiheit besaßen, darf die Bedeutung des Prozesses als geringfügig gelten. Zum Termin erschien nur einer der Angeklagten; die beiden anderen hatten ärztliche Atteste dafür vorgelegt, daß sie aus gesundheitlichen Gründen der Vorladung nicht Folge leisten konnten. Dies nahmen vier aus Israel gekommene Zeugen zum Anlaß, weltweite Publicity für sich zu erlangen; denn sie wußten die zionistische und zionfreundliche Presse auf ihrer Seite. Das, was die genannten israelischen Zeugen sich nun geleistet haben, ist wohl noch nie dagewesen und wirft ein grelles Licht auf derlei Tabu-Männer, die vor keinem Mittel zurückschreckten, um das Gericht unter Druck zu setzen. (Man könnte diese Handlungsweise allerdings auch in der Kategorie Heuchelei einreihen.) Die Zeugen waren:
David Frith (47), aus Jerusalem, Adam Salitzki (65) mit Frau, aus Ramat Gan, Ascher Goldenberg aus Haifa, Polizeioffizier.
Diese Zeugen waren erbost darüber, daß zwei der Angeklagten nicht erschienen waren, und beschuldigten den Richter zu großer Milde; auch erklärten sie feierlich, einen Hungerstreik antreten zu wollen. Die interessierten Prozeßbeobachter sorgten prompt dafür, daß diese Erklärungen publik wurde. Nachdem der Gerichtsdirektor sich bei den "Hungernden" eingefunden und erklärt hatte, er werde die entschuldigten Angeklagten veranlassen, baldigst zu erscheinen, beendeten die Zeugen ihren vierstündigen Hungerstreik; diese Heldentat wurde von sympathisierenden Kreisen alsbald gebührend gerühmt und publiziert!
Freilich benehmen sich nicht alle israelischen Zeugen so wie die obenerwähnten. Doch solchen ergeht es schlimm: Sie werden mit Spott übergossen und bedroht. Als Beispiel sei der schon berührte Prozeß gegen die Brüder Johann und Wilhelm Maurer erwähnt, der im Februar 1966 in Salzburg stattfand. Ihnen wurde zur Last gelegt, sie hätten in der gali-
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zianischen Stadt Stanislau, wo sie als polnische Offiziere dienten, 1941 gemeinsam mit SS-Leuten 12 000 von den 20 000 jüdischen Einwohnern erschossen. Der Prozeß erregte weltweite Aufmerksamkeit auch dadurch, daß das Publikum in seiner überwiegenden Mehrheit für die Angeklagten demonstrierte. Die Regisseure des Prozesses bestellten nach bewährtem Muster ein reiches Aufgebot an Zeugen der Anklage. Aber auch der besten Regie kann einmal eine Panne passieren. Hier trat nämlich der seltene Fall ein, daß einer der israelischen Zeugen aus der Reihe tanzte und aussagte, einer der Brüder Maurer habe ihm in Stanislau das Leben gerettet. Als alles Material der Anklage nicht ausreichte, die Brüder zu verurteilen, mußte das Gericht sie freisprechen. Dies hatte zur Folge, daß man gegen die österreichische Justiz in aller Welt arbeitslose, aber demonstrierfreudige zionistische Jugendliche aufmarschieren ließ. Auch der mutige Israeli, der vor Gericht der Wahrheit die Ehre gegeben hatte, wurde als mitschuldig am Freispruch erklärt.
Es gibt allerdings auch von nichtjüdischen Zeugen bei Kriegsverbrecherprozessen Negatives zu berichten. Hier seien zwei Fälle besprochen, die zeigen, wie durch falsche Zeugenaussagen Angeklagte unschuldig verurteilt werden können. Wie viel Urteile mögen wohl auf Grund solcher falscher und übertreibender Zeugenaussagen gefällt worden sein, ohne daß die falsche Aussage ruchbar wurde!? Mag sein, daß an solchen Fehlurteilen die Tatsache Mitschuld trägt, daß man die Zeugen "zählt, statt sie zu wägen".
Arnold Strippel (56), ehemaliger SS-Hauptscharführer, wurde am 1. Juni 1949 zu lebenslänglich plus 10 Jahren Zuchthaus verurteilt.
Der ehemalige SS-Oberscharführer Otto Hoppe wurde im April 1950 vom Stader Schwurgericht zu zweimal lebenslänglich Zuchthaus verurteilt. Er wurde beschuldigt, während seiner Zugehörigkeit zur SS-Belegschaft des KZ Buchenwald und anderen KZ's mehrere Morde begangen zu haben. Nachdem er 15 Jahre im Zuchthaus verbracht hatte, gelang es ihm, zu beweisen, daß einer seiner "Ermordeten" bereits 1917 im Kriege gefallen war, ein zweiter niemals gelebt hatte, und ein dritter immer noch am Leben war. Natürlich ist das Gelingen solcher Beweisführung lediglich darauf zurückzuführen, daß der unschuldig Verurteilte im Kampf um sein Recht niemals erlahmt.
Arnold Strippel wurde am 23. November 1967 nach 19jähriger Haft vom Frankfurter Schwurgericht freigesprochen. Dies ist in erster Linie dem 77jährigen Seelsorger Prälat Eckert zu danken, der unermüdlich
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sich für den unschuldig Verurteilten einsetzte.
Vor geraumer Zeit beteiligte ich mich an einer Diskussion. Es ging um die Frage, worin der Unterschied zwischen Diktatur und Demokratie bestehe. Diesen Unterschied versuchte einer der Redner anhand folgenden Beispiels klarzumachen: Wenn man in einer Diktatur unter hundert Verdächtigen einen Schuldigen sucht, dann verhaftet man alle hundert, während man im selben Fall in einer Demokratie alle hundert auf freiem Fuß läßt. Angesichts der obenerwähnten beiden Fälle läßt sich schwer behaupten, man verfahre in der Bundesrepublik nach demokratischem Prinzip.
Schon diese beiden Fälle machen ersichtlich, daß unsere Gerichte, wie bereits aus anderen Gründen bekannt geworden, mit den Kriegsverbrecherprozessen überfordert sind.
Wenn unsere Politiker - ich habe schon einige Male darauf hingewiesen - sich nicht dazu entschließen, mit den Kriegsverbrecherprozessen endgültig Schluß zu machen, wenn fernerhin, wie zu befürchten ist, die beiden angeführten Fälle nicht allein dastehen, dann läuft unsere Kriegsverbrecherjustiz Gefahr, unglaubwürdig zu werden, und dann könnten in Zukunft unsere Gerichte in den falschen Verdacht geraten, ihres Amtes nicht gewissenhaft genug zu walten; das aber hat unser Richterstand gewiß nicht verdient.
Ich glaube, daß alles Wahre, alles Ehrliche sich schließlich durchringen wird. Auch eine gewissenhafte und faire Prozeßführung kann ein Beitrag zur deutsch-jüdischen Versöhnung werden und ein harmonisches Zusammenleben sowohl der deutschen Juden als auch jener, die lieber Juden in Deutschland sein wollen, mit dem deutschen Volke fördern...
Ich teile die Zuversicht Ralph J. Bunches,
des farbigen US-Diplomaten und Nobelpreisträgers für
den Frieden, der sagt: "... ich glaube daran, daß das
Recht schließlich einmal irgendwie die Oberhand gewinnen
wird."
Quelle : J. C. BURG, Majdanek in alle Ewigkeit?
Ederer Verlag, 1979, Elvirastr. 14, 8000 München 19, Tel.
185823.
Dieser
Text ist -- ohne kommerzielles Interesse - vom InternationalenSekretariat
der Vereinigung der langjährigen Liebhaber von Kriegs- undHolokaust-Erzählungen
(AAARGH) zu reinen Lehrzwecken ins Netz gesetztworden; er soll
zu weiterer Forschung anregen und eine maßvolle Verwendungfinden.
Die Postanschrift: PO Box 81475, Chicago,IL 60681-0475, USA.
Einen Text ins Netz zu stellen, ist, als ob man ein Dokument in
das Regaleiner öffentlichen Bibliothek stellt. Das kostet
uns etwas Zeit und Geld. Wir denken, daß der freiwillige
Leser seinen Nutzen hat und gehen davon aus,daß er zu eigenen
Gedanken fähig ist. Ein Leser, der im Internet auf die Suche
nach einem Dokument geht, tut dies immer auf eigene Gefahr. Der
Verfasser ist für die hier anderen verfügbaren Texten
natürlich nicht verantwortlich. Mit Rücksicht auf Gesetze,
die in bestimmten Ländern (Deutschland,Frankreich, Israel,
Schweiz, Kanada und anderen) eine besondere Zensureinführen,
erfragen wir die in diesen Ländern lebenden Autoren nicht
um ihre Einwilligung, denn sie haben für eine Einwilligung
nicht die Freiheit.
Wir unterstellen uns dem Schutz von Artikel 19 der Erklärung
der Menschenrechte, der bestimmt:
ARTIKEL 19 der Menschenrechte: <Jederman hat
das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung;
dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und
die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen
und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu
empfangen und weiterzugeben.>Vereinigten
Nationen, 10 Dezember 1948.