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T U L L E und O R A D O U R

Eine deutsch-französische Tragödie

von Otto Weidinger

2/3

[26] 10. Juni 1944:

Gegen 6.00 Uhr morgens trit Stubaf. Weidinger mit dem Kradschützenzug ohne Zwischenfälle wieder in Limoges ein. Auf der Rückfahrt traf er eine LKW-Kolonne der Division mit Männern des französischen Arbeitsdienstes. Es war eine geschlossene Abteilung von ca. 400 Mann mit einem Major als Kommandeur und drei weiteren Offizieren als Kompaniechefs. Sie waren zunächst unter dem Verdacht, mit dem Maquis zusammengearbeitet zu haben, gefangengenommen worden und befanden sich auf dem Transport nach Limoges zum Regiment "DF". Da alle verfügbaren Männer des Regimentsstabes eingesetzt waren, wurden sie nach ihrem Eintreffen von Soldaten der Heeresstandortkommandantur in einer Turnhalle bewacht.

Eine Spur von Kämpfe!

Die Nachforschungen nach Stubaf. Kämpfe liefen inzwischen auf vollen Touren. In den frühen Morgenstunden wurden auf der Hauptstraße mitten in Limoges von einem Kradmelder die Personalpapiere Kämpfes gefunden und beim Regiment abgegeben. Daraus war zu schließen, daß Kämpfe in der Nacht von den Maquisards im Fahrzeug durch die Stadt zu einem anderen Ort transportiert wurde. Wahrscheinlich war es ihm während der Fahrt durch die Stadt gelungen, seine Personalpapiere aus dem Wagen zu werfen, um einen Hinweis auf seinen Verbleib zu geben.

Eine neue Meldung über Oradour-sur-Glane.

Im Laufe des Vormittags kommt der Kommandeur des I./DF Stubaf Diekmann, zum Regimentsgefechtsstand und meldet folgendes:

In St. Junien -- seinem Unterkunftsraum -- seien zwei französische Zivilisten zu ihm gekommen und hätten ihm berichtet, daß in der Ortschaft Oradour-sur-Glane ein höherer deutscher Offizier von den Maquisards gefangengehalten würde. Dieser solle am Abend des gleichen Tages im Rahmen einer Feier öffentlich hingerichtet und verbrannt werden. Die gesamte Bevölkerung von Oradour-sur-Glane arbeite mit dem Maquis zusammen. In der Ortschaft befinde sich ein höherer Maquis-Stab. Das [27] gleiche hatte auch die SD-Dienststelle in Limoges durch französische V-Leute erfahren und gemeldet.

Beim Regimentsstab glaubt man, daß es sich bei dem höheren deutschen Offizier nur um Kämpfe handeln könne, da keine weitere Meldung über die Gefangennahme eines höheren deutschen Offiziers vorlag.

Stubaf. Diekmann bittet daher Standartenführer Stadler, sofort mit einer Kompanie dorthin fahren zu dürfen, um Kämpfe zu befreien, mit dem er übrigens persönlich befreundet war. Stadler informiert daraufhin Diekmann über das Erlebnis von Gerlach in Oradour-sur-Glane und über die Meldung des SD-Limoges, die seine eigene Meldung bestätigte. Damit taucht innerhalb kurzer Zeit zum dritten Mal der Name Oradour-sur-Glane in den Meldungen über die Maquisards auf.

Stadler gibt die Genehmigung zu diesem Einsatz, allerdings mit dem zusätzlichen Befehl, daß Stubaf. Diekmann unter allen Umständen versuchen solle, die Freilassung Kämpfes auf dem Verhandlungswege zu erwirken und, falls dies nicht zum Erfolg führen würde, die Ortschaft zu besetzen und Kämpfe zu befreien. Falls Kämpfe nicht gefunden würde, komme es darauf an, zahlreiche Gefangene -- möglichst Maquisführer -- zu machen, um genügend Gefangene für ein erneutes Austauschangebot zu haben.

Ostuf. Gerlach, der sich noch beim Regiment befindet, wird herbeigerufen und weist Diekmann anhand der Karte genau ein. Damit ist die Behauptung vonseiten der Maquisards, daß Oradour-sur-Glane mit einem anderen Oradour verwechelt worden sei, überzeugend widerlegt.

Anschließend fährt Diekmann mit seinem Auftrag weg.

Es sei an dieser Stelle ausdrücklich festgestellt, was der damalige Ostubaf. Weidinger auch vor dem Ständigen Höheren Militärgericht in Bordeaux zu Protokoll gegeben hat, daß weder vom Regimentskommandeur Stadler, noch von Divisionskommandeur Lammerding, noch von einer anderen deutschen Dienststelle des Heeres oder der Polizei jemals ein Befehl gegeben wurde, in Oradour-sur-Glane Massenexekutionen durchzuführen und die Ortschaft in Flammen aufgehen zu lassen, wie es in französischen Veröffentlichungen immer wieder behauptet wurde.

[28] Die Befehlslage zur Bandenbekämpfung.

Schon seit dem 3. Januar 1944 bestand der für Frankreich geltende Bandenkampfbefehl, der sog. "Sperrle-Befehl", der auszugsweise lautet:

1) "Die Sorglosigkeit gegenüber der Zivilbevölkerung ist kaum noch zu überbieten... Wir sind nicht in den besetzten Westgebieten, um unsere Truppen ungestraft von Saboteuren anschießen oder verschleppen zu lassen. Die bisherigen Gegenmaßnahmen werden trotz unbestreitbarer Erfolge die Lage nicht wesentlich ändern, wenn bei Überfällen und Unbotmäßigkeiten nicht zur sofortigen Selbsthilfe gegriffen wird.

2) Hierzu befehle ich: ...Wird eine Truppe in irgendeiner Form überfallen ..., so ist der Führer verpflichtet, sofort von sich aus selbstständige Gegenmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören: a) Es wird sofort wiedergeschossen! Wenn dabei Unschuldige getroffen werden, so ist es bedauerlich, aber ausschließlich Schuid der Terroristen. b) Sofortige Absperrung der Umgebung des Tatortes und Festsetzung sämtlicher in der Nähe befindlicher Zivilisten ohne Unterschied des Standes und der Person. c) Sofortiges Niederbrennen von Häusern, aus denen geschossen worden ist. Erst nach diesen oder ähnlichen Sofortmaßnahmen kommt die Meldung.

4) Bei der Beurteilung des Eingreifens tatkräftiger Truppenführer ist die Entschlossenheit und Schnelligkeit ihres Handelns unter allen Umständen an die erste Stelle zu setzen. Schwer bestraft werden muß nur der schlappe und unendschlossene Truppenführer, weil er dadurch die Sicherheit seiner unterstellten Truppe und den Respekt vor der deutschen Wehrmacht gefährdet. Zu scharfe Maßnahmen können angesichts der derzeitigen Lage kein Grund zur Bestrafung sein."

gez. Sperrle

[29] Und am 8.6.1944 hat OB-West über LXVI.(66.)Res.A.K. befohlen, was in Form eines TagesBefehls an die Truppe gelangte:

"WFST (Wehrmachtsführungsstab) hat die Erwartung ausgesprochen, daß bei den Großunternehmen gegen die Banden in Südfrankreich mit äußerster Schärfe und ohne Nachsicht vorgegangen wird. Der dauernde Unruheherd in diesem Gebiet muß endlich ausgelöscht werden. Ausgang des Unternehmens hat größte Bedeutung für die weitere Entwicklung im Westen. Halbe Erfolge solcher Aktionen nützen nichts. Die Widerstandskräfte sind in schnellem und umfassendem Zupacken zu zerschlagen. Zur Wiederherstellung von Ruhe und Sicherheit sind schärfste Maßnahmen zu ergreifen, zur Abschreckung der Bewohner dieser dauernd verseuchten Gebiete, denen endlich die Lust vergehen muß, die Widerstandsgruppen aufzunehmen und sich von ihnen regieren zu lassen, und zum warnenden Beispiel für die gesamte Bevölkerung.

Rücksichtslose Härte in diesem kritischen Augenblick ist unerläßlich, um die Gefahr im Rücken der kämpfenden Truppe zu beseitigen und größere Blutopfer der Truppe und in der Zivilbevölkerung für die Zukunft zu verhüten."

Dieser Befehl stammte vom Wehrmachtsführungsstab, also von höchster Militärischer Stelle.

Ebenfalls unter dem 6.6.1944 gab der OB-West weiter: (4)

"OKW hat entschieden: Angehörige der französischen Widerstandsbewegung sind als Freischärler zu behandeln."

Diese Befehle beweisen eindeutig, daß die Division "Das Reich" ausschließlich im Rahmen der vorgesetzten Heeresund Wehrmachtsdienststellen gehandelt hat und nicht als "mordendes und brandschatzendes Ungeheuer" durch Frankreich gezogen ist, wie es vielfach in der Resistance-Literatur der Nachkriegszeit geschildert wurde.

[30] Maßnahmen zur Rettung des Sturmbannführers Kämpfe

Während des ganzen Tages ist auf Grund des Geländes und der Entfernung keine Funkverbindung mit Stubaf. Diekmann herzustellen.

Im Verlauf des späten Vormittags kommt der O 3 der Division (Ordonnanzoffizier beim Ic-Feindbildbearbeiter), Ostuf. Dr. Wache, zum Regiment, um den Regimentskommandeur bei den Nachforschungen nach Kämpfe, die den ganzen Tag über weiterlaufen, zu unterstützen.

Gleichzeitig nimmt Stubaf. Weidinger mit dem Kommandeur der Sicherheitspolizei Limoges, Ostubaf. Meier, Verbindung auf, um Feindnachrichten auszutauschen und ihn zu bitten, dem Regimentskommandeur einen gefangenen Maquisführer, der sich im Gewahrsam der Sicherheitspolizei befindet, zur Verfügung zu stellen.

Ostubaf. Meier sichert dies sofort zu und verspricht außerdem, noch weitere fünfzehn Maquisards freizugeben, wenn Kämpfe zurückgegeben werde. Später wird die Zahl auf dreißig erhöht.

Der dem Regiment überlassene Maquisard-Führer wird zum Gefechtsstand gebracht, und der Regimentskommandeur macht ihm folgendes Angebot, bei dem Ostuf. Dr. Wache als Dolmetscher fungiert:

"Freilassung von 30 Maquisards, 40.000 Franc Lösegeld und persönliche Freiheit für den Unterhändler gegen die Freilassung von Kämpfe."

Da der Verfasser die untadelige Gesinnung des Standartenführers Stadler seit vielen Jahren kannte, war es für ihn als Zeuge dieses Gespräches eine Selbstverständlichkeit, daß der Regimentskommandeur sein Versprechen halten würde.

Stadler hat in diesen Tagen alles versucht, die Freilassung Kämpfes zu erreichen und dabei unnötiges Blutvergießen zu vermeiden. Er hat in diesem Fall sogar, entgegen allen sonstigen soldatischen Gepflogenheiten und gegen die geltenden Befehle zum rücksichtslosen Durchgreifen gegen die Maquisards, Geld eingesetzt um die Verhandlungen auf jeden Fall zum Erfolg zu führen.

[31] Der Maquisards-Führer erklärte sich mit dem Angebot einverstanden und wurde mit einem PKW an den Stadtrand von Limoges gebracht, wo er bei der letzten deutschen Sicherung freigelassen wurde. Am späten Nachmittag rief er noch einmal an und meldete, daß er seinen Stab noch nicht gefunden hätte. Dann hörte man nichts mehr von ihm.

Erst Jahre später, nämlich im Oradour-Prozess in Bordeaux (Januar -- März 1953) stellte sich heraus, daß der Unterhändler bei seinem Maquis-Stab angekommen war und das Angebot von Stadler unterbreitet hatte.

Canou, der Kämpfe gefangengenommen hat, sagte im Prozeß aus, daß er Kämpfe seinen "Chefs" ausgeliefert hätte.

Seine Aussage wird in "Le Monde" vom 25./26. Januar 1953 folgendermaßen wiedergegeben:

"Die Deutschen, präzisierte Canou, schienen an Major Kämpfe besonders zu hängen; denn sie versuchten seine Befreiung auf gütlichem Wege, indem sie den Austausch gegen 30 in Limoges einsitzende Widerständler anboten. Daraus wurde nichts."

Und warum wurde nichts daraus? Entweder war den "Chefs" Kämpfe mehr wert, als die Rettung von 30 Maquisards aus deutscher Gefangenschaft, oder aber, was wahrscheinlicher ist, Kämpfe war am Nachmittag des 10. Juni überhaupt nicht mehr am Leben, weshalb "nichts daraus wurde." (5)

Gegen Mittag kommt Ostuf. Dr. Müller, Btl. Arzt des III./DF, nochmals mit zwei SPW nach Limoges und bringt die am Abend vorher befreiten Stabshelferinnen, Offiziere, Beamten und Soldaten zum Regimentsstab. Die Stabshelferinnen klagen sehr über die gemeine und zynische Behandlung durch die Maquisards während ihrer Gefangenschaft in Gueret.

Ein Kopfschußverletzter muß in das französische Krankenhaus von Limoges eingeliefert werden, da das Feldlazarett der Division während des Marsches in die Normandie nicht in Betrieb ist. Trotz Operation durch einen französischen Arzt stirbt er noch am gleichen Tage.

[32] Die Ereignisse in Oradour-sur-Glane.

Am späten Nachmittag des 10. Juni kommt Diekmann zum Regiment zurück und macht dem Regimentskommandeur etwa folgende Meldung:

Er sei mit der 3. Kompanie nach Oradour-sur-Glane gefahren. Die Kompanie sei dort auf Widerstand gestoßen. Bei der Besetzung des Ortes sei Kämpfe nicht gefunden worden. Hingegen habe er mehrere ermordete deutsche Soldaten gefunden (Stückler-Bericht -- in Übereinstimmung mit dem Ergebnis kriegsgerichtlicher Untersuchung). Die Bevölkerung habe sich am Kampf beteiligt. Bei der anschließenden Untersuchung der Häuser seien viele Waffen und Munition gefunden worden. Er habe daraufhin alle männlichen Einwohner der Ortschaft gefangengenommen -- etwa 180 -- und erschießen lassen.

Die Häuser, in denen Waffen und Munition gefunden wurden, habe er anzünden lassen. Dabei sei auch die Kirche in Brand geraten, die unter heftigen Explosionen ausbrannte.

Wie inzwischen weitere Ermittlungen ergaben, hat Diekmann in seiner ersten Meldung den Tod von Frauen und Kindern verschwiegen. Die Frage, ob er gefangene Maquisards mitgebracht habe, verneinte er.

Standartenführer Stadler ist über diese Meldung in höchstem Maße erschüttert und sagt erregt zu Stubaf. Diekmann: "Das kann Sie teuer zu stehen kommen. lch werde sofort beim Divisionsgericht Tatbericht einreichen, der eine kriegsgerichtliche Untersuchung zur Folge haben wird. Das kann ich nicht auf dem Regiment sitzen lassen."

Er war besonders darüber empört, daß Diekmann seinen Befehl, gefangene Maquisard-Führer mitzubringen, nicht befolgt hatte. In tiefer Verstimmung entläßt er Diekmann dem er aufträgt, einen genauen Bericht über die Ereignisse in Oradour-sur-Glane zu verfassen.

Diekmann verteidigt sich nicht, sondern vertraut offensichtlich auf Grund der bestehenden Befehle auf die bevorstehende kriegsgerichtliche Untersuchung.

Sofort nach Ankunft des Divisionskommandeurs, Brigadeführer Lammerding, meldet Stadler die Vorkommnisse in Oradour-sur-Glane und erbittet eine kriegsgerichtliche Untersuchung gegen [33] Diekmann. Sie wird ihm zugesichert, sobald es die Lage erlaube.

Es gibt noch manche Zusammenstoße, Feuerüberfälle und Verluste. Nur im Unterkunftsraum des l./D herrscht völlige Ruhe.

Vom Ic wird nach den Vorfällen in Tulle und Oradour die Funkmeldung eines höheren Maqubs-Stabes abgehört, wonach der Kampf gegen die Division "Das Reich" einzustellen sei, bis sie den zentralfranzösischen Raum verlassen habe. Der Widerstand sei sinnlos geworden angesichts der großen Opfer, die er bisher gefordert habe. Die Opfer stünden in keinem Verhältnis zum Erfolg.

Außerdem wird die Meldung eines Feindsenders abgehört, daß Stubaf. Kämpfe als Vergeltung für die Zerstörung Oradours erschossen worden sei.

Erst viel später, als die schweren Abwehrkämpfe in der Normandie längst im Gange waren, traf bei der Division über den Militärbefehlshaber von Frankreich eine Beschwerde des Präfekten von Limoges wegen der Vorfälle in Oradour ein. Die Division und das Regiment mußten dazu Stellung nehmen. Dadurch wurde zum ersten Mal eine Darstellung von französischer Seite über Oradour bekannt, wonach die gesamte Bevölkerung der Ortschaft umgekommen sein soll.

Der Vollständigkeit halber muß hier erwähnt werden, daß im Militärgefängnis von Bordeaux Angehörige der deutschen Sicherheitspolizei dem Verfasser gegenüber erklärten, die französische Widerstandsbewegung habe durch Tulle und Oradour einen solchen Schock erlitten, daß sie wochenlang aktionsunfähig gewesen sei -- ein Umstand, dem es ausschließlich zu verdanken sei, daß es der 1. Armee unter Generaloberst v. Blaskowitz und sämtlichen deutschen Dienststellen, insgesamt ca. 30.000 Mann, gelungen sei, völlig unangefochten durch die Maquisards den Anschluß an die aus der Normandie sich absetzende Heeresgruppe B zu erreichen. Ohne diese Schockwirkung wären die deutschen Verluste ungleich höher gewesen.

Die französische Darstellung des Falles Kämpfe

Über die Verschleppung Kämpfes berichten die Akten des Ständigen Höheren Militärgerichts Bordeaux:

[34] "ln der Abenddämmerung riskierte es der Major Kämpfe, Kommandeur des lll. Bataillons, der Marschkolonne allein in einem PKW vorauszufahren. In der Höhe des Ortes La Bussiere der Gemeinde St. Leonard de Noblat wurde er durch einige Maquisards, darunter der Sergeant Canou, gefangengenommen. Der Major Kämpfe wurde in die Nachbargemeinde Cheyssous gebracht. Seine Gefangennahme sollte als Vorwand für eine ganze Reihe von Repressalien dienen.

Das III. Bataillon folgte seinem Kommandeur mit ungefähr zehn Minuten Abstand. Nachdem der verlassene PKW gefunden wurde, durchsuchten die Deutschen, die von einigen Milizleuten begleitet waren, die Häuser der Ortschaft und ergriffen Repressalien.

Im übrigen wurde der Major Kämpfe als Folge des Blutbades von Oradour-sur-Glane durch die Maquisards hingerichtet."

Diese Version ist allerdings nicht die einzige. So hatten andere "Zeugen" berichtet, Kämpfe sei auf der Flucht erschossen worden, andere datieren die Erschießung Kämpfes auf den 11.6.1944, andere längere Zeit danach .

Das Grab von Sturmbannführer Kämpfe ist gefunden.

Herbert Taege (6) hat dazu folgendes ermittelt:

"Kämpfes Grabstein wurde von Kameraden auf der Kriegsgräberstätte Berneuil, ca.100 km nördlich von Bordeaux, entdeckt. Er trägt die Aufschrift:

"HELMUT KÄMPFE STUBAF

31.7.09 gest. 10.6.44

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge bestätigte mit Schreiben vom dem 15.3.1982 das amtliche Todesdatum vom 10.6.44 und die Exhumierung Kämpfes auf dem Gemeindefriedhof von Breuilaufa. Dieser Ort liegt 13 km nordostwärts von Oradour-sor-Glane. Es sei aber nicht die Erstgrablage [35] gewesen, sondern eine Umbettung aus der Gemarkung auf dem Gemeindefriedhof zusammen mit weiteren vier Unbekannten etwa im Jahre 1945 vorangegangen.

Die Gemeinde Breuilaufa, wo Kämpfe vom Volksbund aufgefunden wurde, liegt am Rande der Berge von Blond, wo ein Maquis unter der Führung der Brüder Serr seit 1943 aktiv war; es ist der selbe Ort wo der Ordonnanzoffizier Gerlach flüchten konnte und wo er seinen Fahrer unter Schüssen zusammenbrechen gesehen hat.

Bereits ein Jahr vor Beginn des Oradour-Prozesses in Bordeaux hat das Ständige Militärgericht von Bordeaux dem Regierungskommisar für Kriegsgräber mitgeteilt, daß der Sturmbannführer Kämpfe am 10. Juni 1944 in Cheyssous getötet worden sei, daß aber über die Grablage nichts bekannt sei.

Damit ergibt sich, daß dasselbe Gericht, welches ein Jahr später die Zeugen Hugonneaux und Lesieur vernahm, wonach Kämpfe erst am 11. Juni 1944, und zwar zur Vergeltung erschossen worden wäre, diese erkennbar falschen Aussagen ungerügt ließ, obwohl es amtlich wußte, daß Kämpfe bereits am 10. Juni getötet worden war. Aus dieser amtlichen Angabe wird erkennbar, weshalb Kämpfe nicht mehr ausgetauscht werden konnte (selbst wenn die Partisanten das gewollt hätten) und weshalb die Gerichtsakten von Bordeaux sodann auf 100 Jahre durch Gesetz unter Verschluß gelassen werden. Denn sicher ist, daß der Todesort Cheyssous, den das Militärgericht angab, ohne die Grablage zu kennen, die Spur des Mörders sichtbar werden läßt: Der Chef des Maquis in Cheyssous war der Massenmörder Guingouin mit dem Oberstentitel, und er hielt sich am 10. Juni 44, dem Todestag Kämpfes, im Königswald von Blond auf, wo Kämpfes Skelett 1963 amtlich exhumiert und festgestellt worden ist."

11. Juni 1944:

Die Division liegt mit unverändertem Auftrag im Unterkunftsraum Brive -- TulleLimoges.

Wie aus dem Kriegstagebuch des LVI11.(58.) Panzerkorps hervorgeht, unterstand die Division DAS REICH schon seit dem 8.6.44 abends wieder diesem Pz.Korps und blieb ihm bis zum [36] 11.6.44 unterstellt. Ab diesem Tag trat die Division unter den Befehl der Heeresgruppe B. Wie zu erwarten war, waren diese Einsätze zur Bereinigung dieser Region und zur Bandenbekämpfung nur ein Intermezzo auf dem Marsch an die Normandiefront. Im Verlauf des Vormittags trit der Befehl zum Weitermarsch über Poitiers-Tours in den Raum südlich Le Mans zur Verfügung des AOK 7 ein.

Der Divisionsstab war inzwischen nach Limoges verlegt worden.

Eine großzügige Geste

Unter diesen Umständen entschließt sich Standartenführer Stadler auf Vorschlag von Stubaf. Weidinger der inzwischen die französische Arbeitsdienstabteilung in ihrer Unterkunft besichtigt hat und sich von der soldatischen Disziplin überzeugt hat, die fest in der Hand ihrer Offiziere sind, im Einvernehmen mit der Division und dem Kommandeur der Sicherheitspolizei, die immer noch gefangengehaltenen französischen Arbeitsdienstmänner in Freiheit zu setzen.

Ein Beweis für die Zusammenarbeit mit dem Maquisards liegt nicht vor. Der Regimentskommandeur stellt lediglich die Bedingung, daß die Abteilung bis nach dem Abmarsch des Regiments geschlossen in einer Kaserne untergebracht wird.

Im Auftrag des Kommandeurs trifft sich Stubaf. Weidinger mit dem französischen Milizführer von Limoges, Le Jeune, beim Kommandeur der Sicherheitspolizei und teilt ihm die Absicht von Stadler mit.

Der Milizführer ist freudig überrascht und erklärt, daß er aufs tiefste bewegt sei von der Großzügigkeit des deutschen Kommandeurs, der damit, wie er sich ausdrückt, einem Teil der französischen Jugend noch einmal Gelegenheit gäbe, sich für das wahre Frankreich zu bewähren.

Am Nachmittag des gleichen Tages gegen 15.00 Uhr entiäßt der Regimentskommandeur persönlich in feierlicher Form mit einer kurzen Ansprache die angetretene Arbeitsdienstabteilung offiziell aus der Gefangenschaft. Der französische Feldgeistliche, ein Elsässer, fungiert dabei als Dolmetscher.

[37] Der Milizführer, der übrigens sofort eine Kaserne zur Verfügung stellt, dankt ebenfalls in einer kurzen Ansprache dem Regimentskommandeur in bewegten Worten für seine Großzügigkeit, und die französischen Arbeitsdienstmänner, die schon eine lange Gefangenschaft vor sich gesehen hatten, sind aufs höchste erstaunt und beeindruckt von ihrer piötzlichen Freilassung. Anschließend rückt die Abteilung geschlossen unter der Führung ihrer Offiziere, jedoch ohne jegliche Bewachung, inmitten der von Maquisards umiagerten Stadt in die bereitgestellte Kaserne ab.

Bei der Bevölkerung macht der Marsch einer geschlossenen französischen Abteilung ausgerechnet in diesen kritischen und spannungsgeladenen Tagen einen großen Eindruck. Noch am gleichen Tag wird dieses Ereignis über den örtlichen Rundfunksender Limoges verbreitet.

Das III./DF fährt mit Teilen nochmals zu einem Einsatz, um eine bewaffnete französische Gendarmerieeinheit, die zu den Maquisards übergegangen war, in einem Waldgebiet auszuheben. Das Ausrücken der Truppe war ihnen aber offensichtlich bekannt geworden. Nur zwei oder drei Franzosen konnten gefangengenommen und einige deutsche Soldaten befreit werden. Die Gendarmerieeinheit war entkommen.

Beim Regiment war der Rest des Tages mit Abmarschvorbereitungen ausgefüllt.

Die kriegsgerichtliche Untersuchung des Falles Oradour.

Gleich nach der Ankunft in der Normandie begann die Untersuchung der Ereignisse in Oradour-sur-Glane. Diekmann, der Kompaniechef Kahn, der Regimentsadjutant, Hstuf. Werner und mehrere Unterführer wurden beim Divisionsgericht vernommen.

Dabei stellte sich heraus, daß Sturmbannführer Diekmann in Oradour die Leichen von "hingerichteten deutschen Soldaten" gefunden hatte, wie der la der Division, Sturmbannführer Stückler, bereits 1949 für die Nürnberger Verteidigung fixiert hatte.

Aus dem Nachlaß (Akten und Tonbänder) des verstorbenen [38] Divisionskommandeurs, Brigadeführer Lammerding, geht hervor, daß er sich für den Oradour-Prozeß in Bordeaux 1953 bei der Bundesregierung zur Verfügung gestellt hatte. Die Bundesregierung, vertreten durch die damalige Rechtsschutzstelle beim Auswärtigen Amt, lehnte jedoch General Lammerdings Überstellung an Frankreich damals und auch in der Folgezeit ab.

Lammerding hat als Ergebnis der kriegsgerichtlichen Untersuchung gegen Diekmann hinterlassen, was der Rechtsschutzstelle und damit der damaligen Bundesregierung bereits während des Prozesses bekannt gewesen ist:

Diekmann hatte u.a. am Ortsausgang von Oradour-sur-Glane die Überreste einer deutschen Sanitätsstaffel gefunden, welche mit allen Verwundeten -- Fahrer und Beifahrer waren an das Lenkrad gefesselt -- offensichtlich bei lebendigem Leibe verbrannt ist. Für diesen Tatbestand sind Lammerding nach dem Kriege Beweise zugeleitet worden, welche ebenfalls der Rechtsschutzstelle übergeben worden sind.

Abgesehen von den Opfern der Frauen und Kinder in der Kirche, ergeben diese neuen Tatsachen eine andere Würdigung des Entschlusses Diekmanns, das Dorf niederzubrennen und die Männer zu erschießen.

Die kriegsgerichtliche Untersuchung in der Normandie konnte nicht zu Ende geführt werden, da Diekmann in den ersten Einsatztagen gefallen ist und sein Bataillon etwa 70-80% Verluste hatte an Toten, Vermißten und Verwundeten. Außerdem wurde der Kompaniechef der 3. Kompanie, Hstuf. Kahn schwer verwundet (Verlust eines Armes) und stand für weitere Untersuchungen nicht mehr zur Verfügung.

Das Verfahren wurde abgeschlossen und als geschlossene Akte der vorgesetzten Kommandobehörde vorgelegt Die Ermittlungen des Divisionsgerichts, dessen Akten im Einsatz verlorengegangen sind, wurden vom Divisionskommandeur vom la der Division und vom Gerichtsoffizier überliefert und oben z.T. angedeutet. Im übrigen wurden die Vorgänge in Tulle und Oradour in den Tagesmeldungen und entsprechend den bestehenden Befehlen, auch als "besondere Vorkommnisse" gemeldet.

Auch Kahn ist vor einigen Jahren gestorben.[

[39] Der Oradour-Prozeß

Nach dem Kriege wurden alle Vorkommnisse auf dem Marsch der Division "Das Reich" an die Normandiefront durch das Ständige Höhere Militärgericht in Bordeaux eingehend untersucht und in verschiedenen Prozessen abgeurteilt. Dabei wurde der Tod eines Maquisards als Mord und das Abbrennen von Häusern als Brandstiftung nach dem Zivilen Gesetzbuch gewertet.

Eine besondere Rolle spielte natürlich der Oradour-Prozeß, der vom 13. Januar bis 12. März 1953 dauerte. Angeklagt waren der Bataillonskommandeur, Stubaf. Diekmann, der Kompaniechef der 3. Kompanie, Hstuf. Kahn, und die gesamte 3. Kompanie.

Ein kleiner Teil der Kompanieangehörigen, die man vor allem in englischen Kriegsgefangenenlagern ausfindig gemacht hatte, wurde an die Franzosen ausgeliefert und nach Bordeaux gebracht. Es waren zunächst acht Deutsche und ein Elsässer, der freiwillig in die Waffen-SS eingetreten war, also eine sehr geringe Zahl, da der weitaus größere Teil bei den schweren und verlustreichen Kämpfen in der Normandie, in der ArdennenOffensive und in Ungarn und Österreich gefallen oder verwundet war. Weitere Kompanieangehörige, durchweg Elsässer, trafen erst später ein.

Das Verhalten Diekmanns.

Es stand zunächst im krassen Widerspruch zur Auffassung des Regimentskommandeurs, der mit den Maquisards Verhandlungen anstrebte, um die Auslieferung Kämpfes zu erreichen, Durch die inzwischen aus dem Nachlaß Lammerdings gewonnenen Erkenntnisse muß der Entschluß Diekmanns jedoch heute in einem anderen Lichte gesehen werden.

Das Vorfinden eines neuen schrecklichen Verbrechens der Marquisards, diesmal an einer deutschen Sanitätsstaffel, die bekanntlich unbewaffnet ist und unter dem Schutz des Internationalen Roten Kreuzes steht, mußte ihn zu einem eigenen Entschluß führen, zu dem er nach den geltenden Befehlen verpflichtet war, umso mehr, als keine Funkverbindung zum Regiment bestand.

[40] Diekmann wollte zunächst den Kommandeur des III./DF, Stubaf. Kämpfe, mit dem er zudem noch persönlich befreundet war und den er in Oradour-sur-Glane vermutete, befreien. Wenn er ihn dort nicht gefunden hat und wenn er keine Geiseln nahm, wie es Ihm ausdrücklich befohlen war, mußte er zu der Erkenntnis gekommen sein, daß Kämpfe nicht mehr am Leben sei und damit auch die Geiseln als Verhandlungs- und Austauschobjekte hinfällig geworden waren. Daß er diesen Entschluß auf eigene Verantwortung faßte, war ihm als Offizier sicher klar. Da sein Handeln im totalen Widerspruch zum Befehl seines Regimentskommandeurs stand, mußte er seinen Entschluß kriegsgerichtlich verantworten.

Bei seinem Entschluß hat offensichtlich der Rahmenbefehl des OB-West und der Befehl des Wehrmachtsführungsstabes über das LXVI.(66.) A.K. eine Rolle gespielt. Da es sich um Freischärler handelte, mußten schärfste Maßnahmen ergriffen werden.

Einen völlig neuen Akzent aber hinsichtlich des Brandes der Kirche, ln der Frauen und Kinder umgekommen sind, erhält dieser Komplex durch die Eidesstattliche Erklärung des Oberstleutnants der Bundeswehr i. R. Eberhard Matthes, der nach dem Kriege zweimal in Oradour-sur-Glane war und über seine dortige Erlebnisse folgendes berichtet:

Eidesstattliche Erklärung: (7)

Neben zahlreichen sonstigen Besuchen privater und dienstlicher Art vor- und nachher befand ich mich im Nov./Dez. 1963 als Offizier der Bundeswehr längere Zeit auf dem französischen Truppenübungsplatz La Courtine und im Sommer 1964 privat mit Familie in Südwest-Frankreich (Massif Central).

Weil mich als Kriegsteilnehmer und in späterer Eigenschaft als Kreisvorsitzender des Verbandes der Heimkehrer alle Fragen [41] interessierten, die im Zusammenhang mit Zwangsmaßnahmen, Geiselerschießungen u.ä. stehen, besuchte ich bzw. wir beide Male auch den Ort Oradour-sur-Glane.

Beim ersten Besuch, Dez. 1963, in deutscher Bundeswehruniform mit BW-Jeep nebst Fahrer -- hatte ich folgende Erlebnisse:

1) Der 1944 zerstörte Teil des Ortes war als eine Art Freilicht-Museum gestaltet mit kioskähnlichem Verkauf von Getränken, Rauchwaren u.a. sowie auch Broschüren über das Geschehen in Oradour im Juni 1944 -- diese zu einem erstaunlich niedrigen Preis.

2) Sofort nach meiner Ankunft wurde mein Jeep von zahlreichen Kindern, aber auch von meist älteren Erwachsenen umringt und freundlichst begrüßt.

3) Als mich die älteren Einwohner -- 1963 mögen sie 50-60 Jahre alt gewesen sein -- in einer der o.a. Broschüren lesen sahen, äußerten einige, ich solle diese Berichte nicht so wörtlich nehmen. Es habe sich vieles etwas anders, als darin geschildert, abgespielt. Da wurde ich verständlicherweise sofort stutzig und sagte, es sei doch schlimm genug, wenn deutsche Soldaten auf Frauen und Kinder in der von ihnen angezündeten Kirche oder beim Versuch, sich aus dieser zu retten, geschossen hätten.

Die Antwort lautete deutlich und unmißverständlich, die Kirche sei doch gar nicht von den Deutschen angezündet worden. Im Gegenteil hätten die deutschen SS-Männer -- z.T. unter Einsatz ihres eigenen Lebens -- mehrere Frauen und Kinder aus der brennenden Kirche gerettet. Zwei Frauen in der mich umringenden Gruppe bestätigten sogar, sie seien selbst damals gerettet worden von deutschen Soldaten, sonst stünden sie jetzt nicht hier.

4) Inzwischen war der Bürgermeister hinzugetreten, der sich vorstellte und mich sehr freundlich begrüßte: Ich sei der erste deutsche Soldat in Uniform, der nach dem Kriege Oradour besuche. Er freue sich darüber sehr. Er stehe zwar politisch links, aber Frankreich sei heute mit Deutschland verbündet und befreundet. Die Vergangenheit müsse man halt so [42] nehmen wie sie war und die richtigen Lehren daraus ziehen. Im Krieg sei überall viel Unrecht geschehen. Daraufhin konfrontierte ich ihn sofort mit dem vorher von den Einwohnern Gehörten, worauf er sinngemäß antwortete: Auch die Maquis hatten In jener Zeit sehr viel Unrecht an deutschen Soldaten verübt, deshalb sei ja im Oradour-Prozeß auch keiner der angeklagten Deutschen zum Tode verurteilt und fast alle zu Gefängnis Verurteilten recht bald freigelassen worden.

5) An eine kleine Episode kann ich mich noch deutlich erinnern In der Nähe der Kirchenruine war u.a. ein alter Kinderwagen aufgestellt mit einem Schild, dieser Kinderwagen sei bei dem Massaker mit einem Kind darin auch verbrannt. Ich glaube es war der Bürgermeister selbst, der bei dem Anblick lächelte und sagte, es sei schon der Rest eines Kinderwagens seinerzeit dort gefunden worden. Nachdem aber Oradour so eine Art Wallfahrtsort geworden sei und der Ort an den Besuchern auch Geld verdiene, müsse man solche Dinge alle paar Jahre erneuern.

6) Mein Interesse am Fall Oradour war nun verständlicherweise auf das lebhafteste geweckt. Ich hatte Gelegenheit, mich mit franzosischen Offizieren zu unterhalten, mit denen wir ein außerordentlich offenes und kameradschaftliches Verhältnis hatten, ohne jeden Vorbehalt. Ein höherrangiger französischer Offizier äußerte sich zu meinen Fragen so:

Ein wesentliches Motiv für das deutsche Eingreifen Juni 1944 in Oradour sei die Tatsache gewesen, daß unmittelbar vor dem Ort von Angehörigen der anrückenden deutschen Truppe ein noch brennender oder ausgebrannter deutscher Sanka (Sanitätskraftwagen) aufgefunden worden sei. Alle 6 Insassen müssen bei lebendigem Leibe verbrannt sein. Fahrer und Beifahrer seien an das Lenkrad gefesselt gewesen. Zweifellos eine Tat des Maquis. Dahinter stecke aber auch noch die gleichzeitig unter mysteriösen Umständen stattgefundene qualvolle Tötung eines in die Hände des Maquis gefallenen höheren deutschen Offiziers in derselben Gegend und etwa zur gleichen Zeit. Auch im umgekehrten Falle hätte eine französische Truppe daraufhin Zwangsmaßnahmen ergreifen müssen, ggf. auch Geiselerschießungen, so wie es [43] die Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts 1939 bis 1945 auch zugelassen hätten. Aus diesen Gründen gebe es viele französische Soldaten bzw. Offiziere, die dienstlich Oradour nicht besuchen. Seines Wissens fänden -- sicher aus gleichen Gründen -- auch keine offiziellen Militärischen Feiern in Oradour statt.

7) Bei meinem zweiten -- privaten -- Besuch in Oradour, Sommer 1964, fand ich für die bisherige Schilderung insofern eine weitere Bestätigung, als der Kioskwirt bzw. Verkäufer (auch ein älterer Herr), bei dem wir Getränke gekauft hatten, auf meinen Hinweis bezüglich der Broschüren äußerte: Es gäbe noch eine ganze Reihe Zeugen, die genau wüßten, wie sich in Wirklichkeit alles damals 1944 abgespielt hätte. Diese seien aber im Prozeß entweder gar nicht gehört worden oder hätten sich auf unwesentliche Aussagen beschränken müssen. Die angeklagten Deutschen seien auch nicht zum Tode, sondern nur zu Gefängnis verurteilt und bald freigelassen worden. Andernfalls hätten einige Zeugen zweifellos "ausgepackt" und die wahren Zusammenhänge geschildert.

gez. Eberhard Matthes

Oberstleutnant a.D. Eberhard Matthes ergänzte am 13.4.81 seine eidesstaatliche Erklärung vom 16. Nov. 80 dahingehend, daß im Dezember 1963 ihm die Frauen, welche nach eigenen Angaben von Soldaten in deutscher Uniform aus der brennenden Kirche gerettet wurden, u.a. auch erzählten, daß die SchießerePaußerhalb der Kirche erst begonnen habe, als die Kirche im Innern nach einer Expiosion zu brennen angefangen habe. Daraus kann man schließen, daß die Expiosion in der Kirche u.U. der einzige Anlaß für die Erschießung der männlichen Einwohner war.

Wenn ältere Frauen in Oradour einem deutschen Bundeswehroffizier gegenüber solche Aussagen machen, erscheint der gesamte Oradour-Komplex in einem völlig neuen Lichte. Damit ist die Verantwortung für die Inbrandsetzung der Kirche mit den zahlreichen Opfern an Frauen und Kindern endgültig von Diekmanns Schultern genommen.

[44] Die Vernichtung der Kirche von Oradour kann daher weder dem Regiment "DF", noch der Division "Das Reich", noch einer anderen deutschen Kommandobehörde zur Last gelegt werden.

Die Tatsache, daß zwei französische Zivilisten Diekmann gerade auf diese Ortschaft aufmerksam gemacht haben, läßt zudem die Frage offen, ob er nicht bewußt nach Oradour gelockt wurde, um ein hartes Vorgehen der Deutschen gegen die Zivilbevölkerung zu provozieren, ohne allerdings ein so hartes Durchgreifen voraussehen zu können.

Aus der Vernehmung des damaligen Ostuf. Gerlach geht eindeutig hervor:

1 ) daß Oradour-sur-Glane in den Händen der Maquisards war

2) daß die Bevölkerung mit Masse auf der Seite der Maquisards stand,

3) daß auch Frauen dort als aktive Mitglieder des Maquis in Stahlhelm und Lederjacken in Erscheinung traten

4) daß der Ort die Befehlszentrale eines höheren Maquis-Stabes war (Meldeorgane auf Tandem)

5) daß eine Verwechslung von Oradour-sur-Glane mit einem anderen Oradour ausgeschlossen ist.

In einem Gespräch des Verfassers mit dem damaligen MaquisChef in der Dordogne, Jugie (genannt "Gao"), in Paris im Jahre 1969, gab dieser unumwunden zu, daß in Oradour selbstverständlich in allen Häusern Waffen und Munition versteckt waren; denn das sei ja seine Aufgabe gewesen, die Ortschaften In der Correze mit Waffen und Munition zu versehen. Das kann in Haute-Vienne nicht anders gewesen sein.

Oradour in der alliierten Kriegs- und Nachkriegspropaganda.

Schon kurz nach dem Weitermarsch der Division an die Invasionsfront nahm Oradour in der alliierten Kriegspropaganda gegen Deutschland die erste Stelle ein. Über alle alliierten Sender wurde der Name Oradour als Schmach und Schande für das deutsche Volk in die Welt hinausgerufen.

[45] Im Rahmen dieser Hetze wurde in einer französischen Propagandaschrift behauptet, daß ein höherer deutscher Polizeioffizier als Vergeltung für die bisherigen deutschen Opfer durch die Maquisards über einer Landkarte einen Bleistift fallen ließ, wobei die Spitze auf Oradour-sur-Glane gefallen sei. Daraufhin habe er den Befehl zur Vernichtung der Ortschaft und zur Ausrottung der Bevölkerung gegeben. An dieser Darstellung ist natürlich kein wahres Wort! Der Verfasser der Divisionsgeschichte -- Otto Weidinger -- hat im Rahmen seiner zahlreichen Vernehmungen beim Ständigen Militärgericht in Bordeaux, dem Gerichtsdolmetscher, Herrn Daniel, gegenüber, obige Schilderung als reine Feindpropaganda bezeichnet, die jeder Wahrheit entbehre.

Die Diffamierung der Waffen-SS wurde nach dem Kriege von einem großen Teil der neuen deutschen Presse am Fall von Oradour mit größtem Eifer weitergeführt und von den Massenmedien Funk und Fernsehen übernommen und bis zum heutigen Tage trotz aller Gegendarstellungen von deutscher Seite ungerührt weitergeführt. Dabei wird immer der Eindruck vermittelt, als ob Oradour eine friedliche Ortschaft gewesen sei, die wie aus heiterem Himmel ohne jeglichen Grund ausgelöscht worden sei. Wie es überhaupt zu diesem deutschen Vorgehen kam, wird dabei grundsätzlich verschwiegen.

Es muß hier nochmals ausdrücklich betont werden, daß die SS-Division "Das Reich" als fester Bestandteil der deutschen Streitkräfte in Frankreich, wie überall und immer im Kriege, Kommandostellen des Heeres unterstellt war und deren Befehle auszuführen hatte.

Auf strengste Disziplin wurde in der Division seit ihrem Bestehen ganz besonders geachtet, und sie wäre erforderlichenfalls durch harte Urteile des Divisionsgerichtes auch durchgesetzt worden.

Ende Teil 2/3 (Anmerkungen am Ende Teil 3)


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ARTIKEL 19 der Menschenrechte: <Jederman hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.>Vereinigten Nationen, 10 Dezember 1948.

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