Teil 1 I Teil 2 I Teil 3 I Teil 4 I Teil 5
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In diesem Kapitel wird die Echtheit der Texte untersucht. Die Untersuchung des Wahrheitsgehaltes erfolgt im folgenden Kapitel. Hinsichtlich der Echtheit der sechs Fassungen, die bekannt sind, werden einerseits Gewißheit, andererseits Vermutungen angeboten, die sich indes auf sichere Annahmen stützen.
Auf Grund der Untersuchungen ist es sinnvoll, die sechs Texte in drei verschiedene Gruppen einzuteilen:
1 die Texte, deren Ursprung klar ist und deren Verfasser ohne jeden Zweifel Gerstein ist. Es handelt sich um die Texte T1, T2 und T4,
2 ein Text, dessen Ursprung feststeht und dessen Abfassung nicht von Gerstein stammt, sondern vom O.R.C.G. (Organe de Recherche des Crimes de Guerre - Amt zur Untersuchung von Kriegsverbrechen). Es handelt sich um T5 in seinen Fassungen T5a, T5b und T5c,
3 die mit Schreibmaschine geschriebenen deutschen Texte, deren Ursprung unklar ist und bei denen nichts darauf hinweist, daß Gerstein sie zur Gänze oder (auch nur) teilweise verfaßt hat. Es handelt sich um die Texte T3 und T6. Obwohl T3 das Datum des 4. Mai 1945 trägt und T6 das vom 6. Mai, wird T3 aus Gründen, die später dargelegt werden, zum Schluß abgehandelt
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Es handelt sich um das erste "Geständnis", das Gerstein am 26. April 1945 verfaßt hat. Wenige Tage zuvor hatte er sich der 1. französischen Armee (im Raum Tübingen) ergeben. Es ist mit der Hand und auf französisch geschrieben. Der kritische Vergleich der Handschriften in früheren Briefen Gersteins beweist, daß der ehemalige SS-Obersturmführer auf jeden Fall der Verfasser dieses Textes ist.
Gerstein hat das "Geständnis" in Rottweil am Neckar geschrieben, wo er als Gefangener auf Ehrenwort gewisse Sonderrechte genoß und im Hotel "Mohren" ein Zimmer bewohnte. Er benutzte das Briefpapier, das ihm damals zur Verfugung stand, d. h. Briefpapier mit Kopfbogen, weiß mit gleichem Format sowie weißes kariertes Papier kleineren Formats und sogar einen Briefbogen, den er vor fast fünf Jahren zu benutzen anfing, da man oben seinen Namen, seine Titel, seine Hagener Anschrift sowie das Datum 14. August 1940 lesen kann.
Es besteht aller Grund anzunehmen, daß der SS-Offizier sein "Geständnis" unaufgefordert niedergeschrieben hat. Man sieht das unwiderstehliche Bedürfnis des ehemaligen Aktivisten der Bekennenden Kirche, wiederholt "Geständnisse" abzufassen, da die beiden letzten Seiten von T1 ganze Stellen der vorhergehenden Seiten übernehmen.
Dieser Text ist mit Schreibmaschine auf französisch geschrieben. Wie T1 ist er mit "Rottweil, den 26. April 1945" datiert. T2 ist der einzige der sechs Texte, den Gerstein unterschrieben hat. Die Unterschrift befindet sich unten auf Seite sechs. Fünf [90] der sechs Seiten des eigentlichen "Geständnisses" entsprechen in hohem Maße den ersten acht Seiten von T1. Es gibt jedoch einige Unterschiede. Ein Unterschied ist sehr wichtig, da es sich hier um die Zahl der Opfer von Belzec und Treblinka handelt: in T1 findet sich keine Zahlenangabe; in T2 kommt Gerstein mit der Zahl von 25 Millionen(!).
Die sechste Seite von T2 hat in T1 keine Entsprechung: Gerstein berichtet von Ausrottungen, von Greueln, von Versuchen an Lebenden, die neben Belzec und Treblinka auch in anderen Lagern stattgefunden hätten, sogar in Lagern, in die der ehemalige SS-Obersturmführer nie gekommen war, wie z. B. Auschwitz und Mauthausen.
Seite 9 von T1 hat in T2 keine Entsprechung. Gerstein liefert hier Einzelheiten: wie er sich den französischen Truppen ergeben hat, wie er von den französischen Dienststellen aufgenommen wurde, und er spricht über die Angebote, die er macht, um in ihre Dienste zu treten.
Hier kann schon eine Annahme formuliert werden: Gerstein hat T1 teilweise als Entwurf für die Schreibmaschinenfassung benutzt. Da er aber Gefangener war, hat man ihm für die Seite 6 "Anregungen" geben können. Man hat ihn z. B. auffordern können, über die Greuel, von denen er hatte reden hören zu berichten, um seine Erzählung in Sachen Belzec und Treblinka stofflich anzureichern. Man hat ihm möglicherweise auch bei seinem holprigen Franzosisch geholfen, um die Wendung niederzuschreiben, mit der er unter Eid die Wahrhaftigkeit seiner Ausführungen bestätigt.
Die siebte Seite, die keine Unterschrift trägt und die mit "Kurt Gerstein -- Ergänzungen" bezeichnet ist, bedarf keines besonderen Hinweises. Der ehemalige SS-Offizier erklärt dort, daß sich in seiner Berliner Wohnung ein Freundeskreis von NSGegnern getroffen hat; er nennt ihre Namen und Anschriften. Er fügt Hinweise auf weitere Personen hinzu, die nicht in Berlin leben.
T2 ist das vor allem in Frankreich bekannteste Gerstein [91-92] "Geständnis". Widersinnigerweise hat man T2 im Januar 1946 bei Unterlagen der amerikanischen Anklage beim Nurnberger Prozeß gefunden. Die Erklärung ist indes einfach. Am 5. Mai 1945 hatte Gerstein noch immer die sieben Schreibmaschinenseiten bei sich. Dies scheint anzudeuten, daß die französischen Offiziere des militärischen Abwehrdienstes diesen keine besondere Bedeutung beigemessen haben. An jenem Tag trifft der Gefangene auf Ehrenwort in der Halle des Hotels "Mohren" in Rottweil zwei alliierte Untersuchungsoffiziere, den englischen Major Evans und den Amerikaner Haught. Gerstein traf im besetzten Württemberg zum erstenmal auf angelsachsische Offiziere und begann mit ihnen ein Gespräch. Die beiden alliierten Offiziere haben von dieser Begegnung eine Niederschrift verfaßt. Gerstein hat ihnen die sieben Seiten seines Schreibmaschinen-,Geständnisses" vom 26. April 1945 zusammen mit anderen Unterlagen übergeben. Diese stellen den Anhang dar. Darunter befinden sich insbesondere zwei Seiten handschriftlicher Aufzeichnungen auf englisch und zwolf Rechnungen der Fa. Degesch, welche die Lieferung von Zyklon B betreffen.
Sämtliche Unterlagen werden in Paris von der "Documentation Division", die von Major Robert Storey geleitet wurde, untersucht. Diese Dienststelle entschied, die Unterlagen in die Serie B (Paris Storey) unter der Nummer 1553 einzuordnen.
Am 30. Januar 1946 hat der französische Generalanklager, Charles Dubost, vergeblich versucht, daß das Nürnberger Militärgericht das Dokument PS-1553 in die Verfahren aufnimmt. Diese Ablehnung, die nicht unbedeutend ist, stellt jedoch die Urheberschaft nicht in Frage.
Wir beenden diesen Teil der Untersuchung mit einer letzten Frage. Welche Schreibmaschine hat Gerstein zur Niederschrift von T2 benutzt? Es ist mit fast 100%iger Sicherheit anzunehmen, daß es sich um ein französisches Modell gehandelt hat: é und è sind offensichtlich mit einer Taste getippt worden. Bei einem deutschen Modell wäre dies nicht möglich. Man findet [93] auch zahlreiche Akzente, die es nur auf einer französischen Tastatur gibt.
Die Art zu tippen ist die eines Gelegenheitstippers, wie dies bei Gerstein der Fall war.
Es handelt sich hierbei um das zweite handschriftliche "Geständnis" von Gerstein auf französisch. Es wurde wie das erste ebenfalls im Hotel "Mohren" in Rottweil geschrieben. Es trägt das Datum des 6. Mai 1945. Es setzt sich aus neun Halbseiten Haupt-,Geständnis" und weiteren neun Seiten Anhang zusammen.
a) Das Haupt-"Geständnis"
Es ist sehr kurz und vermittelt dem Leser von T1 und T2 den Eindruck, nicht vollständig zu sein. Es endet mit den Anweisungen des SS-Generals Globocnik an den Untersturmführer, große Mengen von Textilien im Lager Belzec zu desinfizieren. In diesem "Geständnis" findet sich keinerlei Hinweis auf die Vergasung von Häftlingen. Dies überrascht.
Jedenfalls macht T4 nicht den Eindruck, als wurden Seiten fehlen, denn die letzte numerierte Halbseite ist nicht einmal vollgeschrieben.
Dieses kurze "Geständnis" übernimmt die entsprechenden Stellen aus T1 und T2. Man stellt indes einen sehr bedeutsamen Unterschied fest. Gerstein schreibt, daß man ihm am 8. Juni 1942 den Auftrag gab, 260 kg Blausäure auszuliefern. In den Fassungen T1 und T2 vom 26. April 1945 spricht er von 100 kg. Darüber hinaus finden sich weitere Zusätze. Es handelt sich um persönliche Kommentare, wie [94] man sie manchmal bei weiteren Ausführungen in den Fassungen T3, T4 und T6 ebenfalls findet.
b) Die Ergänzungen
Sie tragen kein Datum. Das LKA (Landeskirchliches Amt in Bielefeld) wie auch die Witwe Gersteins glauben, daß sie die Fassung T4 ergänzen. Sie haben in T1 und T2 keinerlei Entsprechung. Man findet sie jedoch zusammen mit anderen Varianten in den Fassungen T3, T5 und T6. In den Fassungen T5 und T6 finden sie sich nicht getrennt wie in T3 und T4, sondern sind im letzten Teil des "Geständnisses" eingearbeitet.
An der Echtheit von T4 besteht kein Zweifel. Man kann sich aber fragen, was Gerstein veranlaßt hat, diesen Text niederzuschreiben. Es bieten sich drei Mutmaßungen an.
1. Mutmaßung: Das wiederholte Niederschreiben von "Geständnissen", die sich im wesentlichen gleichen, aber Unterschiede aufweisen, läßt sich aus dem Charakter Gersteins ableiten. Sobald ein unbeschriebenes Blatt zur Verfügung stand, könnte er dem Verlangen zu schreiben nicht widerstehen. Er beginnt stets mit seinem Lebenslauf und fährt mit seinen Erlebnissen als SS-Offizier fort.
2. Mutmaßung: Gerstein wollte seiner Gattin einen Bericht zuschicken. In seinem letzten Brief vom 26. Mai 1945 schreibt er übrigens: "Geh mit dem Bericht, den ich beilege, zum Militärgouverneur . "
Dies würde die neuerliche Abfassung auf französisch erklären. Es sollte, so hoffte es Gerstein zumindest, seiner Frau Elfriede ermöglichen, bei den französischen Militärbehörden gewisse Vergünstigungen zu erlangen.
Warum ist dieser Bericht so kurz? Hatte Gerstein Gewissensbisse, seiner Frau, deren Vaterlandsliebe er kannte, das Wesentliche seines "Geständnisses", d. h. die Mitteilung über die Vergasung von Verschleppten in den Lagern Belzec und [95] Treblinka mitzuteilen? Furchtete er ihre Skepsis, ihre unglaubige Entrüstung?
3. Mutmaßung: Die Offiziere des französischen militärischen Abwehrdienstes waren unangenehm überrascht, am Vorabend, den 5. Mai zu erfahren, daß ihr Gefangener alliierten Untersuchungsoffizieren Dokumente in französischer Sprache übergeben hat, die für die französischen Dienststellen bestimmt waren. Gerstein wollte sich vielleicht "freikaufen", indem er ein neues "Geständnis" verfaßte.
Als die französischen Offiziere festgestellt hatten, daß der ehemalige SS-Angehörige das gleiche wiederholte, haben sie ihn möglicherweise veranlaßt, neue Enthüllungen niederzuschreiben. Diese Mutmaßung könnte das urplötzliche Unterbrechen des Haupt-,Geständnisses" und das Abfassen bislang unveröffentlichter Zusatzangaben erklären.
Es ist auch möglich, daß jede unserer drei Mutmaßungen eine Teilwahrheit trifft, daß sie sich somit ergänzen.
Soweit bekannt ist, hat bislang niemand zuvor die Fassung T4 veröffentlicht oder auf ihr Vorhandensein aufmerksam gemacht.
Der Ursprung dieser Fassung ist klar. Sie geht auf das O.R.C.G. zurück. In der Verwaltung der Militarjusitz findet man einen Brief des O.R.C.G.-Chefs vom 6. Juni 1945. Die einleitenden Zeilen sind im nachfolgenden wiedergegeben.
Chef des O.R.C.G. an Prof. Gros
Charlton Gardens 4 London
Ich habe die Ehre, Ihnen in der Anlage eine Abschrift des Verhörs des Herrn Gerstein aus Tübingen zukommen [96] zu lassen. Dieses Dokument findet sicherlich Ihr Interesse...
Das in diesem Brief angekündigte Dokument entspricht der Fassung T5a.
Saul Friedländer veröffentlicht einen Text dieses Briefes (Kurt Gerstein, S.185), fügt aber hinzu: "... der Text des Verhörs wurde bis jetzt nicht gefunden." Der fragliche Text ist inzwischen wieder aufgetaucht; er wurde am 3. August 1971 dem Archiv der Militärjustiz zugeleitet und kann dort eingesehen werden.
T5a wird als Abschrift des erwähnten Verhörs dargestellt. Wo sich das Original dieses Verhors befindet, weiß man nicht.
Die Überschrift "Bericht des Dr. Gerstein aus Tubingen" stellt einen Irrtum dar. Gerstein war Dipl.-Ing., hatte aber keinen Doktorgrad.
Der Stil ist stellenweise unklar. Der Text wimmelt von Rechtschreibfehlern . Der Verfasser beherrscht die französische Sprache offensichtlich gut, was bei Gerstein nicht der Fall ist.
T5a ist möglicherweise -- zumindest teilweise -- auf Grund von Antworten, die Gerstein auf O.R.C.G.-Fragen gab, niedergeschrieben worden.
Man stellt unzählige Fehler bei den Eigennamen fest. Dies ist wohl auf Verhöre zurückzuführen, da der ehemalige SS-Offizier die Worte wahrscheinlich mit deutscher Betonung ausgesprochen hat. Im Nachfolgenden fünf Beispiele:
Ortsnamen: Marbrug....statt Marburg
Aachem....statt Aachan
Pirmasinz....statt Pirmasens
Eigennamen: Hockelchoc...statt Heckenholt
Kraatz....statt Krant [97]
In seinen anderen "Geständnissen" spricht Gerstein zu Beginn von seinem Ausschluß aus der Nazipartei (exclusion); in T5a liest man "Hinrichtung " (exécution). Es kann sich hier um eine schlechte Aussprache oder um eine schlechte Schrift handeln.
Andererseits geben indes weitere Irrtümer zur Vermutung Anlaß, daß die O.R.C.G.-Verfasser schriftliche Unterlagen ihres Gefangenen verwandt haben. -- In T5a liest man z. B. von Kleidersammlungen bei den Dänen, obwohl es sich offensichtlich um die Deutschen handelt. Man hat dänisch (danois) statt deutsch (allemand) gelesen?
Daß die Fassung T5a von Franzosen stammt, zeigt sich an typischen Wendungen, wie z. B. bachot für Abitur (Normalwort baccalauréat oder Kurzform bac) sowie vor allem E.M. (Anfangsbuchstaben von Etat-Major = Generalstab).
T5a wurde für zwei weitere "Aufgüsse" benutzt, welche die gleichen Unterschiede zu ihrer Vorlage aufweisen. Es handelt sich um die Fassungen
T5b in französischer Sprache; sie findet sich im "National Archive" in Washington.
T5c in englischer Sprache. -- Mitten auf der ersten Seite findet sich das Wort "Translation" (= Übersetzung).
Das Original befindet sich im C.D.J.C. (Centre de Documentation juive contemporain = Zeitgenossisches judisches Dokumentations Zentrum) in Paris. Das jüdische Dokumentationszentrum erhielt es von der israelischen Polizei [98]
1. T5b -- Es gibt wenige Unterschiede, da im allgemeinen Fehler bei den Eigennamen wie auch die sonstigen Rechtschreibfehler genau abgeschrieben wurden. Auf drei Unterschiede sei dennoch hingewiesen:
In T5a liest man: "28 Minuten später kommt es selten vor, daß noch jemand lebt."
In T5b heißt es: "26 Minuten später..." Wahrscheinlich handelt es sich um einen Tippfehler.
In T5a heißt es: "Etwa 8000 polnische Geistliche wurden gezwungen, ihr eigenes Grab zu graben." -- In T5b steht: "Etwa 2000..."
Auf Seite 9 von T5b wird ein ganzer Satz unverständlich, da leichtsinnigerweise mehrere Zeilen der Fassung T5a ausgelassen werden.
Für T5a werden keine Zeilen angegeben. Die oberste Behörde hat die Zustimmung zur Veröffentlichung verweigert.
2. T5c- Diese englische Übersetzung trägt auf der letzten Seite die gleiche Archivnummer des "National Archives" in Washington wie seine Vorlage, nämlich die Nummer 01.0813. Die Abschrift ist sehr genau; es finden sich die gleichen Fehler bei den Eigennamen. Auch das Kurzel E.M. (Etat-Major), das im Englischen nichts aussagt, findet sich. Die Zahl der Opfer unter den polnischen Geistlichen ist gleich: 2000 (wie in T5b) und nicht 8000 wie in T5a. Andererseits hat man an zwei Stellen an der Übersetzung herumgebastelt:
In T5b, S .3,30-31, heißt es: "Vraiment le S.D. et son patron le R.S.H.A. ont magnifiquement dormi dans ce cas(1) et ont rendu d'une façon exemplaire le bouc jardinier." [(1) Gerstein spielt auf seine Mitarbeit beim Institut für Gesundheitsvorsorge (Hygienelnstitut) der SS an, und dies trotz seiner Vergangenheit, die der Polizei bekannt ist.] In der [99] englischen Fassung T5c dagegen lautet die Stelle: "Truly, the S.D. and their chief the R.S.H.A. did sleep in this case and took the very wrong man." (,In der Tat haben der SD und das RSHA [Reichssicherheitshauptamt] in diesem Fall geschlafen und mit Gerstein den Bock zum Gärtner gemacht.).
Die Geschichte vom Bock und Gärtner ist weder im Englischen noch im Französischen verständlich. P. Joffroy ( op. cit., S.92, Anmerkung 2) weist auf die deutsche Wendung "den Bock zum Gärtner machen" hin, dessen französische Entsprechung "faire d'un bouc un jardinier" wäre.
In T5a und T5b (S. 6, 4) heißt es: "...jamais personne ne pourrait retrouver les paires assorties dans le tas haut de 35 à 40 mètres." (Niemand wäre in der Lage, in dem 35-40 Meter hohen Haufen die zusammengehörenden Schuhpaare wiederzufinden.) 35 bis 40 Meter Hohe entsprechen der Hohe von 10 bis 12 Stockwerken. Der Übersetzer, der diese Unwahrscheinlichkeit spurte, übersetzt in T5c wie folgt: "...otherwise it would have been later impossible to identify the pairs in a heap of boots of several meters". -- Die deutsche Entsprechung der französischen Fassung lautet: "... in einem 35 bis 40 Meter hohen Haufen." Die englische Übersetzung dagegen: "...in einem mehrere Meter hohen Schuhhaufen."
1964 hat L.Poliakov die "Gerstein-Dokumente" ( Monde Juif, S. 4-20) veröffentlicht. In seiner Einführung schreibt er: "... Er (Gerstein) wurde von den französischen Militärbehörden in einem beschlagnahmten Hotel der Kleinstadt Rottweil verhört. In der Zeit zwischen dem 21. April und dem 6. Mai hat er (Gerstein) dort seinen Bericht niedergeschrieben und selbst eine verkürzte französische Übersetzung mit der Schreibmaschine [100] angefertigt (...). Am 5. Mai haben die alliierten Untersuchungsoffiziere Major D. C. Evans und M. J. W. Haught Gerstein zufällig, wie sie betonen, in Rottweil getroffen, ihn verhört und den ganzen Text seines Berichtes ins Englische übersetzt."
Diese Aussagen können so nicht stehenbleiben: a) L. Poliakov scheint nicht zu wissen, daß T5c (der Text auf englisch) nur eine Übersetzung von T5b ist. Und T5b selbst ist mehr oder weniger getreue Übersetzung von T5a. Er weiß also nicht, daß T5a die Arbeit des O.R.C.G. ist. b) Hat L. Poliakov den englischen Text in Handen gehabt? Das Datum dieses Textes lautet "May 6 1945" (6. Mai) und nicht 5 Mai. c) Die englische Übersetzung wurde nicht von den beiden alliierten Offizieren gemacht; sie wurde einige Wochen später angefertigt.
Auf Grund der Versicherungen von Léon Poliakov war Pierre Vidal-Naquet zu zuversichtlich, als er 1981 öffentlich erklärte, T5c sei "die Erläuterung, welche die amerikanischen Untersuchungsoffiziere in ihrem Bericht gegeben hätten (...)". (Stenografische Mitschrift aus dem Prozeß R. Faurisson/L. Poliakov; Sitzung vom 29. Mai 1981, 17. Strafkammer Paris; nach der amtlichen Niederschrift des Büros J. Fleury.)
Es wurde oben festgestellt, daß L. Poliakov aus der Fassung T5c nur sechs Absätze herausgenommen hat. Nach der Übersetzung ins Französische hat er diese dann an verschiedenen Stellen der Fassung T2 eingefügt. Von den sechs eingefüugten Absätzen entsprechen nur zwei der englischen Vorlage.
[101]
Es handelt sich um die Fassungen T3 und T6. Beide sind auf deutsch abgefaßt und mit Schreibmaschine geschrieben. Weder T3 noch T6 trägt eine Unterschrift.
T3 trägt das Datum 4. Mai 1945. Es wurde aber erst unter sehr verschwommenen Umständen im September 1946 gefunden.
T6 trägt das Datum 6. Mai 1945. -- Diese Fassung war am 26. Oktober Gegenstand einer "Staff Evidence Analysis" (= offizielle Untersuchung) durch amerikanische Dienststellen, und zwar auf der Grundlage einer Teilübersetzung vom 13. August 1945.
Beide "Geständnisse" werden nacheinander untersucht. Begonnen wird mit T6, da es Gründe zur Annahme gibt, daß T3 als letzte Fassung niedergeschrieben wurde.
Zu T6 schreibt Saul Friedländer (K. Gerstein ou l'ambiguïté du bien/K. Gerstein oder die Zweideutigkeit des Guten, S.11): "Ein deutscher Text des Berichts mit den Angaben ,Tübingen, z. Z. Rottweil, Hotel Mohren, den 6. Mai 1945, stammt von einem gewissen Stass, der ihn im Sommer 1945 von einem Polizeibeamten aus Hersfeld erhalten haben soll, als er vom Lager Buchenwald nach Köln zurückkehrte."
Was weiß man von diesem Stass? Was weiß man von diesem Polizeibeamten aus Hersfeld, von dem S. Friedländer selbst in der Wahrscheinlichkeitsform spricht? Soweit bekannt ist, weiß man von diesen beiden Personen nichts. Auf Anfrage hat Frau Gerstein mitgeteilt, sie habe von diesen beiden Männern nie reden hören. Sie fügte hinzu, ihr Mann habe genugend Einfallsreichtum besessen, um Mittel und Wege zu finden, seine [102] Aussagen während seiner Gefangenschaft in Rottweil, wo er sich verhaltnismaßig frei bewegen könnte, unter die Leute zu bringen.
Nach der Überprufung durch die "Documentation Division" des Majors Storey wurde T6 in der Reihe P . S . unter der Nummer 2170 eingeordnet. T6 wurde zumindest einmal in einem Prozeß benutzt, nämlich im Frankfurter Prozeß gegen Dr. Peters von der Fa. Degesch. Die Fa. Degesch, bei der Dr. Peters eine leitende Stellung innehatte, lieferte der Wehrmacht, vor allem den Dienststellen, die mit der Desinfizierung der Konzentrationslager beauftragt waren, Zyklon B. Dr. Peters stand folglich in enger Verbindung mit SS-Obersturmführer Gerstein.
Das Frankfurter Gericht hat die "Geständnisse" T2, T3 und T6 auch geprüft. Das Gericht hat kommentarlos auf verschiedene Unterschiede in den drei Texten hingewiesen, insbesondere jedoch auf die Menge Blausäure, die Gerstein befehlsgemaß zum Lager Belzec schaffen sollte. In den Fassungen T2 und T3 spricht er von 100 kg, in der Fassung T6 von 260 kg.
1. Außere Merkmale
Die Schreibmaschinenschrift ist saüber; offensichtlich ist es die Arbeit eines Fachmannes; z. B. findet sich unten rechts auf jeder Folgeseite unterstrichen das letzte Wort der vorhergehenden Seite. Dies ist wohl kaum die Arbeit Gersteins, der nur gelegentlich mit der Schreibmaschine schrieb. -- Die benutzte Schreibmaschine hat eine deutsche Tastatur; man findet vor allem das typisch deutsche ß (es-zet) [103]
2. Zahlreiche Fehler bei Eigennamen
Die zahlreichen Fehler bei den Eigennamen überraschen bei einer derartig saüberen Schreibmaschinenschrift. Im nachfolgenden einige Beispiele:
S. I - in Tub., Hartenstr. 24 statt Gartenstraße 24 (Anschrift Gersteins)
- Schemann statt Schmemann (Mädchenname der Mutter Gersteins)
- Grafenesk statt Grafeneck
- Arnheim statt Arnhem
S.13 - Dorothea Schult statt Schulze
- Heinz Nebenthau statt Nebelthau
Die oben angeführten Fehler lassen sich möglicherweise als Hörfehler erklären, sofern der Text diktiert wurde.
Was den Fehler auf S.12 anbelangt, so laßt sich dafür nur schwerlich eine Erklärung finden. Die Berliner Anschrift Gersteins lautete Bulowstraße 47; im Text steht jedoch Lützowstraße 47.
3. Übereinsammung von TS und T6
T6 ist die deutsche Entsprechung von TS. T5 ist eine Abschrift des Verhörs durch die französischen Dienststellen des O.R.C.G.
Zuvor wurde schon darauf hingewiesen, daß T5 grobe Fehler enthält und teilweise ungeschickt abgefaßt ist, obwohl der Verfasser nicht Gerstein ist, sondern eine oder mehrere Personen, deren Muttersprache zweifelsohne Französisch ist.
In T6 werden diese groben Fehler verbessert. So wird aus "exécution " (= Hinrichtung) durch das NSDAP-Parteigericht "exclusion " (= Ausschluß)... Die Sammlung beim dänischen wird zur Sammlung beim deutschen Volk. Hockelchoc wird zu Heckenholt. Der Davidstern wird zum Davidsstern... usw. Die ungeschickt formulierten Stellen von T5 werden entweder weggelassen, verkürzt oder genauer wiedergegeben. [104]
4. Seltsames im deutschen Text
Zuvor wurde ausgeführt, daß Gerstein T6 nicht geschrieben haben kann. Hat er diese Fassung jemandem diktieren können? Wenn ja, dann sind jedoch Zweifel angebracht. Hätte Gerstein diktiert, so wäre unverständlich, wenn er die folgenden Fehler bei Äußerungen in deutscher Sprache macht:
1. Auf Seite zwei von T6 liest man: "Ich wurde daher sehr bald Leutnant und Oberleutnant." -- In diesem Satz finden sich zwei Fehler. Erstens mußte Gerstein bis zum 20.Juli 1943 warten, um Oberleutnant zu werden. Zweitens, und dies ist auffälliger, gibt es die in T6 erwahnten militärischen Dienstgrade in der SS nicht. Gerstein war nie Leutnant oder Oberleutnant, sondern Untersturmführer und Obersturmführer.
In den auf französisch verfaßten Texten T1, T2 und T4 schreibt Gerstein: "Ich wurde Leutnant.' Er gab also den entsprechenden Dienstgrad in der französischen Armee an. Er hatte jedoch keinerlei Grund, in seiner Muttersprache die ungenauen Bezeichnungen für seine Dienstgrade zu verwenden. Er hat übrigens bei der Vernehmung durch die alliierten Militärrichter am 19. Juli 1945 in Anwesenheit eines Dolmetschers auf deutsch geantwortet: "Ich wurde zum Untersturmführer F ernannt" (F ist der Anfangsbuchstabe von .,Fachfuhrer", was bedeutet, daß er in einem besonderen Bereich Verantwortung trägt).
2. Auf Seite acht von T6 liest man: " ...ich traf dann Herrn von Otter noch zweimal in der schwedischen Botschaft."
In den französischen Fassungen T1 und T2 schreibt Gerstein, er habe Baron von Otter einmal (so T1) oder zweimal (so T2) in der schwedischen Botschaft gesehen. Das Deutsche ist im Gebrauch der Präpositionen genauer als das Französische. So kann "à la Légation suédoise" im Innern der schwedischen Botschaft oder bei der schwedischen Botschaft bedeuten.
[105]
Wo hat Gerstein v. Otter getroffen? Wir wissen es vom schwedischen Diplomaten selbst, der mehrmals ausgesagt hat, er habe Gerstein in einer der Straßen in der Nahe der schwedischen Botschaft getroffen (Joffroy, op. cit., S. 173, und Friedländer, K. Gerstein ..., S. 115). Wäre Gerstein der Verfasser von T6, dann hätte er auf deutsch "bei" oder "vor", aber keinesfalls "in" geschrieben, zumal er ja das Gebäude nicht betreten hat.
Eine weitere Stelle von T6 trägt zur Verunsicherung bei. Auf Seite vier, Zeile neun, liest man: "Sonderkommando Belzec der Waffen SS." Es handelt sich um eine Plakatinschrift am Eingang zum Lager Belzec. Wenn diese Inschrift in T6 genau wiedergegeben ist, so versteht man nur schwerlich, warum Gerstein in den französischen Fassungen T1 und T2 diesen Ausdruck mit "Lieu de service de la S.S. Armée" (= Dienststelle der SS-Armee) wiedergegeben hat. Der Obersturmfuhrer hat in allen Fassungen in französischer Sprache gezeigt, daß er das Französische ausreichend beherrscht, um die fragliche Inschrift mit "Commando spécial" (oder équipe spéciale) de Belzec de la Waffen S.S." wiederzugeben. Wenn Gerstein "lieu de service" geschrieben hat, dann ist anzunehmen, daß er "Dienststelle" und nicht "Sonderkommando" gelesen hat. Ist der Ausdruck "Sonderkommando" möglicherweise ein Erzeugnis der Verfasser? Man weiß, daß das Wort "Sonder ...", das niemals allein steht, im Deutschen häufig gebraucht wird. So spricht man z. B. von "Sonderzug", von "Sondernummer" (einer Zeitung) usw. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben einige Leute dem Wort "Sonder..." einen geheimen, sozusagen teuflischen Sinn gegeben. So bedeuten "Sonderaktioni' oder "Sonderbehandlung" für diese Gruppen "Handlung oder Vorgang zum Zweck der Vernichtung", insbesondere in Gaskammern. Sie liefern dafür jedoch keinen Beweis. (Und "Waffen-SS" kann dort nicht gestanden haben, denn die KL's hatten mit der Waffen-SS nichts zu tun. Anm. d. Hg.)
Auf Grund der durchgeführten Nachforschungen und [106] Untersuchungen kommt man zum Schluß, daß T6 auf der Grundlage von französischen Fassungen, insbesondere von T5, "gemacht" wurde. Man kann die Behauptung aufstellen, daß die Anfertigung eines deutschen Textes für sinnvoller angesehen wurde, zumal es unwahrscheinlich erschien, daß der Deutsche Kurt Gerstein von seinem Besuch in Belzec und Treblinka keinen deutschen Bericht verfaßt hat.
Diese mit Schreibmaschine geschriebene deutsche Fassung, die keine Unterschrift trägt, stammt vom 4.Mai 1945. Sie wurde spät und unter bemerkenswerten Umständen gefunden.
Weiter oben wurde festgestellt, daß man für den Ursprung von T6 keine Erklärung hat. Zwei Mittelsmanner, von denen man nicht weil3, ob es sie überhaupt gegeben hat, werden nur von S. Friedländer erwahnt. Was die Herkunft von T3 anbelangt, so gibt man eine Erklärung, doch wirkt sie kaum überzeugend.
Hans Rothfels hat dazu 1953 folgendes geschrieben: "Es ist daher als ein glücklicher Umstand zu betrachten, daß sich eine deutsche Parallelfassung zu dem französischen Hauptstuck von PS-1553 gefunden hat. Sie ist datiert: Rottweil, den 4.Mai 1945, ist also am Tag vor der amerikanischen Vernehmung verfaßt. Nach Angabe von Frau Gerstein hat ihr Mann diese Niederschrift für sie im Hotel "Mohren" in Rottweil deponiert, wo sie diese erst nach einem Jahr abholen lassen könnte, weil [107] ihr die Tatsache der Hinterlegung vorher nicht be kannt war " ( op. cit., S. 179).
Obige Ausführungen des Historikers Rothfels rufen mehrere Fragen hervor:
a) Gerstein hat auf Seite 1 von T3 seine Tübinger Anschrift angegeben. Rottweil ist weniger als 150 km von Tübingen entfernt. Die deutsche Post, die in den Wochen nach der Kapitulation durcheinander war, war jedoch kein ganzes Jahr lang gelähmt. Warum hat der Geschaftsführer des Hotels "Mohren" Frau Gerstein nicht benachrichtigt, daß für sie seit dem 26. Mai 1945 ein Brief bereitliegt? An diesem Tag mußte Gerstein französischen Sicherheitsoffizieren nach Konstanz folgen.
b) Es ist nicht unvernünftig anzunehmen, daß die französische Abwehr versucht hat herauszufinden, ob ihr Gefangener im Hotel "Mohren" irgendwelche Papiere hinterlassen hat.
c) Es scheint noch unwahrscheinlicher-- anzunehmen, daß Gerstein ohne Wissen der Hotelleitung und der französischen Offiziere in seinem Zimmer oder an anderer Stelle des Hotels heimlich Dokumente verbergen könnte, die dann erst ein Jahr später gefunden worden sein sollen.
H. Rothfels erhielt seine Hinweise von Frau Gerstein. Auch wir haben Frau Gerstein schriftlich auf deutsch Fragen gestellt und von ihr aufschlußreiche Einzelheiten erfahren. Im nachfolgenden wird das Wesentliche wiedergegeben.
Ende Januar 1946 erfuhr Frau Gerstein durch einen Brief des Pfarrers Rehling aus Hagen in Westfalen, daß ihr Mann in der französischen Gefangenschaft einen Bericht über seine Erlebnisse in der SS verfaßt hat [108]
Es gelingt ihr, von Pfarrer Rehling den Aufenthaltsort ihres Mannes zu erfahren. Es handelt sich um Rottweil.
Sie begab sich nicht selbst dorthin, sondern beauftragte einen Studenten, beim Hotel "Mohren" nachzufragen, ob ihr Mann nichts für sie hinterlassen hat.
Der Student kam mit dem letzten Brief zurück, den der Gefangene am 26. Mai an seine Frau schrieb. Bei diesem Brief befanden sich zwei der drei Gerstein-Berichte, mit Sicherheit T3 und T4, vielleicht auch T1 (doch darin ist sich Frau Gerstein nicht sicher).
Es wurde versucht, mehr über diesen Studenten zu erfahren. Frau Gerstein hat nur widerwillig geantwortet. In ihrem Brief vom 15. Oktober 1982 teilte sie mit, es handle sich ihrer Erinnerung nach um einen Studenten, der nur ein oder zwei Semester in Tübingen gewesen sei. Sie fügte hinzu, sie habe über Jahrzehnte nichts von ihm gehört und wisse auch seine Anschrift nicht. Auf Nachfrage teilte sie in einem Brief vom 21. Marz 1983 den Namen mit: August Pott (Frau Gerstein machte jedoch hinsichtlich des Namens, den sie nur aus dem Gedächtnis zitierte, Vorbehalte).
Es wird weiterhin der Versuch gemacht, diesen Studenten aufzufinden, um die Rolle, die er bei der Auffindung des fraglichen Dokumentes gespielt hat, aufzuhellen.
Es handelt sich, soweit bekannt ist, um das bedeutendste und einzige "Geständnis" auf deutsch, das, wenn auch mit Lücken zuerst in Deutschland und danach erst im Ausland, vor allem in Frankreich, veröffentlicht wurde. Aber Nachforschungen in [109] dieser Richtung -- sie sind geplant -- sprengen den Rahmen dieser Doktorarbeit.
Weiter oben wurde ausgeführt, daß Pfarrer Rehling aus Hagen am Anfang der Auffindung von T3 steht. Wie kam es dazu?
Am 27. Januar 1946 schreibt der Pfarrer an Kurt Gersteins (Gersteins Tod sechs Monate zuvor war ihm nicht bekannt) Tübinger Anschrift. [Abdrücke des Briefes auf S.221 der Doktorarbeit/Bd. 2]
Der Pfarrer erhält von Frau Gerstein einen Brief, in dem sie mitteilt, ihr Mann sei nicht in Tübingen, sondern Gefangener der Franzosen. Sie habe seit Ende des Krieges keine Nachricht mehr von ihm erhalten.
Am 26. Februar antwortet der Pfarrer auf die Fragen von Frau Gerstein. "Mir wurde ein Bericht über die Erlebnisse von Kurt gezeigt. Dieser Bericht wurde vom Bruder unseres Organisten, der nicht mehr in Hagen wohnt, aus Suddeutschland mitgebracht. Er stammt vom Mai letzten Jahres und gibt das Hotel "Mohren" in einem Dorf in Wurttemberg an."
Dieses Blatt, von dem der Pfarrer spricht, stammt aus der Fassung vom 6. Mai 1945. Es scheint die Seite 13 des deutschen "Geständnisses" zu sein (PS-2170; T6) . In den Zeilen 24 und 25 dieser Seite 13 liest man: "Pfarrer Rehling, Hagen, Lutherkirche, führendes Mitglied der westfälischen Bekenntniskirche".
Das "Auffinden" der Fassung T3 im Frühjahr 1946 scheint doch irgendwie seltsam [110]
Die Fassung trägt keine Unterschrift. 24 Halbseiten mit den Seitennummern 1 bis 24 und acht Halbseiten Anhang mit den Seitenzahlen 1 bis 8 sind mit Schreibmaschine geschrieben.
1 Es handelt sich um eine deutsche Tastatur
Die benutzte Schreibmaschine besitzt offensichtlich eine deutsche Tastatur. Z. B. finden sich die Großbuchstaben A-Umlaut und O-Umlaut, die es auf einer französischen Tastatur nicht gibt. Der deutsche Buchstabe ß (es-zet) wurde nie benutzt, sondern stets durch ss ersetzt, und zwar im Gegensatz zur Fassung T6. Dies erscheint doch verwunderlich.
Es ist mit dem bloßen Auge festzustellen, daß die drei Schreibmaschinenfassungen, die Gerstein zugeschrieben werden, die Benutzung dreier verschiedener Schreibmaschinentypen voraussetzen. Die nachfolgende Behauptung von Saul Friedländer (op. cit., S. 153) ist insofern unverständlich: "Auf der Maschine (von Pfarrer Hecklinger in Rottweil) hat Gerstein zuerst die französische Fassung und dann die beiden deutschen vom 4. und 6. Mai geschrieben." Wenn man die Dokumente miteinander vergleicht, dann wird sofort deutlich, daß es mit der Gewißheit Friedländers nicht weit her ist.
2 Unregelmäßigkeiten in der Rechtschreibung
Als Gerstein seine handschriftliche französische Fassung schrieb, ersetzte er systematisch u-Umlaut durch ue. Das gleiche stellt man in der mit Schreibmaschine geschriebenen französischen Fassung T2 fest; hier wurde eine Maschine mit französischer Tastatur benutzt [111]
Aber in der deutschen Fassung T3 gibt es nichts Gesetzmäßiges; manchmal zeigt sich das in einem einzigen Wort. Im nachfolgenden einige Beispiele:
1. Halbseite, Zeile 1 : Tübingen (mit Umlaut)
Halbseite, Zeile 13 : Tuebingen (mit ue)
2. Halbseite, Zeile 1 : Münster (mit Umlaut)
Halbseite, Zeile 8 : Bruening (mit ue)
8. Halbseite, Zeile 4 : Fuehrer (mit ue)
Halbseite. Zeile 7 : Führer (mit Umlaut)
Ungewöhnlich ist weiterhin die Schreibweise von "nazi", das sich in den folgenden Ausdrücken mit einem End-e schreibt, was im Deutschen durchaus nicht ublich ist. So heißt es:
2. Halbseite, Zeile 9 : Nazie-Staat
2. Halbseite, Zeile 19: staats(nazie)feindlicher...
4. Halbseite, Zeile 5 : Nazie-Sache
In Zeile 9 der 17. Halbseite findet sich folgender Fehler: "... in typisch himmler-schen Altdeutschen Stiel ...
Es ist nicht ohne Bedeutung, darauf hinzuweißen, daß H. Rothfels bei der Veröffentlichung von T3 im Jahre 1953 (op. cit.) all diese Fehler und Ungereimtheiten verbessert hat.
Seltsames, das sich auch in T6 findet
Man findet in T3 die beiden Fehler, die sich auch in T6 finden, nämlich die Ungenauigkeit in den SS-Dienstgraden sowie den Gebrauch der Präposition "in" im Zusammenhang mit dem Zusammentreffen Gersteins mit von Otter in der Nähe der schwedischen Botschaft. Wäre Gerstein der Verfasser, dann hätte man große Schwierigkeiten, diese beiden Ungereimtheiten zu erklären.
Die Ausführungen, die schon zuvor zur Inschrift "Sonderkommando" gemacht wurden, gelten auch für T3 [112]
Eine Halbseite, die mit der Hand geschrieben ist
Zwischen den mit Schreibmaschine geschriebenen Halbseiten 7 und 8 ist eine Halbseite in Handschrift eingeschoben. Oben links findet sich der Hinweiß "zu 7, am Schluß anzufügen".
Diese eine mit Hand geschriebene Halbseite unter 24 Halbseiten, die mit Maschine geschrieben wurden, läßt sich schwer erklären. Darüber hinaus ist der Inhalt dieser Halbseite ohne Interesse: es handelt sich ausschließlich um die Schwierigkeiten, die Gerstein beim Desinfizieren großer Mengen von Kleidungsstücken hatte. In den anderen Gerstein-,Geständnissen" findet sich nichts Entsprechendes. Diese Halbseite schließt inhaltlich weder an die vorhergehende Halbseite 7 noch an die nachfolgende Halbseite 8 an. Man könnte sie bequem weglassen. H. Rothfels hat sie daher auch bei seiner Veröffentlichung im Jahre 1953 in Klammern wiedergegeben ( op. cit. S. 188-189).
Gersteins Urheberschaft von T3 muß ernsthaft bezweifelt werden. Es ist anzunehmen, daß die handschriftliche Halbseite, die unbestreitbar von Gerstein stammt, eingefügt wurde, um dem Ganzen den Anschein der Echtheit zu geben.
Die Ergänzungen
Es wurde schon festgestellt, daß acht mit der Schreibmaschine geschriebene Halbseiten, die kein Datum tragen, Ergänzungen zu T3 darstellen.
Die erste Ergänzung, die übrigens keine Nummer trägt, ist fast unleserlich, weil die Tastatur so schlecht ist. Man hat daher diese Seite mit dem Hinweis "Lesbare Abschrift" auf ein gesondertes Blatt geschrieben. Die erste Ergänzung ist indes kostbar, da sie mit vier mit der Hand geschriebenen Wortern endet, die offensichtlich von Gerstein stammen [113]
Die Einwände, die vorzubringen sind, sind die gleichen wie bei T3. Die handschriftlichen Wörter sollen alle Zweifel hinsichtlich der Echtheit des ganzen "Geständnisses" ausraumen.
Schlußfolgerung
Für T3 wie für T6 wird die Auffassung vertreten, daß die beiden "Geständnisse" in deutscher Sprache aus verschiedenen verstreuten Unterlagen Gersteins, die in ihrer ursprünglichen Fassung nicht veröffentlichungsreif wären, zusammengeschustert wurden.
Beim Verfasser von T3 spürt man die Absicht, allzu deutliche Unwahrscheinlichkeiten zu verniedlichen oder gänzlich auszuräumen, um T3 so ein wenig glaubhafter als die anderen Fassungen zu machen. Das bestarkt die Überzeugung, daß die fast ein Jahr später "entdeckte" Fassung T3 tatsächlich Monate nach dem Tod Gersteins geschrieben wurde. Die fünf anderen Fassungen wären schon bekannt und untersucht worden.
4 Zusatze und Teilstucke
Die Urheberschaft dieser Zusätze und Teilstücke ist klar. Eine weitere Erorterung erübrigt sich. Einer dieser Zusätze verdient jedoch einige Anmerkungen. Es handelt sich um die mit Schreibmaschine geschriebene Seite 16 mit dem Hinweiß "post-scriptum".
a) Es wurde eine deutsche Schreibmaschine benutzt.
Untersucht man die Schreibmaschinenschrift, so stellt man an den französischen Lautzeichen fest, daß es sich um eine deutsche Schreibmaschine handelt; die Akzente wurden mit der Maschine oder der Hand hinzugefügt.
In Zeile 10 findet sich statt eines Anführungszeichens eine [114] "2". Bei einer deutschen Maschine befindet sich die "2" und das Anführungszeichen auf der gleichen Taste; bei einer französischen Maschine ist dies nicht der Fall.
b) Die für die Zusätze benutzte Maschine ist nicht die gleiche wie für T3.
Dies zeigt sich beim Vergleich der Worte BERLIN in den fraglichen zwei Texten -- in T3 haben wir 4,3 cm, im Zusatz 4,1 cm. Bei einer weiteren Untersuchung wurden in einer Zeile von 16,8 cm Lange 62 Anschlage bei T3 und 65 Anschlage im Zusatz in französischer Sprache gezahlt.
Bei beiden Texten wurde eine deutsche Schreibmaschine benutzt, jedoch jedesmal eine andere.
Es wird daher folgende Behauptung aufgestellt: die Nachschrift (PS) auf Seite 16 wurde mit der Maschine geschrieben, die Gerstein von Pfarrer Hecklinger in Rottweil geliehen hatte. Man kann weiterhin annehmen, daß die fünfzehn unauffindbaren Seiten ebenfalls auf dieser Maschine geschrieben wurden.
1961 hat Pfarrer Hecklinger anläßlich des Eichmann-Prozesses gegenüber der israelischen Polizei eidesstattlich versichert, daß Gerstein Mitte Mai 1945 seine Schreibmaschine benutzt hat. Er erklärt in dieser eidesstattlichen Versicherung, er habe zwei Maschinen besessen. Eine Nachprüfung ergab, daß Gerstein, sofern er eine Schreibmaschine des Pfarrers benutzt hat, nicht auf der geschrieben hat, auf der die eidesstattliche Erklärung geschrieben wurde.
Es fällt auf, daß keines der drei bislang bekannten Schreibmaschinen-,Geständnisse" (T2, T3 und T6) auf einer Maschine des Pfarrers geschrieben wurde. [115]
Die Echtheit dieses Briefes steht außer Zweifel. Zuvor wurde schon auf die Bedeutung hingewiesen, die dem nachfolgenden Satz beigemessen wird: "Wenn Du irgendwelche Schwierigkeiten hast, gehe mit dem Bericht, den ich anlage, zum Militärgouverneur." Gerstein schreibt "Bericht" und nicht "Berichte".
Es ist davon auszugehen, daß das von Gerstein angekündigte Dokument auf französisch abgefaßt war, da der Militärgouverneur von Tübingen, wo Familie Gerstein wohnte, Franzose war.
Seit dem 26. April 1945 hatte der Obersturmführer die Angewöhnheit, seine für die französischen Offiziere, deren Gefangener er war, bestimmten "Geständnisse" auf französisch abzufassen. Frau Gerstein hat jedoch mit dem Brief vom ou 26. Mai 1945 zwei Berichte erhalten: einen in französischer und einen in deutscher Sprache. Die Aushändigung dieses Briefes und der beigelegten Schriftstücke erfolgte erst im Frühjahr 1946.
Da aufgrund fehlender sicherer Anhaltspunkte davon ausgegangen wird, daß T3 nicht echt ist, wird folgende Behauptung aufgestellt: Der aus Gersteins letztem Brief vom 26. Mai 1945 stammende Satz war so ungenau, daß ein Austauschen der beigelegten Schriftstücke erfolgen könnte. Hätte Gerstein geschrieben, "Geh mit dem handgeschriebenen französischen Bericht zum Militärgouverneur", dann gäbe es keine Unklarheiten. Gerstein gab jedoch nicht an, in welcher Sprache das Dokument abgefaßt ist. Es ist davon auszugehen, daß T3 dem Brief vom 26. Mai 1945 untergeschoben wurde. Dieser Vorgang bildet die Grundlage der H.-Rothfels-Feststellung "vom glücklichen Zufall der Entdeckung einer deutschen Fassung des Gerstein-Dokuments".
Wer immer für diese Maßnahme verantwortlich zeichnet, [116] hat jedoch die französische Fassung T4 nicht vernichtet. Auf diese Weise hat Gersteins Witwe einen Brief mit zwei Berichten erhalten: T4 in französischer und T3 in deutscher Sprache.
Das vollständige Verschweigen von T4 durch die Bearbeiter der Gerstein-Texte läßt sich möglicherweise damit erklären, daß es sich um ein überflussiges, ja störendes Dokument handelt, das ohne jeden Sinn ist. Die offizielle Wahrheit lautet so: Elfriede Gerstein hat im Frühjahr 1946 von ihrem Mann einen Brief mit dem Datum vom 26. Mai 1945 erhalten. Diesem Brief lag ein einziges Dokument bei, der in deutscher Sprache verfaßte Text T3.
Beim LKA (Landeskirchliches Amt) in Bielefeld finden sich Unterlagen, die unsere Behauptung bestätigen. Sie finden sich in einer Dokumentensammlung, die unter der Bezeichnung Bestand 5, Nr.2, 14, Faksimile 1, geführt werden. Es handelt sich um Fragen, die man Frau Gerstein gestellt hat, und um ihre Antworten. Der Text ist mit Schreibmaschine auf weißem Papier geschrieben; es gibt weder einen Briefkopf noch eine Unterschrift, so daß es unmöglich ist festzustellen, wer der Fragesteller war.
Frau Gerstein wurde darüber um Aufklärung gebeten. In einem Brief vom 30. Juni 1982 erklärte sie, sie sei am 16. Februar 1961 auf Antrag des Staates Israel vom Gericht in Tübingen vernommen worden. Es sei im Zusammenhang mit dem Eichmann-Prozeß geschehen.
Im nachfolgenden eine der gestellten Fragen: Was weiß Frau Gerstein von der französischen Fassung des Rottweil-Textes vom 26.April 1945? Frau Gersteins Antwort: "Dem lefzten Brief meines Mannes an mich (handschriftlich), [117] den ich auszugsweise folgen lasse, lag auch ein handschriftlicher französischer Bericht -- ohne Unterschrift -- bei, mit dem er mir vermutlich die Übersetzung seines deutschen Berichtes zwecks Vorlage bei der französischen Militärregierung erleichtern wollte; er trägt das Datum des 6.5.45."
Dieser Satz ist unklar. Die mangelnde Klarheit unterstreicht, daß die Witwe durcheinander war. Man stellte ihr eine Frage nach einem französischen Text vom 26.April 1945.
Gersteins Witwe besitzt nur einen französischen Text. [Anmerkung 1. Am Ende des Verhors bittet sie übrigens, man möge ihr eine Ablichtung zukommen lassen (es handelt sich um PS-1553, nämlich T2).] Dieser stammt vom 6. Mai 1945. Beim letzten Brief ihres Mannes fand sie ein Dokument auf deutsch, das aus 24 Halbseiten besteht, dem acht Halbseiten Nachträge angeschlossen sind. Sie ist überzeugt -- und man bemuht sich, sie in dieser Überzeugung zu bestarken --, daß dieser überaus vollständige Bericht in deutscher Sprache der im letzten Brief angekündigte Bericht ist.
Da sie sich zudem einem viel kürzeren französischen Text gegenübersah, nahm sie an, es handle sich um den Beginn einer Übersetzung des deutschen Textes. Die nicht fertiggestellte Übersetzung ließe sich durch Zeitmangel des Obersturmführers erklären. Tatsächlich mußte er an jenem 26. Mai Rottweil sehr schnell verlassen, da er in die Nähe des Bodensees verbracht wurde.
Da Frau Gerstein während ihrer Studienzeit Französisch mitstudiert hat, hätte sie -- und ihr Mann wußte das sehr wohl -- die für den französischen Militärgouverneur in Tübingen bestimmte Übersetzung zu Ende bringen können.
Frau Gersteins Erklärung leuchtet indes nicht ein, denn die beiden Texte sind untereinander zu sehr verschieden, als daß der eine als Anfang der Übersetzung des anderen erscheinen kann. Frau Gerstein scheint das Vorhandensein von T4 (neben T2) als Anlage zum letzten Brief ihres Mannes unerklärlich. Uns dagegen verwirrt das Vorhandensein von T3 neben T4. [118] Dies verstärkt den Verdacht, daß T3 nicht echt ist und daß seine angebliche Auffindung im Frühjahr 1946 nichts weiter als ein Täuschungsmanöver ist.
Die Verhöre fanden statt; dies steht fest. Jede Seite ist mit einem Handzeichen versehen. Die Unterschriften der bei den Verhören anwesenden Personen finden sich unten auf der letzten Seite.
Um die Echtheit dieses Dokumentes, das als Faksimile dargeboten wird, zu überprufen, fehlt es praktisch an allem. Es scheint andererseits auch überflussig, den Inhalt dieses Zeitungsartikels zu untersuchen, da nicht auszumachen ist, was Gerstein wirklich in diesem neuen, in den "Geständnissen" nicht aufzufindenden Text geschrieben hat, und was der Journalist hineingedeutet hat.
Die Echtheit dieses handgeschriebenen und unterschriebenen Textes scheint nicht zweifelhaft. Dennoch überrascht es, einen Text in Großbuchstaben vor sich zu haben. Gerstein [119] hatte eine unleserliche Schrift; vielleicht wollte er, daß man sie besser lesen könnte.
Da die fraglichen Bruchstücke verschwunden sind, wäre es mußig, sich mit der Frage ihrer Echtheit zu beschaftigen.
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Ende Teil 3
Umschlagentwurf: H. O. Pollähne,
Braunschweig. Übersetzung aus dem Französischen: Günter
Deckert.
Die Reihe DEUTSCHE ARGUMENTE erscheint in Zusammenarbeit mit zahlreichen
deutschen und ausländischen Wissenschaftlern herausgegeben
von Dr. phil. Gert Sudholt.
Die Arbeit von Henri Roques ist im vollen Wortlaut und weiterer
Dokumente unter dem Titel "Faut-il fusiller Henri Roques?"
im Verlag Ogmios Diffusion,1986 erschienen. Internationale Standard-Buchnummer
ISBN 3 8061 1048 4
1986, by Druffel-Verlag. Gesamtherstellung: Ebner Ulm.
Man kann die Original Französische Ausgabe hier sehen: La Thèse de
Nantes
Dieser
Text ist -- ohne kommerzielles Interesse -- vom InternationalenSekretariat
der Vereinigung der langjährigen Liebhaber von Kriegs- undHolokaust-Erzählungen
(AAARGH) zu reinen Lehrzwecken ins Netz gesetztworden; er soll
zu weiterer Forschung anregen und eine maßvolle Verwendungfinden.
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Wir unterstellen uns dem Schutz von Artikel 19 der Erklärung
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ARTIKEL 19 der Menschenrechte: <Jederman hat
das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung;
dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und
die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen
und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu
empfangen und weiterzugeben.>Vereinigten
Nationen, 10 Dezember 1948.
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