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HENRI ROQUES

DIE "GESTÄNDNISSE" DES

KURT GERSTEIN

Zur Problematik eines Schlüsseldokuments

 

Teil 1 I Teil 2 I Teil 3 I Teil 4 I Teil 5

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Die Echtheit der Texte

Allgemeine Vorbemerkungen

In diesem Kapitel wird die Echtheit der Texte untersucht. Die Untersuchung des Wahrheitsgehaltes erfolgt im folgenden Kapitel. Hinsichtlich der Echtheit der sechs Fassungen, die bekannt sind, werden einerseits Gewißheit, andererseits Vermutungen angeboten, die sich indes auf sichere Annahmen stützen.

Auf Grund der Untersuchungen ist es sinnvoll, die sechs Texte in drei verschiedene Gruppen einzuteilen:

1 die Texte, deren Ursprung klar ist und deren Verfasser ohne jeden Zweifel Gerstein ist. Es handelt sich um die Texte T1, T2 und T4,

2 ein Text, dessen Ursprung feststeht und dessen Abfassung nicht von Gerstein stammt, sondern vom O.R.C.G. (Organe de Recherche des Crimes de Guerre - Amt zur Untersuchung von Kriegsverbrechen). Es handelt sich um T5 in seinen Fassungen T5a, T5b und T5c,

3 die mit Schreibmaschine geschriebenen deutschen Texte, deren Ursprung unklar ist und bei denen nichts darauf hinweist, daß Gerstein sie zur Gänze oder (auch nur) teilweise verfaßt hat. Es handelt sich um die Texte T3 und T6. Obwohl T3 das Datum des 4. Mai 1945 trägt und T6 das vom 6. Mai, wird T3 aus Gründen, die später dargelegt werden, zum Schluß abgehandelt

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Texte, die zweifelsfrei von Gerstein stammen

Text T1

Es handelt sich um das erste "Geständnis", das Gerstein am 26. April 1945 verfaßt hat. Wenige Tage zuvor hatte er sich der 1. französischen Armee (im Raum Tübingen) ergeben. Es ist mit der Hand und auf französisch geschrieben. Der kritische Vergleich der Handschriften in früheren Briefen Gersteins beweist, daß der ehemalige SS-Obersturmführer auf jeden Fall der Verfasser dieses Textes ist.

Gerstein hat das "Geständnis" in Rottweil am Neckar geschrieben, wo er als Gefangener auf Ehrenwort gewisse Sonderrechte genoß und im Hotel "Mohren" ein Zimmer bewohnte. Er benutzte das Briefpapier, das ihm damals zur Verfugung stand, d. h. Briefpapier mit Kopfbogen, weiß mit gleichem Format sowie weißes kariertes Papier kleineren Formats und sogar einen Briefbogen, den er vor fast fünf Jahren zu benutzen anfing, da man oben seinen Namen, seine Titel, seine Hagener Anschrift sowie das Datum 14. August 1940 lesen kann.

Es besteht aller Grund anzunehmen, daß der SS-Offizier sein "Geständnis" unaufgefordert niedergeschrieben hat. Man sieht das unwiderstehliche Bedürfnis des ehemaligen Aktivisten der Bekennenden Kirche, wiederholt "Geständnisse" abzufassen, da die beiden letzten Seiten von T1 ganze Stellen der vorhergehenden Seiten übernehmen.

Text T2

Dieser Text ist mit Schreibmaschine auf französisch geschrieben. Wie T1 ist er mit "Rottweil, den 26. April 1945" datiert. T2 ist der einzige der sechs Texte, den Gerstein unterschrieben hat. Die Unterschrift befindet sich unten auf Seite sechs. Fünf [90] der sechs Seiten des eigentlichen "Geständnisses" entsprechen in hohem Maße den ersten acht Seiten von T1. Es gibt jedoch einige Unterschiede. Ein Unterschied ist sehr wichtig, da es sich hier um die Zahl der Opfer von Belzec und Treblinka handelt: in T1 findet sich keine Zahlenangabe; in T2 kommt Gerstein mit der Zahl von 25 Millionen(!).

Die sechste Seite von T2 hat in T1 keine Entsprechung: Gerstein berichtet von Ausrottungen, von Greueln, von Versuchen an Lebenden, die neben Belzec und Treblinka auch in anderen Lagern stattgefunden hätten, sogar in Lagern, in die der ehemalige SS-Obersturmführer nie gekommen war, wie z. B. Auschwitz und Mauthausen.

Seite 9 von T1 hat in T2 keine Entsprechung. Gerstein liefert hier Einzelheiten: wie er sich den französischen Truppen ergeben hat, wie er von den französischen Dienststellen aufgenommen wurde, und er spricht über die Angebote, die er macht, um in ihre Dienste zu treten.

Hier kann schon eine Annahme formuliert werden: Gerstein hat T1 teilweise als Entwurf für die Schreibmaschinenfassung benutzt. Da er aber Gefangener war, hat man ihm für die Seite 6 "Anregungen" geben können. Man hat ihn z. B. auffordern können, über die Greuel, von denen er hatte reden hören zu berichten, um seine Erzählung in Sachen Belzec und Treblinka stofflich anzureichern. Man hat ihm möglicherweise auch bei seinem holprigen Franzosisch geholfen, um die Wendung niederzuschreiben, mit der er unter Eid die Wahrhaftigkeit seiner Ausführungen bestätigt.

Die siebte Seite, die keine Unterschrift trägt und die mit "Kurt Gerstein -- Ergänzungen" bezeichnet ist, bedarf keines besonderen Hinweises. Der ehemalige SS-Offizier erklärt dort, daß sich in seiner Berliner Wohnung ein Freundeskreis von NSGegnern getroffen hat; er nennt ihre Namen und Anschriften. Er fügt Hinweise auf weitere Personen hinzu, die nicht in Berlin leben.

T2 ist das vor allem in Frankreich bekannteste Gerstein [91-92] "Geständnis". Widersinnigerweise hat man T2 im Januar 1946 bei Unterlagen der amerikanischen Anklage beim Nurnberger Prozeß gefunden. Die Erklärung ist indes einfach. Am 5. Mai 1945 hatte Gerstein noch immer die sieben Schreibmaschinenseiten bei sich. Dies scheint anzudeuten, daß die französischen Offiziere des militärischen Abwehrdienstes diesen keine besondere Bedeutung beigemessen haben. An jenem Tag trifft der Gefangene auf Ehrenwort in der Halle des Hotels "Mohren" in Rottweil zwei alliierte Untersuchungsoffiziere, den englischen Major Evans und den Amerikaner Haught. Gerstein traf im besetzten Württemberg zum erstenmal auf angelsachsische Offiziere und begann mit ihnen ein Gespräch. Die beiden alliierten Offiziere haben von dieser Begegnung eine Niederschrift verfaßt. Gerstein hat ihnen die sieben Seiten seines Schreibmaschinen-,Geständnisses" vom 26. April 1945 zusammen mit anderen Unterlagen übergeben. Diese stellen den Anhang dar. Darunter befinden sich insbesondere zwei Seiten handschriftlicher Aufzeichnungen auf englisch und zwolf Rechnungen der Fa. Degesch, welche die Lieferung von Zyklon B betreffen.

Sämtliche Unterlagen werden in Paris von der "Documentation Division", die von Major Robert Storey geleitet wurde, untersucht. Diese Dienststelle entschied, die Unterlagen in die Serie B (Paris Storey) unter der Nummer 1553 einzuordnen.

Am 30. Januar 1946 hat der französische Generalanklager, Charles Dubost, vergeblich versucht, daß das Nürnberger Militärgericht das Dokument PS-1553 in die Verfahren aufnimmt. Diese Ablehnung, die nicht unbedeutend ist, stellt jedoch die Urheberschaft nicht in Frage.

Wir beenden diesen Teil der Untersuchung mit einer letzten Frage. Welche Schreibmaschine hat Gerstein zur Niederschrift von T2 benutzt? Es ist mit fast 100%iger Sicherheit anzunehmen, daß es sich um ein französisches Modell gehandelt hat: é und è sind offensichtlich mit einer Taste getippt worden. Bei einem deutschen Modell wäre dies nicht möglich. Man findet [93] auch zahlreiche Akzente, die es nur auf einer französischen Tastatur gibt.

Die Art zu tippen ist die eines Gelegenheitstippers, wie dies bei Gerstein der Fall war.

 

Text T4

Es handelt sich hierbei um das zweite handschriftliche "Geständnis" von Gerstein auf französisch. Es wurde wie das erste ebenfalls im Hotel "Mohren" in Rottweil geschrieben. Es trägt das Datum des 6. Mai 1945. Es setzt sich aus neun Halbseiten Haupt-,Geständnis" und weiteren neun Seiten Anhang zusammen.

a) Das Haupt-"Geständnis"

Es ist sehr kurz und vermittelt dem Leser von T1 und T2 den Eindruck, nicht vollständig zu sein. Es endet mit den Anweisungen des SS-Generals Globocnik an den Untersturmführer, große Mengen von Textilien im Lager Belzec zu desinfizieren. In diesem "Geständnis" findet sich keinerlei Hinweis auf die Vergasung von Häftlingen. Dies überrascht.

Jedenfalls macht T4 nicht den Eindruck, als wurden Seiten fehlen, denn die letzte numerierte Halbseite ist nicht einmal vollgeschrieben.

Dieses kurze "Geständnis" übernimmt die entsprechenden Stellen aus T1 und T2. Man stellt indes einen sehr bedeutsamen Unterschied fest. Gerstein schreibt, daß man ihm am 8. Juni 1942 den Auftrag gab, 260 kg Blausäure auszuliefern. In den Fassungen T1 und T2 vom 26. April 1945 spricht er von 100 kg. Darüber hinaus finden sich weitere Zusätze. Es handelt sich um persönliche Kommentare, wie [94] man sie manchmal bei weiteren Ausführungen in den Fassungen T3, T4 und T6 ebenfalls findet.

b) Die Ergänzungen

Sie tragen kein Datum. Das LKA (Landeskirchliches Amt in Bielefeld) wie auch die Witwe Gersteins glauben, daß sie die Fassung T4 ergänzen. Sie haben in T1 und T2 keinerlei Entsprechung. Man findet sie jedoch zusammen mit anderen Varianten in den Fassungen T3, T5 und T6. In den Fassungen T5 und T6 finden sie sich nicht getrennt wie in T3 und T4, sondern sind im letzten Teil des "Geständnisses" eingearbeitet.

An der Echtheit von T4 besteht kein Zweifel. Man kann sich aber fragen, was Gerstein veranlaßt hat, diesen Text niederzuschreiben. Es bieten sich drei Mutmaßungen an.

1. Mutmaßung: Das wiederholte Niederschreiben von "Geständnissen", die sich im wesentlichen gleichen, aber Unterschiede aufweisen, läßt sich aus dem Charakter Gersteins ableiten. Sobald ein unbeschriebenes Blatt zur Verfügung stand, könnte er dem Verlangen zu schreiben nicht widerstehen. Er beginnt stets mit seinem Lebenslauf und fährt mit seinen Erlebnissen als SS-Offizier fort.

2. Mutmaßung: Gerstein wollte seiner Gattin einen Bericht zuschicken. In seinem letzten Brief vom 26. Mai 1945 schreibt er übrigens: "Geh mit dem Bericht, den ich beilege, zum Militärgouverneur . "

Dies würde die neuerliche Abfassung auf französisch erklären. Es sollte, so hoffte es Gerstein zumindest, seiner Frau Elfriede ermöglichen, bei den französischen Militärbehörden gewisse Vergünstigungen zu erlangen.

Warum ist dieser Bericht so kurz? Hatte Gerstein Gewissensbisse, seiner Frau, deren Vaterlandsliebe er kannte, das Wesentliche seines "Geständnisses", d. h. die Mitteilung über die Vergasung von Verschleppten in den Lagern Belzec und [95] Treblinka mitzuteilen? Furchtete er ihre Skepsis, ihre unglaubige Entrüstung?

3. Mutmaßung: Die Offiziere des französischen militärischen Abwehrdienstes waren unangenehm überrascht, am Vorabend, den 5. Mai zu erfahren, daß ihr Gefangener alliierten Untersuchungsoffizieren Dokumente in französischer Sprache übergeben hat, die für die französischen Dienststellen bestimmt waren. Gerstein wollte sich vielleicht "freikaufen", indem er ein neues "Geständnis" verfaßte.

Als die französischen Offiziere festgestellt hatten, daß der ehemalige SS-Angehörige das gleiche wiederholte, haben sie ihn möglicherweise veranlaßt, neue Enthüllungen niederzuschreiben. Diese Mutmaßung könnte das urplötzliche Unterbrechen des Haupt-,Geständnisses" und das Abfassen bislang unveröffentlichter Zusatzangaben erklären.

Es ist auch möglich, daß jede unserer drei Mutmaßungen eine Teilwahrheit trifft, daß sie sich somit ergänzen.

Soweit bekannt ist, hat bislang niemand zuvor die Fassung T4 veröffentlicht oder auf ihr Vorhandensein aufmerksam gemacht.

Text T5

Der Ursprung dieser Fassung ist klar. Sie geht auf das O.R.C.G. zurück. In der Verwaltung der Militarjusitz findet man einen Brief des O.R.C.G.-Chefs vom 6. Juni 1945. Die einleitenden Zeilen sind im nachfolgenden wiedergegeben.

Das in diesem Brief angekündigte Dokument entspricht der Fassung T5a.

Saul Friedländer veröffentlicht einen Text dieses Briefes (Kurt Gerstein, S.185), fügt aber hinzu: "... der Text des Verhörs wurde bis jetzt nicht gefunden." Der fragliche Text ist inzwischen wieder aufgetaucht; er wurde am 3. August 1971 dem Archiv der Militärjustiz zugeleitet und kann dort eingesehen werden.

Die Fassung T5a - ihre wesentlichen Merkmale

T5a wird als Abschrift des erwähnten Verhörs dargestellt. Wo sich das Original dieses Verhors befindet, weiß man nicht.

Die Überschrift "Bericht des Dr. Gerstein aus Tubingen" stellt einen Irrtum dar. Gerstein war Dipl.-Ing., hatte aber keinen Doktorgrad.

Der Stil ist stellenweise unklar. Der Text wimmelt von Rechtschreibfehlern . Der Verfasser beherrscht die französische Sprache offensichtlich gut, was bei Gerstein nicht der Fall ist.

T5a ist möglicherweise -- zumindest teilweise -- auf Grund von Antworten, die Gerstein auf O.R.C.G.-Fragen gab, niedergeschrieben worden.

Man stellt unzählige Fehler bei den Eigennamen fest. Dies ist wohl auf Verhöre zurückzuführen, da der ehemalige SS-Offizier die Worte wahrscheinlich mit deutscher Betonung ausgesprochen hat. Im Nachfolgenden fünf Beispiele:

Ortsnamen: Marbrug....statt Marburg

Aachem....statt Aachan

Pirmasinz....statt Pirmasens

Eigennamen: Hockelchoc...statt Heckenholt

Kraatz....statt Krant [97]

In seinen anderen "Geständnissen" spricht Gerstein zu Beginn von seinem Ausschluß aus der Nazipartei (exclusion); in T5a liest man "Hinrichtung " (exécution). Es kann sich hier um eine schlechte Aussprache oder um eine schlechte Schrift handeln.

Andererseits geben indes weitere Irrtümer zur Vermutung Anlaß, daß die O.R.C.G.-Verfasser schriftliche Unterlagen ihres Gefangenen verwandt haben. -- In T5a liest man z. B. von Kleidersammlungen bei den Dänen, obwohl es sich offensichtlich um die Deutschen handelt. Man hat dänisch (danois) statt deutsch (allemand) gelesen?

Daß die Fassung T5a von Franzosen stammt, zeigt sich an typischen Wendungen, wie z. B. bachot für Abitur (Normalwort baccalauréat oder Kurzform bac) sowie vor allem E.M. (Anfangsbuchstaben von Etat-Major = Generalstab).

T5a wurde für zwei weitere "Aufgüsse" benutzt, welche die gleichen Unterschiede zu ihrer Vorlage aufweisen. Es handelt sich um die Fassungen

Unterschiede zwischen der Vorlage (T5a) und den Ablegern (T5b und T5c)

1. T5b -- Es gibt wenige Unterschiede, da im allgemeinen Fehler bei den Eigennamen wie auch die sonstigen Rechtschreibfehler genau abgeschrieben wurden. Auf drei Unterschiede sei dennoch hingewiesen:

Umschlagentwurf: H. O. Pollähne, Braunschweig. Übersetzung aus dem Französischen: Günter Deckert.
Die Reihe DEUTSCHE ARGUMENTE erscheint in Zusammenarbeit mit zahlreichen deutschen und ausländischen Wissenschaftlern herausgegeben von Dr. phil. Gert Sudholt.
Die Arbeit von Henri Roques ist im vollen Wortlaut und weiterer Dokumente unter dem Titel "Faut-il fusiller Henri Roques?" im Verlag Ogmios Diffusion,1986 erschienen. Internationale Standard-Buchnummer ISBN 3 8061 1048 4
1986, by Druffel-Verlag. Gesamtherstellung: Ebner Ulm.
Man kann die Original Französische Ausgabe hier sehen:
La Thèse de Nantes


Dieser Text ist -- ohne kommerzielles Interesse -- vom InternationalenSekretariat der Vereinigung der langjährigen Liebhaber von Kriegs- undHolokaust-Erzählungen (AAARGH) zu reinen Lehrzwecken ins Netz gesetztworden; er soll zu weiterer Forschung anregen und eine maßvolle Verwendungfinden. Die Postanschrift: PO Box 81475, Chicago,IL 60681-0475, USA.
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