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Der Auschwitz Mythos


Dr. Wilhelm Stäglich

Drittes Kapitel

Zeugen und Erlebnisberichte

 

Teil 10

[223]

4. Die " Todesfabriken von Birkenau" in der Darstellung der wichtigsten "Augenzeugenberichte"

a) Vorbemerkungen

Fast jeder Zeuge, der über die angeblichen Judenvernichtungen in Auschwitz-Birkenau berichtet, will natürlich "Augenzeuge" gewesen sein. Die weitaus meisten von ihnen beschränken sich jedoch auf gänzlich vage Angaben hierüber, die erkennbar nur das eigene, im Grunde bescheidene Erleben aufwerten sollen. Es gibt viele Abbé Renards mit ihrem Odysseuskomplex (vgl. oben S. 144f), wobei die Unwirklichkeit der von ihnen geschilderten Vorgange gewöhnlich mit Händen zu greifen ist. So berichtete ein gewisser Sigismund Bendel, der dem "Sonderkommando" von Birkenau angehört haben will, z.B. über eine Verbrennung von Vergasungsopfern neben dem Krematorium IV (!) (148):

"Schwarzer dicker Rauch steigt aus den Gruben auf. All das geschieht so schnell und ist derart unvorstellbar, daß ich zu träumen glaube... Eine Stunde später ist alles wieder in Ordnung. Die Männer nehmen aus der Grube Asche, die sie anhäufen. Ein weiterer Transport wird zum Krematorium IV gebracht."

Bendel hat wohl wirklich geträumt! Denn daß innerhalb einer Stunde Leichen auf einem offenen Scheiterhaufen bis auf ein Häuflein Asche [224] verbrennen, ist ganz unmöglich. Selbst der unkritischste Leser mußte freilich weit eher auf den Gedanken kommen, daß Bendel -- schlicht gesagt -- lügt, wenn er in Bendels Aussage weiter liest: "Mit dem Fett, das von den Scheiterhaufen floß, hatten die Häftlinge des Sonderkommandos die Leichen zu tranken, damit sie besser brannten."

Solche und ähnliche "Augenzeugen" können wir ohne weiteres übergehen, selbst wenn sie in Werken, die sich "wissenschaftlich" geben, Erwähnung finden. Wir wollen im folgenden nur solche Darstellungen miteinander vergleichen, denen fast allgemein besondere Bedeutung beigemessen wird, nämlich die von Nyiszli, Broad und vor allem Höß. Ferner wollen wir in unseren Vergleich die Darstellungen aus dem WRB-Report einbeziehen, soweit sie die angeblichen Judenvergasungen in Birkenau zum Gegenstand haben. Denn der WRB-Report ist, wie schon wiederholt herausgestellt wurde, die Grundlage für die Legende. Das teilweise schon behandelte Buch von Vrba/Bestic kann in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht unberücksichtigt bleiben, weil dessen Verfasser Dr. Vrba angeblich der wichtigste Gewährsmann des War Refugee Board war. In den Berichten dieser "Augenzeugen" finden wir auch die meisten Einzelheiten über den Gegenstand unserer Untersuchung. Daß die Autorenschaft bei allen diesen Darstellungen durchaus fragwürdig ist, wurde bereits früher betont. Die Prüfung und der Vergleich ihres sachlichen Inhalts wird diese Fragwürdigkeit noch unterstreichen. Damit wird endgültig offenbar werden, daß die angeblichen Augenzeugen ebensowenig wie die völlig unzulänglichen dokumentarischen "Beweise" die Auschwitz-Legende in den Rang einer historischen Tatsache zu erheben vermögen.

Der besseren Übersicht wegen sollen auf den folgenden Seiten die Anfange der angeblichen Judenvernichtung und ihre spätere "Perfektionierung" in den neu erbauten Krematorien für sich betrachtet werden; einige Einzelheiten, die beide Zeitraume gleichermaßen betreffen schließen sich an. Über die sog. "Selektionen" ist kein Wort zu verlieren. wenn auch das Broszat-Gutachten im Auschwitz-Prozeß den Eindruck zu erwecken versuchte, als habe es diesen Vorgang nur in Auschwitz gegeben (149). Ich bezweifle sogar, daß es diesen Ausdruck damals bereits gab. Möglicherweise ist er erst bei der näheren Ausgestaltung der Auschwitz-Legende hinzugetreten; Höß gebrauchte ihn nämlich eigenartigerweise noch nicht, als er in Nürnberg seine Aussagen machte. Die Aufteilung ankommender Häftlingstransporte bei ihrer Ankunft im Lager nach augenscheinlichem Gesundheitszustand, Berufen und weiteren Merkmalen (z. B. Geschlecht, Alter usw.) gab es jedenfalls nicht nur in [225] Auschwitz. Sie war angesichts der Bedeutung, welche die KL zunehmend im Rahmen der Kriegswirtschaft einnahmen, notwendig und selbstverständlich. In keinem Fall ist sie ausreichend es Indiz für eine beabsichtigte Tötung auch nur eines Teils der "Selektierten" (150).

Mit WRB 1 ist im folgenden der aus Teil No. 1 des WRB-Report stammende Bericht von Vrba/Wetzler (I aaO.) gemeint, wahrend die Abkürzung WRB 2 den Bericht des angeblichen polnischen Majors aus Teil No. 2 des WRB-Reports bezeichnet (vgl. oben Seite 123 f). Soweit Vrba zitiert wird, bezieht sich das nur auf sein mit Alan Bestic gemeinsam verfaßtes Buch "Ich kann nicht vergeben". Die Nyiszli-Zitate sind dem Buch "Auschwitz-Zeugnisse und Berichte" von Adler/Langbein/Lingens-Reiner entnommen; sie stimmen zumindest sinngemäß mit der Nyiszli-Version in Schoenberners Buch "Wir haben es gesehen" überein. Die früheren Nyiszli-Versionen mußten unberücksichtigt bleiben, weil sie mir nicht mehr zugänglich waren. Die Seitenzahlen des sog. Broad-Berichts beziehen sich auf die im Verlag "Auschwitz-Museum" veröffentlichte Broschüre "Aussage von Pery Broad, einem SS-Mann der politischen Abteilung im KL Auschwitz", die mit dem von Rawicz in "KL Auschwitz in den Augen der SS" veröffentlichten Broad-Bericht wortgetreu übereinstimmt. Bei Höß sind die verschiedenen von ihm stammenden oder ihm in den Mund gelegten Aussagen nebeneinander zu berücksichtigen. Daß man ausgerechnet diesen Mann, dessen angebliche oder wirkliche Aussagen sich in wesentlichen Punkten widersprechen, zum wichtigsten "Kronzeugen" hochstilisiert hat, kennzeichnet zugleich den Beweiswert der übrigen "Augenzeugen".

b) Beginn der "Vergasungen" und erste "Vernichtungsanlagen"

In seiner ersten uns bekannten schriftlichen Aussage, dem Nürnberger Affidavit vom 5. April 1946 (151), erklärte der erste Kommandant von Auschwitz, Rudolf Höß, folgendes (aaO. Ziff. 4): "Massenhinrichtungen durch Vergasung begannen im Laufe des Sommers 1941 und wurden bis zum Herbst 1944 fortgesetzt."

Dieser damals von Höß mitgeteilte Zeitpunkt des Beginns der angeblichen Massenvergasungen betraf allein Auschwitz. Denn in der nämlichen Aussage gab Höß wenig später an, daß er "im Juni 1941" den Befehl hierzu erhalten habe und daß es zu jener Zeit "im Generalgouvernement schon drei weitere Vernichtungslager: Belczek, Treblinka und Wolzek" (152) gegeben habe (aaO. Ziff. 6). In seiner angeblich im November 1946 im Krakauer Gefängnis abgeschlossenen Niederschrift "Die [226] Endlösung der Judenfrage im KL Auschwitz" sind seine Angaben dagegen wesentlich unbestimmter. Es heißt darin ("Kommandant in Auschwitz" -KiA, Seite 155): "Zu welcher Zeit nun die Judenvernichtung begann, vermag ich nicht mehr anzugeben. Wahrscheinlich noch im September 1941, vielleicht aber auch erst im Januar 1942."

Genauer konnte er sich dann wieder in seiner angeblich im Februar 1947 ebenfalls im Krakauer Gefängnis beendeten Autobiographie erinnern: die Judenvernichtung begann "im Frühjahr 1942" (KiA, Seite 123).

Diese Widersprüche werden nicht dadurch behoben, daß Höß an anderer Stelle seiner Krakauer Aufzeichnungen schildert, wie sein Stellvertreter, Hauptsturmführer Fritzsch, erstmals das verwendete "Gas Zyklon B" an kriegsgefangenen russischen Kommissaren ausprobiert habe (KiA, Seiten 122, 155), denn er teilt hierfür keinen Zeitpunkt mit. Diese Vergasung soll in den "Arrestzellen des Blocks 11" erfolgt sein (153); an einer "bald darauf" durchgeführten Vergasung von 900 Russen im Leichenraum des alten Krematoriums in Auschwitz will Höß selbst teilgenommen haben.

WRB 1 und 2, Vrba und Nyiszli wissen von diesen Russenvergasungen überhaupt nichts. Bei Nyiszli ist das verständlich, weil er erst im Mai 1944 nach Auschwitz gekommen sein soll (154). Wetzler kam dagegen im April 1942 (WRB 1, Seite 1), Vrba im Juni 1942 (WRB 1, Seite 29; Vrba, Seite 88) und der polnische Major sogar schon im März 1942 (WRB 2, Seite 1) nach Auschwitz. Sie hätten daher zumindest gerüchteweise von diesen Russenvergasungen gehört haben müssen, wenn sie tatsächlich stattgefunden hätten. Denn Höß zufolge wurden dem KL Auschwitz erstmals "im Herbst 1941 " russische Kommissare und politische Funktionäre zur Liquidierung zugeführt (KiA, Seite 155), die aber anfangs durch Erschießen getötet worden sein sollen.

Broad, der -- wie er in seinem Affidavit vom 20. Oktober 1947 (Ziff.2 aaO.) erklärte -- am 8. April 1942 nach Auschwitz versetzt wurde, will im "Sommer 1942... erstmalig gerüchteweise von der Ermordung von Juden durch Gas in Auschwitz" gehört und dabei auch erfahren haben? "daß Russen durch Gas getötet wurden" (Affidavit Ziff. 4) (155). An gleicher Stelle schildert er, daß er etwa um diese Zeit selbst von seinem Dienstgebäude aus die "Vergasung" von "etwa 200 Menschen" in dem "etwa 100 m entfernt liegenden Krematorium" habe beobachten können. Tatsächlich konnte er nach seiner Schilderung dieses Vorgangs nur sehen, daß die 200 Menschen -- ob es Juden oder Russen waren, sagt Broad nicht -- in den Hof des Krematoriums geführt wurden und daß sich [227] SS-Leute auf dem Dach des Krematoriums zu schaffen machten und dabei Gasmasken trugen; alles weitere sind erkennbar nur Schlußfolgerungen.

Über den Zeitpunkt des Beginns der angeblichen Vergasungen erhalten wir somit von keinem unserer "Augenzeugen" sichere Auskünfte. WRB 1 und 2 geben ungefähr den Zeitpunkt an, in dem erstmals Juden in größerem Umfang aus in Birkenau ankommenden Häftlingstransporten zur "Vergasung" ausgesondert wurden. Nach WRB 1 geschah das im Laufe des Monats Mai 1942 bei einem Transport von ungefähr 1600 französischen Juden, die bis auf 200 junge Mädchen und 400 Männer in dem nahegelegenen Birkenwald (Birch Forest) vergast und verbrannt worden seien (aaO. Seite 10) (156). Nach WRB 2 begann die "Vernichtungskampagne (extermination campaign) im "Frühling 1942"; hier werden als erste Opfer polnische Juden genannt (aa O. Seite 12) . Zeitlich stimmt das sogar mit der letzten Krakauer Höß-Aufzeichnung überein (siehe oben Seite 226), die möglicherweise insoweit auf den WRB-Report abgestimmt wurde; nur kamen Höß zufolge die ersten Judentransporte aus Oberschlesien (KiA, Seite 123) bzw. aus Ostoberschlesien (KiA, Seite 155), was nach polnischer Auffassung freilich polnisches Land war. WRB 1 erwähnt allerdings im Anschluß an die berichtete erste Massenvergasung französischer Juden, daß schon vorher viele Monate hindurch Tausende von polnischen Juden aus den verschiedenen Ghettos direkt in den "Birkenwald" gefahren worden seien, um dort vergast und verbrannt zu werden. Danach mußte also die "Vernichtungsanlage" im Birkenwald mindestens schon zu Beginn des Jahres 1942 oder sogar schon 1941 in Betrieb gewesen sein.

Sind schon die Angaben unserer "Augenzeugen" über den Beginn der Vergasungsaktionen und deren erste Opfer verwirrend genug, so sind doch ihre Beschreibungen vom Aussehen der ersten "Vernichtungsanlagen" noch weit widerspruchsvoller. Hier stimmt so gut wie nichts mehr überein.

WRB 1 spricht davon, daß im Birkenwald eine große Baracke errichtet worden sei, in der man die "Selektierten" vergast habe. Neben dieser Baracke habe ein mehrere Meter tiefer und etwa 15 Meter langer Graben (trench) gelegen, in dem die Gastoten anschließend verbrannt worden seien (aaO. Seiten 8 und 9).

Nach WRB 2 dagegen gab es im Birkenwald spezielle "Vergasungsbaracken" (special gassing barracks) -- also mehrere! -- in der Form "großer luftdichter Hallen" (...consisted of large halls, airtight,...). Sie besaßen eingebaute Ventilatoren, die je nach Bedarf geöffnet oder geschlossen [228] werden konnten. Im Innern waren die "Vergasungsbaracken", über deren genaue Anzahl unser Gewährsmann sich ausschweigt, wie Bader eingerichtet, um "die Opfer zu täuschen und fügsamer zu machen" (aaO. Seite 13).

Auch die Beseitigung der Leichen schildert WRB 2 wesentlich anders: Sie seien bis zum Herbst 1942 in der Regel in Massengräbern beigesetzt worden . Das bereits bestehende alte Krematorium in Auschwitz sei nicht zur Verbrennung dieser Leichen benutzt worden. Da aber die nur mit einer dünnen Erdschicht bedeckten Leichen in den Massengräbern bald einen unerträglichen Gestank verursacht hätten, seien sie im Herbst 1942 wieder exhumiert und in den zu jener Zeit bereits fertiggestellten vier Krematorien in Birkenau eingeäschert worden. Daneben seien die unglücklichen Opfer zum Teil auch im Freien zu Haufen geschichtet und unter Verwendung von Benzin verbrannt worden. Die riesigen Aschenmengen seien in allen Richtungen über die Felder verstreut worden (aaO. Seite 13).

Ganz anders und -- wie auch sonst -- in sich selbst widersprüchlich sind die Angaben von Rudolf Höß. Sein Nürnberger Affidavit, das überhaupt bemerkenswert verschwommen ist, erwähnt provisorische Vernichtungsanlagen mit keinem Wort. Es vermittelt den Eindruck, als seien sogleich die regulären Vernichtungsanlagen mit "Gaskammern..., die 2000 Menschen auf einmal fassen konnten" (aaO. Ziff. 7) gebaut worden. An anderer Stelle des Affidavits verweist Höß auf "das Vernichtungsgebäude in Auschwitz" (aaO. Ziff. 6), ebenso wie er auch in Ziff. 10 aaO. nur von einer Vernichtungsanlage spricht. Das Affidavit erweckt mithin die Vorstellung, daß es in Auschwitz nur eine Vernichtungsanlage, allerdings mit mehreren Gaskammern, gab; provisorische Vergasungen in Behelfsanlagen fanden danach in Auschwitz nicht statt.

Wie bereits erwähnt (vgl. oben Seite 183), geriet Höß jedoch als Zeuge im Kreuzverhör am 15. April 1946 (157) in einen gewissen Gegensatz zum Inhalt seines Affidavits, was allerdings von keiner Seite -- nicht einmal von der Verteidigung -- beanstandet oder auch nur beachtet wurde. Er erklärte jetzt plötzlich, daß es vor dem Bau der Krematorien -- ihre Anzahl ließ Höß damals offen- "provisorische Anlagen" gegeben habe, die "zuerst benutzt" worden seien; sie lagen nach Höß' damaliger Aussage "im Wald eingebettet und waren auch von weither nirgends einzusehen" . Nähere Angaben hierzu machte Höß nicht und sie wurden von ihm auch nicht verlangt. Es ist unklar, weshalb man Haß diese einigermaßen widersprüchliche Erweiterung der in seinem Affidavit enthaltenen Angaben nahegelegt hatte. Von selbst kann er nicht darauf gekommen sein, [229] weil dieser Sachverhalt zu offensichtlich ein Erzeugnis der Greuelpropaganda oder eine Ausgeburt der Häftlingsphantasie ist. Das zeigt schon seine vorstehend behandelte unterschiedliche Ausgestaltung im WRB-Report.

Erst in seinen Krakauer Aufzeichnungen hat Höß sich genauer zu den angeblich zunächst zur Judenvernichtung benutzten "provisorischen Anlagen" geäußert. Diese Darstellung war erkennbar um mehr Wirklichkeitsbezogenheit bemüht, als das zuvor verbreitete Häftlingsgeschwätz und die Darstellungen im WRB-Report. In der Folgezeit wurde sie deshalb die offizielle Version der "Zeitgeschichtler". In der Aufzeichnung "Die Endlösung der Judenfrage im KL Auschwitz" ließ man Höß ausführlich berichten, wie er nach Erhalt des Ausrottungsbefehls durch Himmler gemeinsam mit Eichmann den Ort der ersten Vernichtungsanlage festlegte. Es heißt darin (KiA, Seite 154):

"Wir hielten das Bauerngehöft an der Nord-West-Ecke des späteren Bau-Abschnittes III Birkenau für geeignet. Es war abgelegen, gegen Einsicht durch umliegende Waldstücke und Hecken geschützt und nicht zu weit von der Bahn entfernt. Die Leichen sollten auf dem angrenzenden Wiesenplan in tiefen langen Gruben untergebracht werden. An ein Verbrennen dachten wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Wir errechneten, daß man in den dort vorhandenen Räumlichkeiten ungefähr 800 Menschen gleichzeitig nach Gasdichtmachung durch ein geeignetes Gas töten könne. Dies entsprach auch der späteren Kapazität. Den Zeitpunkt des Beginnes der Aktionen konnte mir Eichmann noch nicht sagen, da alles noch in Vorbereitung wäre und der RFSS noch nicht den Anfang befohlen hätte."

Dieser kurze Abschnitt enthält gleich drei Widersprüche zum Nürnberger Affidavit von Rudolf Höß. Nach diesem begannen die Vergasungen bereits im "Laufe des Sommers 1941 " (Ziff. 4 aaO.), also unmittelbar nach der Befehlserteilung durch den RFSS (Reichsführer SS Heinrich Himmler), das "Vernichtungsgebäude" wurde danach sogleich "errichtet" (Ziff. 6 aaO.) und von den "tiefen langen Gruben" zur Beerdigung der Leichen wußte Höß in Nürnberg überhaupt noch nichts. Da nunmehr laut Höß ein "Bauerngehöft" als erste Vernichtungsanlage ausersehen war, konnte diese selbstverständlich auch nicht mehr "im Birkenwald" liegen (WRB 1) bzw. "im Wald eingebettet" sein (Höß-Aussage vom 15. April 1946); für ein Bauergehöft wäre das zweifellos Ungewöhnlich. So formulierte man denn eleganter und einleuchtender, es sei "gegen Einsicht durch umliegende Waldstücke und Hecken geschützt" gewesen.

Nach der erwähnten Aufzeichnung wurde dann noch eine weitere [230] Vernichtungsanlage erforderlich, weil sich die Transporte mit zu vernichtenden Juden wahrend des Sommers 1942 verdichtet hätten. Höß schreibt darüber (oder man ließ es ihn schreiben) aaO. Seiten 156-157:

"Es wurde das Bauerngehöft westlich der späteren Krematorien III und IV ausgewählt und hergerichtet. Zur Entkleidung waren beim Bunker I zwei und beim Bunker II drei Baracken entstanden. Der Bunker II war größer, erfaßte ca.1200 Personen. "

Bunker I und II war laut Höß die offizielle Bezeichnung für die beiden zu "Gaskammern" hergerichteten Bauernhäuser. Höß fahrt dann fort:

"Noch im Sommer 1942 wurden die Leichen in die Massengräber gebracht. Erst gegen Ende des Sommers fingen wir an mit der Verbrennung; zuerst auf einem Holzstoß mit ca. 2000 Leichen, nachher in den Gruben mit den wieder freigelegten Leichen aus der früheren Zeit. Die Leichen wurden zuerst mit Ölrückständen, später mit Methanol übergossen. In den Gruben wurde fortgesetzt verbrannt, also Tag und Nacht. Ende November 1942 waren sämtliche Massengräber geräumt."

Damit waren so ungefähr alle umlaufenden Gerüchte über die angeblichen "provisorischen Vernichtungsanlagen" in die als wesentlichstes zeitgeschichtliches Dokument ausgegebenen "letzten Aufzeichnungen" des Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß hineingearbeitet und in eine plausible Verbindung gebracht worden. Der zuletzt zitierte Auszug stand allerdings im Widerspruch zu jener Erklärung, die Höß am 24. April 1946 dem amerikanischen Gefängnispsychologen in Nürnberg, Dr. Gilbert, übergeben haben soll, die aber im IMT-Prozeß nicht weiter berücksichtigt wurde (vgl. oben Seiten 176,184f). Darin war von provisorischen Anlagen nicht die Rede; doch spricht Höß dort im Zusammenhang mit den Krematorien von Birkenau noch von einer "Freianlage -- d. h. ein altes Bauernhaus war fugendicht als Gasraum hergerichtet und konnte gleichzeitig etwa 1500 Menschen fassen. Die Verbrennung erfolgte in offenen Gruben mit Holz, und diese war eigentlich unbegrenzt, man konnte innerhalb 24 Stunden nach meiner Berechnung bis zu 8000 Menschen auf diese Art verbrennen."

Auch war der Brennstoff für die Leichenverbrennungen im Freien zufolge dieser älteren Höß-Aussage Holz und nicht Ölrückstände oder Methanol. Hatte man sich inzwischen davon überzeugt, daß mit Holz allein die behaupteten Verbrennungskapazitäten nie erreicht worden waren? Vorsichtshalber ist übrigens auch diese "Freianlage" in die späteren Höß-Aufzeichnungen eingearbeitet worden. Es heißt darin (KiA, Seiten 160-161):

[231] "Die provisorische Anlage I wurde bei Beginn des Bauabschnittes III des Lagers Birkenau abgerissen. Die Anlage II, später als Freianlage oder Bunker V bezeichnet, war bis zuletzt in Betrieb, und zwar als Ausweichmöglichkeit bei Pannen in den Krematorien I bis IV. Bei Aktionen mit dichterer Zugfolge wurden die Vergasungen bei Tage in V durchgeführt, die nachts ankommenden Transporte in I bis IV. Die Verbrennungsmöglichkeit bei V war praktisch fast unbegrenzt, als noch Tag und Nacht verbrannt werden konnte."

Damit war die Verbindung zum Höß-Gilbert-Dokument hergestellt, in dem auch schon die völlig unsinnige Behauptung enthalten ist, die Verbrennungsmöglichkeit in den offenen Gruben sei unbegrenzt gewesen. Die Erfinder dieser Behauptung hatten offensichtlich keinerlei Vorstellung davon, wie schwierig und langwierig eine Leichenverbrennung im Freien selbst unter Zuhilfenahme mineralischer Brennstoffe ist, wenn man eine vollständige Vernichtung der menschlichen Körper bis auf Aschenreste erreichen will. Vor allem in -- wie nicht nur bei Höß, sondern auch sonst behauptet wird -- "tiefen" Gruben durfte das unmöglich sein, weil bei diesem Verbrennungsverfahren eine ausreichende und gleichmäßige Sauerstoffzufuhr nicht gewährleistet wäre. Man mußte freilich zu dieser offensichtlichen Lüge greifen, wenn man die Höß in den Mund gelegten phantastischen Vernichtungszahlen auch nur einigermaßen glaubhaft erscheinen lassen wollte. Höß hatte in Nürnberg die Zahl der vergasten Juden auf 2 1/2 Millionen beziffert (158). In seinen Krakauer Aufzeichnungen wird die Gesamtzahl der angeblichen Vergasungsopfer von Auschwitz auf 1,13 Millionen reduziert, was einem nüchternen Rechner immer noch als unmöglich erscheinen muß (159).

Die Widersprüchlichkeit und wachsende "Genauigkeit" der Angaben von Rudolf Höß über die Anfange der angeblichen Judenvernichtung in den verschiedenen Stadien seiner Aussagen, die schon bemerkenswert genug ist, wird noch übertroffen durch die ganz unübersehbaren Widersprüche zwischen dem Nürnberger Affidavit von Pery Broad und dem sog. Broad-Bericht. Diese beiden "Dokumente" sind miteinander völlig unvereinbar. Darüber hinaus steht der Broad-Bericht, der- wie erwähnt -- erst im Jahre 1965 aus polnischer Quelle in die Öffentlichkeit gelangte, in wesentlichen Punkten auch im Widerspruch zu den Krakauer Höß-Aufzeichnungen, obwohl er diesen -- oberflächlich betrachtet -- zu entsprechen scheint.

Wir haben bereits oben gesehen (Seite 226), daß Broad seinem Affidavit zufolge nur eine "Vergasung" im alten Krematorium aus der Ferne beobachtet haben will, und zwar aus einem Versteck heraus, das nur begrenzte Beobachtungsmöglichkeiten bot. Im Broad-Bericht dagegen [232] wird dieser angebliche Vorgang in allen Einzelheiten geschildert (aaO. Seiten 51-55). Es werden Namen beteiligter SS-Angehöriger genannt, der Inhalt von Gesprächen der Opfer sowie des beteiligten SS-Personals, das Aussehen der Opfer und der gesamte Vorgang ihrer Tötung werden so beschrieben, als habe Broad das alles aus nächster Nahe miterlebt. Jetzt weiß Broad plötzlich auch, daß die damals Vergasten alle "große gelbe Judensterne an der armseligen Kleidung" trugen, wahrend er über ihre Volkszugehörigkeit in seinem Affidavit keine Angaben gemacht hatte. Laut Höß soll es sich allerdings -- wie wir uns erinnern -- bei den Opfern um kriegsgefangene Russen gehandelt haben. Ferner hat sich im Broad-Bericht die Zahl der Opfer vermehrt: aus den im Affidavit erwähnten 200 Menschen sind jetzt "drei bis vierhundert Menschen" geworden. In den Höß-Aufzeichnungen ist freilich sogar von 900 Russen die Rede, die damals im Krematorium durch Gas getötet worden seien, was "mehrere Tage" gedauert haben soll (KiA, Seiten 122, 155). Im Broad-Bericht heißt es dann abschließend, daß so die Judenvergasungen im Jahre 1942 begonnen hätten und an jedem Tag "Transport auf Transport" im Auschwitzer Krematorium verschwunden sei. Auch das steht im Widerspruch zum Broad-Affidavit. Darin hatte Broad lediglich erklärt, daß sich diese "Maßnahmen... im Jahre 1942 noch mehrere Male im Krematorium in Auschwitz wiederholt" hätten, ohne daß er das allerdings selbst beobachtet habe (Affidavit Ziff. 4).

Der größte Widerspruch klafft jedoch zwischen Höß-Aufzeichnungen und Broad-Bericht insofern, als nach letzterem die angeblichen Vergasungen in den "Bauernhausern" von Birkenau erst im Jahre 1943 begannen, und zwar deshalb, weil -- so der Broad-Bericht -- die Kapazität des alten Krematoriums in Auschwitz einfach nicht mehr ausreichte (160). Bis dahin diente dem Broad-Bericht zufolge ausschließlich das alte Krematorium in Auschwitz der Judenvernichtung, das Höß nur im Zusammenhang mit den Liquidierungen der sowjetischen Kommissare und Funktionäre erwähnt (161).

Im Broad-Bericht wird auch eine wesentlich eingehendere -- zum Teil abweichende -- Schilderung von Lage, Aussehen und Gebrauch der provisorischen Vernichtungsanlagen von Birkenau gegeben (aaO. Seiten 56-64). Es handelte sich danach um "zwei hübsch und sauber aussehende Bauernhauser... blendend weiß getüncht, mit gemütlichen Strohdächern bedeckt und heimischen Obstbäumen umgeben". Sie lagen "durch ein Wäldchen voneinander getrennt inmitten einer lieblichen Landschaft". Die Hauser hatten "keine Fenster und unverhältnismäßig viele und merkwürdig starke Türen mit Gummidichtungen und [233] Schraubverschlüssen" In ihrer Nahe waren mehrere "große Pferdestallbaracken" errichtet worden, wie sie im Birkenauer Lager als Häftlingsunterkünfte dienten. In ihnen mußten sich die Opfer entkleiden, bevor sie in die "Gaskammer" getrieben wurden. Nach der "Vergasung" wurden die Leichen auf "platte Lorenwagen" verladen und zu "irgendwelchen mit Reisigzäunen abgedeckten Gruben" gefahren, aus denen "immer und ewig Rauchwolken emporstiegen". "Spezialisten" schichteten in solch einer Grube "tausend und mehr Leichen" aufeinander, dazwischen kamen Holzschichten, und mit Methanol wurde dann die "Freilichtbühne" in Brand gesetzt.

Soweit der Broad-Bericht, der unzweifelhaft den Eindruck erweckt, als habe Broad das alles selbst gesehen. Aus dem Broad-Affidavit, dessen Echtheit wohl nicht zu bezweifeln ist, ergibt sich dagegen, daß Broad von diesen Dingen nur gehört hatte und Einzelheiten darüber nicht anzugeben wußte. Er erklärte darin (Ziff. 4, letzte Sätze): "Ich erfuhr durch SS-Leute, daß die Hauptmasse der für die Vergasung bestimmten Personen direkt nach Birkenau gebracht wurde, wo sich 2 als Gasbunker ausgebaute Bauernhauser befanden. Das Fassungsvermögen dieser beiden provisorischen Gasbunker betrug 800 bis 1000 Personen."

An anderer Stelle des Affidavits (Ziff. 6) erwähnt Broad als teilweise eigene Beobachtung nur die "etwa 10 großen Brandstätten, wo 800-1000 Menschen jeweils auf Scheiterhaufen verbrannt wurden", deren Feuerschein "mindestens in einem Umkreis von 30 km noch sichtbar" gewesen sei.

Es durfte hiernach feststehen, daß der von polnischer Seite herausgegebene Broad-Bericht eine nachträgliche Erweiterung und Verfälschung der Angaben ist, die Broad ursprünglich den Engländern gegenüber gemacht hatte. Denn es ist völlig unwahrscheinlich, daß dieser ursprüngliche Broad-Bericht sachlich mehr enthielt, als das später in Nürnberg von Broad beschworene Affidavit. Daß es den "Bearbeitern" des Berichts, den Broad seinerzeit den Engländern lieferte, nicht gelungen ist, Widersprüche zu den Höß-Aufzeichnungen zu vermeiden, scheint mir eine der Pannen zu sein, die bei Fälschungen dieser Art immer wieder auftreten (162). Von der Existenz des Broad-Affidavits aber wußten sie offenbar überhaupt nichts; sonst hätten sie ihre Manipulationen an dem Bericht vermutlich unterlassen.

[234]

c) Krematorien und "Gaskammern"

Nach der Darstellung in WRB 1 wurde Ende Februar 1943 in Birkenau "ein neues modernes Krematorium mit Vergasungsanlage... eingeweiht" (aaO. Seite 14). An gleicher Stelle wird weiter berichtet:

"Das Vergasen und Verbrennen der Leichen im Birkenwald wurde eingestellt, nachdem die eigens hierfür erbauten vier Krematorien die ganze Arbeit übernommen hatten. Die große Grube wurde aufgefüllt, der Erdboden eingeebnet und die Asche wie zuvor als Dünger im Landarbeits-Lager von Heimense verwendet. Es ist daher heute unmöglich, noch Spuren des schrecklichen Massenmordes aufzufinden, der hier stattfand." (163)

Über die Zeitpunkte der Fertigstellung der nach der "Einweihung" des ersten Krematoriums in Betrieb genommenen weiteren drei Krematorien schweigt der Bericht sich vorsichtshalber aus. Wir bemerkten bereits die insoweit bestehende Unsicherheit, bei der sogar Zweifel hinsichtlich der tatsächlichen Anzahl der einst in Birkenau errichteten Krematoriumsgebäude aufkommen müssen (vgl. oben Seiten 72ff). Doch ist die erstmals in WRB 1 aufgestellte Behauptung, es habe in Birkenau vier Krematorien mit Vergasungsanlagen gegeben, spätestens mit den angeblichen Krakauer Höß-Aufzeichnungen zur offiziellen Version erhoben worden.

WRB 1 gibt auch von der Beschaffenheit der vier "Todesfabriken" erste Kunde. Sie werden wie folgt geschildert:

"Gegenwärtig sind in Birkenau vier Krematorien in Betrieb, zwei größere, I und II, und zwei kleinere, III und IV. Die Krematorien I und II bestehen aus drei Teilen, nämlich: A, dem Ofenraum; B, der großen Halle; C, der Gaskammer. Aus dem Ofenraum erhebt sich ein hoher Schornstein, um den herum neun Öfen gruppiert sind, von denen jeder vier Öffnungen hat. Eine jede Öffnung kann drei normale Leichen auf einmal aufnehmen; nach anderthalb Stunden sind diese vollständig verbrannt. Das entspricht einer täglichen Kapazität von etwa 2000 Leichen. Neben dem Ofenraum befindet sich eine große >Empfangshalle< (reception hall), die den Eindruck eines Vorraums für eine Badeanstalt vermittelt. Sie faßt 2000 Menschen; offenbar gibt es eine Etage tiefer noch einen ähnlichen Warteraum (waiting room). Von dort führen eine Tür und einige Treppenstufen hinab in die sehr lange und schmale Gaskammer. Den Wänden dieser Gaskammer hat man ebenfalls das Aussehen von Eingängen zu Baderäumen gegeben. um die Opfer zu täuschen. Das Dach ist mit drei Klappen versehen, die von außen hermetisch verschlossen werden können. Ein Schienenstrang führt von der Gaskammer in den Ofenraum... (hier folgen Angaben zum Vorgang der Vergasung; d. Verf.)... Die Krematorien III und IV arbeiten nahezu nach demselben Prinzip, aber ihre Kapazität ist nur halb so groß. Die Gesamtkapazität der [235] vier Verbrennungs- und Vergasungsanlagen in Birkenau beträgt etwa 6000 täglich."

Diese Darstellung wird noch durch einen Grundrißplan der Gesamtanlage veranschaulicht (aaO. Seiten 14-16). Das Erstaunlichste daran ist der angeblich von der Gaskammer direkt in den Ofenraum führende Schienenstrang, auf dem -- wie es bei Schilderung der Durchführung einer "Vergasung" heißt (aaO. Seite 16) -- die Gastoten auf flachen Wagen (flat trucks) zu den Einäscherungsöfen gefahren werden. Nach dem Grundrißplan führt der Schienenstrang mitten durch die Empfangshalle. Da indessen die Gaskammer tiefer gelegen und von diesem Raum durch mehrere Stufen getrennt war, bleibt völlig unklar, wie das bewerkstelligt wurde. Wir haben gesehen, daß spätere Schilderungen -- wie z. B . die von Nyiszli -- dieses Problem mit Hilfe von Lastenaufzügen lösten (vgl. oben S. 204), von denen im WRB-Report noch an keiner Stelle die Rede ist.

Auch sonst erscheint manches in dieser Darstellung fragwürdig und sogar unsinnig: Welche Funktion der unter dem Empfangsraum gelegene Warteraum gleicher Größe gehabt haben soll, bleibt ebenso offen, wie die auch mit Hilfe des Grundrißplans nicht zu beantwortende Frage, auf welche Weise die neun Öfen an den einzigen Schornstein in der Mitte des Ofenraumes angeschlossen waren. Für wenigstens vier der Öf en war nach der Zeichnung eine unmittelbare Anschlußmöglichkeit an den Schornstein nicht gegeben. Ferner ist die Verbrennungskapazität zweifellos zu hoch angesetzt, wenn man von der angeblichen Einäscherungsdauer und der Aufnahmefähigkeit der Öfen ausgeht und zusätzlich die unbedingt erforderlichen Vorbereitungs- und Reinigungszeiten in Rechnung stellt. Ungewiß bleibt auch, ob die Treppen zur Gaskammer vom Empfangsraum oder vom darunter liegenden Warteraum ausgingen. War letzterer ein Kellerraum oder lag er zu ebener Erde? Dem Empfangsraum und der Gaskammer das Aussehen von Vorräumen einer Badeanstalt zu geben, erscheint angesichts des durch beide Räume führenden Schienenstrangs unsinnig; beides paßt einfach nicht zusammen, wenn die Opfer getäuscht werden sollten.

Es ist bemerkenswert, daß einige dieser Unklarheiten durch den im Buch von Adler/Langbein/Lingens-Reiner veröffentlichten Vrba/ Wetzler-Bericht (aaO. Seiten 243 ff) bereits ausgeräumt wurden. So fehlt der Satz, daß sich unter dem Empfangsraum -- in diesem Bericht "Vorbereitungshalle" genannt -- noch ein Warteraum von gleicher Größe befunden habe. Damit ist klargestellt, daß die Stufen vom Empfangsraum (Vorbereitungshalle) in die Gaskammer führten. Ferner wird darin ausdrücklich gesagt, daß der Schienenstrang von der Gaskammer [236] aus "durch die Halle" lief. Das Problem, wie dieser Schienenstrang von dem tiefer gelegenen Vergasungsraum aus in die höher gelegene "Vorbereitungshalle" geführt und wie er vor den ja zu täuschenden Opfern verborgen gehalten wurde, läßt allerdings auch dieser redigierte Vrba/Wetzler-Bericht ungelöst. Die Täuschung der Opfer innerhalb der Gaskammer wird nur insofern etwas plausibler als im WRB 1 dargestellt. als es darin über die Gaskammer heißt (aaO. Seite 248): "Die Wände sind durch blinde Duschanlagen maskiert, so daß ein riesiger Waschraum vorgetäuscht wird."

WRB 1 stellt hingegen die Gaskammer auch nur als eine Art Vorraum zu den eigentlichen Baderäumen dar. Es ist notwendig, sich hierbei immer wieder zu vergegenwärtigen, daß beide Berichte angeblich von denselben Personen stammen. Ist es erforderlich, über ihre "Glaubwürdigkeit" auch nur noch ein Wort zu verlieren?

Nicht weniger unglaubwürdig ist freilich WRB 2, demzufolge die vier Krematorien in Birkenau bereits im Herbst 1942 betriebsbereit gewesen sein sollen (aaO. Seite 13). Über Aussehen und Beschaffenheit dieser Gebäude wird darin bezeichnenderweise nichts mitgeteilt. Aber es hat den Anschein, als ob die Krematorien des WRB 2 nur zur Einäscherung der Leichen dienten, während die Vergasungen weiterhin in den im vorigen Abschnitt erwähnten "besonderen Vergasungsbaracken" (vgl. oben Seite 227) erfolgt sein sollen. Es ist kaum zu begreifen, wie War Refugee Board dazu gekommen ist, derart widersprüchliche Berichte in einem einzigen Dokument zu vereinigen und in seinem Vorwort hierzu sogar zu erklären, diese Berichte gäben ein wahrheitsgetreues Bild von den "schrecklichen Ereignissen" in den "Vernichtungslagern" Auschwitz und Birkenau. Es ist jedoch gut zu verstehen, daß der WRB-Report insgesamt von der Bildfläche verschwinden mußte, als man später daran ging, dem Bild vom Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau wenigstens einigermaßen glaubwürdige und einheitliche Konturen zu verleihen.

Während die Größenmaße der Krematoriumsgebäude in WRB 1 und 2 nicht angegeben sind, teilt Vrba uns in seinem rund 20 Jahre danach erschienenen Buch mit, das "im Januar 1943" -- nach WRB 1 "Ende Februar 1943 " -- in Betrieb genommene Krematorium I sei etwa " 100 Meter lang und 50 Meter breit" gewesen, was einer Grundfläche von 500( Quadratmetern entspricht. Geht man davon aus, daß -- wie in der Regel behauptet wird -- je zwei der insgesamt vier Krematorien jeweils von gleicher Bauart waren (vgl. auch WRB 1, oben Seite 234) und daß die Krematorien I und II eine etwa doppelt so hohe Verbrennungskapazität hatten wie die kleineren Krematorien III und IV, so müßten letztere [237] ungefähr eine Grundfläche von je 2500 Quadratmetern bedeckt haben. Diese riesigen Ausmaße stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den heute noch vorhandenen Fundamentresten (siehe oben Seite 204) oder den erwähnten Bauplänen. Da wir bereits an anderer Stelle gesehen haben, daß Vrba ein notorischer Lügner ist, brauchen wir uns hierüber nicht zu wundern. Im übrigen wird hier das ganze Dilemma der Gaskammer-Legende sichtbar: Einerseits steht die von Vrba behauptete Größe der Krematoriumsgebäude in offensichtlichem Widerspruch zur Wirklichkeit, andererseits aber lassen nur Gebäude von dieser Größenordnung das stets behauptete Fassungsvermögen der Gaskammern von 2000 bis 4000 Menschen gleichzeitig einigermaßen glaubwürdig erscheinen. Das war wohl auch der Grund für Vrba, sich schließlich auf diese Größenordnung festzulegen.

Aus wohl den gleichen oder ähnlichen Erwägungen hat Vrba in seinem Nachkriegsbericht auch die Kapazität der Krematorien gegenüber seinen Angaben in WRB 1 gesteigert. Nach Vrba hatte das neue große Krematorium 14 Verbrennungsöfen, von denen jeder drei Leichen gleichzeitig innerhalb von 20 Minuten einäschern konnte (aaO. Seiten 16-17). Das entspricht einer Verbrennungskapazität von 3024 Leichen innerhalb von 24 Stunden. Laut WRB 1 hatte dieses Krematorium dagegen -- wie wir uns erinnern -- 9 Öfen mit je 4 Öffnungen, deren jede ebenfalls drei Leichen gleichzeitig aufnehmen konnte. Trotzdem konnte die größere Aufnahmekapazität nur eine Verbrennungskapazität von 1728 Leichen innerhalb von 24 Stunden erbringen, da WRB 1 die Verbrennungsdauer für eine Leiche zutreffend auf etwa anderthalb Stunden bemißt (164). Weshalb Vrba ausgerechnet von dieser einzigen glaubwürdigen Angabe in WRB 1 abrückte, fragt man sich vergeblich. Möglicherweise wollte er sich damit den inzwischen zum Rang einer historischen Quelle erhobenen Höß-Aufzeichnungen anpassen, in denen ebenfalls die Verbrennungsdauer für eine Leiche mit 20 Minuten angegeben wird (165).

Außer diesen wenigen, teilweise WRB l widersprechenden Bemerkungen weiß Vrba dem Leser seines Buches über die Krematorien von Birkenau nichts mitzuteilen, die er doch -- angeblich -- in WRB 1 mit Wetzler zusammen so überaus genau beschrieb. Über Anlage und Aussehen der angeblichen Gaskammern schweigt er sich vollkommen aus.

Mehr und wiederum Neues darüber erfahren wir aber von unserem sagenhaften Gewährsmann Miklos Nyiszli. Er gibt folgende Beschreibung von den Krematorien und Gaskammern in Birkenau:

Der "Verbrennungssaal" ist "etwa hundertfünfzig Meter lang, ein heller Raum mit weißgetünchten Wänden und Betonboden". Die [238] Fenster haben "starke Eisengitter". Neben jedem der "fünfzehn Verbrennungsöfen" befindet sich ein Ventilator. Diese 15 Ventilatoren sollen "das Feuer in den Öfen auf den erforderlichen Hitzegrad bringen". Mit dem Krematorium verbunden sind ein unterirdischer "Auskleideraum" und ein ebenso großer unterirdischer Vergasungsraum. Jeder dieser Räume faßt 3000 Menschen und ist 200 Meter lang (Angaben über ihre Breite fehlen); sie schließen unmittelbar aneinander an. Der Auskleideraum ist mit Bänken und Haken für die Bekleidung der Opfer versehen. In der Mitte des Vergasungsraumes stehen im Abstand von jeweils dreißig Metern "Säulen", die "vom Boden bis zur Decke" reichen. Es sind keine "Stützsäulen, sondern Eisenblechrohre, die überall durchlöchert sind". Sie stehen mit verschließbaren Öffnungen im Dach des Vergasungsraumes in Verbindung. Durch diese wird das Gas "Zyklon" eingeworfen; es entwickelt sich, "sobald es mit der Luft in Berührung kommt". Es "entweicht sofort durch die Löcher der Säulen und füllt den Raum unten in Sekundenschnelle". Zwanzig Minuten nach Einwurf des Gases werden "die elektrischen Entlüftungsapparate eingeschaltet, um die giftigen Gase zu vertreiben". In einem weiteren Raum, der seiner Funktion nach unmittelbar unter dem Verbrennungssaal liegen muß, befinden sich "vier große Lastenaufzüge", die jeweils 20 bis 25 Tote aufnehmen können und diese unmittelbar "hinauf in den Verbrennungssaal des Krematoriums" befördern. Insgesamt gab es vier solcher Krematorien mit Gaskammern, die "nahezu gleich groß" waren. Die Gastoten werden nach Abschneiden der Haare und Entfernung der Goldzähne durch das aus Häftlingen bestehende "Sonderkommando" jeweils zu Dritt "auf ein Schiebewerk aus Stahllamellen gelegt" und durch die sich "automatisch" öffnenden "schweren Eisentüren" der Öfen in den Brennraum geschoben, wo sie "innerhalb von zwanzig Minuten" verbrannt sind. Täglich können in den Krematorien "einige tausend Menschen verbrannt" werden (166).

Soweit diese Nyiszli-Version, die völlig von dem in seiner Ausführlichkeit etwa vergleichbaren Bericht in WRB 1 abweicht. Ihr Verfasser war augenscheinlich bemüht, nicht allzu sehr in Widerspruch zur "offiziellen" Höß-Version zu geraten, wie sie in Höß' Krakauer Aufzeichnung " die Endlösung der Judenfrage im KL Auschwitz" zu finden ist. Wohl deshalb ist sie in vielen entscheidenden Punkten- Anordnung der Öfen, Lage der Gaskammer in bezug auf das jeweilige Krematorium. Größe der Räumlichkeit usw. -- bewußt unklar gehalten. Daß sie seit der ersten Veröffentlichung von Nyiszli-Erinnerungen im Jahre 1951 Veränderungen durchgemacht hat, dürfte -- abgesehen von Rassiniers [ 239] Feststellungen -- wohl keinem Zweifel unterliegen. Sie ist deshalb als zeitgeschichtliche Quelle unbrauchbar, spiegelt jedoch eine gewisse Entwicklung der Auschwitz-Legende wider und ist zumindest unter diesem Aspekt interessant. Daß sie -- ebenso wie alle anderen Berichte von "Augenzeugen" -- krasse Unmöglichkeiten enthält, ist kaum zu übersehen. Die 15 Ventilatoren, die das Feuer in den Öfen "auf den erforderlichen Hitzegrad bringen" sollen, sind ein ebensolcher Unsinn wie die angebliche Verbrennungsdauer von 20 Minuten oder die den Vrba-Bericht sogar noch übertreffenden riesigen Ausmaße der Krematoriumsanlage. Doch da die Legende als solche technischer Unsinn ist, kommt man -- wie immer wieder feststellbar ist -- ohne Unsinnigkeiten in den Einzelheiten offenbar nicht aus. Die für den Einsatz des Gases völlig überflüssigen durchlöcherten Säulen im Vergasungsraum sind typisch für die phantasievolle Ausschmückung einer "Latrinenparole".

Wiederum eine andere Vorstellung von den "Todesfabriken" gibt uns der Broad-Bericht. Es heißt darin über die vier neuen Krematorien in Birkenau (aaO. Seite 67):

"Zwei waren mit unterirdischen Gaskammern ausgestattet, in denen man je 4000 Menschen gleichzeitig töten konnte. An die beiden anderen, etwas kleineren Krematorien waren zwei dreiteilige Gaskammern zu ebener Erde angebaut worden. Außerdem befand sich in jeder dieser Mordfabriken eine gewaltige Halle, wo sich die )Ausgesiedelten< zu entkleiden hatten. Im Krematorium eins und zwei waren diese Hallen ebenfalls unterirdisch. Eine etwa zwei Meter breite Steintreppe führte hinab... Die Krematorien eins und zwei waren mit je fünfzehn Öfen für je vier bis fünf Leichen ausgestattet."

Während also WRB 1 und Vrba die Lage der Gaskammern noch im Ungewissen ließen und die letzte Nyiszli-Version alle Gaskammern und die zugehörigen Auskleideräume unter die Erde verlegte, sind nach diesem Broad-Bericht nun bei zwei Krematorien die Gaskammern und zugehörigen Auskleideräume unterirdisch angelegt, im übrigen aber oberirdisch an die Krematoriumsgebäude angebaut. Schon diese Unsicherheit und Widersprüchlichkeit der Angaben zur Lage der Gaskammern ist eigentlich Beweis genug dafür, daß sie nur in der Phantasie der "Augenzeugen" existierten.

Die im Broad-Bericht erwähnten 15 Öfen sollen übrigens nebeneinander gelegen haben (aaO. Seite 68), während sie nach WRB 1 -- wie wir uns erinnern -- um den einzigen Kamin herum gruppiert waren, Nyiszli äußert sich zur Anordnung der Öfen in den Krematorien nicht. War einer dieser "Augenzeugen" überhaupt jemals im Innern eines Birkenauer Krematoriums? Zumindest bei Broad muß das schon auf Grund [240] seines Nürnberger Affidavits vom 20. Oktober 1947 verneint werden. Denn nach dem Inhalt dieser Urkunde hatte Broad sein Wissen über Birkenau aus den Erzählungen anderer bezogen. Daß der Broad-Bericht etwas anderes vortäuscht, zeigt, daß er manipuliert wurde (vgl. auch oben Seite 233). Er läßt gewisse Annäherungen an die Krakauer Höß-Aufzeichnungen erkennen, ohne freilich so sehr in die Einzelheiten zu gehen wie diese. Man muß sich dabei vergegenwärtigen, daß der Broad-Bericht in der vorliegenden Form erst nach den Höß-Aufzeichnungen entstanden sein kann, zu einer Zeit, als man die in diesem "Dokument" enthaltenen technischen Unmöglichkeiten wohl auch endlich bemerkt hatte.

Und damit wären wir bei dem -- wenn man den heutigen "Zeitgeschichtlern" folgt -- wichtigsten "Augenzeugen" für die Birkenauer "Todesfabriken", dem ehemaligen Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß, der bald nach Abschluß der mehr oder weniger von ihm im polnischen Kerker verfaßten Niederschriften an einem von seinen Kerkermeistern in Auschwitz errichteten Galgen starb.

Wie wir bereits wissen, hatte Höß weder in seinem Nürnberger Affidavit noch als Zeuge im IMT-Prozeß über die Krematorien und Gaskammern von Birkenau irgendwelche Einzelheiten mitgeteilt. Nicht einmal zur Anzahl dieser Baulichkeiten hatte er sich damals geäußert und war eigenartigerweise auch nicht danach gefragt worden.

Erst in dem oben (Seiten 184 f} schon behandelten Gilbert-Dokument machte Höß -- soweit dieses Dokument überhaupt von ihm stammt -- hierüber nähere Angaben. Danach soll es in Birkenau "2 große Krematorien" gegeben haben, die je "5 Doppelöfen (mit Koks beheizt)" hatten. In jedem von ihnen hätten innerhalb von 24 Stunden bis zu 20()0 Menschen verbrannt werden können. Daneben seien noch "2 kleinere Anlagen" in Betrieb gewesen, die "mit je 4 größeren Doppelöfen etwa 1500 Menschen beseitigen" konnten, vermutlich ebenfalls innerhalb von 24 Stunden, obwohl das nicht ausdrücklich in der von Gilbert vorgelegten Erklärung steht. Die Gaskammern, über deren Anzahl und Lage im Gilbert-Dokument nichts gesagt wird, waren angeblich "als Bad hergerichtet, d.h. es waren überall Brausen und Leitungsröhren angebracht, Wasserablaufrinnen usw." Das Gas "Zyklon B" sei -- wie sich dieses Dokument wiederum sehr vage und unbestimmt ausdrückt -- "von oben, durch besondere Öffnungen" eingeworfen worden. In einem Gasraum hätten "bis zu 2500 Menschen getötet werden" können. Unter Einbeziehung der uns schon bekannten "Freianlage" (siehe oben Seite 230) war es dem Gilbert-Dokument zufolge möglich, "bis zu 10 000 [241] Menschen in 24 Stunden in diesen oben geschilderten Anlagen zu vernichten und zu beseitigen" (167).

Auch das Gilbert-Dokument ist im ganzen noch bemerkenswert unklar und verschwommen, wenn Höß darin auch erstmals auf die angeblichen Gaskammern und Krematorien von Birkenau näher eingeht. Sein Inhalt ist teilweise sogar unlogisch, so daß man sich darüber wundern muß, daß dieses "Dokument" ausgerechnet von einem Psychologen der Öffentlichkeit vorgelegt wurde. Geht man davon aus, daß in jedem "Doppelofen" zwei Leichen verbrannt werden konnten, was ja normal sein dürfte, und daß die Einäscherung einer Leiche normalerweise 90 Minuten in Anspruch nimmt, so hätten in jedem der größeren Krematorien allenfalls bis zu 160 Leichen und in den "kleineren" Krematorien, die eigenartigerweise "größere" Doppelöfen hatten, bis zu 128 Leichen innerhalb von 24 Stunden verbrannt werden können. Dabei sind die erforderlichen Vorbereitungs- und Reinigungszeiten noch nicht einmal in Rechnung gestellt. Wie Höß also unter "Anleitung" dieses Psychologen auf die angegebenen Verbrennungskapazitäten von 2000 bzw. 1500 Leichen innerhalb von 24 Stunden kommen konnte, ist unerfindlich. Nicht minder unlogisch und widersprüchlich ist die mitgeteilte Tötungskapazität für alle 4 Anlagen zusammen, ohne daß das hier im einzelnen noch ausgeführt werden soll.

Eine wesentlich weiter in die Einzelheiten gehende Schilderung über Gaskammern und Krematorien von Birkenau finden wir schließlich in der angeblich im November 1946 von Höß verfaßten Niederschrift "Die Endlösung der Judenfrage im KL Auschwitz", wobei hier zunächst dahingestellt bleiben mag, inwieweit diese Niederschrift Höß überhaupt zugerechnet werden kann. Sie wird allerdings ungeachtet aller Widersprüche zu anderen "Quellen" und selbst zu früheren Behauptungen von Höß von den Aposteln der Vernichtungslegende als authentisch ausgegeben und als "maßgeblichstes Zeugnis" überhaupt angesehen (168). Wir werden noch gesondert untersuchen, ob das wirklich gerechtfertigt ist.

Über den Gegenstand unserer Untersuchung ist in dieser angeblichen Höß-Niederschrift folgendes zu lesen (aaO. Seiten 160-161):

"Die beiden großen Krematorien I und II wurden im Winter 1942/43 gebaut und im Frühjahr 1943 in Betrieb genommen. Sie hatten je fünf 3-Kammer-Öfen und konnten innerhalb 24 Stunden je ca. 2000 Leichen verbrennen... Die beiden Krematorien I und II hatten unterirdisch gelegene Auskleide- und Vergasungsräume, die be- und entlüftet werden konnten. Die Leichen wurden durch einen Aufzug nach den oben befindlichen Öfen gebracht. Die Vergasungsräume [242] faßten je 3000 Menschen, diese Zahlen wurden aber nie erreicht, da die einzelnen Transporte ja nie so stark waren.

Die beiden kleineren Krematorien III und IV sollten nach der Berechnung durch die Bau-Firma Topf, Erfurt, je 1500 innerhalb 24 Stunden verbrennen können. Durch die kriegsbedingte Materialknappheit war die Bauleitung gezwungen, III und IV materialsparend zu bauen, daher die Auskleide- und Vergasungsräume oberirdisch und die Öfen in leichterer Bauart. Es stellte sich aber bald heraus, daß die leichtere Bauart der Ofen, je zwei 4-Kammer-Ofen, den Anforderungen nicht gewachsen waren. III fiel nach kurzer Zeit gänzlich aus und wurde später überhaupt nicht mehr benutzt. IV mußte wiederholt stillgelegt werden, da nach kurzer Verbrennungsdauer von vier bis sechs Wochen die Of en oder der Schornstein ausgebrannt waren. Meist wurden die Vergasten in Gruben hinter dem Krematorium IV verbrannt."

Die erwähnten Schäden am Krematorium IV finden eine gewisse Bestätigung durch das in der Dokumentensammlung von Kühnl wiedergegebene Schreiben der Fa. Topf & Söhne vom 10. April 1943, demzufolge diese Firma sich bereit erklärt hatte, die "in letzter Zeit" entstandenen Risse am "8-Muffelöfen im Krematorium IV" zu beseitigen (aaO. Seite 395). Laut Höß hatte dieses Krematorium zwei "4-Kammer-Öfen", was wohl kaum dasselbe sein kann. Allerdings werden die Krematorien von Birkenau von Höß mit I bis IV bezeichnet, während sie heute in der Literatur fast allgemein die Nummern II bis V tragen, da I als Bezeichnung für das alte Krematorium in Auschwitz verwendet wird. Auch in der -- fragwürdigen -- Aufstellung der Bauleitung Auschwitz, die oben (Seite 73) bereits behandelt wurde, haben die Birkenauer Krematorien die römischen Zahlen II bis V erhalten. Höß könnte also nach heutiger Zählung das Krematorium V gemeint haben. Dieses wurde aber nach der erwähnten Aufstellung der Bauleitung am 4. April 1943 fertig, während die in dem Kühnl-Dokument angesprochenen Schäden bereits am 3. April -- also einen Tag vorher -- auftraten. Andererseits wieder wurde Krematorium IV- so die Aufstellung der Bauleitung- als erstes der vier Krematorien in Betrieb genommen. Wie aber paßt das mit der Behauptung von Höß zusammen, die kleineren Krematorien -- also III und IV bzw. IV und V -- hätten "materialsparend" gebaut werden müssen, wenn eines von ihnen tatsächlich schon vor den beiden großen Krematorien fertiggestellt war? Dann hätte die Materialknappheit sich doch erst recht bei diesen großen Krematorien auswirken müssen.

Wie man sieht, stimmt in diesen "Dokumenten" nichts überein. Man kann fast verzweifeln angesichts der sich bei genauem Studium der Materie immer wieder ergebenden Unklarheiten und Widersprüche.

Die Krakauer Höß-Niederschrift enthält aber auch bemerkenswerte [243] Abweichungen gegenüber dem Gilbert-Dokument. Dort hatten die größeren Krematorien "je 5 Doppelöfen", hier dagegen sind daraus "fünf 3-Kammer-Öfen" geworden. Noch auffallender ist der Unterschied bei den kleineren Krematorien, die Höß zufolge einmal " je 4 größere Doppelöfen" und einmal "je zwei 4-Kammer-Öfen" hatten, die obendrein noch von "leichterer Bauart" waren. Hinsichtlich der Verbrennungskapazitäten stimmen jedoch beide Dokumente überein. In der Krakauer Niederschrift werden sie dadurch glaubhaft zu machen versucht, daß die Dauer der Verbrennung einer Leiche -- wie bei Vrba und Nyiszli -- ausdrücklich mit 20 Minuten angegeben und ebenso behauptet wird, es hätten "bis zu drei Leichen in eine Ofenkammer gebracht" werden können (aaO. Seite 167). Die technische Unmöglichkeit dieser Verbrennungsdauer wurde bereits wiederholt herausgestellt.

Besonders Höß' widersprüchliche Aussagen über die Art der Krematoriumsöfen, über die Höß doch mit Sicherheit genau unterrichtet war, zeigen deutlich, daß Höß -- wenn die Niederschriften überhaupt von seiner Hand stammten -- jeweils das erklärte, was man von ihm verlangte, nicht dagegen das, was er selbst wußte oder wissen mußte. Er hatte sich eben- wie es Eichmann-Verteidiger Servatius ausdrückte (vgl. oben Seite 182) -- "völlig unterworfen". Denn andernfalls wären zumindest solche Widersprüche nicht möglich gewesen.

Erstmals wird in der Krakauer Niederschrift übrigens die genaue Lage der Birkenauer Krematorien mitgeteilt. Sie waren danach "am Ende der beiden großen Achsen des Lagers Birkenau errichtet worden" (aaO. Seite 161), was bemerkenswerterweise mit den von polnischer Seite vorgelegten Lagerplänen übereinstimmt. Sollte es wirklich ein Zufall sein, daß die Veröffentlichung der angeblichen Höß-Aufzeichnungen zeitlich ungefähr mit der Beendigung der "Umgestaltung" des ehemaligen KL-Geländes zu einem "Auschwitz-Museum" zusammenfiel (169)?--

Noch eine interessante Besonderheit bietet die Krakauer Höß-Niederschrift hinsichtlich der "Gaskammern". Sie waren "mit Brausen und Wasserleitungsröhren versehen" und sollten "nach Einstellung der Vernichtungsaktionen" als "Badeanlagen benutzt werden" (aaO. Seiten 161 und 166). Es handelte sich also nach diesem Höß-Bericht nicht etwa nur um Attrappen von Badeanlagen, wie es sonst dargestellt wird. Hatte man auch in Birkenau echte Duschräume vorgefunden und diese erst nachträglich -- wie in vielen anderen Lagern -- der Wahrheit zuwider als "Gaskammern" deklariert? Es ist jedenfalls wenig glaubwürdig, daß echte Duschräume zunächst zu "Gaskammern" umfunktioniert worden sein sollen, anstatt sie bestimmungsgemäß zu nutzen (170).

[244] Daß die Höß in den Mund gelegten Angaben über die Krematorien und Gaskammern von Birkenau auch sonst in vielen Punkten im Widerspruch zu den Angaben der übrigen "Augenzeugen" stehen, ist so offensichtlich, daß es nicht weiter erörtert zu werden braucht. Da sie in ihren wesentlichen Teilen überdies von der technischen Realität weit entfernt sind und damit schon dem gesunden Menschenverstand widersprechen, bleibt nur Verwunderung übrig über jene, die den Krakauer Höß-Aufzeichnungen insoweit den Wert einer zeitgeschichtlichen Quelle von größter Bedeutung beimessen zu können glauben.

d) Weitere Einzelheiten

Es bleiben noch einige Einzelheiten zu betrachten, die in der Legende eine Rolle spielen. Eine der wichtigsten ist der nach vielen Zeugenaussagen in der Gegend von Auschwitz weithin wahrnehmbare unerträgliche Gestank, der von den Leichenverbrennungen im Freien ausgegangen sein soll. Er wird immer wieder als "Beweis" für die Judenvernichtungsaktionen in Auschwitz-Birkenau angeführt. Dabei wird übersehen, daß diese Behauptung mit der angeblich befohlenen Geheimhaltung der Judenvernichtung kaum zu vereinbaren ist.

Es ist bezeichnend und aufschlußreich, daß WRB 1 und 2 diesen unangenehmen Gestank noch mit keinem Wort erwähnen. Mit Sicherheit hängt das damit zusammen, daß -- wie Butz nachgewiesen hat (Hoax, Seiten 53-99; deutsche Ausgabe, S. 61-129) -- die KL Auschwitz und Birkenau erst sehr spät, nämlich im November 1944, offiziell in die alliierte Greuelpropaganda als "Vernichtungslager" aufgenommen wurden. Diese so späte "Erkenntnis" wäre völlig unverständlich gewesen, wenn die nach der Legende spätestens schon im Frühjahr 1942 begonnene Judenvernichtung in diesen Lagern tatsächlich durch den sie angeblich begleitenden Gestank sozusagen offenkundig gewesen wäre.

Doch angesichts der sehr fragwürdigen Beweislage entschloß man sich schon in Nürnberg, diesen zusätzlichen "Beweis" für den behaupteten Massenmord -- wenn auch nur vorsichtig und zurückhaltend -- aufzugreifen. So ließ man denn Höß in seinem Affidavit vom 5. April 1946 folgendes erklären (aaO. Ziff. 7 am Ende) (171):

"Wir sollten diese Vernichtungen im Geheimen ausführen, aber der faule und Übelkeit erregende Gestank, der von der ununterbrochenen Körperverbrennung ausging, durchdrang die ganze Gegend, und alle Leute, die in den umliegenden Gemeinden lebten, wußten, daß in Auschwitz Vernichtungen im Gange waren."

[245] Diese Bekundung von Höß bezog sich ihrem Zusammenhang nach ausschließlich auf die Judenvernichtung. Als daher der Verteidiger Dr. Kaufmann Höß im Anschluß an die Verlesung des Affidavits fragte, ob er -- Höß -- ihm darin zustimme, daß aus dem von der Verbrennung von Leichen ausgehenden Gestank allein nicht auf die Vernichtung von Juden geschlossen werden könne, und Höß dies bejahte, brach der Vorsitzende des Tribunals die Vernehmung zu diesem Punkt abrupt ab. Denn Höß hatte sich damit zweifellos wieder einmal zu weit von dem ihm vorgeschriebenen Konzept entfernt. Es ist nämlich anzunehmen, daß im Verlaufe der im Gebiet von Auschwitz verschiedentlich grassierenden Typhusepidemien tatsächlich wiederholt in mehr oder weniger starkem Umfang Opfer dieser Epidemien im Freien auf Scheiterhaufen verbrannt wurden, insbesondere als es in Birkenau noch kein Krematorium gab. Höß hatte das auf Befragen des Verteidigers Dr. Kauffmann zuvor sogar hinsichtlich solcher "Menschen, die auf normalem Wege in Auschwitz gestorben waren", bestätigt und sich eigentlich schon damit zur oben zitierten Erklärung seines Affidavits in einen gewissen Widerspruch gesetzt (172).

In den Krakauer Höß-Aufzeichnungen ist dann allerdings erneut ausdrücklich davon die Rede, daß der viele Kilometer weit wahrnehmbare Verbrennungsgeruch dazu geführt habe, daß "die ganze umwohnende Bevölkerung von den Juden-Verbrennungen sprach". Dieser Umstand sowie der Einspruch der Luftabwehr "gegen die weithin in der Luft sichtbaren nächtlichen Feuer" hätten schließlich zum Bau der vier Krematorien in Birkenau geführt (KiA, Seiten 159-160).

Damit war dem oben erwähnten Geheimhaltungsgedanken in gewissem Sinne Rechnung getragen, wenn es auch wenig später in derselben Höß-Niederschrift im Gegensatz hierzu wieder heißt, daß eine der provisorischen Vernichtungsanlagen als "Freianlage" neben den Krematorien weiterhin "bis zuletzt im Betrieb" gewesen sei (KiA, Seiten 160-161) Es fiel offensichtlich schwer, den behaupteten Geheimcharakter der angeblichen Judenvernichtung mit dem Wunsch, möglichst viele Zeugen hierfür präsentieren zu können, in Übereinstimmung zu bringen.

In dem sonst wenig Konkretes bietenden Broad-Affidavit steht dieser Wunsch, wie schon gezeigt wurde (vgl. oben Seite 190), eindeutig im Vordergrund, um eine Belastungsgrundlage für die damals vor dem Nürnberger Militär-Tribunal stehenden IG-Farben-Angestellten zu schaffen. Der Broad-Bericht, dem vermutlich die gleiche Funktion im Auschwitz-Prozeß zukommen sollte, weist in dieselbe Richtung. Zeugen für [246] den von den Leichenverbrennungen ausgehenden "Geruch" und den "nächtlichen Flammenschein" (aaO. Seite 64) waren danach selbstverständlich Zeugen für die Judenvernichtung in den angeblichen Gaskammern von Birkenau, eine Schlußfolgerung, deren Unlogik auf der Hand liegt.

Besonders wesentlich für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit unserer "Augenzeugen" dürfte schließlich noch das sein, was sie über die "Vergasungen" als solche berichten. Auch hierüber liegen widersprüchliche Darstellungen vor, bei denen überdies an bestimmten Einzelheiten erkennbar ist, daß wir es hier mit reinen Phantasieprodukten zu tun haben.

Beginnen wir mit dem Hineinführen der Opfer in die angeblichen Gaskammern. Hierzu wird in WRB 1 behauptet, daß die Todeskandidaten "in dem engen Raum so zusammengedrängt wurden, daß sie nur Platz zum Stehen (only standing room)" gehabt hätten; öfters seien auch Schüsse abgefeuert worden, um die bereits in der Kammer Befindlichen zu veranlassen, sich noch enger zusammenzudrängen (aaO. Seite 16). Hiervon wissen die übrigen Berichte nichts. Höß sagt sogar ausdrücklich in der Niederschrift "Die Endlösung der Judenfrage im KL Auschwitz". daß "der Vorgang sich schnell, ruhig und reibungslos abwickelte" (KiA, Seite 166). Wie anders hätten die Opfer sonst auch getäuscht werden können, was alle Berichte -- eigenartigerweise auch WRB 1 -- übereinstimmend feststellen?

Vor dem Einwurf des Gases in die Gaskammer wurde nach WRB 1 "eine kurze Zeit gewartet, vermutlich um den Raum auf eine gewisse Temperaturhöhe zu bringen". Danach erst seien SS-Männer mit Gasmasken aufs Dach gestiegen und hätten nach Öffnen der Luftklappen (traps) das Gas eingeworfen (aaO. Seite 16). Bei Nyiszli dagegen geschieht das sofort, nachdem die Türen zur Gaskammer verschlossen sind; die SS-Männer brauchen nach seiner Darstellung hierzu nur die über dem unterirdischen Vergasungsraum angelegte Rasenfläche zu betreten und die Deckel der dort im Abstand von dreißig Metern stehenden "Betonsockel" (173) abzuheben, die den Abschluß der schon erwähnten durchlöcherten "Säulen" im Vergasungsraum bilden. Und auch der nach heutiger Ansicht kompetenteste Zeuge Rudolf Höß teilt in seiner Krakauer Aufzeichnung "Die Endlösung der Judenfrage im KL Auschwitz" mit, das Gas sei "sofort" nach dem Verschließen der Kammern "durch die bereitstehenden Desinfektoren in die Einwurfluken durch die Decke der Gaskammer in einen Luftschacht bis zum Boden geworfen" worden (KiA, Seite 166). Im Gilbert-Dokument spricht er sogar [247] davon, daß dies "gleichzeitig" mit dem Verschließen der Gaskammern geschehen sei. Bei Höß' Darstellung bleibt völlig unklar, wie die "Luftschächte" zum Einwurf des Gases beschaffen waren. Bei den beiden größeren Krematorien müßten sie durch den Verbrennungsraum geführt haben, da die Gaskammern dieser Krematorien seiner Schilderung zufolge unmittelbar darunter lagen (KiA, Seite 160). WRB 2, Vrba und Broad lassen sich zu diesen Fragen auf keine Einzelheiten ein (174).

Auch über Art und Aussehen des verwendeten Gases ist man sich nicht ganz einig. Laut WRB 1 handelte es sich um ein als "Zyklon" bezeichnetes "Pulver", das in Konservenbüchsen mit der Aufschrift "Zum Gebrauch gegen Ungeziefer" enthalten war (aaO. Seite 16). WRB 2 dagegen spricht von "Hydrocyanid-Bomben" (hydrocyanic bombs), die durch die Ventilatoröffnungen (ventilation openings) eingeworfen worden seien (aaO. Seite 13). Ungewiß bleibt in beiden Fällen die Art des Gases wie auch seine Wirkungsweise. Die Anwendung des Gases in Form einer "Bombe" ist eine besonders amüsante Variante der Gaskammer-Legende.

Nyiszli bezeichnet das Gas schlicht als "Zyklon" und beschreibt es als eine "violette, bröckelige Masse", die sich in "grünen Blechdosen" befunden habe. Dies gilt jedoch nur für den Nyiszli von Adler/Langbein/Lingens-Reiner (aaO. Seite 86). Der Nyiszli von Schoenberner erläutert im Widerspruch hierzu, daß es sich um "B-Chlor in Pulverform" gehandelt habe (aaO. Seite 250). Beide Nyiszlis sind sich nur darin einig, daß das "Zyklon" in gasförmigen Zustand übergeht, sobald es mit der Luft in Berührung kommt.

Auch Vrba ist bei der Kennzeichnung des Gases recht verschwommen und undeutlich, wenn er von "Zyklon-B-Kristallen" spricht, die ein "Wasserstoff-Cyanid-Gas" zur Entwicklung gebracht hätten, und zwar -- wie er meint -- "durch die Wärme der aneinandergedrängten Körper" (aaO. Seiten 18-19).

Broad spricht ebenfalls von "Zyklon-B" (Affidavit Ziffer 5), dessen Behältnisse, die er einmal aus der Nähe gesehen haben will, folgende Aufschrift getragen hätten: "Zyklon-B, Achtung Gift, nur durch geübtes Personal zu öffnen, zur Bekämpfung von Ungeziefer".

Damit wird erstmals herausgestellt, daß dieses schon lange vor dem Krieg als Ungeziefervertilgungsmittel eingesetzte Präparat auch zur Tötung der Juden in Gaskammern gedient habe. Im Broad-Bericht wird ergänzend ausgeführt, daß es sich um "blaue, erbsengroße Körner" gehandelt habe, aus denen bei Entleerung der das Präparat enthaltenden "Blechbüchsen" das "Blausäuregas" entwichen sei (aaO. Seite 54) (175)

[248] Auf das Ungeziefervertilgungsmittel "Zyklon B" weisen auch die Aussagen von Rudolf Höß von Anfang an hin. Während er in seinem Affidavit vom 5. April 1946 den eigentlichen Verwendungszweck dieses dort zutreffend als "kristallisierte Blausäure" bezeichneten Präparats noch ebensowenig wie in seiner damaligen Zeugenaussage oder der für den Gefängnispsychologen Gilbert gefertigten Erklärung vom 24. April 1946 betonte, erwähnte er in den Krakauer Aufzeichnungen ausdrücklich, daß in Auschwitz "immer ein Vorrat dieser Gasbüchsen bei der Verwaltung" lagerte und daß "Cyclon B... zur Ungeziefervertilgung im Lager laufend gebraucht wurde" (KiA, Seiten 122 und 155). Letzteres ist nun freilich kaum zu bezweifeln, und es lag daher nahe, diesen Sachverhalt der Judenvernichtungslegende nutzbar zu machen, mag das auch noch so absurd erscheinen.

Die Dauer einer Vergasung ist den meisten Angaben zufolge recht kurz und beträgt nur wenige Minuten. Nach WRB 1 soll bereits nach drei Minuten der Tod eingetreten sein; WRB 2 enthält keine genaue Zeitangabe, erwähnt jedoch, daß die Türen der Gaskammer schon nach ungefähr zehn Minuten wieder geöffnet wurden (aaO. Seite 13). Broad spricht in seinem Affidavit davon, daß die von ihm beobachtete "Aktion" nach etwa fünf Minuten beendet gewesen sei (Ziff. 4 aaO.). Nach dem Broad-Bericht soll der die Vergasung leitende SS-Führer Grabner die Zeit "mit wissenschaftlichem Interesse" mittels des Sekundenzeigers seiner Armbanduhr auf genau vier Minuten festgestellt haben (aaO. Seite 54). Vrba enthält sich insoweit genauerer Angaben, und Nyiszli behauptet, das "Zyklon" töte "zuverlässig innerhalb fünf Minuten" (aaO. Seite 87; ebenso bei Schoenberner Seite 250).

In den Aussagen von Höß finden sich widersprüchliche Angaben auch zur Dauer des Vergasungsvorgangs. In seinem Nürnberger Affidavit vom 5. April 1946 (Ziffer 6) und der Gilbert ausgehändigten Erklärung stellte er fest, daß die Tötung mittels Zyklon B " je nach den klimatischen Verhältnissen" bzw. "je nach Witterung und Zahl der Eingeschlossenen" etwa drei bis fünfzehn Minuten gedauert habe. In seiner Krakauer Autobiographie berichtet er dagegen, daß bei der ersten Vergasung "in den Arrestzellen des Blocks 11 " der Tod "sofort nach Einwurf des Gases" eingetreten sei (KiA, Seite 122). Wenig später sagt er dann wieder im Zusammenhang mit einer Vergasung im Alten Krematorium: "Wie lange diese Tötung gedauert hat, weiß ich nicht" (aaO.).

Erst in seiner -- zeitlich angeblich vor der Autobiographie entstandenen -- Niederschrift "Die Endlösung der Judenfrage im KL Auschwitz" "erinnert" sich Höß ganz genau. Es heißt darin (aaO. Seiten 165-166):

[249] "Die Erfahrung hat gezeigt, daß das Blausäurepräparat Cyclon B unbedingt sicher und schnell den Tod verursacht, insbesondere in trockenen und gasdichten Räumen mit voller Belegung und möglichst zahlreichen Gaseinwurfstellen. Ich habe nie erlebt, auch nie davon gehört, daß auch nur ein einziger Vergaster in AuschWitZ beim ()ffnen der Gasräume eine halbe Stunde nach dem Einwurf des Gases noch am Leben war.

...Durch das Beobachtungsloch in der Tür konnte man sehen, daß die dem Einwurfsschacht am nächsten Stehenden sofort tot umfielen. Man kann sagen, daß ungefähr ein Drittel sofort tot war. Die anderen fingen an zu taumeln, zu schreien und nach Luft zu ringen. Das Schreien ging aber bald in ein Röcheln über, und in wenigen Minuten lagen alle. Nach spätestens 20 Minuten regte sich keiner mehr. Je nach Witterung, feucht oder trocken, kalt oder warm, weiter je nach Beschaffenheit des Gases, das nicht immer gleich war, nach Zusammensetzung des Transportes, viele Gesunde, Alte oder Kranke, Kinder, dauerte die Wirkung des Gases fünf bis zehn Minuten. Die Bewußtlosigkeit trat schon nach wenigen Minuten ein, je nach Entfernung von dem Einwurfschacht. Schreiende, AItere, Kranke, Schwächliche und Kinder fielen schneller als die Gesunden und Jüngeren.

Eine halbe Stunde nach dem Einwurf des Gases wurde die Tür geöffnet und die Entlüftungsanlage eingeschaltet..."

Es ist beachtlich, wie geschickt diese Passage über die Dauer des Gastodes abgefaSt ist. Wird damit doch allen Berichten dieser Art auch solchen, die von einem längeren Todeskampf der Opfer sprechen (176) -- eine gewisse Glaubwürdigkeit verschafft. Daß diese Schilderung von Höß selbst stammt, ist allerdings kaum anzunehmen. Auch dürften Zweifel hinsichtlich der für die unterschiedliche Wirkungsdauer des Gases angegebenen Gründe durchaus angebracht sein. Sie sind auch kaum vereinbar mit dem, was Höß in seiner Autobiographie über die Wirkungsweise des Zyklon B berichtet hat. Darin heißt es nämlich (KiA, Seite 122):

"Wie mir die Ärzte erklärten, wirkte die Blausäure lähmend auf die Lunge, die Wirkung wäre aber so plötzlich und so stark, daß es nicht zu den Erstickungserscheinungen wie z. B. durch Leuchtgas oder durch allgemeine Luftentziehung des Sauerstoffs führe."

Unvereinbare Widefsprüche in den Aussagen der "Augenzeugen" treten auch bei der Beschreibung des Zustandes der Gastoten auf. Bezeichnenderweise verzichten allerdings die meisten Darstellungen insonveit auf nähere Angaben. Selbst im WRB-Report finden wir kein Wort darüber, obwohl man gerade von diesen angeblich unmittelbar beteiligten Gewährsleuten eigentlich Angaben hierzu erwartet hätte. [250] Selbstverständlich schweigt auch Vrba sich aus, und der sonst so redselige Broad beschränkt sich auf wenige recht allgemein gehaltene Äußerungen. So werden die russischen Gastoten im Broad-Bericht als "eigentümlich aufgedunsen und bläulich" aussehend beschrieben (aaO. Seite 50). Über das Aussehen der ersten vergasten Juden erfährt man dagegen in demselben Bericht folgendes (aaO. Seite 55):

"Mit weit aufgerissenem Mund lehnen etwas in sich zusammengesackt die Leichen aneinander. An der Türe sind sie besonders eng aneinander gepreßt. Dorthin hatte sich in der Todesangst alles gedrängt, um sie zu sprengen... Es ist schwer, die ineinander verkrampften Leichen aus der Kammer zu zerren, weil durch das Gas die Glieder steif geworden sind..."

Selbst im Tod unterscheiden sich die Juden offenbar von den Russen!--

Eine sehr ausführliche, offensichtlich weitgehend phantasiebestimmte Beschreibung nicht nur des Aussehens, sondern auch des Todeskampfes der Vergasungsopfer enthält der Bericht des sagenhaften Miklos Nyiszli, in dem folgendes zu lesen ist:

"Die Leichen liegen nicht im Raum verstreut, sondern türmen sich hoch übereinander. Das ist leicht zu erklären: Das von draußen eingeworfene Zyklon entwickelt seine tödlichen Gase zunächst in Bodenhöhe. Die oberen Luftschichten erfaBt es erst nach und nach. Deshalb trampeln die Unglücklichen sich gegenseitig nieder, einer klettert über den anderen. Je höher sie sind, desto später erreicht sie das Gas. Welch furchtbarer Kampf um zwei Minuten Lebensverlängerung...

Ineinander verkrallt, mit zerkratzten Leibern, aus Nase und Mund blutend, liegen sie da. Ihre Köpfe sind blau angeschwollen und bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Trotzdem erkennen die Männer des Sonderkommandos häufig unter den Leichen ihre Angehörigen.

Das Sonderkommando in seinen Gummistiefeln stellt sich rings um den Leichenberg auf und bespritzt ihn mit einem starken Wasserstrahl. Das muß sein, weil sich beim Gastod als letzte Reflexbewegung der Darm entleert. Jeder Tote ist beschmutzt.

Nach dem >Baden< der Toten werden die verkrampften Leiber voneinander gelöst... Um die im Todeskampf zusammengeballten Fäuste werden Riemen geschnallt, an denen man die vom Wasser glitschigen Toten zum Fahrstuhl schleift. " (177)

In der angeblichen Höß-Niederschrift "Die Endlösung der Judenfrage im KL Auschwitz" wird das Aussehen der Gastoten dagegen so beschrieben:

[251] "Eine körperliche Veränderung konnte man nicht feststellen, weder Verkrampfung noch Verfärbung, erst nach längerem Liegen, also nach mehreren Stunden, zeigten sich an den Liegestellen die üblichen Totenflecken. Auch waren Verunreinigungen durch Kot selten. Verletzungen irgendwelcher Art wurden nicht festgestellt. Die Gesichter zeigten keinerlei Verzerrungen." (178)

Das ist ohne Frage das genaue Gegenteil der Schilderungen, die wir bei Broad und Nyiszli finden. Doch ist diese Darstellung zweifellos nicht weniger unglaubwürdig als jene. Insbesondere die von Nyiszli geschilderten Leichenberge sind eine ebensolche Unmöglichkeit wie die Behauptung von Höß, man habe körperliche Veränderungen an den Gastoten überhaupt nicht feststellen können. Da nämlich Blausäuregasund darum handelt es sich ja bei dem Zyklon B -- eine lähmende Wirkung hat sowie Angstgefühle, keuchende Atmung, Krämpfe und schließlich Bewußtlosigkeit auslöst179, könnten Menschen, die diesem Gas ausgesetzt werden, die von Nyiszli behaupteten Kraftakte wohl ebensowenig vollbringen wie es ausgeschlossen erscheinen muß, daß die durch solches Gas getöteten Leichen keinerlei Verkrampfungen gezeigt hätten, wie in der Krakauer Höß-Niederschrift behauptet wird.

e) Schlußfolgerungen

Wir stehen damit am Ende eines verwirrenden Sammelsuriums von so sagt man"authentischen" Zeugenaussagen über die "Todesfabriken" von Auschwitz-Birkenau. Die meisten dieser Aussagen werden allerdings heute kaum noch erwähnt, geschweige denn in ihrem Wortlaut zitiert. Denn damit würde man sich wohl nicht nur unglaubwürdig, sondern einfach lächerlich machen. So ist außer dem WRB-Report auch der einstige, noch in den Jahren bis zum Auschwitz-Prozeß nicht selten als "Starzeuge" herausgestellte Miklos Nyiszli, dessen physische Existenz fragwürdig ist, heutzutage so gut wie vergessen. Ebenso spricht man von Broad nicht mehr, obwohl es sich bei ihm um einen jener wenigen Zeugen handeln dürfte, der vermutlich noch lebt180. Das Buch des Dr. Vrba -- oder wie dieser dunkle Ehrenmarm sonst heißen mag -- ist kaum noch in Bibliotheken aufzutreiben, abgesehen davon, daß es selbst während der Zeit des Auschwitz-Prozesses wenig Beachtung gefunden hat.

Zu ihrer Zeit haben freilich alle diese Zeugen -- Vrba jedenfalls als Mitverfasser von WRB 1 -- ihre Bedeutung gehabt. Mit ihrer Hilfe wurde die Legende aufgebaut und zu festigen versucht, bis schließlich der Frankfurter Auschwitz-Prozeß gewissermaßen den Schlußstein setzte. Schon vor jenem Prozeß kam jedoch dem ehemaligen [252] Auschwitzkommandanten Rudolf Höß eine überragende Rolle als "Augenzeuge" zu; und das ist bis zum heutigen Tage so geblieben. Indessen handelt es sich bei ihm, wenn man seine verschiedenen Aussagen- oder das, was dafür ausgegeben wird! -- genauer betrachtet, keineswegs um einen sicheren oder besonders glaubwürdigen Gewährsmann. Denn seine Aussagen enthalten -- wie wir gesehen haben- nicht nur technischen Unsinn, stehen nicht nur zu anderen Angaben im Widerspruch, sondern sie sind auch in sich selbst widersprüchlich und damit unglaubwürdig.

Am bemerkenswertesten an den Aussagen von Rudolf Höß ist die Tatsache, daß sie unverkennbar eine Entwicklung zu immer größerer "Genauigkeit" durchgemacht haben. Höß war vermutlich durch die ihm widerfahrene "Behandlung" seitens seiner jeweiligen Kerkermeister dahin gebracht worden, alles zu sagen, was man von ihm verlangte. Das aber hing mehr oder weniger von den durchaus unterschiedlichen Vorstellungen jener ab, die ihn zum Angelpunkt des ihnen vorschwebenden Auschwitz-Bildes zu machen suchten. So ist es auch mit Sicherheit kein Zufall, daß wir erst in den in Polen entstandenen Aufzeichnungen konkretere Angaben zu der behaupteten Judenvernichtung in Auschwitz-Birkenau finden. Denn seinen Nürnberger Inquisitoren waren die dortigen Verhältnisse überhaupt nicht oder nur unvollkommen bekannt. Die Sowjets und ihre polnischen Helfer konnten dagegen alle umlaufenden Gerüchte mit den vorgefundenen örtlichen und sachlichen Gegebenheiten einigermaßen in Übereinstimmung bringen oder diese im Laufe der Zeit den erwünschten "Angaben von Höß" anpassen.

Nichtsdestoweniger sind auch die Krakauer Höß-Aufzeichnungen nicht frei von Widersprüchen, Ungereimtheiten und offenkundigen Unwahrheiten, wenn man sie mit der gebotenen Sorgfalt prüft. Sie erfüllen damit nicht die Anforderungen, die man an eine Zeugenaussage stellen muß, die den Rang einer historischen Quelle einnehmen soll. Daß man dies von den übrigen "Augenzeugen", deren Aussagen wir in diesem Abschnitt behandelten, erst recht nicht sagen kann, bedarf keiner weiteren Ausführungen.

Es ist aber verständlich, daß man sich heute in erster Linie oder sogar ausschließlich auf die angeblich von Rudolf Höß in Krakau verfaSten Niederschriften beruft, wenn es darum geht, die Massenvergasungen von Juden in Auschwitz-Birkenau quellenmäBig zu "belegen". Denn immerhin sind diese Aufzeichnungen in der 1958 vom Institut für Zeitgeschichte in München besorgten Fassung eines der wenigen Schriftdokumente, dem man seine Fragwürdigkeit nicht sofort ansieht. Sie bringen eine Fülle von Einzelheiten, von denen sogar das meiste der [253] Wahrheit entspricht oder doch entsprechen könnte, während die wenigen Seiten, auf die es für die Auschwitz-Legende ankommt, so "verpackt" sind, daß der unkritische Leser leicht geneigt ist, sie zumindest in ihrem Kern für wahr zu halten.

Es erscheint daher notwendig, daß wir uns mit der Authentizität und dem Aussagewert dieser "Geschichtsquelle" im folgenden Abschnitt noch besonders beschäftigen.

ANMERKUNGEN

Die Anmerkungen sind zum Verständnis des Textes nicht unbedingt erforderlich. Sie enthalten im wesentlichen die Quellenbelege. Dem Leser, der sich mit dem Stoff gründlicher befassen mochte, sollen sie darüber hinaus ergänzende, vertiefende und weiterführende Hinweise geben.

148) Langbein, "Menschen in Auschwitz", Seite 221. Bendel bleibt übrigens die Erklärung dafür schuldig, wie er als angeblicher Angehöriger des Sonderkommandos seine Auschwitz-Haft überleben konnte. So gut wie allgemein wird nämlich in der Auschwitz-Literatur behauptet, die Angehörigen dieser Kommandos seien nach einer gewissen Zeit selbst liquidiert worden: vgl. z.B. "Kommandant in Auschwitz", Seite 126; Adler/Langbein/Lingens-Reiner aaO. Seite 395; "Der Quell", Folge 9/1961, Seite 412; Adelsberger aaO. Seite 102.

149) "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seite 131.

150) Vgl. hierzu auch Butz aaO., Seite 110ff.; deutsche Ausgabe S. 142ff.

151) IMT XXXIII, 275-279. Das Dokument ist vollständig abgedruckt bei Butz aaO. Seiten 101-102; deutsche Ausgabe S.132-134. Eine -- teilweise ungenaue -- Übersetzung findet sich auch bei Poliakov/Wulf, "Das Dritte Reich und die Juden", Seiten 127-130.

152) Ein Vernichtungslager namens Wolzek ist -- soweit ich sehe -- in der KL-Literatur nicht verzeichnet.

153) Nach Smolen (aaO. Seite 15) soll das am 3. September 1941 gewesen sein. Smolen widerspricht sich jedoch damit selbst, weil er zwei Absätze zuvor mitteilt, daß der erste Transport sowjetischer Kriegsgefangener am 7. Oktober 1941 -- also erst mehr als einen Monat später -- in Auschwitz eingeliefert worden sei.

Rawicz nennt in seiner Fußnote 112 zu den Höß-Aufzeichnungen (KL Auschwitz in den Augen der SS, Seite 92) ebenfalls das Datum 3. September 1941 und gibt eine bis in Einzelheiten gehende Schilderung des Vorgangs, allerdings ohne jede Quellenangabe.

Die Datierung des Vorgangs auf den 3. September 1941 findet sich auch in einem eigens für das Buch "Auschwitz -- Zeugnisse und Berichte" von Adler/Langbein/Lingens-Reiner verfaßten Bericht eines gewissen Tadeusz Paczula (aaO. Seite 25). Zu den reichlich obskuren Aussagen dieses Zeugen im Auschwitz-Prozeß vgl. Bernd Naumann aaO. Seiten 131-133. Andere Zeugen waren insoweit vorsichtiger und nannten kein Datum, wenn sie auch den Vorfall als solchen bestätigten. Nach Reitlinger (aaO. Seite 162) soll diese erste Vergasung am 15. September 1941 stattgefunden haben.

Vgl. zum ganzen auch oben Seite 157.

154) Adler/Langbein/Lingens-Reiner aaO. Seite 395; siehe auch Aretz in "Der Quell", Folge 9/1961, Seite 411.

155) Im sog. Broad-Bericht findet sich hierüber ebenfalls nur eine ganz verschwommene Andeutung, die allerdings den Eindruck erweckt, als habe Broad die russischen Gastoten selbst gesehen (aaO. Seite 50).

156) In dem bei Adler/Langbein/Lingens-Reiner (aaO. Seiten 243 ff.) wiedergegebenen Vrba/Wetzler-Bericht, der auch sonst vielfach von WRB 1 abweicht, wird die Ankunft und Vergasung dieses Transports in den Juni 1941 verlegt (aaO. Seite 247).

157) IMT XI, 438 ff.

158) IMT XI, 458; XXXIII, 275.

159) "Kommandant in Auschwitz", Seiten 162-163.

Zur möglichen Verbrennungskapazität der von der Firma Topf & Söhne damals hergestellten Krematoriumsöfen vgl. oben Seiten 74 f. Vgl. zu dieser Frage auch Butz, Hoax, Seite 118; deutsche Ausgabe S. 154.

160) Nach den angeblichen Höß-Niederschriften von Krakau begannen die Vernichtungen in den Bauernhäusern spätestens im Frühjahr 1942; vgl. oben Seite 226.

161) "Kommandant in Auschwitz", Seiten 122, 155.

Broad schildert das alte Krematorium als ein "auf drei Seiten mit Erdanschüttungen" umgebenes "Steinbauwerk" mit einer "ebenen Betondecke" als Dach. Die Erdanschüttungen seien auf drei Seiten "mit Rasen, kleinen Bäumen und lieblichen Blumen bepflanzt" gewesen, so daß ein Fremder es "nicht so ohne weiteres entdecken" konnte. In die Decke der Leichenkammer seien außer dem "Exhauster" noch "sechs mit Deckeln verschlossene Luftlocher eingebaut" worden. Vgl. Broad-Bericht, Seiten 26-28.

In den Höß-Aufzeichnungen ist zu lesen, daß "noch während des Entladens" des dort angeblich vergasten Russentransports "mehrere Löcher von oben durch die Erd- und Betondecke des Leichenraumes geschlagen" worden seien, durch die man das Gas "eingeworfen" habe ("Kommandant in Auschwitz", Seiten 122, 155). Hier wird also der ganze Vorgang als rein provisorische Maßnahme dargestellt, während nach dem Broad-Bericht der Eindruck erweckt wird, als sei die Leichenhalle von vornherein als "Gaskammer" gebaut worden.

Natürlich fehlt im Broad-Bericht auch nicht die legendäre "mehrere Meter hohe Stichflamme", die der Krematoriumsschornstein ausstieß. Das Erstaunlichste an diesem Schornstein aber war, daß er -- so der Broad-Bericht, Seite 27 "in einigen Metern Entfernung" vom Krematoriumsgebäude stand und "durch eine unterirdische Zuleitung mit den vier Öfen verbunden" war, in denen "vier bis sechs Leichen gleichzeitig" verbrannt werden konnten. Wie sich der technische Hochschüler Broad den Rauchabzug über die unterirdische Zuleitung zum Schornstein vorstellte, verrät er nicht. Doch ist anzunehmen, daß auch diese phantastische Beschreibung gar nicht von seiner Hand stammt. Der Broad-Bericht wurde insoweit offenbar der "Rekonstruktion" des Kamins angepaßt (siehe oben Seite 137).

162) Im Broad-Bericht ist auch im Gegensatz zu den Höß-Aufzeichnungen davon die Rede, daß sich im Hof von Block 11 zum Zwecke der Exekutionen "12 versenkbare Galgen" befunden hätten. Damit hatten die Fälscher sicherlich des Guten zuviel getan, sofern nicht das eine der Schwindeleien im Original-Broad-Bericht war, mit denen Broad sich die Gunst der Engländer erkaufen wollte. Jedenfalls wird in einer Anmerkung hierzu in der Berichts-Ausgabe des Auschwitz-Museums richtiggestellt, daß es in Auschwitz nur einen Galgen gegeben habe. Rawicz dagegen spricht in der Fußnote zu Seite 160 seiner Dokumentation "KL Auschwitz in den Augen der SS" davon, daß sich auf dem Hof von Block 11 "zwei tragbare Galgen" sowie "einige Pfähle, die ihrem Aussehen nach an Galgen erinnerten", befunden hätten.

Man hat sich wieder einmal in seinem eigenen Lügengewebe verstrickt und versucht krampfhaft zu retten, was zu retten ist!

163) Mit "Heimense" ist wahrscheinlich das landwirtschaftliche Versuchslager Harmense bei Auschwitz gemeint.

In dem von Adler/Langbein/Lingens-Reiner veröffentlichen Vrba/Wetzler-Bericht (aaO. Seite 248) fehlt in diesem Zusammenhang die Erwähnung von vier Krematorien ebenso wie die Bemerkung, daß heute Spuren des Massenmordes im Birkenwald nicht mehr zu finden seien.

164) Die Rechnung berücksichtigt nicht die notwendigen Zwischenarbeiten wie z.B. das Heranschaffen der Leichen, das Wegschaffen der Asche, Reinigungsarbeiten u. a. m.

165) Vgl. "Kommandant in Auschwitz", Seite 167. Diese Angabe ist völlig unrealistisch, weil nicht einmal heute die Einäscherung einer Leiche in dieser kurzen Zeit möglich ist, wie jeder Krematoriumsfachmann bestätigen wird. Höß wird das sicher auch gewußt haben; nur die "Redakteure" seiner Aufzeichnungen waren offensichtlich technische Laien.

166) Alle Zitate nach Adler/Langbein/Lingens-Reiner, Seiten 84-89. Die Darstellung bei Schoenberner ("Wir haben es gesehen", Seiten 248-252) ist sinngemäß etwa gleichlautend. Daß zwischen beiden Berichts-Versionen in zahlreichen Einzelheiten Abweichungen bestehen, die hier unberücksichtigt blieben, wurde bereits an anderer Stelle dargelegt (oben, Seiten 203 f.). Inwieweit Abweichungen gegenüber den in "Les Temps Modernes" und in der Illustrierten "Quick" veröffentlichten Nyiszli-Berichten bestehen, die ihrerseits wie Rassinier feststellte -- beide erheblich voneinander abweichen, konnte ich nicht mehr nachprüfen (vgl. auch oben Seite 202).

167) Gilbert aaO. Seiten 448ff. Gilbert merkt an, daß sich das "Dokument"* eine mit Bleistift geschriebene (!) Erklärung, jetzt bei den Akten des Eichmann-Prozesses befinden soll. Jedenfalls wurde das "Dokument" damals vom Gericht als Beweismittel anerkannt; vgl. Nellessen aaO. Seite 232.

168) So Z. B. Rawicz in seinem Vorwort zu "KL Auschwitz in den Augen der SS" (Seite 15). Rawicz verweist darauf, daß das Höß- "Dokument" nicht nur "in Dutzenden von Arbeiten von Historikern, Juristen, Psychologen und Philosophen hervorgehoben", sondern auch "Gegenstand von Erwägungen der Gerichte" und Grundlage für die Anklagen gegen "Anstifter" und "Vollbringer" des "unvorstellbaren Verbrechens" gewesen sei. Das mag etwas übertrieben sein. Tatsache aber ist, daß die Höß-Aufzeichnungen im Auschwitz-Prozeß und in den in diesem Verfahren erstatteten Sachverständigengutachten einen hervorragenden Platz einnahmen; es war das einzige Dokument neben dem Broad-Bericht, mit dem man die These von der Judenvernichtung durch Gas in Auschwitz-Birkenau "belegen" konnte.

169) Laternser äußerte sehr zurückhaltend im Zusammenhang mit der von ihm abgelehnten Ortsbesichtigung im Auschwitz-Prozeß, daß die Widmung des Auschwitz-Geländes "zu musealen Zwecken... umfangreiche Wiederinstandsetzungen..., aber auch... tendenziöse Verdeutlichungen" vorausgesetzt habe. Vgl. "Die andere Seite im Auschwitz-Prozeß", Seiten 48 und 411.

170) Aus Rassiniers Erlebnisbericht "Die Lüge des Odysseus" geht hervor, daß die Häftlinge der KL immer wieder die überall in den Lagern vorhandenen Duschräume mit den umlaufenden Gerüchten über Tötungen durch Gas in Verbindung brachten (aaO. Seiten 120, 154, 191-192).

171) Zitiert nach Poliakov/Wulf, "Das Dritte Reich und die Juden", Seite 129; vgl. IMT XXXIII, 278 und Butz "Hoax". Seite 102; deutsche Ausgabe Seite 134.

172) IMT XI, 464. Ich selbst habe während meines etwa drei Monate dauernden Aufenthaltes in der Gegend von Auschwitz um die Mitte des Jahres 1944 und bei mehreren damals dem Stammlager abgestatteten Besuchen nicht das geringste von dem behaupteten Gestank wahrnehmen können. Vgl. hierzu auch Christophersen, "Die Auchwitz-Lüge", Seite 27.

Butz ("Hoax" Seiten 118ff.; deutsche Ausgabe S. l55ff.) vertritt die Auffassung, daß der von vielen Zeugen bestätigte Gestank seine Ursache in der bei Auschwitz angesiedelten Chemie-Industrie gehabt, mit Leichenverbrennungen also nichts zu tun gehabt habe. Doch lag das Industriegelände bei Monowitz etwa 9 km von Birkenau und etwa 6 km von Auschwitz entfernt, während der Gestank ja von Birkenau ausgegangen sein soll.

173) AaO. Seite 86; in der Nyiszli-Version von Schoenberner heißt es: "Betonschornsteine" (aaO. Seite 250).

174) Auch in anderen Berichten, denen zufolge die Gaskammern unter den Krematoriumsräumen lagen, wird die Frage, wie die Einwurfsschächte verliefen, nie beantwortet. Vgl. z. B. die Darstellung der Gaskammern in der Aussage des Auschwitz-Prozeßzeugen Jehuda Bacon bei Deutschkron aaO. Seiten 64-65 Vgl. zu dieser Aussage auch Anmerkung 131 dieses Kapitels.

175) Auf die suggestive Frage des Vorsitzenden im Auschwitz-Prozeß, daß es sich bei dem Zyklon B wohl um eine "körnige Masse" gehandelt habe, beschrieb der Angeklagte Arthur Breitwieser -- ehemaliger Leiter der Desinfektionsabteilung in Auschwitz -- das Präparat folgendermaßen (zitiert nach Naumann aaO. Seite 70): "Das Zyklon B war in kleinen, ungefähr Kilogramm-Büchsen. Im Anfang waren es Pappscheiben, so ähnlich wie Bierdeckel, immer leicht feucht und grau. Später waren es keine Pappdeckel mehr. Man kann es schlecht sagen -- man kann schlecht sagen wie Stärke, aber so ähnlich, bläulich weiß."

Breitwieser als Leiter der Desinfektionsabteilung müßte eigentlich das Aussehen des Zyklon B genau gekannt haben. Eigenartigerweise ist es so oder ähnlich sonst nirgendwo beschrieben.

176) So sollen die Opfer laut Aussage eines ehemaligen SS-Mannes namens Böck -- zitiert bei Kaul aaO. Seite 245 -- noch etwa 8 bis 10 Minuten nach Einwurf des Gases unbeschreiblich geschrien haben.

Ganz anders beschrieb wiederum der Angeklagte Breitwieser im Auschwitz-Proze_ die Wirkung des Zyklon B. Laut Naumann (aaO. Seite 70) erklärte er bei seiner Vernehmung folgendes: "Das Zyklon B wirkte ja furchtbar schnell. Ich kann mich erinnern, der Unterscharführer Theurer hat einmal ein Haus betreten, das schon entwest war. Am Abend war es gelüftet worden, unten im Erdgeschoß, und am nächsten Morgen wollte Theurer die Fenster im ersten Stock öffnen. Er muß wohl noch Dämpfe eingeatmet haben, fiel sofort um und rollte bewußtlos die Treppe hinunter bis dahin, wo er frische Luft bekam. Wäre er anders gefallen, wäre er nicht mehr herausgekommen."

Nach Breitwiesers Aussage diente Zyklon B übrigens zur Entwesung von Räumen und zur Desinfektion von Kleidungsstücken; von seiner Verwendung zur Tötung von Menschen wußte er nichts -- und wurde freigesprochen!

177) AaO. Seiten 87-88; sinngemäß auch Schoenberner (aaO. Seiten 251-252), wo jedoch -- wie auch sonst -- Abweichungen im Wortlaut festzustellen sind.

Die blau angeschwollenen Köpfe (bei Schoenberner: "Gesichter") beruhen wohl auf phantasievollen Vorstellungen des Autors ¸ber das Gas Blausäure. Eine ähnliche Gedankenverbindung finden wir auch in anderen Berichten. So faselt der bereits erwähnte Böck davon, daß man nach Öffnung der Gaskammer "noch einen bläulichen Nebel über einem riesigen Knäuel Leichen schweben sehen" konnte (Kaul aaO. Seite 245; Hervorhebung vom Verf.).

178) AaO. Seite 166. Auch in seiner Autobiographie schreibt Höß (KiA, Seite 122): "Die Leichen waren aber durchwegs ohne jegliche Verkrampfung."

179) Der Große Brockhaus, 2. Band (1953), Seite 157; Stichwort: Blausäure. Brockhaus Enzyklopädie, 2. Band (1967), Seite 799, Stichwort: Blausäurevergiftung.

180) Der 1921 geborene Broad wurde im Auschwitz-Prozeß 1965 zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Seinen jetzigen Aufenthaltsort konnte ich nicht ausfindig machen, da ich keine Einsichtnahme in die Auschwitz-Akten erhielt.

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Ende Teil 10

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Hier is das drittes Kapitel, Teil 10, von "Der Auschwitz-Mythos -- Legende oder Wirklichkeit -- Eine kritische Bestandsaufnahme" von Dr. Wilhelm Stäglich. Es erschien in 1979 durch Grabert Verlag in Tübingen. ISBN 3-87847-042-8. Später, dieses Buch war verboten und zerstört in Deutschland. Aber Zensur ist unmöglich und auch sehr dumm. Diese Buch is noch einmal lebendig.


Dieser Text ist -- ohne kommerzielles Interesse -- vom InternationalenSekretariat der Vereinigung der langjährigen Liebhaber von Kriegs- undHolokaust-Erzählungen (AAARGH) zu reinen Lehrzwecken ins Netz gesetztworden; er soll zu weiterer Forschung anregen und eine maßvolle Verwendungfinden. Die Postanschrift: PO Box 81475, Chicago,IL 60681-0475, USA.
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ARTIKEL 19 der Menschenrechte: <Jederman hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.>Vereinigten Nationen, 10 Dezember 1948.


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