Teil 2
Unter diesen Umständen müßten eigentlich gegen alle in der Literatur [20] zitierten Dokumente aus deutschen Akten grundsätzliche Bedenken hinsichtlich ihrer Authentizität, zumindest aber in bezug darauf erhoben werden, daß ihre sachgerechte Überprüfung durch unabhängige Historiker bisher unterblieben ist oder sogar überhaupt nicht möglich war. Denn daß eine solche Prüfung dieser Dokumente in den verschiedenen Nürnberger Gerichtsverfahren nicht erfolgte, bedarf wohl keiner besonderen Begründung. Trotzdem wollen wir für die Zwecke unserer Untersuchung zunächst davon ausgehen, daß alle zur Frage der Judenvernichtung in Auschwitz-Birkenau bisher zitierten Schriftdokumente aus deutschen Akten echt sind. Wo sich Zweifel an der Echtheit bereits aus ihrem Inhalt, ihrer Herkunft oder im Zusammenhang mit anderen Umständen ergeben, wird dies an entsprechender Stelle deutlich gemacht werden.
Der zeitgeschichtlich interessierte deutsche Leser kann die im Nürnberger IMT-Prozeß verwendeten Dokumente im Wortlaut in den 42 Protokollbänden über dieses Verfahren nachlesen, die in allen größeren Bibliotheken vorhanden sein dürften. Die Dokumente sind indessen auch dort nicht immer leicht ausfindig zu machen, da die einzelnen Bände kein Inhaltsverzeichnis haben und das Gesamtregister unvollständig ist. Doch werden in der Literatur Band und Seitenzahl meist richtig zitiert. Schwieriger ist an den Wortlaut der Dokumente heranzukommen, die erst in einem der Nachfolgeprozesse Gegenstand der Beweisführung waren (42). Es gibt zwar auch eine sozusagen amtliche Zusammenstellung dieser Dokumente, die "Trials of War Criminals" (15 Bände); sie enthalten jedoch die Dokumente nur in englischer Übersetzung, der -- wie Butz meint -- nicht immer zu trauen ist. <berdies sind sie, wie selbst Reitlinger zugeben muß, weder dort noch anderswo vollständig und systematisch erfaßt. Mit Sicherheit sind aber alle wesentlichen Dokumente in die deutschsprachige Literatur zur "Endlösung" eingegangen; sie wird daher in erster Linie die Grundlage für unsere Untersuchung bilden. Dieses Verfahren erscheint mir in diesem Fall unbedenklich, weil es hier ja nicht darum geht, festzustellen, wie es in Auschwitz wirklich war, sondern lediglich zu prüfen, ob für die behaupteten Massenvernichtungen von Juden ausreichende Quellenbelege vorgewiesen werden können. Es kann davon ausgegangen werden, daß die "Zeitgeschichtler" in ihren Büchern keine Unterlage unberücksichtigt gelassen haben, die auch nur entfernt für ihre Behauptungen spricht. Im übrigen werden in allen diesen Werken immer wieder dieselben Dokumente, meist allerdings nur auszugsweise, zitiert und behandelt, die bereits in den Nürnberger Prozessen eine Rolle spielten.
Bei der Bedeutung, die einer geplanten Massenvernichtungsaktion [21] des behaupteten Ausmaßes zugekommen wäre, sollte man annehmen, daß entsprechende Dokumente aus jener Zeit besonders zahlreich sind. Die Vernichtung der Juden Europas, die seit Kriegsende von der Anti-Deutschland-Propaganda mit dem im Dritten Reich -- in anderem Zusammenhang -- gebrauchten Begriff "Endlösung der Judenfrage" identifiziert wird, hätte ohne Frage zu ihrer Durchführung einer umfassenden Planung und Vorbereitung bedurft, die sich insbesondere auch aktenmäßig bei den damit befaßten Behörden und Dienststellen hätte niederschlagen müssen. So erklärt denn auch Broszat, einer der Gutachter im sog. Frankfurter Auschwitz-Prozeß und heute Direktor des Instituts für Zeitgeschichte in München, in seinem Vorwort zur angeblichen Autobiographie des ehemaligen Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß, daß "Dokumente über Auschwitz und die Judenvernichtung nichts Neues" seien. Er tut also so, als ob die Auschwitz-Legende dokumentarisch bereits zuverlässig durch Dokumente belegt sei, wobei allerdings offen bleibt, wie weit Broszat den Begriff "Dokument" faßt. Vermutlich hat er, wie aus dem Zusammenhang seiner Äußerung mit der Höß-Biographie gefolgert werden kann, damit auch alle Nachkriegsaussagen und -berichte über Auschwitz im Auge gehabt. Denn zeitnahe Dokumente über eine planmäßige Judenvernichtung in Auschwitz-Birkenau sind wie sich noch zeigen wird -- tatsächlich so gut wie nicht vorhanden.
Es wird immer wieder behauptet, das läge daran, daß dieses Vorhaben der Reichsführung strengster Geheimhaltung unterlegen habe und deshalb alle erforderlichen Befehle und Anordnungen mündlich ergangen seien. So ist z. B. bis heute bekanntlich kein schriftlicher Befehl Hitlers oder einer anderen hohen Reichsstelle aufgefunden worden, mit dem die physische Vernichtung aller im deutschen Machtbereich befindlichen Juden angeordnet wurde. Doch ergibt sich nach Meinung des Instituts für Zeitgeschichte "aus vielen Zeugnissen, daß er mündlich erteilt worden sein muß" (43). Die von diesem Institut in seinen Gutachten im Auschwitz Prozeß hierzu gegebenen Hinweise sind indessen durchaus nicht zwingend. So sind die von dem Gutachter Helmut Krausnick in diesem Zusammenhang angeführten Memoiren von Himmlers Masseur Kersten inzwischen als objektiv unwahr, ja sogar als Fälschung bezeichnet worden. Da hinter dieser Meinung angesehene Historiker stehen, kann sie nicht ohne weiteres beiseite geschoben werden (44). Der weitere Hinweis Krausnicks, die Einsatzgruppen des SD hätten auf Grund des sog. Kommissarbefehls Hitlers auch alle in ihrem Einsatzbereich angetroffenen Juden liquidiert (45), ist, selbst wenn das stimmen sollte, noch kein Beweis für einen entsprechenden Befehl Hitlers oder Himmlers. [22] Dahingehende Aussagen aus den Nürnberger Prozessen sind ebenfalls kein Beweis, da es zu viele Beispiele dafür gibt, daß damals in größtem Umfang Aussagen durch psychische oder physische Folter erpreßt oder durch Versprechungen erkauft wurden (46). Wenn trotzdem behauptet wird, der Kommissarbefehl habe den Befehl zur Vernichtung aller Juden umfaßt, nur sei dieser Teil des Befehls niemals schriftlich ausgefertigt worden, so ist das offensichtlich reine Spekulation. Gewissenhafte und objektive Historiker werden daher diese Behauptung nicht ohne weiteres übernehmen können. Selbst ein so einseitiger Hitler-Biograph wie Joachim C. Fest muß zugeben, daß "aus allen jenen Jahren, aus Tischgesprächen, aus Reden, Dokumenten oder Erinnerungen Beteiligter nicht ein einziger konkreter Hinweis auf die Vernichtungspraxis überliefert" worden ist (aaO., Seite 931).
Gegen die Annahme, daß ein Judenvernichtungsbefehl Hitlers oder Himmlers mündlich erging, spricht übrigens schon die Überlegung, daß trotz der bekannten deutschen Gründlichkeit und der schwerwiegenden Bedeutung des behaupteten Ausrottungsbefehls dieser bei keiner nachgeordneten Dienststelle in irgendeiner Form einen aktenmäßigen Niederschlag gefunden hat. Man sollte doch annehmen, daß in solchem Fall alle Beteiligten allein schon aus Gründen ihrer verantwortungsmäßigen Absicherung hierzu besonderen Anlaß gehabt hätten. Das dürfte um so mehr gelten, wenn der einstige Nürnberger Ankläger und jetzige Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Robert M. W. Kempner, ein ehemaliger preußischer Oberregierungsrat jüdischer Abstammung, mit seiner Behauptung recht hätte, daß unzählige Dienststellen und Beamte des Dritten Reiches nicht nur von der Judenvernichtung gewußt hätten, sondern auch an ihr aktiv beteiligt gewesen seien (47). Es kann auch kaum ein Zweifel daran bestehen, daß die Alliierten die von ihnen beschlagnahmten deutschen Akten sehr gründlich auf solche Dokumente hin durchsucht haben. Wenn trotzdem bis zum heutigen Tage kein einziges Schriftstück entdeckt werden konnte, das entsprechende Hinweise gibt, so läßt das mit hoher Wahrscheinlichkeit den Schluß zu, daß es Befehle der behaupteten Art nicht gegeben hat. Etwaige Judenvernichtungen, auch solche durch Gas, könnten dann allenfalls auf eigenmächtigen Handlungen untergeordneter Organe beruhen und schon aus diesem Grunde niemals den behaupteten Umfang angenommen haben; von einer "planmäßigen" Judenvernichtung könnte in diesem Fall ebenfalls keine Rede sein. Kein Wunder also, daß man hartnäckig trotz fehlender Beweise darauf beharrt, ein Führerbefehl zur Judenvernichtung müsse mündlich erteilt worden sein. Dieses "müsse" ersetzt jedoch den fehlenden Nachweis nicht. [23]
In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder in der Literatur auf einen angeblichen Befehl Himmlers vom Herbst 1944 hingewiesen, mit dem die Einstellung der Judenvernichtung angeordnet worden sein soll. Daraus wird gefolgert, daß vorher ein entsprechender Vernichtungsbefehl ergangen sein müsse. Abgesehen davon, daß diese Schlußfolgerung nicht zwingend ist, wird dabei jedoch gewöhnlich verschwiegen, daß ein solcher Befehl bisher ebenfalls dokumentarisch nicht nachgewiesen werden konnte (48).
Neben den äußerst seltenen zeitnahen Dokumenten, die unmittelbar auf Auschwitz Bezug haben, gibt es noch eine Reihe von Dokumenten, aus denen sich das Vorhaben einer planmäßigen Judenvernichtung mittelbar ergeben soll. Sie können hier nicht übergangen werden, wenn sie auch durchweg Auschwitz mit keinem Wort erwähnen. Für unsere Untersuchung sind sie nämlich insofern wichtig, als sie die Grundlage für die Behauptung bilden, die unstreitig ab 1941 durchgeführte Verschickung der Juden Europas (Deportation) in die KL der von der deutschen Wehrmacht besetzten Ostgebiete habe allein dem Zweck gedient, die Juden dort zu töten, und zwar insbesondere in den angeblichen Gaskammern von Birkenau, die das Zentrum der Mordaktion gewesen seien (49). Auch Dokumente dieser Art sind indessen nicht eben zahlreich.
Alle zeitnahen Dokumente, die mittelbar oder unmittelbar die Frage berühren, ob planmäßige Judenvernichtungsaktionen in Auschwitz stattgefunden haben, werden wir im folgenden Kapitel einer näheren Betrachtung unterziehen.
b) Erlebnisschilderungen der Nachkriegszeit
Wesentlich zahlreicher als die zur Stützung der Auschwitz-Legende herangezogenen zeitnahen Dokumente sind die erst nach dem Krieg entstandenen Erlebnisberichte solcher Personen, die angeblich Einblick in die "Todesfabriken" hatten. Meist handelt es sich um ehemalige Auschwitzhäftlinge, doch werden auch Aussagen von Angehörigen des SS-Lagerpersonals vorgewiesen, die die Judenvernichtung in eigens zu diesem Zweck errichteten "Gaskammern" und Krematorien bestätigen, so vor allem die des bereits erwähnten ehemaligen Lagerkommandanten Rudolf Höß.
Eine besonders instruktive Zusammenstellung solcher Berichte enthält das von den ehemaligen KL-Häftlingen H. G. Adler, Hermann Langbein und Ella Lingens-Reiner herausgegebene Buch "Auschwitz-Zeugnisse und Berichte". Diese nur durch ein Vorwort von Hermann [24] Langbein erläuterte, im übrigen jedoch kommentarlose Zusammenstellung zahlreicher Berichte über Auschwitz sollte offenbar der psychologischen Vorbereitung des nach mehrjährigen Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft im Jahre 1963 eröffneten Auschwitz-Prozesses dienen; sie enthält auch Berichte solcher Personen, die später im Auschwitz-Prozeß als Zeugen der Anklage auftraten. Zum Teil wurden ihre Aussagen schon vor Prozeßbeginn im Rundfunk verbreitet. Eine ähnliche Berichtesammlung enthält das 1972 erschienene Buch von Hermann Langbein "Menschen in Auschwitz". Sie ist allerdings im Gegensatz zum vorgenannten Buch vom Autor weitgehend ergänzt und kommentiert.
Es gibt noch weitere Bücher, die sich ausschließlich mit Erlebnissen in Auschwitz beschäftigen, doch geben diese beiden Bücher meiner Meinung nach den umfassendsten Überblick über das, was über dieses angebliche Vernichtungslager alles berichtet wurde.
Die Beurteilung solcher Zeugenberichte, die übrigens nur in ganz wenigen Fällen genauere Angaben über die sog. Vergasungen oder die Gaskammern und Krematorien enthalten, führt uns an die Problematik der Zeugenaussage heran. Denn es dürfte nicht nur Juristen bekannt sein, daß keineswegs alles, was Zeugen aussagen, nun unbedingt der Wahrheit entsprechen muß. Doch soll diese Problematik hier zunächst nur angedeutet werden. Sie wird an anderer Stelle noch ausführlich zu erörtern sein.
Es liegt auf der Hand und ist wohl kaum zu bestreiten, daß so gut wie allen diesen Berichten nichts ferner lag als nüchterne Objektivität. Man kann dafür, soweit es sich um die Berichte von Häftlingen handelt, sogar ein gewisses Verständnis aufbringen. Denn schließlich läßt sich niemand gern seiner Freiheit berauben und wird daher im allgemeinen leicht geneigt sein, seinen ehemaligen Bewachern nur Böses anzudichten. Dies zumal dann, wenn man es, wie es nach dem Zusammenbruch des Reichs der Fall war, geradezu von ihm erwartet oder sogar fordert. Es darf nicht übersehen werden, daß alle Zeugen in der ersten Nachkriegszeit- unter gewissen Umständen auch noch später -- mehr oder weniger starken einseitigen Einwirkungen und Einflüssen unterworfen waren, von denen sich die meisten Menschen kaum eine Vorstellung machen können (50). Hinzu kommt das, was Rassinier den "Odysseuskomplex" nennt, nämlich der in der Psyche der meisten Menschen wohnende Hang zur Übertreibung eigener besonderer Erlebnisse im Bösen wie im Guten (51). Schon auf Grund dieser wenigen naheliegenden Erwägungen kommt allen Nachkriegsberichten eine geringere Bedeutung zu als zeitnahen Dokumenten. [25] Sie müssen sich deshalb eine besonders kritische Betrachtung gefallen lassen.
Doch selbst, soweit Zeugen oder Verfasser von Erlebnisberichten den ehrlichen Willen gehabt haben sollten, nur die Wahrheit auszusagen, wären ihre Berichte mit kritischer Zurückhaltung zu werten. Denn nicht nur das Wahrnehmungsvermögen, sondern auch das Erinnerungsvermögen der Menschen ist in der Regel nicht besonders zuverlässig, wie jeder, wenn er ehrlich ist, schon häufig an sich selbst festgestellt haben wird. Die suggestive Wirkung der Greuelpropaganda, in deren Dienst nach 1945 alle Massenmedien gestellt wurden und der sie sich offenbar auch heute noch weitgehend verpflichtet fühlen, hat mit Sicherheit ein übriges getan, um auch gutwillige Berichterstatter und Zeugen zu Aussagen zu veranlassen, in denen Gehörtes mit Selbsterlebtem untrennbar vermischt oder sogar nur Gehörtes als eigenes Erleben weitergegeben wird. Hand in Hand damit dürfte eine gewisse gegenseitige Beeinflussung unter den ehemaligen KL-Genossen -- bewußt oder unbewußt stattgefunden haben (52).
So kann man nur davor warnen, den Nachkriegsberichten über Auschwitz allzu großen Wert beizumessen. Kein verantwortungsbewußter Historiker wird sie jedenfalls für sich allein -- d. h. ohne das Hinzutreten von weiteren Umständen, die jede einzelne Aussage wenigstens in ihrem Kern als wahr erscheinen lassen -- als Quelle für die Judenvernichtung heranziehen können. Soweit es sich bei den Zeugen der behaupteten Vergasungen um Juden handelt, bleiben sie übrigens fast in jedem Fall die überzeugende Erklärung dafür schuldig, warum gerade sie von diesen Vernichtungsaktionen ausgenommen wurden.
c) Gerichtsverfahren der Nachkriegszeit
Eine besondere Rolle bei der Begründung und Festigung der Judenvernichtungslegende sollte mit Sicherheit den verschiedenen Nachkriegsprozessen gegen sog. NS-Verbrecher zukommen. Dies lag besonders nahe, weil bekannt ist, daß wohl den meisten Menschen gerade richterliche Feststellungen in hohem Maße vertrauenswürdig erscheinen. So versuchte man denn durch justizförmige Verfahren, wie sie mit den Nürnberger Prozessen der Alliierten ihren Anfang nahmen, jener Legende vom Mord an 6 Millionen Juden einen Anschein von Glaubwürdigkeit zu verleihen, indem durch Richterspruch diese "Tatsache" einfach "festgestellt" wurde. Und auch schon im Nürnberger IMT-Prozeß war- wie bereits erwähnt wurde -- von Auschwitz die Rede. [26]
Indessen vermochten die verschiedenen Nürnberger Prozesse der alliierten Sieger die ihnen zugedachte Aufgabe entgegen den Erwartungen ihrer Urheber nicht zu leisten. Sie sind nicht nur in Deutschland unpopulär und in ihren Ergebnissen immer fragwürdig gewesen und geblieben (53). Hierin mag mit ein Grund dafür liegen, daß der Name Auschwitz bis weit in die 50er Jahre hinein dem Durchschnittsbürger so gut wie unbekannt war, obwohl das IMT-Tribunal in seinem Urteil gegen die sogenannten Hauptkriegsverbrecher auch Auschwitz bereits als die Stätte millionenfachen Mordes -- in Anlehnung an das zweifellos erpreßte Höß-Affidavit (54) -- hingestellt hatte.
Nachdem man jedoch dazu übergegangen war, in der laufenden Propaganda Auschwitz zum eigentlichen Mittelpunkt der Judenvernichtung zu machen, erschien es zweckmäßig, insoweit durch ein deutsches Gericht die entsprechenden Feststellungen wiederholen zu lassen. So kam es zu jenem makabren Verfahren gegen Mulka und andere vor dem Frankfurter Schwurgericht, das in die Justizgeschichte unter der Bezeichnung "Auschwitz-Prozeß" eingegangen ist. Dieser Prozeß, der der ihm zugemuteten Bedeutung entsprechend eine ganz ungewöhnliche Berücksichtigung in allen Massenmedien erhielt, ist freilich auf das Bewußtsein der Menschen -- insbesondere in Deutschland -- nicht ohne Einfluß geblieben. Er erweckte und festigte zweifellos in weiten Kreisen die Vorstellung von Auschwitz als einem Zentrum des Judenmordes im Dritten Reich, und das sogar- wie oben bereits erwähnt- im sogenannten "nationalen Lager".
Obwohl nun sowohl die verschiedenen Nürnberger Prozesse wie auch der Auschwitz-Prozeß von den Auschwitz-Mythologisten immer wieder ebenfalls als "Beweis" für die einstige Existenz der Birkenauer "Todesfabriken" herangezogen werden, bedürften sie grundsätzlich keiner besonderen Behandlung im Rahmen dieser Arbeit. Denn alle den richterlichen "Feststellungen" zugrunde liegenden Dokumente und Zeugenaussagen sind auch in der einschlägigen Literatur über Auschwitz schon berücksichtigt. Und ein Gerichtsverfahren ist nun einmal, wenn es schon als Beweis für zeitgeschichtliche Vorgänge dienen soll, nicht mehr wert als die Dokumente und Zeugenaussagen, mit deren Hilfe seine Ergebnisse erzielt wurden. Schon Rassinier hat bemerkt, daß nicht nur in der ganzen Literatur über die KL, sondern auch in den Nürnberger Prozessen kein Dokument beigebracht werden konnte, aus dem hervorgeht, daß in den deutschen KL auf Anordnung der Reichsregierung Gaskammern zum Zwecke der Massenvernichtung von Juden eingerichtet wurden (55). Daran hat sich auch durch den Auschwitz-Prozeß nichts geändert. [27]
Gleichwohl erschien es mir zweckmäßig, wenigstens diesem Prozeß wegen der ihm beigemessenen "Beweiskraft", an die sicherlich nicht wenige Menschen glauben, ein besonderes Kapitel zu widmen. Es erschien mir aber auch wichtig, am Beispiel dieses mit einem Millionenaufwand geführten Strafprozesses zu zeigen, daß Prozesse dieser Art am allerwenigsten geeignet sind, der historischen Wahrheitsfindung zu dienen, sondern sie eher erschweren.
Anmerkungen [377]
Die Anmerkungen sind zum Verständnis des Textes nicht unbedingt erforderlich. Sie enthalten im wesentlichen die Quellenbelege. Dem Leser, der sich mit dem Stoff gründlicher befassen mochte, sollen sie darüber hinaus ergänzende, vertiefende und weiterführende Hinweise geben.
42) Vgl. hierzu Reitlinger aaO. Seiten 611-615; Butz aaO. Seiten 19--20, deutsche Ausgabe Seiten 16-17.
43) Aus einem Brief des Instituts für Zeitgeschichte, zitiert nach Heinz Roth. "Wieso waren wir Vater Verbrecher?", Seite 115.
44) So vor allem David Irving aaO. Seite III; siehe auch "Nation Europa", Nr. 8/1975, Seite 62.
Kersten, der nach dem Kriege allen Grund hatte, sich wegen seiner engen Beziehungen zu Heinrich Himmler zu "rehabilitieren", veröffentlichte erstmals 1952 Auszuge aus dem angeblich von ihm geführten Tagebuch unter dem Titel "Totenkopf und Treue". Zitiert wird meistens aus den 1956 in London erschienenen "Kersten Memoirs", die nach Kerstens eigenem Vorwort "nicht in jeder Einzelheit" mit "Totenkopf und Treue" sowie den daneben in holländischer und schwedischer Sprache veröffentlichten Tagebuchauszügen "korrespondieren". Sie enthalten u. a. -- wie ein Vergleich ergibt- Weglassungen, aber auch Erweiterungen. Was Kersten über die angebliche Judenvernichtung weiß, will er aus Himmlers Mund erfahren haben, und zwar bereitsam 11.11.1941 ("Totenkopf und Treue", Seite 149; "Kersten Memoirs", Seite 119)! Es ist indessen völlig unwahrscheinlich, Daß Himmler ausgerechnet mit seinem Masseur ausführlich über eine Sache gesprochen haben sollte, die angeblich strengster Geheimhaltung unterlag und in der die entscheidenden Befehle eben aus diesem Grunde nur mündlich erteilt worden sein sollen.
Besgen (aaO. Seite 63) bringt eine weitere Einzelheit aus den angeblichen Tagebuchaufzeichnungen Kerstens, die in den beiden oben genannten Werken fehlt. Danach soll Kersten wahrend eines Mittagessens im Speisesaal von einem neben ihm sitzenden, namentlich nicht genannten (!) SS-Obersturmbannführer detaillierte Angaben über die Judenvernichtung in den "Vernichtungslagern" erhalten haben. Diese Geschichte ist offensichtlich unglaubwürdig!
45) So auch Hans-Adolf Jacobsen in "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seiten 163ff. und Reitlinger aaO. Seite 91.
Krausnick selbst verweist darauf, daß nach einem schriftlichen Befehl Heydrichs an die vier höheren SS- und Polizeiführer vom 2. Juli 1941 durch die Einsatzgruppen außer den sowjetischen Kommissaren, Funktionären und sonstigen radikalen Elementen (Saboteure, Propagandisten, Heckenschützen, Attentäter usw.) nur Juden zu "exekutieren" waren, die Partei-- oder Staatsstellungen innehatten ("Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seite 364). Trotzdem -- so meint Krausnick (aaO. Seite 365) -- unterliege es keinem Zweifel, Daß daneben eine mündliche Weisung bestanden habe, alle Juden zu erschießen. Das ist indessen nichts weiter als eine spekulative Annahme. Bekanntlich war es die Aufgabe der Einsatzgruppen, die im Rucken der deutschen Front operierenden Partisanenbanden rücksichtslos zu bekämpfen. Da die Juden naturgemäß alle auf seiten der Partisanen standen, mögen viele von ihnen -- zum Teil vielleicht sogar unschuldig --aus diesem Grunde exekutiert worden sein. Mit "Völkermord" hatte das nichts zu tun. Vgl. hierzu auch Scheidl, "Geschichte der Verfemung Deutschlands", Band 5, Seiten 64ff.; Harwood aaO. Seiten 11ff., deutsche Ausgabe Seiten 15ff.; Walendy, "Europa in Flammen", Band II, Seiten 389ff.; Aschenauer aaO.
Wir können im übrigen die Tätigkeit der Einsatzgruppen unberücksichtigt lassen, obwohl sie durchweg ebenfalls mit der sog. "Endlösung" in Verbindung gebracht wird, weil sie den Komplex Auschwitz in keiner Weise berührt.
46) Vgl. hierzu Drittes Kapitel, Abschnitte I und II,2. Der Münchener Weihbischof Johannes Neuhausler, ehemaliger Dachauhäftling, hat zu dieser Frage in einem dem Münchener Rundfunk im Jahre 1948 gewahrten Interview bemerkenswerte Ausführungen gemacht. Dieses Interview durfte damals bezeichnenderweise nicht gesendet werden! Es wurde erst am 6. Januar 1974 in der Münchener Katholischen Kirchenzeitung veröffentlicht. Die "Frankfurter Rundschau" vom 4. Januar 1974 berichtete ebenfalls hierüber.
Vgl. ferner Bardèche aaO. Seiten 14-16, 86-130; Utley aaO. Seiten 195ff., 215ff.; Harwood aaO. Seiten 10-13, deutsche Ausgabe Seiten 14-18; Butz aaO. Seiten 160 ff., deutsche Ausgabe Seiten 210 ff.; Heinz Roth, " Was geschah nach 1945?", Teil 2, Seiten 63f.,67ff.,84,95ff. Aufschlußreich hinsichtlich der damals praktizierten Vernehmungsmethoden ist auch die von Rechtsanwalt Eberhard Engelhardt mitgeteilte Aussage eines seinerzeit als Dolmetscher bei der US War Crimes Group eingesetzten Deutschen, Jost Walter Schneider ("Sieger-Tribunal", Seiten 65ff.).
47) Kempners haßerfüllte "Abrechnung" mit seinen einstigen Kollegen in seinem Buch "Eichmann und Komplizen" ist in ihrer Gesamttendenz erkennbar auf diese Behauptung abgestellt.
Poliakov/Wulf versuchen in ihrem Werk "Das Dritte Reich und seine Diener" diese These mit Dokumenten zu belegen, die insoweit jedoch keine bestimmten Hinweise geben und alles andere als überzeugend sind.
48) Die Geschichte von diesem Himmler-Befehl ist auch in die angeblichen Höß-Aufzeichnungen "Kommandant in Auschwitz" "eingearbeitet" worden (aaO. Seite 160).
Der Kommentator Broszat bemerkt hierzu in einer Fußnote, Daß die "Tatsache als solche durch verschiedene Zeugenaussagen einwandfrei bestätigt" worden sei. Er beruft sich insoweit auf Reitlinger ("Die Endlösung", Seiten 516ff.). Dieser bezieht sich seinerseits auf den sog. Kasztner-Bericht (Reszö Kasztner, Bericht des Jüdischen Rettungskomitees aus Budapest. Genf 1945), der in diesem Punkt auf einer angeblichen Mitteilung des SS-Standartenführers Kurt Becher an Kasztner beruht. Becher bestätigte als Zeuge im Nürnberger IMT-Prozeß die ihm zugeschriebenen Angaben, die seiner eigenen Entlastung offensichtlich dienlich waren; er wurde daraufhin nicht mehr behelligt. Vgl. IMT XI,370 und XXXIII, 68-70 (Nbg. Dokument 3762-PS, Affidavit Becher).
Von einer "einwandfreien" Bestätigung durch "verschiedene Zeugenaussagen" kann also nicht die Rede sein. Die einschlägige Schilderung in Alexander Weißbergs bekanntem Buch "Die Geschichte des Joël Brand" gründet sich ebenfalls nur auf Hörensagen. Bemerkenswert ist das Eingeständnis des Autors vom völligen Fehlen dokumentarischer Quellen für die von Hitler angeblich beabsichtigte Judenvernichtung. Sein Buch ist sonst als zeitgeschichtliche Quelle ziemlich wertlos. Zur Person Weißbergs siehe Anonymous. "The Myth of the Six Million", Seite 33. Zu Kastner und seinem Gewährsmann Becher äußert sich kritisch vor allem Rassinier in "Was ist Wahrheit?", Fußnote 29 auf Seite 94 und Seiten 232ff.
Reitlinger beruft sich Außer auf Kasztner auch noch auf einen gewissen Miklos Nyiszli (aaO. Seiten 517-518), mit dessen Person wir uns an anderer Stelle noch eingehend beschäftigen werden. Dieser Gewährsmann ist jedoch noch fragwürdiger (vgl. Rassinier aaO. Seiten 242-245). Von Harwood wird Nyiszli als "a mythical and invented person" (eine märchenhafte und erfundene Person ! bezeichnet (aaO. Seite 20, deutsche Ausgabe Seite 26).
übrigens gibt es auch ein Nürnberger Affidavit Kasztners: Dokument 2605-PS, IMT XXXI, 1--15.
49) Die Tatsache, Daß die deportierten Juden in den besetzten Ostgebieten in großem Umfang zu kriegswichtigen Arbeiten eingesetzt wurden, mußten auch die Gutachter des Instituts für Zeitgeschichte im Frankfurter Auschwitz-Prozeß zugeben ("Anatomie des SS-Staates", Band 2~ Seiten 129-144,375-379,39s 426ff.).
Bis heute halt sich allerdings die Behauptung. man habe die Juden eben auch "durch Arbeit ausrotten" wollen. So spricht z.B. Adam ("Judenpolitik im ~. Reich", Seiten 285ff.) von "Ausschaltung durch Arbeit", weiß hierzu freilich auch nur das sog. Wannsee-Protokoll sowie eine Besprechungsnotiz des Justizministers Thierack anzuführen, in der an einer Stelle die Worte "Vernichtung durch Arbeit" gebraucht werden (vgl. IMT XXVI, 200ff., Nbg. Dokument 654-PS). Diese These widerlegt sich indessen selbst durch ihre völlige Unsinnigkeit. Man schlachtet nicht das Huhn, von dem man Eier haben will!
Wie sehr man an der Arbeitsleistung der KL-Häftlinge interessiert war und deshalb auch der Erhaltung ihrer Gesundheit und Arbeitskraft größte Aufmerksamkeit schenkte, wird an zahlreichen hierüber erhaltenen Dokumenten deutlich, deren Echtheit nicht bezweifelt werden kann. Sie sind mit der immer wieder beklagten mangelhaften Unterbringung, Ernährung und unmenschlichen Behandlung der Häftlinge ebenso unvereinbar wie mit dem angeblichen Plan der Reichsregierung bzw. Hitlers oder Himmlers, möglichst viele Juden möglichst schnell in den KL umzubringen. Vgl. oben Anmerkung 30; ferner Schnabel aaO. Seiten 204, 207, 210, 215, 216, 221, 227 und 235.
50) Vgl. hierzu nochmals oben Anmerkung 46. Auch die vor deutschen Gerichten in den sog. NSG-Verfahren auftretenden Zeugen sind zweifellos weitgehend manipuliert. Für den Frankfurter Auschwitz-Prozeß hat Laternser das ausführlich und überzeugend nachgewiesen ("Die andere Seite im Auschwitz-Prozeß", Seiten 85-124). Vgl. auch Stäglich, "Die westdeutsche Justiz und die sog. NS-Gewaltverbrechen".
51) "Die Luge des Odysseus", Seiten 140-141, und "Was nun, Odysseus?", Seite 17. Vgl. auch Heinz Roth, ". . . der makaberste Betrug", Seite 38.
52) Das muß selbst der Leiter der Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen, Oberstaatsanwalt Dr. Adalbert Rückerl, in seinem Buch "NS-Prozesse" (aaO. Seite 26) einräumen.
Hellwigs Hinweis auf die suggestiven Wirkungen der Greuelpropaganda im Ersten Weltkrieg (aaO. Seite 88f.) trifft auf die noch verstärkte Greuelpropaganda im und nach dem Zweiten Weltkrieg nicht minder zu. Aufschlußreich ist insoweit auch Ponsonbys Schrift "Absichtliche Lugen in Kriegszeiten".
53) Maurer in "Mensch und Maß", Folge 16/1977, Seiten 725ff.; Harwood, "Der Nürnberger Prozeß". Eine besonders gründliche Kritik aus heutiger Sicht enthalten die Beitrage in der Sammlung "Sieger -- Tribunal, Nürnberg 1945/46" (Referate und Arbeitsergebnisse des zeitgeschichtlichen Kongresses der Gesellschaft für Freie Publizistik, Kassel 1976).
54) Siehe hierzu unten Seiten 160ff.
Eine eingehende Analyse des Höß-Affidavits (Nbg. Dokument 3868-PS, IMT XXXIII, 275-279) hat Butz vorgelegt (aaO. Seiten 103ff., deutsche Ausgabe Seiten 135ff.).
Hier is das erstes Kapitel, Teil 2, von "Der Auschwitz-Mythos -- Legende oder Wirklichkeit -- Eine kritische Bestandsaufnahme" von Dr. Wilhelm Stäglich. Es erschien in 1979 durch Grabert Verlag in Tübingen. ISBN 3-87847-042-8. Später, dieses Buch war verboten und zerstört in Deutschland. Aber Zensur ist unmöglich und auch sehr dumm. Diese Buch is noch einmal lebendig.
Sie haben diesen Text
hier gefunden:
<http://aaargh-international.org/deut/staeglich/WSmythos2.html>