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Der Auschwitz Mythos


Dr. Wilhelm Stäglich

Teil 4

Zweites Kapitel

Die zeitnahen Dokumente

Folge

Das sind nun allerdings mehr als dürftige Erklärungsversuche eines unbestreitbaren Tatbestandes, der nicht in das Ausrottungskonzept [63] paßt. Selbst Krausnick muß in seinem Gutachten zum Auschwitz-Prozeß zugeben, daß auch Juden noch bis in das letzte Kriegsjahr hinein in der Rustungsindustrie beschäftigt und aus den polnischen Lagern sogar noch 1944 "Zehntausende von Juden nach Deutschland verschleppt" wurden (52). Wenn man von dem dramatischen Ausdruck "verschleppt" absieht, so entsprach das durchaus der Wirklichkeit, die es damals erforderte, Rüstungsarbeiter aus dem Osten wieder ins Reich abzuziehen. Man spürt bei all diesen "Erklärungen" förmlich die Verlegenheit, die allen Vertretern der Ausrottungsthese die zahlreichen Dokumente über den Arbeitseinsatz der Juden bereiten. Übrigens dürfte kaum zu bezweifeln sein, daß im letzten Kriegsjahr mit Sicherheit keine Juden mehr im deutschen Machtbereich gelebt hätten, wenn "Endlösung" wirklich die Vernichtung aller Juden bedeutet hätte.

Die Tatsache, daß die nach dem Osten deportierten Juden in der dortigen Kriegswirtschaft Verwendung finden sollten (53), stimmt auch damit überein, daß Heydrich der Wannsee-Niederschrift zufolge weiter ausführte, es sei beabsichtigt, Juden im Alter von über 65 Jahren nicht zu evakuieren, sondern sie einem Altersghetto zu überstellen (Seite 8, vorletzter Absatz). Hätte man die Vernichtung aller Juden vorgehabt, so war es unverständlich, alte Juden hiervon auszunehmen und ihnen eine Vorzugsbehandlung zukommen zu lassen. Dies um so mehr, als man angeblich ohnehin an Massenexekutionen dachte, wobei es auf einige Tausend mehr oder weniger nicht angekommen wäre. Wenn man jedoch, woran kein Zweifel besteht, die Juden zum Arbeitseinsatz bringen wollte, so war es durchaus sinnvoll, Juden über 65 Jahre, von denen naturgemäß keine Leistungen mehr zu erwarten waren, hiervon auszunehmen. Daß diese Maßnahme auch für schwerkriegsbeschädigte Juden und Träger von Kriegsauszeichnungen gelten sollte (Seite 8 letzter Absatz der Niederschrift), paßt ebenfalls nicht zu der der Wannsee-Konferenz angedichteten Vernichtungsplanung. Wenn weiter in der Niederschrift davon gesprochen wird, daß mit "dieser zweckmäßigen Lösung ... mit einem Schlag die vielen Interventionen ausgeschaltet" würden, so zeigt das deutlich, daß man wegen der evakuierten Juden im allgemeinen keine solchen Interventionen erwartete, insoweit also ein durchaus gutes Gewissen gehabt haben muß. Das wäre zweifellos nicht der Fall gewesen, wenn diese Evakuierungen zum Zwecke der Tötung der davon betroffenen Juden vorgenommen werden sollten. Dieser Teil der Niederschrift spricht also sogar ziemlich eindeutig gegen die Ausrottungsthese.

Die Vertreter der Ausrottungsthese -- wie z.B. der Auschwitz-Gutachter Krausnick -- können dem allen nur mit der Behauptung begegnen, [64] das seien eben "taktische Maßnahmen" gewesen. Krausnick weist überdies auf die "bezeichnende Unterscheidung" hin, die Heydrich der Niederschrift zufolge zwischen "evakuieren (d. h. zu töten)" und "einem Altersghetto überstellen" gemacht habe (54). Diese Wortklauberei, bei der zudem der eine Begriff noch willkürlich als "töten" gedeutet wird, hat nun freilich mit Wissenschaftlichkeit gewiß nichts mehr zu tun.

Der weitere Inhalt des "Wannsee-Protokolls" steht mit der Ausrottungsthese offensichtlich in keinem Zusammenhang. Über die Zweckmäßigkeit oder die moralische Berechtigung der Behandlung des Mischlingsproblems, wie sie unter Abschnitt IV der Niederschrift abgehandelt wird, mag man streiten. Die uns hier allein interessierende Ausrottungsthese wird jedenfalls hiervon nicht berührt. Das gilt auch für den vorletzten Absatz der Niederschrift, der mitunter noch zu ihrer Stützung herangezogen wird, wobei man auch hier immer daran zu denken hat, daß das "Wannsee-Protokoll" grundsätzlich in seinem ganzen Inhalt fragwürdig bleibt.

Diesem vorletzten Absatz zufolge (Seite 15 der Niederschrift) wurde bei der Konferenz abschließend noch über "die verschiedenen Arten der Lösungsmöglichkeiten" gesprochen und dabei von einigen Teilnehmern der Standpunkt vertreten, "gewisse vorbereitende Arbeiten im Zuge der Endlösung gleich in den betreffenden Gebieten selbst durchzuführen, wobei jedoch eine Beunruhigung der Bevölkerung vermieden werden müsse". In diesem Zusammenhang wird natürlich wieder einmal das Wort "Endlösung" als Synonym für "Vernichtung" in Anspruch genommen, was es eben nicht war. Ferner werden die "Lösungsmöglichkeiten" als "Tötungsmöglichkeiten" interpretiert, wofür es keinen Anhaltspunkt gibt. Allerdings soll- wie Krausnick in seinem AuschwitzGutachten behauptete -- Eichmann im Jerusalemer Prozeß den Ausdruck "Lösungsmöglichkeiten" selbst in dieser Weise interpretiert haben. Krausnick bleibt jedoch für diese -- unwahrscheinliche -- Behauptung jeden Beleg schuldig (55).

Da sich aus dem vorhergehenden Absatz der Wannsee-Niederschrift ergibt, daß in diesem Stadium der Konferenz über die "Lösung der Judenfrage im Generalgouvernement" gesprochen wurde, wird man nicht fehlgehen in der Annahme, daß sich die "Lösungsmöglichkeiten" allein hierauf bezogen. Es wird sich also um die verschiedenen Möglichkeiten der vorgesehenen Evakuierung auch dieser Juden gehandelt haben. Daß die Bevölkerung der betroffenen Gebiete allein schon durch die Evakuierung als solche beunruhigt werden konnte, ist selbstverständlich und beweist in diesem Zusammenhang tatsächiich alles andere als das [65] behauptete Vernichtungsvorhaben. Die sich im Zuge der "Endlösung" ergebenden Probleme der Organisation des Zusammenlebens der Juden in einem gemeinsamen Staatswesen konnten zweckmäßigerweise schon bei der Evakuierung erprobt werden, indem man vorübergehend die Juden in einem Ghetto zusammenfaßte. So ist bekannt, daß das Warschauer Ghetto lange Zeit hindurch ein eigenes Gemeinwesen darstellte (56).

Zusammenfassend kann festgesellt werden, daß das sog. WannseeProtokoll -- selbst wenn man es nicht als im ganzen gefälscht ansehen will -- neben zumindest inhaltlich echten Bestandteilen eine Reihe von Sätzen enthält, die in den Zusammenhang nicht hineinpassen und deshalb nachträglich in das Dokument hineingefälscht worden sein müssen. Daneben sind vermutlich einige echte Teile des Dokuments (z. B. Ausführungen über den Madagaskarplan) nachträglich daraus entfernt worden. Abgesehen hiervon bleibt das Dokument aber allein schon deshalb fragwürdig, weil seine Herkunft im Dunklen liegt, seine äußere Form in keiner Weise deutscher Behördenpraxis entspricht und das Original bisher noch nicht von unabhängigen Sachverständigen auf seine Echtheit hin überprüft werden konnte (57). Damit ist das Dokument als Beweismittel jedenfalls insoweit ungeeignet, als dadurch die These von der geplanten Ausrottung aller im deutschen Machtbereich befindlichen Juden belegt werden soll. Hierfür bietet das Dokument selbst in seinem vorliegenden Inhalt keinen ausreichenden Anhaltspunkt. Denn von "Ausrottung" oder gar "Vergasung" der Juden ist in dem ganzen Dokument kein Wort zu finden, und die hierfür herangezogenen Teile der Niederschrift lassen sich auch anders interpretieren, sobald man nicht den Begriff "Endlösung" ohne weiteres für "Ausrottung" nimmt.

 

3. Weitere Dokumente zu den Deportationen

Die beim Göring-Erlaß und beim "Wannsee-Protokoll" angewandte Methode, Worte und Begriffe in ihrer Bedeutung willkürlich zu verändem und sie damit der Vernichtungsthese dienstbar zu machen, wird natürlich auf alle weiteren die Judendeportationen betreffenden Dokumente ausgedehnt. Denn kein einziges Dokument dieser Art enthält Hinweise auf den behaupteten Vernichtungsplan oder gar auf die angeblichen Massenvergasungen in Auschwitz-Birkenau. Wäre es anders, dann brauchte man sich ja auch nicht der Methode der Wort- und Begriffsverfälschungen zu bedienen. Es erübrigt sich daher, auf alle diese weiteren Erlasse, Befehle, Fernschreiben usw. im einzelnen einzugehen. [66]

Aus ihrem Gesamtinhalt ist, soweit dieser zur Verfügung steht, ohne Schwierigkeit zu erkennen, daß sie mit einem Ausrottungsplan und seiner Durchführung tatsächlich nichts zu tun haben. Dagegen kommt in vielen dieser Dokumente wiederum klar zum Ausdruck, daß die deportierten Juden in die Kriegswirtschaft eingegliedert werden sollten (58).

Neben den bereits erwähnten Begriffen "Endlösung" und "Evakuierung" werden regelmäßig noch die Begriffe "Judenumsiedlung", "Aussiedlung der Juden nach dem Osten" und selbstverständlich auch der Begriff "Deportation" in "Judenvernichtung" oder "Judenausrottung" umgedeutet, zumindest aber als Vorbereitung hierzu hingestellt. Hierbei wird immer wieder zur Rechtfertigung dieser Umdeutung behauptet, alle diese Begriffe seien nur "Tarnbezeichnungen" oder "Tarnworte" gewesen, mit denen man den wahren Tatbestand habe verschleiern wollen (59). Mit diesem "Trick" -- anders läßt sich dieses sogar von "Wissenschaftlern" angewandte Verfahren kaum bezeichnen -- gelingt es natürlich leicht, jedem Dokument den gewünschten Sinn zu geben. Gewissenhafte und ernst zu nehmende Historiker werden sich indessen hiervon kaum beeindrucken lassen. Denn nirgendwo ist bisher ein dokumentarischer Beleg darüber zu finden, wann, bei welcher Gelegenheit, wo und von wem diese Begriffe als Tarnbezeichnungen für Mord festgelegt wurden. Diesen Nachweis sind selbst die Gutachter im Auschwitz-Prozeß schuldig geblieben, die es nicht verschmähten, ebenfalls von dieser fragwürdigen Beweisführung Gebrauch zu machen (60). Die sich hier aufdrängende Frage, woher denn die beteiligten Dienststellen eigentlich die wahre Bedeutung dieser "Tarnbezeichnungen" kannten, wird allgemein weder gestellt noch beantwortet.

Besonderer Erwähnung bedarf in diesem Zusammenhang noch der Begriff "Sonderbehandlung", der in einzelnen Dokumenten über die Verschickung der Juden in östliche KL auftaucht. Dieser Begriff ist nicht ohne weiteres verständlich. Er soll ebenfalls eine "Tarnbezeichnung" für Tötungen bzw. "Vergasungen" im Rahmen des angeblichen Judenvernichtungsprogramms gewesen sein. Auch hierfür gibt es indessen keine glaubwürdige Quelle. Was tatsächlich unter dieser Bezeichnung zu verstehen war, ist nicht so klar erkennbar wie bei den Begriffen "Endlösung", "Evakuierung" oder "Judenumsiedlung". Mit hoher Wahrscheinlichkeit hatte der Begriff "Sonderbehandlung", jeweils nach der heute im allgemeinen nicht mehr einwandfrei feststellbaren besonderen Situation, unterschiedliche Bedeutungen, die nur den jeweiligen damit befaßten Dienststellen bekannt waren6'. Im Zusammenhang mit den Deportationen kann er z.B. "gesonderte Unterbringung" bedeutet [67] haben, für deren Anordnung durchaus zwingende Gründe vorgelegen haben können. Man denke nur an potentielle Seuchenträger unter den Deportierten. Von Auschwitz ist bekannt, daß es dort ein besonderes "Quarantänelager" gab (62).

SS-Obergruppenführer Dr. Kaltenbrunner konnte im Nürnberger IMT-Prozeß nachweisen, daß in bestimmten Fällen unter dem Begriff "Sonderbehandlung" die Unterbringung prominenter Häftlinge in Luxushotels mit bevorzugter Behandlung verstanden wurde (63). Auch das KL Theresienstadt war ein Sonderlager für Vorzugshäftlinge, so vor allem auch für ältere und kriegsversehrte Juden, denen auf der Wannsee-Konferenz eine bevorzugte Unterbringung ohne Arbeitseinsatz zugestanden war. Im Mai 1945 stellte ein dorthin entsandter Delegierter des Komitees vom Internationalen Roten Kreuz in Genf in seinem Bericht ausdrücklich fest, daß in diesem KL kein einziger Jude gewaltsam durch deutsche Schuld ums Leben gekommen war (64).

Das alles schließt freilich nicht aus, daß der Begriff "Sonderbehandlung" in bestimmten Fällen -- so möglicherweise bei den Einsatzgruppen des SD -- auch die Bedeutung einer Exekution ohne vorhergehendes gerichtliches Urteil gehabt hat. Da die Liquidierung russischer Kommissare oder am Bandenkampf beteiligter oder jedenfalls der Beteiligung für schuldig gehaltener Juden und Nichtjuden teilweise in den in der Nähe gelegenen KL vorgenommen worden sein soll, kann der Begriff auch in diesem Bereich in Ausnahmefällen "Exekution" bedeutet haben (65). Das hatte jedoch ganz zweifellos nichts mit einem angeblich geplanten Judenvemichtungsprogramm aus rassischen Gründen zu tun. Insbesondere gibt es bisher keinen dokumentarischen Beweis dafür, daß "Sonderbehandlung" im KL Birkenau mit Tod in den Gaskammern gleichzusetzen war, die sich angeblich dort befunden haben sollen.

 

4. Dokumente zum " Vernichtungslager"

Dokumente aus deutschen Akten, die eine Existenz sogenannter Gaskammern in Auschwitz unmittelbar bestätigen, gibt es nicht. Man hat daher versucht, aus anderen Dokumenten mittelbar das Vorhandensein von Gaskammern herzuleiten.

Vor allem wird in diesem Zusammenhang gewöhnlich auf solche Dokumente hingewiesen, die mit dem Bau von angeblich vier Krematorien in Auschwitz-Birkenau zusammenhängen. Damit wird dann regelmäßig die Behauptung verbunden, diese Krematorien seien ausschließlich zum Zwecke der Judenvernichtung gebaut worden und hätten -- eben aus [68] diesem Grunde -- auch "Gaskammern" gehabt. Indessen liefern die bisher vorgelegten Dokumente tatsächlich insoweit keinerlei Anhaltspunkte und geben auch sonst zu mancherlei Zweifeln Anlaß.

Bereits im Nürnberger IMT-Prozeß gegen die sogenannten "Hauptkriegsverbrecher" führte der Vertreter der sowjetischen Anklagebehörde, Oberjustizrat Smirnow, in der Vormittagssitzung des 19. Februar 1946 aus, daß man in den Kanzleien des Lagers Auschwitz eine umfangreiche Korrespondenz mit der Erfurter Firma Topf & Söhne über die Konstruktion von "vier mächtigen Krematorien und Gaskammern" für das Konzentrationslager Birkenau gefunden habe; diese vier "Vernichtungsanstalten" seien zu Beginn des Jahres 1943 fertiggestellt worden. Allerdings legte er dem Tribunal hierzu nur ein angebliches Schreiben der Baufirma vor, in dem "Gaskammern" mit keinem Wort erwähnt werden. Von der erwähnten "umfangreichen Korrespondenz" hat man auch später nichts mehr gehört und gesehen. Das Dokument, auf das Smirnow sich für seine Behauptungen stützte, wurde von ihm wie folgt zitiert (66):

"J. A. Topf & Söhne, Erfurt.

12. Februar 1943

An das Zentralbauamt der SS und Polizei Auschwitz.

Betr.: Krematorien 2 und 3 für das Kriegsgefangenenlager.

Wir bestätigen den Empfang Ihres Telegramms vom 10. Februar folgenden Inhalts: >Wir bestätigen nochmals, daß wir Ihren Auftrag auf 5 Stück dreifacher Muschelöfen erhalten haben, einschließlich zweier elektrischer Aufzüge für den Aufzug der Leichen und eines provisorischen Aufzuges. Ebenso wurde eine praktische Einrichtung zur Kohlenlieferung bestellt und ferner eine Vorrichtung zum Aschenabtransport. Sie müssen die vollständige Einrichtung für das Krematorium Nr. 3 liefern. Wir erwarten, daß Sie dafür Sorge tragen, daß alle Maschinen mit ihren Teilen unverzüglich zum Versand gebracht werden<."

Abgesehen davon, daß Birkenau damals kein Kriegsgefangenenlager war, erscheint der Wortlaut dieses Schreibens auch sonst unverständlich und verworren. Nimmt man den von Smirnow zitierten Text wörtlich, so sieht es so aus, als habe die Firma Topf & Söhne Krematoriumseinrichtungen beim Zentralbauamt bestellt. Es sollte aber wohl umgekehrt sein. Ferner kann man sich unter einem "dreifachen Muschelofen" ebenso wenig vorstellen wie unter einer "praktischen Einrichtung zur Kohlenlieferung". [69]

In dem von den Sowjets damals ebenfalls als "Beweismittel" vorgelegten "Bericht der Sowjetischen Kriegsverbrechen-Kommission vom 6. Mai 1945", mit dem wir uns an anderer Stelle noch eingehender befassen werden, wird das von Smirnow verlesene Schreiben mit etwas anderem Wortlaut wiedergegeben. Es heißt dort u. a. "5 dreiteilige Verbrennungsöfen" und "brauchbare Einrichtung für die Beheizung mit Kohle" . Außerdem enthält dieser Text noch einen Schlußsatz, der in dem von Smirnow vorgetragenen Dokument fehlt. Er lautet: "Die Einrichtung muß am 10. April 1943 fertig sein" (67).

Es liegt auf der Hand, daß dieses Dokument äußerst fragwürdig ist. Zudem war es -- trotz der gegenteiligen Versicherung Smirnows -- offenbar das einzige Dokument seiner Art, das die Sowjets damals vorlegen konnten. Die Verschiedenheit beider Fassungen ist ein Musterbeispiel für die "Genauigkeit" der Beweisführung in Nürnberg. Vor allem deshalb habe ich es hier erwähnt; denn sein Inhalt ist im Grunde nichtssagend. Es kann deshalb auch dahingestellt bleiben, ob es sich um eine miserable Fälschung der Sowjets oder nur um ungenaue bzw. fehlerhafte Rückübersetzungen aus dem zuvor ins Russische übersetzten Originaltext eines echten Dokuments handelte.

Es ist auch nicht sicher, ob der Nürnberger Gerichtshof dieses Dokument überhaupt als Beweismittel akzeptiert hat. In seinem Urteil stützte er die "Feststellung", in Birkenau seien Massenvernichtungen von Juden durch Gas vorgenommen worden, lediglich auf einige ebenfalls recht fragwürdige Zeugenaussagen, insbesondere die des ehemaligen Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß. Auf sie wird in anderem Zusammenhang noch näher eingegangen werden.

Bemerkenswerter als dieses "Dokument" ist allerdings die Tatsache, daß Smirnow in der erwähnten Sitzung des Nürnberger Gerichtshofs im Anschluß an seine Verlesung wörtlich erklärte:

"Ich lasse das nächste. Dokument aus, das die >Bäder für besondere Zwecke< (Gaskammern) betrifft."

Er meinte mit wirklich erstaunlicher Naivität, dem Gericht sei hierüber schon genug bekannt, wovon -- wie im 1. Kapitel ausgeführt wurdedamals gewiß nicht die Rede sein konnte. Bezeichnenderweise widersprachen die Richter dem nicht ! -- (68)

Diese Zurückhaltung von "Fakten" über ein Konzentrationslager, das im sowjetischen Machtbereich lag und über das dem Gerichtshof bis dahin allenfalls aus Zeugenberichten etwas bekannt geworden sein konnte, ist erstaunlich Hier war nun, wenn man Smirnow glauben durfte, [70] endlich einmal ein Dokument, das unmittelbar über die sagenhaften Gaskammern Auskunft gab. Es wurde aber nicht zum Gegenstand der Verhandlung gemacht und auch im späteren Urteil des Nürnberger Gerichtshofs nicht mehr erwähnt. War es so offensichtlich fragwürdig, daß man es nicht einmal den gewiß nicht besonders objektiven Richtern dieses Tribunals zu präsentieren wagte? Meines Wissens ist das "Dokument" auch in anderen Prozessen nicht mehr vorgelegt worden. Die der Äußerung von Smirnow zugrunde liegende Behauptung, die "Gaskammern" von Birkenau wie auch anderswo seien als Duschräume "getarnt" worden, hat sich freilich bis auf den heutigen Tag gehalten und wird bei passender Gelegenheit stets aufs neue hervorgeholt.

Zum Beweise dafür, daß die Krematorien in Birkenau baulich mit "Gaskammern" verbunden waren, wird in der Literatur oft ein Bericht der Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei in Auschwitz an den SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Dr. Ing. KammlerAmtsgruppenchef C des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamts in Berlin-Lichterfelde -- zitiert. Er ist vom 29. Januar 1943 datiert und vom Chef der Zentralbauleitung in Auschwitz, SS-Sturmbannführer Bischoff, unterzeichnet. Es heißt darin (69):

"Das Krematorium II wurde unter Einsatz aller verfügbaren Kräfte trotz unsagbarer Schwierigkeiten und Frostwetter bei Tag- und Nachtbetrieb bis auf bauliche Kleinigkeiten fertiggestellt. Die Of en wurden im Beisein des Herrn Oberingenieur Prüfer der ausführenden Firma, Firma Topf u. Söhne, Erfurt, angefeuert und funktionieren tadellos. Die Eisenbetondecke des Leichenkellers konnte infolge Frosteinwirkung noch nicht ausgeschalt werden. Die ist jedoch unbedeutend, da der Vergasungskeller hierfür benützt werden kann.

Die Firma Topf u. Söhne konnte infolge Waggonsperre die Be- und Entlüftungsanlage nicht wie von der Zentralbauleitung gefordert rechtzeitig anliefern. Nach Eintreffen der Be- und Entlüftungsanlage wird jedoch mit dem Einbau sofort begonnen, sodaß voraussichtlich am 20. 2. 43 die Anlage vollständig betriebsfertig ist."

Dieses Dokument ist -- soweit ich sehe -- das einzige, in dem der Begriff "Vergasung" im Zusammenhang mit dem Krematoriumsbau auftaucht. Allerdings ist ihm nicht eindeutig zu entnehmen, ob der erwähnte "Vergasungskeller" überhaupt ein Teil des Krematoriums war oder ob er in einem anderen Gebäude lag. Die angeblichen Judenvergasungen sollen allen Berichten zufolge innerhalb der Krematorien stattgefunden haben. Da zudem von einem "Vergasungskeller" und nicht von einer "Gaskammer" die Rede ist, kann es sich eigentlich schon aus diesem Grunde nicht um einen der Räume gehandelt haben, die der Vernichtung von [71] Menschen gedient haben sollen und stets nur unter der Bezeichnung "Gaskammer" bekannt sind. Es ist insoweit bezeichnend, daß das Wort "Vergasungskeller" in der in den Nürnberger Prozessen verwendeten englischen Übersetzung des Dokuments -- wie Butz feststellte (70) -- in "gas chamber" (Gaskammer) umgefälscht wurde! Kein Wunder also, daß es später auch in der deutschsprachigen Literatur entgegen dem eigentlichen Wortlaut in diesem Sinne interpretiert wurde und wird.

Welchem Zweck dieser Raum tatsächlich diente, dafür gibt Butz eine interessante Erklärung. Seinen Feststellungen nach werden seit jeher alle Krematoriumsöfen -- sowohl die öl- wie auch die kohlebefeuerten gasbeheizt, indem man das Brennmaterial zunächst in einen gasförmigen Zustand bringt und erst dann der Feuerstelle zuführt. Der Raum, in dem das geschieht, ist der "Vergasungsraum" bzw. "Vergasungskeller". Er hat mitmithin nichts mit der "Vergasung" von Menschen zu tun (71).

Es bietet sich aber auch die Erklärung an, daß mit diesem Raum ein Desinfektionsraum für Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke gemeint war, die es in allen deutschen KL gab. Zu dieser sogenannten Entwesung wurde stets das angeblich auch zur Judenvernichtung bestimmte Blausäuregas Zyklon B verwendet.

Auf keinen Fall jedoch handelte es sich bei dem erwähnten "Vergasungskeller" um eine der sagenhaften "Gaskammern" zur Judenvernichtung. Denn diese waren -- soweit sie unter der Erde gelegen haben sollen (72) -- mit den unterirdischen Leichenkellern der Krematorien identisch. Dem in Rede stehenden Dokument zufolge waren aber "Leichenkeller" und "Vergasungskeller" verschiedene Räume. Die Identität von "Leichenkeller" und "Gaskammer" ergibt ein Vergleich des im polnischen Auschwitz-Museum gezeigten Modells eines Krematoriums mit dem zugehörigen Bauplan, der allerdings der Offentlichkeit bisher vorenthalten wurde und bis zum heutigen Tage im Archiv des AuschwitzMuseums "schlummert". Er ist dort unter der Nr. 519 archiviert. Durch glückliche Umstände bin ich in den Besitz einer Fotokopie dieses Bauplans der Krematorien II und III gelangt (73). Ich werde darauf weiter unten noch einmal zurückkommen.

Da das soeben behandelte Dokument aus den Bauakten der Krematorien das einzige ist, das überhaupt den Begriff "Vergasung" enthält, läßt sich schon jetzt feststellen, daß es für die These, die "Gaskammern" seien Teile der Krematorien gewesen, keinen dokumentarischen Beleg gibt. Aber auch die weitere These der Auschwitz-Mythologisten, der Bau der Krematorien in Birkenau sei deshalb erforderlich geworden, weil anders die täglich in die Tausende gehenden Gasleichen nicht [72] hätten beseitigt werden können, findet in den Krematoriumsdokumenten keine Stütze. Es ist danach nicht nur fraglich, seit wann und wie lange die Birkenauer Krematorien -- oder das Birkenauer Krematorium? -- in Betrieb waren, sondern sie geben auch -- mit Ausnahme eines höchst zweifelhaften Dokuments -- keine Auskunft über die tatsächliche Verbrennungskapazität der einzelnen Krematorien. Hierüber lassen sich nur anhand gewisser Anhaltspunkte Vermutungen anstellen, die aber weit entfernt von den in der Literatur vielfach behaupteten Verbrennungskapazitäten sind.

Gewöhnlich wird behauptet, daß im Hinblick auf die angeblich im Jahre 1942 aufgenommene Massenvernichtung der Juden durch Gas im Winter 1942/43 vier Krematorien in Birkenau errichtet und im Frühjahr 1943 in Betrieb genommen worden seien. Diese Version wurde auch Höß in den Mund gelegt (74). Sogar Rassinier und Scheidl haben sie unter Hinweis auf zwei Nürnberger Dokumente (NW4401 und NS4463) übernommen (75). Sie erklären, daß die Krematoriumsöfen für alle vier Krematorien am 3. bzw. 8. August 1942 bei der Firma Topf & Söhne in Auftrag gegeben, im Februar 1943 aufgestellt und am 1. Mai 1943 in Betrieb genommen worden seien. Die von ihnen erwähnten Dokumente habe ich nicht ausfindig machen können. Andere Dokumente widersprechen zum Teil dieser Darstellung.

Schon das oben besprochene Smirnow-Dokument vom 12. Februar 1943 stimmt damit nicht überein. In noch krasserem Widerspruch hierzu steht ein Kostenvoranschlag der Firma Topf und Söhne für einen an das KL Birkenau zu liefernden Krematoriumsofen, der das Datum vom 1. April 1943 trägt (76). Denn ein Kostenvoranschlag wird regelmäßig vor der Auftragserteilung abgegeben. Der vorerwähnte Bericht der Zentralbauleitung vom 29. Januar 1943 läßt andererseits den Schluß zu, daß jedenfalls die Ofen für das Krematorium II bereits im Januar 1943 aufgestellt und in Betrieb genommen wurden, was freilich wiederum im Widerspruch zu den beiden vorgenannten Dokumenten steht. Und schließlich findet sich im Dokumentarwerk von Reinhard Kühnl das Faksimile eines Schreibens der Firma Topf & Söhne vom 10. April 1943 an die Zentralbauleitung in Auschwitz, demzufolge sich diese Firma bereit erklärte, "in letzter Zeit" entstandene Risse am "8-Muffelofen im Krematorium IV" zu beseitigen" (77). Dieses Krematorium könnte also schon im März 1943 in Betrieb gewesen sein.

Letzteres findet anscheinend seine Bestätigung durch ein Dokument, das teilweise als Faksimile im Dokumentenanhang des Buchs "Auschwitz -- Zeugnisse und Berichte" von Adler/Langbein/Lingens-Reiner [73] reproduziert ist und auch im übrigen die gängige Version über die Inbetriebnahme der Birkenauer Krematorien zu bestätigen scheint. Es handelt sich um den Ausschnitt aus einer angeblichen "Aufstellung" der an die Standortverwaltung Auschwitz "übetgebenen Bauwerke", in der die betriebsfertige lJbergabe der Krematorien wie folgt festgestellt wird:

Krematorium IV am 22. März 1943,

Krematorium II am 31. März 1943,

Krematorium V am 4. April 1943,

Krematorium III am 25. Juni 1943.

Die Echtheit dieses Dokuments muß jedoch angezweifelt werden, solange seine Fundstelle unbekannt ist und nicht der vollständige Text mitgeteilt wird. Den einzigen Hinweis auf seinen Urheber gibt ein links oben aufgebrachter Stempelaufdruck "Bauleitung der Waffen-SS u. Polizei (es folgen drei unleserliche Buchstaben) Auschwitz". Er stimmt mit der sonst üblichen Dienststellenbezeichnung "Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz" offensichtlich nicht überein (78).

Angesichts all dieser Widersprüche und Unklarheiten kommt selbst der gewiß unverdächtige Gerald Reitlinger in seinem Standardwerk "Die Endlösung" im Anschluß an die auszugsweise Wiedergabe des oben besprochenen Schreibens der Zentralbauleitung an den Amtsgruppenchef C in Berlin-Lichterfelde vom 29. Januar 1943 zu dem Ergebnis (79):

"In Wirklichkeit war das Krematorium Nr.2 erst am 13. März fertiggestellt. Am 13. Juni war es noch immer das einzige der vier Krematorien, das tatsächlich in Betrieb war, und die Zimmermannsarbeiten waren immer noch nicht beendet. Ein vom 6. November 1943 datierter Auftrag für junge Bäume, die eine grüne Zone zwischen den Krematorien und dem Lager bilden sollten, erwähnt nur Nummer 1 und 2. Erst im Mai des folgenden Jahres waren alle vier Krematorien in Tätigkeit."

Das wäre also im Mai des Jahres 1944 gewesen, ziemlich genau ein Jahr später, als heute offiziell behauptet wird.

Als Fazit all dieser Fragwürdigkeiten läßt sich nur feststellen, daß es wirklich zuverlässige Unterlagen über den Zeitpunkt der Fertigstellung der Birkenauer Krematorien bis zum heutigen Tage nicht gibt. Es ließe sich mit einigem Recht sogar die Frage aufwerfen, ob es überhaupt jemals vier Krematorien in Birkenau gab. Eigenartigerweise zeigt das Buch des Alfred Kantor, eine 1972 erschienene Sammlung von Zeichnungen des ehemaligen Häftlings gleichen Namens aus dem Alltag verschiedener Konzentrationslager, bei allen Ansichten vom Lager [74] Birkenau immer nur ein Krematorium oder einen Krematoriumsschornstein. Ein Besucher von Birkenau, der das Lager ohne Führer besichtigte und an dessen Glaubwürdigkeit ich keinerlei Zweifel habe, berichtete mir, er habe nur die angeblichen Reste der Krematorien II und III gesehen; von den Krematorien IV und V sei keine Spur zu finden gewesen.

Auch über die Verbrennungskapazität der Birkenauer Anlagen gibt es keine zuverlässigen Unterlagen. Zwar wird in der Literatur immer wieder aus einem angeblichen Bericht des Chefs der Zentralbauleitung, SS-Sturmbannführer Bischoff, vom 28. Juni 1943 zitiert, demzufolge die einzelnen Krematorien folgende Verbrennungskapazität pro Tag (!) gehabt haben sollen:

I altes Krematorium (Stammlager) 340 Leichen

II neues Krematorium (Birkenau) 1440 Leichen

III neues Krematorium (Birkenau) 1440 Leichen

IV neues Krematorium (Birkenau) 768 Leichen

V neues Krematorium (Birkenau) 768 Leichen

Zusammen 4756 Leichen

Die Fundstelle für diesen Bericht wird nicht mitgeteilt. Man beruft sich in der Regel insoweit auf ein "Kalendarium von Danuta Czech" (80). Diese Dame ist Kustos am polnischen Auschwitz-Museum (81). Ob sie selbst einst Häftling in Auschwitz war, konnte ich ebenso wenig feststellen wie die Quelle für ihre Angaben.

Die angegebenen Verbrennungskapazitäten lassen sich nur als absurd bezeichnen. Die übertriebene "Genauigkeit" der Zahlenangaben -- bis auf die einzelne Leiche genau! -- dürften den angeblichen Bericht als reines Phantasieprodukt ausweisen. Denn bei der Leichenverbrennung in einem Krematorium handelt es sich um einen komplizierten technischen Vorgang, der von den verschiedensten Einflüssen abhängig ist, so daß die Verbrennungskapazität stets variiert.

Einen gewissen Anhalt für die Verbrennungskapazität der Krematorien kann vielleicht ein Brief der Firma Topf & Söhne an das KL Mauthausen geben, in dem sie mitteilt, daß in ihren "koksbeheizten TopfDoppelmuffel-Einäscherungsöfen ... in ca. 10 Stunden 10 bis 35 Leichen zur Einäscherung gelangen" könnten. Diese Zahl könne "täglich zur Einäscherung kommen, ohne den Ofen zu überlastena, auch wenn "Tag und Nacht Einäscherungen hintereinander vorgenommen" würden (82).

Es ist anzunehmen, daß die von der Firma Topf & Söhne hergestellten Einäscherungsöfen von einheitlicher Bauart waren und deshalb an das [75] KL Auschwitz die gleichen Öfen wie an Mauthausen und andere Lager geliefert wurden. Für die von ihr entwickelten Einäscherungsöfen war ihr nämlich unter der Nummer 861731 ein deutsches Patent erteilt worden (83). Lediglich in der Anzahl der Brennkammern werden sich die Öf en unterschieden haben, da anders die große Differenz der von ihr angegebenen Verbrennungskapazität nicht erklärbar wäre.

Geht man nun davon aus, daß es in Birkenau wirklich vier Krematorien gab und jedes Krematorium einen Of en erhielt, der die angegebene Höchstzahl von 35 Leichen täglich einäschern konnte, so konnte die höchstmögliche Verbrennungskapazität für alle vier Krematorien allenfalls 4x35 Leichen täglich, insgesamt also 140 Leichen pro Tag betragen. Eine solche Verbrennungskapazität erscheint für einen Komplex wie Auschwitz, dessen einzelne Lager für die Aufnahme von insgesamt mehr als 100.000 Menschen vorgesehen waren (84), nicht nngewöhnlich, zumal da dort wiederholt Seuchen und schwere Infektionskrankheiten grassierten, die zweifellos neben der normalen Sterblichkeit zahlreiche zusätzliche Todesopfer forderten. Wie Dr. Scheidl berichtet, soll es dort zu gewissen Zeiten 69 bis 177 Todesfälle täglich gegeben haben (85).

Zugegebenermaßen ist dies eine rein theoretische Berechnung, die jedoch der Wirklichkeit näher kommen dürfte, als die absurden Zahlen aus dem angeblichen Bericht Bischoffs. Dies selbst dann, wenn man unterstellt, daß alle vier Krematorien zusammen -- wie ich einer mir vorliegenden offiziellen Mitteilung des Auschwitz-Museums vom 29. November 1977 entnehme -- 46 Brennkammern (Retorten) hatten. Hiervon geht auch Butz aus, der auf dieser Basis und unter Zugrundelegung einer Einäscherungsdauer von einer Stunde pro Leiche die Gesamtverbrennungskapazität mit 1058 Leichen täglich berechnet hat (86). Tatsächlich ist auch das noch viel zu hoch, da selbst heute die Einäscherung einer Leiche in Krematorien modernster Bauart anderthalb bis zwei Stunden dauert (87). Man kann nicht gut annehmen, daß mit der damaligen Krematoriumstechnik bessere Ergebnisse erzielt wurden.

Die Behauptung, die Krematorien von Birkenau seien nur im Hinblick auf die beabsichtigten Massenvergasungen errichtet worden, erweist sich nach alledem als völlig abwegig. Nur am Rande möchte ich noch erwähnen, daß nach der bereits erwähnten offiziellen Mitteilung des Auschwitz-Museums vom 29. November 1977 das Krematorium I (altes Krematorium im Stammlager Auschwitz) nur bis Juli 1943 in Betrieb war, so daß für Bischoff kein Anlaß bestand, es noch in seine angebliche Aufstellung über die Verbrennungskapazität der Krematorien vom 28. Juni 1943 mit aufzunehmen. [76]

Bemerkenswert ist übrigens, daß der Leiter des Zentralbauamts in Auschwitz, SS-Sturmbannführer Bischoff, nach dem Kriege bis zu seinem Tod im Jahre 1950 unbehelligt blieb, obwohl er unterseinem richtigen Namen in Bremen lebte (88). Er wurde weder als "Kriegsverbrecher" vor Gericht gestellt noch meines Wissens in irgendeinem gerichtlichen Verfahren als Zeuge gehört. Das mutet seltsam an, wenn man bedenkt, daß dieser Mann doch ein geradezu klassischer Zeuge für die Beschaffenheit der "Todesfabriken" in Birkenau sein mußte, da er den Bau der Krematorien verantwortlich geleitet hatte. Fürchtete man etwa, daß er anhand ihm noch zur Verfügung stehender Unterlagen die Gegenstandslosigkeit aller Behauptungen hierüber hätte nachweisen können? An seiner Stelle gab man sich in Nürnberg mit der Aussage eines gewissen Wolfgang Grosch zufrieden, der die Bauten, über die er berichtete, offensichtlich selbst nie gesehen hatte (89).

Auffällig ist auch, daß in der gesamten Bewältigungsliteratur so gut wie nichts über die Baupläne der Krematorien zu finden ist. Lediglich Rassinier berichtet, daß im sogenannten Wilhelmstraßen-Prozeß und im Prozeß gegen die Naziorganisationen die Baupläne für die Krematorien II bis V vorgelegen hätten, die zeigten, daß es sich bei den angeblichen Gaskammern in Wirklichkeit um Leichenkeller und Baderäume gehandelt habe (90). Diese Pläne sind seither nicht wieder aufgetaucht, woraus geschlossen werden könnte, daß die Behauptungen Rassiniers im wesentlichen richtig sind.

Daran, daß solche Pläne existierten, kann kein Zweifel bestehen, da bei der bekannten deutschen Gründlichkeit Bauwerke dieser Art bestimmt nicht planlos in Angriff genommen wurden. Tatsächlich werden Baupläne von den Krematorien -- wie ich bereits bemerkte (vgl. oben Seite 71) -- auch im Archiv des Auschwitz-Museums aufbewahrt, ohne sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (91). Statt dessen wird den Besuchern ein Modell von Krematorium II mit "Gaskammer" gezeigt, dem angeblich die "vor der Zerstörung geretteten technischen Pläne" zugrundeliegen sollen (92).

Mir liegen -- wie schon erwähnt -- Kopien dieser Pläne vor. An ihrer Herkunft kann kein Zweifel bestehen, da sie den Stempel des Auschwitz-Museums tragen. Sie zeigen, daß das Modell in wichtigen Einzelheiten mit den Plänen nicht übereinstimmt. Überdies zeigen sie unzweifelhaft, daß in diesen Gebäuden nach der Bauplanung niemals so etwas wie eine "Gaskammer" vorgesehen war. Der als "Leichenkeller" eingezeichnete Raum, der bei den Krematorien II und III eine Größe von 7 m x 30 m = 210 m2 erhalten sollte, wäre seiner Beschaffenheit nach für [77] die von "Augenzeugen" beschriebenen Vergasungen nicht geeignet gewesen, abgesehen davon, daß er auch größenmäßig nicht -- wie ja behauptet wird -- 2000 oder gar 3000 Menschen zugleich hätte aufnehmen können. Bei den Krematorien IV und V sollen den Angaben des Auschwitz-Museums zufolge 3 kleinere Räume mit einer Gesamtfläche von 236,78 m2 als "Gaskammern" gedient haben, was schon von ihrer Anlage her unmöglich erscheint und wofür der Bauplan keinerlei Anhaltspunkte gibt. Bezeichnenderweise wurde hiervon auch kein "Modell" für die Besucher des Museums angefertigt, und in der gesamten Auschwitz-Literatur werden die "Gaskammern" der Krematorien IV und V nirgendwo näher beschrieben.

Ich muß es bei diesen kurzen Hinweisen bewenden lassen, weil ich mir mit dieser Arbeit zur Aufgabe gesetzt habe, die für die Auschwitz-Legende vorgelegten Beweise zu prüfen, nicht aber Dokumente. die -- aus welchen Gründen auch immer -- zurückgehalten werden und von denen es sicherlich noch mehr gibt. Die "Zeitgeschichtler" aber sollten sich diese Baupläne einmal genauer ansehen.

Übrigens wird heute den Besuchern von Auschwitz noch eine "Gaskammer" gezeigt, und zwar im alten Krematorium des Stammlagers. Es handelt sich dabei aber -- wie der französische Wissenschaftler Prof. Robert Faurisson ermittelte (93) -- um eine reine Rekonstruktion, was den Besuchern freilich vegrschwiegen wird. Mit der früheren Wirklichkeit hat dieser Nachbau nichts gemein. So bestand vor allem die angebliche "Gaskammer" ursprünglich aus mehreren Räumen, wie auch der noch vorhandene Grundrißplan ergibt. Der größere dieser Räume wird im Plan als Leichenhalle ausgewiesen, deren Notwendigkeit für ein Krematorium außer Frage stehen dürfte. Offenbar wird hier der gleiche Schwindel betrieben wie einst von den Amerikanern in Dachau! --

Da bei der Besetzung des Lagers Birkenau durch die Sowjets keine Krematorien mehr vorgefunden wurden (94), wird man übrigens nie wissen, ob und gegebenenfalls wie die erwähnten Baupläne an Ort und Stelle zur Ausführung gekommen sind. Wir werden also wohl niemals Genaueres über die Krematorien von Birkenau erfahren. Eines allerdings läßt sich mit Sicherheit sagen: Der Versuch, aus der möglichen Existenz eines oder mehrerer Krematorien das Vorhandensein von Gaskammern herzuleiten, muß angesichts aller Umstände als mißlungen bezeichnet werden.

Fast noch haltloser erscheint der Versuch, Lieferungen des Blausäurepräparats Zyklon B an das KL Auschwitz als Beweis dafür anzuführen, daß es dort Gaskammern gegeben habe, in denen die nach [78] Auschwitz verschickten Juden mit Hilfe dieses höchst giftigen Gases getötet worden seien.

Schon in den Nürnberger Prozessen legten dir Anklagebehörden Rechnungen über solche Lieferungen als "Beweismittel" für "Vergasungen" vor. Eine dieser Rechnungen, die vom 13. März 1944 datiert ist, wird in Reimund Schnabels Buch "Macht ohne Moral" als Dokument 134 (Seite 356 aaO.) vorgestellt. Sie weist die Lieferung von 14 Kisten mit insgesamt 420 Büchsen Zyklon B (210 kg) an die "Abteilung Entwesung und Entseuchung" des KL Auschwitz aus (95). Aufgabe dieser Abteilung war zweifellos -- wie überall -- die Desinfektion von Unterkünften sowie Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken. Mit der Vernichtung von Menschen hatte sie nach Angaben des Angeklagten Breitwieser im Frankfurter Auschwitz-Prozeß nichts zu tun. Breitwieser war einige Zeit hindurch Leiter der genannten Abteilung, mußte es also wissen. Er wurde vom Auschwitz-Gericht freigesprochen! (96) Es ist dies eine der vielen Ungereimtheiten dieses Verfahrens, wenn man bedenkt, daß Aufbewahrung und Anwendung des Zyklon B fraglos Sache der Desinfekteure war. Ohne ihre Mitwirkung war also die Verwendung des Präparats zur "Vergasung" von Juden kaum möglich.

Rassinier weist auf die bekannte Tatsache hin, daß das Präparat Zyklon B bei der Reichswehr schon seit dem Jahre 1924 und während des 2. Weltkrieges bei allen Truppenteilen und in sämtlichen KL als Desinfektionsmittel benutzt wurde. Rechnungen über Zyklon B wurden z. B. auch für Lieferungen an die KL Oranienburg und Bergen-Belsen gefunden, wo es nachgewiesenermaßen keine Gaskammern zur Menschenvernichtung gab (97).

Natürlich ist kaum zu bestreiten, daß dieses Desinfektionsmittel auch zur Vernichtung von Menschen hätte eingesetzt werden können. Das beweist aber noch nicht, daß das auch geschah. Schließlich wird auch niemand schon allein deswegen als Mörder bezeichnet werden können, weil er ein Beil besitzt, dessen Eignung als Mordwaffe außer Frage stehen dürfte. Niemand könnte eine solche Beschuldigung ernst nehmen. Doch um die Gaskammern von Birkenau zu beweisen, wird mangels echter Beweismittel kein noch so dummes Argument verschmäht. Hierzu finden sich selbst Wissenschaftler bereit.

So weist beispielsweise Professor Krausnick in einer Fußnote seines Auschwitzgutachtens auf ein weiteres Nürnberger Dokument hin, das tatsächlich so nichtssagend ist, daß es in der übrigen Literatur meist übergangen wird. Es handelt sich um einen angeblichen Auftrag der Zentralbauleitung Auschwitz an die Deutschen Ausrüstungswerke [79] GmbH, ein SS-Industrieunternehmen bei Auschwitz, zur Herstellung von "drei gasdichten Türmen ... genau nach den Ausmaßen und der Art der bisher angelieferten Türme" (98). Man fragt sich vergeblich, was diese "Türme" mit den angeblichen Gaskammern zu tun gehabt haben könnten, eine Frage, die Krausnick natürlich auch nicht beantwortet. Keiner der angeblichen Augenzeugen für die Gaskammern weiß jedenfalls von solchen Türmen zu berichten.

Ferner wird in diesem Auftragsschreiben vom 31. März 1943 an die Erledigung eines anderen Auftrags vom 6. März 1943 über Lieferung einer "Gastür 100/192 für Leichenkeller I des Krematoriums III" erinnert, "die genau nach Art und Maß der Kellertür des gegenüberliegenden Krematoriums II mit Guckloch aus doppeltem 8-mm-Glas mit Gummidichtung und Beschlag auszuführen ista.

Da hätten wir also das berühmte Guckloch, durch das die SS-Ärzte angeblich die korrekte "Vergasung" überwachten! Indessen beweist dieser Auftrag ebenfalls nichts. Gasdichte Türen für Kellerräume waren nämlich während der damaligen Zeit, in der jeder Kellerraum nebenher bekanntlich als Luftschutzraum dienen mußte, nichts Besonderes Gucklöcher in diesen Türen sollten dem Lichteinfall dienen oder eine Beobachtungsmöglichkeit nach außen schaffen. Es dürfte ziemlich ausgeschlossen gewesen sein, durch derartige Gucklöcher von außen her den gesamten Innenraum zu beobachten, zumal wenn man die stets behauptete Ausdehnung dieser Räume (Fassungsvermögen bis zu 3.000 Personen oder mehr) in Rechnung stellt. Luftschutzräume mußten stets nicht nur Sicherheit gegen die Sprengwirkung von Bomben bieten, sondern auch gasdicht sein. Man wird in diesem Zusammenhang auch berücksichtigen müssen, daß Birkenau sonst keine festen Bauwerke hatte und es sich daher anbot, die Kellerräume der Krematorien luftschutzsicher herzurichten. Bei den erwähnten "gasdichten Türmen" hat es sich möglicherweise ebenfalls um (oberirdische) Luftschutzbunker gehandelt.

In fast allen Dokumentationen über Auschwitz werden schließlich als "Beweismittel" für angebliche "Vergasungen" noch Dokumente angeführt, die ihrem Wortlaut nach nur routinemäßige Mitteilungen über Unterbringung und Verwendung von Häftlingen, ihre Verlegung in andere Lager und ähnliche Angaben enthalten. Dabei wird von den Kommentatoren dieser Dokumente unter Bezugnahme auf an und für sich unverfängliche Wendungen und Ausdrücke in den betreffenden Schriftstücken schlicht behauptet, daß damit in Wirklichkeit die "Vergasungs" der jeweils erwähnten Häftlinge gemeint gewesen sei. Für diese [80] angebliche "Wirklichkeit" gibt es allerdings nicht den geringsten Anhaltspunkt. Nicht nur der Begriff "Sonderbehandlung", über den wir bereits sprachen (vgl. oben Seite 66), spielt in diesem Zusarnmenhang eine Rolle. In ähnlicher Weise werden z. B. auch Wendungen wie "gesondert untergebracht", die u.a. in einem Fernschreiben der Lagerkommandantur Auschwitz über einen eingetroffenen Judentransport zu finden ist (99), als "in den Gaskammern ermordet" interpretiert. Oder im Begleittext zu einer "Überstellungsliste", der zufolge Häftlinge von Monowitz nach Birkenau verlegt wurden, wird von den Kommentatoren angegeben, die darin aufgeführten Personen seien zur Vergasung bestimmt worden, obwohl das Dokument selbst hierfür nicht den geringsten Hinweis liefert (100).

Alle diese Umdeutungsversuche im Grunde nichtssagender oder in ihrem Wortlaut sogar absolut eindeutiger Dokumente spekulieren in unverschämtester Weise auf die Kritikunfähigkeit, Leichtgläubigkeit und durch jahrelange Gehirnwäsche bedingte Voreingenommenheit des Lesers. Als Beweismittel für die behaupteten "Vergasungen" sind solche Dokumente -- wie jeder noch Denkfähige zugeben muß -- offensichtlich vollkommen wertlos. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß sie teilweise schon in die Nürnberger Prozesse als "Beweismittel" eingeführt wurden, wie z. B. die vorerwähnte Überstellungsliste, die im sog. IG-Farben-Prozeß als Dokument NI-14997 Verwendung fand. Kein sich an die herkömmlichen wissenschaftlichen Methoden der Quellenforschung und Quellenkritik haltender Historiker wird indessen eine Beweisführung anerkennen, die auf Dokumenten beruht, welche allein durch völlig unbegründete Unterstellungen und willkürliche Kommentierung dem erwünschten Zweck dienstbar gemacht werden konnten. Es erübrigt sich daher, auf Dokumente dieser Art, ohne die allerdings keine Darstellung über die angebliche Judenvernichtung auskommt, noch weiter einzugehen.

Das gilt auch für die in der Bewältigungsliteratur häufig ebenfalls als "Beweis" für angebliche Judenvergasungen erwähnten Aufstellungen über Kleidungsstücke oder Menschenhaare aus den KL (101). Sie sollen -so wird stets behauptet -- von "vergasten Häftlingen" stammen, obwohl dies keinem einzigen dieser Dokumente zu entnehmen ist. Verschwiegen wird dabei grundsätzlich, daß alle eingelieferten Häftlinge vor ihrer Aufnahme in das Lager aus Gründen der Hygiene kahlgeschoren und zum Duschen geführt wurden sowie danach einheitliche Häftlingskleidung erhielten. Ihre Zivilkleidung hatten sie vorher abzuliefern, wie es auch sonst in jeder Haftanstalt üblich ist. [81]

 

5. Zusammenfassende Stellungnahme

Unser Überblick über die aus deutschen Akten stammenden zeitnahen Dokumente hat gezeigt, daß es kein Dokument gibt, das in überzeugender Weise die Existenz von Gaskammern in Birkenau oder eine planmäßige Judenvernichtung überhaupt glaubwürdig erscheinen lassen könnte. Damit erweist sich auch, daß die erst jüngst aufgestellte Behauptung eines der übelsten Handlanger der Nürnbergel Rachejustiz, des jüdisch-amerikanischen Anklägers Robert M. W. Kempner, die "historischen Feststellungen" über die Judenvernichtung beruhten "fast aus schließlich auf amtlichen deutschen Akten des Hitlerregimes, die eine bewährte Bürokratie sorgsam verwahrt" habe (102), jeder Grundlage entbehrt. Sie widerspricht eindeutig den Tatsachen, die gerade Kempner wohlbekannt sein dürften. Das berühmte Wannsee-"Protokoll", das Kempner bei dieser seiner Äußerung im Auge gehabt haben mag, hat sich zumindest in seinem entscheidenden Teil als plumpe Fälschung erwiesen. Dabei mag die in letzter Zeit verschiedentlich geäußerte Vermutung, daß Kempner selbst für die Fälschung verantwortlich sei, da er ja bekanntlich dieses Dokument "aufgefunden" hat, auf sich beruhen. Ihre Richtigkeit wird sich kaum nachweisen lassen, wenn sie auch angesichts der sonstigen Praktiken des Herrn Kempner als Chefankläger des amerikanischen Militärgerichtshofs in Nürnberg nicht so ganz abwegig erscheint.

Das einzige Dokument, in dem ausdrücklich der Begriff "Vergasung" in Verbindung mit einem Raum benutzt wird (Nürnberger Dokument NO-4473; vgl. oben Seite 70), verdankt seine Interpretation als Beweismittel für das Vorhandensein einer "Gaskammer" in Auschwitz Birkenau - wie Butz nachgewiesen hat - einem Übersetzungsfehler: das Wort "Vergasungskeller" wurde mit "gas chamber (Gaskammer) " übersetzt (vgl. oben Seite 71). Daß selbst deutsche Wissenschaftler die entsprechende Fehlinterpretation übernahmen, zeugt davon, wie weit hierzulande die historische Wissenschaft noch von einer unbefangenen und objektiven Betrachtung des unter dem Begriff "Auschwitz" zu sammengefaßten Sachverhalts entfernt ist.

Nachdem somit feststeht, daß der Auschwitz-Mythos sich aus amtlichen deutschen Akten nicht herleiten läßt, wollen wir im folgenden sehen, welche sonstigen "Beweise" man für uns insoweit noch bereit hält.

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Anmerkungen [390]

Die Anmerkungen sind zum Verständnis des Textes nicht unbedingt erforderlich. Sie enthalten im wesentlichen die Quellenbelege. Dem Leser, der sich mit dem Stoff gründlicher befassen mochte, sollen sie darüber hinaus ergänzende, vertiefende und weiterführende Hinweise geben.

 

52) "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seiten 445-446; Broszat ebenda (Seiten 158-159) zitiert ein Dokument, demzufolge auf Befehl Hitlers im Mai 1944 200 000 Juden für kriegswichtige Aufgaben ins Reich zurückgeführt wurden.

53) Bezüglich Auschwitz heißt es beispielsweise in einem Fernschreiben des RSHA an seine Dienststellen in Den Haag, Paris, Brüssel und Metz vom 29.4. 1943 (zitiert nach Schoenberner, "Wir haben es gesehen", Seite 241): "Das Lager Auschwitz hat... erneut darum gebeten, den zu evakuierenden Juden vor dem Abtransport in keiner Weise irgendwelche beunruhigenden Eröffnungen über die Art ihrer bevorstehenden Verwendung zu machen... Auschwitz muß mit Rücksicht auf die Durchführung dringendster Arbeitsvorhaben darauf Wert legen, die übernahme der Transporte und ihre weitere Einteilung möglichst reibungslos durchführen zu können."

Dieses Dokument, das aus einer Zeit stammt, als in Auschwitz angeblich schon fast ein Jahr hindurch Juden "vergast" worden waren, zeigt, was die Juden in Auschwitz wirklich erwartete: "dringendste Arbeitsvorhaben". Doch Greuelpropaganda wurde damals offensichtlich schon in den Evakuierungsländern verbreitet!

54) "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seiten 395-396.

55) "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seiten 394-395.

56) Vgl. hierüber z. B . Burg, "Schuld und Schicksal", Seite 82 sowie Reitlinger, "Die Endlösung", Seiten 65ff.

57) Hierzu auch Scheidl, "Geschichte der Verfemung Deutschlands", Band 5, Seiten 40ff.

58) Vgl. z. B. die bei Kempner ("Eichmann und Komplizen", Seiten 121-122, 186-192, 197-199) -- teilweise als Faksimile--wiedergegebenen Dokumente sowie Schnabel, "Macht ohne Moral", Seiten 487,506 und 514 (Dok. Nr. 172, 177, 182). Einige dieser Dokumente beziehen sich ausdrücklich auf Auschwitz als Arbeitslager.

In die Reihe dieser Dokumente gehört auch der oft erwähnte Korherr-Bericht, der entgegen einer weit verbreiteten Ansicht kein Wort von "Judenausrottung" enthält. Er war nichts weiter als eine statistische Aufstellung über die Entwicklung bzw. den Bestand des europäischen Judentums bis zum 31. Dezember 1942, die der SS-Statistiker Korherr seinerzeit für Himmler anzufertigen hatte. Das Dokument ist u. a. bei Poliakov/Wulf ("Das Dritte Reich und die Juden", Seiten 243-248) veröffentlicht. Korherr selbst verwahrte sich unlängst in einer Leserzuschrift an das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" (Nr. 31 vom 25. Juli 1977, Seite 12) gegen die Interpretation des Begriffs "Sonderbehandlung", die dem "Spiegel" zufolge der britische Historiker Irving in Verbindung mit dem Korherr-Bericht gebraucht haben soll. Korherr stellte in seinem Leserbrief hierzu fest: "Die Angabe, ich hätte dabei auch aufgeführt, daß über eine Million Juden in den Lagern des Generalgouvernements und des Warthegaus durch Sonderbehandlung gestorben seien, ist ebenfalls unzutreffend. Ich muß gegen das Wort >gestorben< in diesem Zusammenhang protestieren.

Es war gerade das Wort >Sonderbehandlung<, das mich zu der telefonischen Rückfrage beim RSHA veranlaßte, was dieses Wort zu bedeuten habe. Ich bekam die Antwort, es handele sich um Juden, die im Bezirk Lublin angesiedelt wurden. "

59) Vgl. z.B. Bracher, "Die deutsche Diktatur", Seiten 461, 467 oder Poliakov/Wulf, "Das Dritte Reich und die Juden", Seite 85.

60) So z. B. Krausnick in "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seiten 373 und 393.

61) So auch Butz, "The Hoax...", Seiten 112-115; "Der Jahrhundertbetrug", 147-149.

62) über dieses Lager gibt es eine "Chronik" des ehemaligen Auschwitz-Häftlings Otto Wolken, die in ihren Einzelheiten allerdings weitgehend ein Phantasieprodukt des Verfassers sein durfte; vgl. Adler/Langbein/Lingens-Reiner, "Auschwitz -- Zeugnisse und Berichte", Seiten 139--150. Im Lageplan des Auschwitz-Museums (vgl. Smolen, "Auschwitz 1940-1945",3. Umschlagseite) ist das Quarantänelager ausdrücklich bezeichnet.

63) IMT XI,374. Vgl. auch Rassinier, "Was ist Wahrheit", Seite 118 und Fußnote 59 ebendort.

64) "Die Tätigkeit des IKRK zugunsten der in den deutschen Konzentrationslagern inhaftierten Zivilpersonen (1939-1945)", Dritte Ausgabe 1947, Seite 132 (herausgegeben vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz in Genf).

65) Zur Tätigkeit der Einsatzgruppen des SD siehe das Gutachten von Hans Adolf Jacobsen im Auschwitz-Prozeß: "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seiten 163ff.

66) IMT VII,641. Das Dokument hat offenbar nicht -- wie sonst üblich -- eine Nummer erhalten, so Daß es möglicherweise gar nicht vom Gericht als Beweisdokument anerkannt wurde.

67) IMT XXXIX, 243; Nbg. Dok. 008-USSR.

Reitlinger erwähnt auf Seite 167 seriös Buches "Die Endlösung" einen weiteren Brief der Firma Topf & Söhne vom 12.2.1943 (ohne Angabe der Fundstelle), der möglicherweise mit dem von den Russen herangezogenen Brief identisch ist. Aus ihm soll hervorgehen, daß "jedes Krematorium 5 dreiteilige Ofen mit mechanischer Schüranlage, Aschengruben und Leichenaufzügen" hatte.

68) IMT VII, 641--642.

Im Bericht der Sowjetischen Kriegsverbrechen-Kommission sind diese "Bäder für besondere Zwecke" ohne Anführung eines entsprechenden Dokuments ebenfalls erwähnt: IMT XXXIX, 242.

69) Nbg. Dok NO-4473, hier zitiert nach Adler/Langbein/Lingens-Reiner, "Auschwitz- Zeugnisse und Berichte", Seite 346, wo es in verkleinertem Faksimile-Druck wiedergegeben wird. Dort findet sich eine gänzlich unmotivierte Unterstreichung des Wortes "Vergasungskeller", die möglicherweise im Original fehlt und von den Herausgebern des Buchs oder sonst jemand stammte der damit nachträglich auf das Vorhandensein von "Gaskammern" hinweisen wollte.

Im Auschwitz-Gutachten von Prof. Krausnick wird das Dokument nur auszugsweise zitiert: "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seite 417.

70) Butz, "The Hoax...", Seite 116; "Der Jahrhundertbetrug", Seiten 150-151.

71) Butz, "The Hoax... ", Seiten 120-121; "Der Jahrhundertbetrug", Seiten 159-160.

72) Das soll dem Frankfurter Auschwitz-Urteil zufolge bei allen vier Krematorien in Birkenau der Fall gewesen sein. Nach der Literatur waren die "Gaskammern" von zwei Krematorien oberirdisch angelegt, wobei man sich nicht immer ganz einig ist, ob es sich hierbei um die kleineren oder die größeren Krematorien handelte: Vgl. einerseits z. B. Reitlinger ("Die Endlösung", Seite 167), andererseits Höß ("Kommandant in Auschwitz", Seite 160). Ebenso ist man sich über die Bezeichnung der Birkenauer Krematorien nicht einig: Die einen bezeichnen diese mit II bis V (wobei das alte Krematorium im Stammlager, das aber mit der Inbetriebnahme der Birkenauer Krematorien Außer Betrieb gesetzt und als Luftschutzbunker für das SS-Krankenrevier ausgebaut wurde, als Nummer I gezahlt wird), die anderen mit I bis IV.

Wie man sieht, ist alles völlig klar!

73) Ich schließe mich hier der Zählweise des Auschwitz-Museums an, die wohl als die offizielle gelten durfte; danach waren Nr. II und III die größeren, IV und V die kleineren Krematorien

Eine Fotokopie des Bauplans der Krematorien IV und V aus dem Archiv des Auschwitz-Museums ist ebenfalls in meinem Besitz. Er zeigt, daß für diese Gebäude unterirdische Raume nicht vorgesehen waren. Dort kann sich also der "Vergasungskeller" nicht befunden haben.

Das im Auschwitz-Museum aufgestellte Modell eines Krematoriums mit unterirdischer "Gaskammer" ist verschiedentlich in der Literatur abgebildet, so z.B. bei Smolen ("Auschwitz 1940-1945", Seite 24).

74) Allerdings erst in den angeblich von ihm in polnischer Haft verfaßten Lebenserinnerungen: vgl. "Kommandant in Auschwitz", Seiten 160-161.

75) "Was ist Wahrheit", Seiten 93--94; "Geschichte der Verfemung Deutschlands", Band 4, Seiten 70--71, 99. Die angegebenen Dokumente habe ich nicht nachprüfen können.

76) Vgl. Schnabel, "Macht ohne Moral", Seite 351.

77) "Der deutsche Faschismus in Quellen und Dokumenten", Seite 395. Der Verfasser steht offenbar den Kommunisten nahe, wie seine Argumentation vermuten läßt. Obwohl Kühnl versichert, in der "Faschismusforschung" habe "die Wissenschaft mittlerweile enorme Fortschritte gemacht", bringt er jedenfalls zu dem hier behandelten Thema kaum etwas Neues.

78) Vgl. aaO. Seite 347. Die Aufstellung steht in einem gewissen Widerspruch zu einem auf Seite 348 desselben Buchs wiedergegebenen Schreiben der Zentralbauleitung Auschwitz vom 6. November 1943, das auch Reitlinger erwähnt (aaO. Seite 16p). Darin ist von einem Grüngürtel "für die Krematorien I und II" die Rede, die in der "Aufstellung" die Bezeichnungen II und III tragen. Sollte es damals schon -- noch dazu innerhalb der Zentralbauleitung selbst -- keine einheitlichen Bezeichnungen für die Birkenauer Krematorien gegeben haben? Das ist bei der fast sprichwörtlichen Genauigkeit deutscher Behörden kaum vorstellbar. Und wer pflanzt schon einen "Grüngürtel" ausgerechnet in den Wintermonaten?

Soweit die Krematorien in Birkenau übrigens wirklich schon ab Frühjahr 1943 in Betrieb gewesen sein sollten, waren sie jedenfalls nach dem sog. Kasztner-Bericht vom Herbst 1943 bis Mai 1944 wegen Reparaturarbeiten wieder Außer Betrieb gewesen. Vgl. Rassinier, "Was ist Wahrheit?", Seiten 105-106, 234; Scheidl, "Geschichte der Verfemung Deutschlands", Band 4, Seiten 71 und 99. Siehe auch Kasztners Nürnberger Affidavit PS-2605, IMT XXXI, 1 ff., 6.

79) AaO. Seite 167.

80) Vgl. z. B. Adler/Langbein/Lingens-Reiner, "Auschwitz -- Zeugnisse und Berichte", Seiten 367, 379-380.

81) "Hefte von Auschwitz" Nr. 11, Seite 5.

82) Vgl. Schnabel, "Macht ohne Moral", Seite 346 (Dokument D 132).

83) Ein gegen den Inhaber der Firma nach dem Kriege in der BRD eingeleitetes staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wurde im Jahre 1951 wieder eingestellt vgl. Roth, "Wieso waren wir Vater Verbrecher?", Seite 63, und Aretz, "Hexeneinmaleins einer Luge", Seite 62. Damit durfte feststehen, Daß die Firma Topf & Söhne entgegen allen anderslautenden Behauptungen keine mit Gaskammern kombinierten Krematorien gebaut hat. Sonst wäre ihr Inhaber mit Sicherheit wegen Beihilfe zum Mord gerichtlich zur Verantwortung gezogen worden.

84) "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seite 117. Der Bericht der Sowjetischen Kriegsverbrechen-Kommission spricht sogar von 180000 bis 250000 Häftlingen: IMT XXXIX, 243, 252.

85) "Geschichte der Verfemung Deutschlands", Band 4, Seite 99; vgl. auch Roth, "Der makaberste Betrug...", Seite 107. Zum Zusammenhang zwischen den in Birkenau errichteten Krematorien und der dortigen aus verschiedenen Gründen sehr hohen Todesrate, die mit einem "Vernichtungsprogramm" nicht das geringste zu tun hatte, siehe Butz, "The Hoax...", Seiten 124ff. ("Der Jahrhundertbetrug", Seiten 164ff.).

Nach der Aussage des russischen Zeugen Prof. Alexejew im 1. Frankfurter Auschwitz-Prozeß sollen sich im sowjetischen Staatsarchiv noch etwa 40 Sterbebücher von Auschwitz befinden: "Mensch und Maß", Folge 9/1971. Sie wurden bisher offenbar nicht ausgewertet. Hält man sie zurück, weil sie den umlaufenden übertriebenen Totenzahlen widersprechen?

86) "The Hoax...", Seite 118; "Der Jahrhundert-Betrug", Seite 154.

87) Der große Brockhaus, 6. Band (1955), Seite 631; Roth, "Der makaberste Betrug...", Seite 106. Nach einer Mitteilung der Baubehörde Hamburg dauert die Einäscherung einer Leiche im Krematorium Ojendorf etwa anderthalb Stunden.

88) Adler/Langbein/Lingens-Reiner, "Auschwitz -- Zeugnisse und Berichte". Seite 415.

Von Reitlinger ("Die Endlösung", Seiten 166-167) wird Bischoff im Zusammenhang mit dem Nbg. Dok. NO-4473 (vgl. oben Seite 70 dieser Arbeit) erwähnt; er fuhrt Bischoff jedoch eigenartigerweise nicht in der Aufstellung der "für die Endlösung Verantwortlichen" auf (Anhang II aaO. Seiten 578ff.).

89) Nbg. Dok. NO-2154 (Poliakov/Wulf, "Das Dritte Reich und die Juden", Seite 136). Vgl. hierzu Rassinier, "Was ist Wahrheit?", Seiten 91-94.

90) Rassinier, "Was ist Wahrheit?", Seite 93; vgl. auch Scheidl, "Geschichte der Verfemung Deutschlands", Band 4, Seiten 60--61.

91) Ob diese Bauplane mit den von Rassinier erwähnten identisch sind, kann ich nicht beurteilen. Die darin angegebenen Maße stimmen mit den von Rassinier mitgeteilten Maßen nicht immer überein. Auch ist in dem mir vorliegenden Bauplan der Krematorien IV und V die Angabe "Badeanstalt" nicht enthalten. Indessen ist nicht ganz klar, ob Rassinier die Bauplane überhaupt im Original oder eine Kopie selbst gesehen hat. Er bezieht sich für seine Angaben auf die Zeitschrift "Revue d'histoire mondiale" (Paris, Oktober 1956, Seite 62) und auf die Nürnberger Verhandlungsprotokolle. Vgl. "Was ist Wahrheit?", Seiten 93-94.

Selbstverständlich Muß auch offen bleiben, ob die Krematorien -- soweit sie tatsächlich errichtet wurden -- in jeder Hinsicht den Bauplanen entsprachen. Nach mir zugegangenen Berichten von Auschwitz-Besuchern weisen die angeblichen Fundamentreste der Krematorien II und III geringere Ausmaße auf, als nach dem Grundrißplan vorgesehen war. Es handelt sich dabei allerdings nur um Schätzungen.

92) Vgl. Smolen, "Auschwitz 1940-1945", Seiten 23-24.

93) Ich habe hierüber mit Prof. Faurisson einen umfangreichen Schriftwechsel geführt. Er nannte mir auch polnische Zeugen für seine Feststellungen, darunter 2 Angestellte des polnischen Auschwitz-Museums, deren Namen ich hier aus naheliegenden Gründen nicht preisgeben kann.

94) Bericht der Sowjetischen Kriegsverbrechen-Kommission: IMT XXXIX, 242. Vgl. auch Roth, "Der makaberste Betrug...", Seiten 108-110, und Aretz, "Hexeneinmaleins einer Luge", Seiten 55-65.

95) Siehe auch Poliakov/Wulf, "Das Dritte Reich und die Juden", Seite 111 (Faksimile).

96) Naumann, "Auschwitz", Seiten 69-72, 272.

97) Rassinier, "Was ist Wahrheit?", Seite 94; Roth, "Der makaberste Betrug...", Seiten 86ff.

98) "Anatomie des SS-Staates", Seite 4 17, fußnote 226; Nbg. Dok. Nr. 4465.

100) Adler/Langbein/Lingens-Reiner aaO. Seiten 354-355.

101) Zwei typische Beispiele für Form und Inhalt solcher Dokumente, deren Echtheit außerordentLich fragwürdig ist, gibt Udo Walendy in "Die Methoden der Umerziehung" wieder (aaO. Seiten 34-36). Die Darstellung Walendys ist sehr instruktiv. Ich konnte bei der Suche nach Dokumenten im Staatsarchiv Nürnberg und Bundesarchiv Koblenz ähnliche Erfahrungen machen.

102) Kempner in der jüdischen deutschsprachigen Zeitung "Der Aufbau", New York, vom 14. November 1975, Seite 6.

Ende Teil 4


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Hier is das zweites Kapitel, Teil 2, von "Der Auschwitz-Mythos -- Legende oder Wirklichkeit -- Eine kritische Bestandsaufnahme" von Dr. Wilhelm Stäglich. Es erschien in 1979 durch Grabert Verlag in Tübingen. ISBN 3-87847-042-8. Später, dieses Buch war verboten und zerstört in Deutschland. Aber Zensur ist unmöglich und auch sehr dumm. Diese Buch is noch einmal lebendig.


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ARTIKEL 19 der Menschenrechte: <Jederman hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.>Vereinigten Nationen, 10 Dezember 1948.


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