AAARGH

[ Homepage AAARGH ] [ Heimatseite Deutsch ] [ Burg Schriften ] [ Faurisson Archiv ] [ Rassinier Archiv ] [Stäglich Archiv ] [ Technik ] [ Verlag der Freunde ] [ Thion Schriften ]


| Teil 1 | Teil 2 | Teil 3 | Teil 4 | Teil 5 | Teil 6 | Teil 7 | Teil 8 | Teil 9 | Teil 10 | Teil 11 | Teil 12 | Teil 13 | Teil 14 |


 

Der Auschwitz Mythos


Dr. Wilhelm Stäglich

Teil 3

Zweites Kapitel

Die zeitnahen Dokumente

[31] Wenn wir nunmehr die zeitnahen Dokumente verschiedenster Art im einzelnen betrachten, werden wir sehen, daß daraus die gewünschten Schlüsse -- wenn überhaupt -- nur durch fragwürdige Interpretationen, Unterstellungen oder durch die Herstellung in Wirklichkeit nicht bestehender, mindestens aber zweifelhafter Zusammenhänge gezogen werden können und von den Auschwitz-Mythologisten natürlich auch gezogen werden. Mit anderen Worten: die Indizienkette ist nicht lückenlos, ja die einzelnen Indizien sind nicht einmal eindeutig (1).

Eine solche Beweisführung ist dem Juristen unbegreiflich; auch für den Historiker dürfte sie unzulässig sein. So stellt denn auch der angesehene britische Historiker David Irving bezüglich der behaupteten Judenvergasungen unmißverständlich fest, daß die zur Verfügung stehenden Dokumente darüber keine Auskunft gäben und es dem Historiker nicht erlaubt sei, zu spekulieren (2).

Im folgenden habe ich versucht, die Dokumente nach sachlichen Gesichtspunkten und nach ihrer Bedeutung aufzugliedern. Die Gaskammern von Birkenau werden nur in einigen wenigen zeitnahen Berichten angeblicher Augenzeugen ausdrücklich bestätigt. Diese sind jedoch derart fragwürdig und widersprüchlich, daß man sich nach dem Kriege kaum noch darauf zu berufen wagte oder nur Auszüge daraus veröffentlichte.

 

I. GRUNDLEGENDE DOKUMENTE AUS DEUTSCHEN AKTEN

1. Der Göring-Erlaß vom 31. Juli 1941

In fast allen Darstellungen zur Geschichte der angeblichen Judenausrottung wird als grundlegendes Dokument ein Erlaß des Reichsmarschalls Hermann Göring vom 31. Juli 1941 erwähnt, mit dem angeblich schon früher geplante und teilweise durchgeführte Vernichtungsaktionen nunmehr organisatorisch zusammengefaßt werden sollten. Vom Zeitpunkt dieses Erlasses ab wird in der Regel der Beginn der großen Vernichtungsaktionen, die in Auschwitz ihren Höhepunkt erreicht haben [32] sollen, datiert. Dieses Dokument wurde bereits im Nürnberger IMT-Prozeß vorgelegt und hat folgenden Wortlaut (3):

"Der Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches

Beauftragter für den Vierjahresplan

Vorsitzender des Ministerrats für die Reichsverteidigung

An den Chef der Sicherheitspolizei und des SD SS-Gruppenführer Heydrich Berlin

Berlin, 31.7. 1941

In Ergänzung der Ihnen bereits mit Erlaß vom 24. 1. 3 9 übertragenen Aufgabe, die Judenfrage in Form der Auswanderung oder Evakuierung einer den Zeitverhältnissen entsprechend möglichst günstigen Lösung zuzuführen, beauftrage ich Sie hiermit, alle erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht zu treffen für eine Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflußgebiet in Europa. Sofern hierbei die Zuständigkeiten anderer Zentralinstanzen berührt werden, sind diese zu beteiligen.

Ich beauftrage Sie weiter, mir in Bälde einen Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage vorzulegen.

gez. Göring"

 

Der Nürnberger Ankläger Robert M. W. Kempner meint hierzu mit schlichter Selbstverständlichkeit (4):

"Damit war Heydrich und seinen Mitarbeitern offiziell der verwaltete Mord übertragen worden."

Diese Bemerkung ist nun allerdings für den unbefangenen Leser des Dokuments erstaunlich. Denn über einen Mordplan sagt dieser Erlaß unmittelbar gewiß nichts aus. Nach seinem Wortlaut betraf er vielmehr Maßnahmen zur Auswanderung oder Evakuierung der Juden aus dem deutschen Einflußbereich in Europa, nicht dagegen deren physische Ausrottung oder Vernichtung. Diesen Sinn erhält das Dokument nur dann, wenn man den darin gebrauchten Ausdruck "Endlösung" entsprechend interpretiert, wie es denn auch durchweg geschieht (5). Andreas Hillgruber bezeichnet gar in seiner Abhandlung über "Die Endlösung und das deutsche Ostimperium", die 1972 in den Vierteljahresheften für Zeitgeschichte erschien, die "Endlösung" im Sinne von Ausrottung aller Juden geradezu als Kernstück des rassenideologischen Programms des Nationalsozialismus (6). Niemand von denen, die dem Begriff "Endlösung" [33] diese Bedeutung geben, macht sich indessen die Mühe, nachzuweisen, wann und bei welcher Gelegenheit diese angebliche Bedeutung des Begriffs festgelegt wurde und insbesondere durch wen das geschehen ist. Daß Heydrich, an den der Erlaß gerichtet war, schon lange vorher mit der Organisation der Auswanderung der Juden aus dem Reichsgebiet befaßt war, wobei das von SS-Obersturmbannführer Eichmann geleitete Referat IV B 4 des Reichssicherheitshauptamts (RSHA) federführend war, wird in der einschlägigen Literatur allenfalls als Erleichterung der ihm nunmehr angeblich übertragenen Aufgabe der Vernichtung aller Juden angesehen (7). Jeder sonstige Zusammenhang des Göring-Erlasses mit dieser Heydrich schon vorher übertragenen Aufgabe wird ignoriert. Verschiedentlich wird sogar behauptet, der Göring-Erlaß habe eigentlich nur noch formale Bedeutung gehabt, da die "Endlösung", die auf einem Befehl Hitlers an Himmler beruhe, im damaligen Zeitpunkt schon im Gange gewesen sei. Heydrich habe mit diesem "nur mehr formalen Akt" nur noch die Vollmacht zur Einschaltung auch "anderer, namentlich staatlicher Dienststellen" in die "Endlösung" erhalten (8).

Man sieht, wie hier einfach drauflos spekuliert wird, indem ein bisher nicht nachweisbarer Befehl Hitlers mit dem willkürlich als "Judenvernichtung" interpretierten Begriff "Endlösung" verquickt und so der Eindruck erweckt wird, als habe ein nach Wortlaut und Inhalt völlig unverfänglicher Erlaß Görings die Qualität eines Beweismittels für geplanten Judenmord. Wie ausgerechnet Göring dazu kam, zu einem von Hitler an Himmler erteilten Mordbefehl gewissermaßen eine Durchführungsanweisung zu geben, bleibt das Geheimnis dieser Interpretierkünstler.

Dem Nürnberger Hauptankläger Jackson genügte übrigens der Erlaß in der vorliegenden Form offenbar noch nicht. Er versuchte jedenfalls bei der Rückübersetzung des Dokuments aus der der Anklagebehörde vorliegenden englischen Fassung neben anderen Veränderungen des Wortlauts das im ersten Absatz des Erlasses verwendete Wort "Gesamtlösung" durch "Endlösung" zu ersetzen, vermutlich, um das Dokument den Behauptungen der Anklage besser anzupassen. Diesem Versuch trat Göring jedoch energisch und erfolgreich entgegen (9). Seither wird nur noch der von Göring anerkannte, oben wiedergegebene Wortlaut des Erlasses zitiert.

Der wahre Anlaß zur Herausgabe dieses Erlasses ergibt sich eindeutig und zweifelsfrei aus seinem ersten Absatz, wonach die von der Reichsregierung bisher nur den deutschen Juden gegenüber betriebene Politik [34] der Auswanderung oder Evakuierung nunmehr auf alle im deutschen Einflußgebiet in Europa ansässigen Juden ausgedehnt werden sollte. Sinngemäß paßt daher hier auch nur der Ausdruck "Gesamtlösung", da die bisherigen Maßnahmen gegen die Juden in Deutschland im Hinblick auf den inzwischen erweiterten Einflußbereich des deutschen Reiches nur noch als Teillösung gelten konnten. Eine nicht unwesentliche Rolle mag hierbei der Umstand gespielt haben, daß gerade die Juden in den während der Jahre 1940/41 von der deutschen Wehrmacht besetzten europäischen Ländern angesichts der zahlreichen provokatorischen und hetzerischen Aufrufe verschiedener Führer des Weltjudentums gegen das Reich (10) ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko darstellten. Das legte zwangsläufig Evakuierungsmaßnahmen für alle europäischen Juden in ein geeignetes Gebiet nahe, sofern nicht ihre Entfernung aus dem von Deutschland besetzten Raum durch Auswanderung möglich war.

Heydrich hatte mithin "in Ergänzung" der bereits erhaltenen Anweisungen die bisher schon betriebene Auswanderungs- und Evakuierungspolitik (11) nunmehr auf europäischer Ebene unter Berücksichtigung aller neu hinzugetretenen Umstände weiterzuführen (12). Insoweit brachte der Erlaß also sachlich wirklich nichts Neues, wenn man davon absieht, daß Heydrich gemäß Absatz 1 Satz 2 des Erlasses zusätzlich ermächtigt worden war, andere Zentralinstanzen an den zu treffenden Maßnahmen zu beteiligen, sofern deren Zuständigkeiten hiervon berührt wurden.

Da Heydrich weiter gehalten war, die Judenfrage -- wie bisher -- "einer den Zeitverhältnissen entsprechenden möglichst günstigen Lösung" zuzuführen, hatte er selbstverständlich gewissen Veränderungen der sachlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Der zunächst vorrangig betriebenen Auswanderungspolitik hatte der Ausbruch des Krieges enge Grenzen gesetzt. Schon vorher hatten allerdings die in Betracht kommenden Einwanderungsländer der Aufnahme von Juden zunehmend ablehnend gegenübergestanden, eine Tatsache, die ihren sichtbaren Ausdruck auf der sogenannten Evian-Konferenz im Juli 1938 gefunden hatte; jeder der an dieser Konferenz teilnehmenden Staaten brachte Gründe dafür vor, daß er keine Juden aufnehmen bzw. nicht mehr aufnehmen könne (13). Trotzdem war bis in den Krieg hinein die Auswanderungspolitik den sich bietenden Möglichkeiten entsprechend fortgesetzt worden, wie selbst die jüdische Autorin Hannah Arendt bestätigen muß. Erst im Herbst 1941 soll die Auswanderung durch Himmler verboten worden sein (14). Doch scheint es hierbei zahlreiche Ausnahmen gegeben zu haben. Selbst noch für das Jahr 1944 hat [35] Jürgen Rohwer nachgewiesen, daß mehrere jüdische Auswanderungsschiffe Rumänien über das Schwarze Meer unter dem Schutz der deutschen Kriegsmarine verließen (15). Das alles spricht zweifellos gegen den angeblichen Ausrottungsplan. Denn jeder ausgewanderte Jude ist ein lebender Zeuge und überzeugender Beweis dafür, daß eine physische Vernichtung des jüdischen Volkes nicht im Sinn der Reichsregierung lag.

Neben der Auswanderung war ebenfalls bereits vor dem Kriege -- übrigens nicht nur von deutscher Seite -- erwogen worden, alle Juden in einem bestimmten Territorium geschlossen anzusiedeln. Man nannte dieses Vorhaben auch Evakuierung. Konkret wurde von der deutschen Reichsregierung in Anlehnung an die Pläne des Begründers der zionistischen Bewegung, Theodor Herzl, erstmals im Jahre 1938 die Insel Madagaskar als Siedlungsgebiet für die Juden ins Auge gefaßt (16). Dieser von den Vertretern der Vernichtungsthese nur ungern und meist als nicht ernst zu nehmend hingestellte Madagaskar-Plan (17) trat nach der Niederwerfung Frankreichs im Westfeldzug in den Bereich des Möglichen, da Madagaskar französische Kolonie war. Es wurde wiederholt hierüber verhandelt; der Plan scheiterte jedoch schließlich am Widerstand der Vichy-Regierung (18).

Andererseits standen aber jetzt durch die hinzugewonnenen Gebiete im Osten Europas neue Möglichkeiten für eine Evakuierung der deutschen und europäischen Juden zur Verfügung, an die auch Göring bei Herausgabe seines Erlasses gedacht haben mochte.

Das erklärt, warum Heydrich dem Erlaß zufolge (vgl. Absatz 2 aaO.) jetzt auch "in Bälde einen Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage" vorzulegen hatte. Denn unter dem Begriff "Endlösung" wurde tatsächlich schon immer die geschlossene Ansiedlung der Juden in einem bestimmten Territorium verstanden. So schrieb bereits im Jahre 1933 der bekannte Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Johann von Leers in seinem Buch "14 Jahre Judenrepublik" folgendes (19):

"Wir haben -- bei allem Radikalismus -- niemals den Kampf gegen das Judentum geführt, um das jüdische Volk zu vernichten, sondern um das deutsche Volk zu schützen. Auf eigener Erde und ohne den Willen und die Möglichkeit, die deutsche Entwicklung weiter zu stören, haben wir nur allen Grund, dem jüdischen Volke Erfolg für eine ehrliche Volkwerdung zu wünschen. Judenfeindschaft um ihrer selbst willen ist dumm und im letzten wirklich barbarisch. Unsere Judenfeindschaft ist begründet durch den Wunsch, unser eigenes Volk vor einer geistigen, [36] wirtschaftlichen und politischen Verknechtung durch das Judentum zu retten. Der Grundgedanke der Zionisten, das jüdische Volk unter Völkern auf eigenem Boden zu organisieren, ist, soweit sich damit keine Weltherrschaftsideen verbinden, gesund und berechtigt. Statt sich fruchtlos von Jahrhundert zu Jahrhundert das Judenproblem gegenseitig zuzuschieben, täten die europäischen Völker gut, eine wirkliche Loslösung des Judentums aus ihren Völkern und seine Unterbringung in einem ausreichenden und gesunden außereuropäischen Siedlungsgebiet zu organisieren."

So sah also ein profilierter Nationalsozialist die Judenfrage und niemand wird behaupten können, daß darin auch nur der Keim eines Plans zur Ausrottung der Juden zum Ausdruck gekommen wäre. Die Förderung des Madagaskarplans vor Beginn des Krieges und während der ersten Kriegsjahre beweist, daß diese Auffassung auch die Auffassung der Reichsregierung war. Die verschiedenen Versuche, diesen Plan als nicht ernst gemeint hinzustellen, entbehren jeder Grundlage.

Selbst der stets als besonders kompromißloser Befürworter der Judenvernichtung hingestellte Heydrich war ganz offensichtlich dieser Meinung. Am 24. 6. 1940 bat er Ribbentrop, ihn bei etwa "bevorstehenden Besprechungen, die sich mit der Endlösung der Judenfrage befassen", zu beteiligen. Wörtlich erklärte Heydrich damals (20):

"Das Gesamtproblem -- es handelt sich bereits um rund 3 1/4 Millionen Juden in den heute deutscher Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten -- kann durch Auswanderung nicht mehr gelöst werden; eine territoriale Endlösung wird daher notwendig. "

Und Himmler hatte in einer undatierten Denkschrift für Hitler, die aus dem Monat Mai 1940 stammen soll, wörtlich erklärt (21):

"Den Begriff Juden hoffe ich, durch die Möglichkeit einer großen Auswanderung sämtlicher Juden nach Afrika oder sonst in eine Kolonie völlig auslöschen zu sehen."

Übrigens lehnt Himmler in demselben Dokument bezeichnenderweise den Gedanken "der physischen Ausrottung eines Volkes aus innerer Überzeugung als ungermanisch und unmöglich" ausdrücklich ab. Hitler soll diese Denkschrift für "sehr gut und richtig" befunden haben 22. Er soll damals ebenfalls es als seine Absicht bezeichnet haben, "sämtliche Juden aus Europa zu evakuieren" (23). Nach "Hitlers Tischgesprächen" von Dr. Henry Picker, deren Authentizität und sachliche Richtigkeit bisher von niemandem angezweifelt wurden, soll Hitler sich am 24. Juli 1942 noch für die Zeit nach dem Kriege zu dieser Absicht bekannt haben (24). [37]

Mindestens die zitierte Äußerung Heydrichs, in der das Wort "Endlösung" ausdrücklich erscheint, zeigt, daß dieser Begriff mit der Aussiedelung der Juden in ein ihnen zuzuweisendes Territorium im Zusammenhang stand, wo sie als geschlossene Gemeinschaft in einem eigenen Staat leben sollten. Darin sah man, wie auch alle übrigen oben wiedergegebenen Aussagen führender Nationalsozialisten beweisen, in Wahrheit die endgültige Lösung der jüdischen Frage. Äußerungen von gleicher Klarheit, in denen der Begriff "Endlösung" direkt oder auch nur indirekt auf die Ausrottung aller Juden hinweist, gibt es nicht. Die Intentionen der nationalsozialistischen Machthaber entsprachen damit durchaus den zionistischen Forderungen nach einem eigenen Judenstaat, nur mit dem Unterschied, daß die zionistischen Bestrebungen ausschließlich auf Palästina ausgerichtet waren.

Übrigens wurde der Begriff "Endlösung" in diesem Sinne nachweisbar sogar noch nach der sog. Wannsee-Konferenz, auf der angeblich die Ausrottung aller Juden definitiv beschlossen und in Einzelheiten geregelt worden sein soll, in einem amtlichen Schreiben verwendet. Unter dem Datum 10.2. 1942 erging nämlich eine Anweisung des Leiters der Abteilung Deutschland III des Auswärtigen Amtes Rademacher, die in ihrem hier interessierenden Teil folgenden Wortlaut hatte (25):

"Der Krieg gegen die Sowjetunion hat inzwischen die Möglichkeit gegeben, andere Territorien für die Endlösung zur Verfügung zu stellen. Demgemäß hat der Führer entschieden, daß die Juden nicht nach Madagaskar, sondern nach dem Osten abgeschoben werden sollen. Madagaskar braucht mithin nicht mehr für die Endlösung vorgesehen zu werden."

Es ist ganz klar, daß der Ausdruck Endlösung in diesem Zusammenhang nur als geschlossene Umsiedlung der Juden in ein bestimmtes Territorium verstanden werden kann. Wenn man insoweit -- wie z. B. Reitlinger- von "Fiktion" oder "Tarnung" spricht, so beweist das mangels entsprechender dokumentarischer Anhaltspunkte nur die Einseitigkeit und Voreingenommenheit jener Schreiberlinge (26).

Der Göring-Erlaß bietet also angesichts aller Umstände, aber auch seinem eindeutigen Wortlaut nach, nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, daß Heydrich durch diese Weisung "der verwaltete Mord" übertragen worden war, wie der jüdisch-amerikanische Ankläger von Nürnberg Robert M. W. Kempner es so überaus dramatisch formulierte (siehe oben Seite 32). Der erkennbare Zweck des Erlasses war vielmehr, die bisher schon betriebene Politik der Zurückdrängung des Judentums durch Auswanderung oder Evakuierung auf den gesamten deutschen [38] Einflußbereich in Europa auszudehnen und ihre Durchführung in einer Hand zusammenzufassen, nachdem durch die Kriegsentwicklung eine weitgehende Veränderung der Grundlagen und Möglichkeiten dieser Politik eingetreten war. Darüber hinaus sollte Heydrich einen Plan über Vorausmaßnahmen für die nach wie vor angestrebte "Endlösung der Judenfrage" vorlegen, unter der stets nur die Ansiedlung aller Juden in einem geschlossenen Territorium, dem Judenstaat Theodor Herzlos, verstanden wurde, nicht dagegen die physische Vernichtung des jüdischen Volkes. Letzteres ist eine zwar ständig wiederkehrende, dokumentarisch aber nicht nachweisbare Behauptung.

Nur am Rande sei in diesem Zusammenhang noch vermerkt, daß die Vernichtungsthese schon deshalb unsinnig erscheinen muß, weil die Reichsregierung zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit hatte, sie auch nur annähernd zu verwirklichen. Denn bei einer jüdischen Weltbevölkerung von fast 16 Millionen bei Kriegsbeginn (27) betrug die Zahl der im deutschen Machtbereich zur Zeit seiner größten Ausdehnung lebenden Juden -- wie Harwood nachgewiesen hat -- nur rund 3 Millionen (28). Übrigens teilte die New Yorker jüdische Zeitung "Der Aufbau" am 30. Juni 1965 mit, daß bis zum damaligen Zeitpunkt 3,375 Millionen Wiedergutmachungsanträge gestellt worden seien (29). Ein Kommentar hierzu dürfte sich erübrigen.

2. Das " Wannsee-Protokoll"

Nächst dem Göring-Erlaß wird, sozusagen als Schlüsseldokument, für die Ausrottungsthese die Niederschrift einer Besprechung vorgewiesen, die am 20. Januar 1942 unter dem Vorsitz des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, SS-Obergruppenführer Heydrich, am Großen Wannsee Nr.56/58 stattgefunden haben soll. Teilnehmer dieser Konferenz waren eine Reihe von Staatssekretären und weitere hohe Beamte solcher Dienststellen, deren Zuständigkeit von der vorgesehenen Gesamtlösung der europäischen Judenfrage berührt wurde. Die gewöhnlich als "Wannsee-Protokoll" bezeichnete Niederschrift, die von dem Ankläger Robert M. W. Kempner im Nürnberger Wilhelmstraßen-Prozeß als Dokument NG-2586 vorgelegt wurde, hat folgenden Wortlaut (30): (Faksimile übernommen aus Robert M. Kempner, Eichmann und Komplizen, Europa-Verlag, Zürich-Stuttgart-Wien, 1961.)

DAS WANNSEE-PROTOKOLL (nicht in Faksimile)

[54] Soweit das sog. "Wannsee-Protokoll", dessen vollständige Wiedergabe trotz seines Umfangs mir hier erforderlich erschien, damit dieses Dokument, dem allgemein größte Bedeutung beigemessen wird, sachgerecht beurteilt werden kann (31).

Zunächst ist festzustellen, daß die Niederschrift tatsächlich kein Protokoll im eigentlichen Sinne ist. Nach Angaben des Instituts für Zeitgeschichte, soll es sich nämlich um eine nachträgliche Niederschrift Eichmanns und seines Mitarbeiters Rolf Günther handeln (32). Es mutet eigenartig an, daß trotzdem selbst wissenschaftlich vorgebildete Mitarbeiter des Instituts für Zeitgeschichte von einem Protokoll sprechen (33). Denn unter einem Protokoll wird regelmäßig nur eine Niederschrift verstanden, die während eines bestimmten Vorganges (Prozeß, Konferenz o. ä.) gefertigt und von den dafür Verantwortlichen durch ihre Unterschrift als korrekte Wiedergabe dieses Vorganges bestätigt wurde. Nur ein solches Protokoll kann auch als einigermaßen beweiskräftig für den darin beurkundeten Vorgang gelten. Erst nachträglich aus der Erinnerung heraus gefertigte Niederschriften -- in der Behördensprache spricht man insoweit gewöhnlich von einem Aktenvermerk -- könnten dagegen allenfalls als Erinnerungsniederschriften bezeichnet werden. Ihnen kommt als Beweismittel im Hinblick auf Erinnerungsmängel oder Erinnerungslücken eine sehr eingeschränkte Bedeutung zu; in der Regel sind sie nur gemeinsam mit anderen Indizien beweiskräftig.

Es kann kaum einen Zweifel daran geben, daß die Bezeichnung dieser Wannsee-Niederschrift als "Protokolle den Eindruck erwecken soll, daß ihr Inhalt in jeder Hinsicht authentisch Auskunft gibt über Gegenstand. Ablauf und Ergebnisse der Wannsee-Konferenz. Jedenfalls wurde ihr diese Bedeutung beim Nürnberger Wilhelmstraßenprozeß ohne weiteres zuerkannt. Die Vertreter der Ausrottungsthese argumentieren seither selbstverständlich entsprechend. Doch erscheint es sogar fraglich, ob das Dokument in seiner vorliegenden Form überhaupt von Eichmann oder sonst einem Teilnehmer der Konferenz stammt, ob es also echt ist. Bedenken hinsichtlich seiner Echtheit ergeben sich schon aus der äußeren Form des Dokuments.

So hat bereits Professor Rassinier darauf aufmerksam gemacht, daß die Niederschrift keinen Stempel, kein Datum sowie keine Unterschrift trägt und außerdem in normaler Maschinenschrift auf nur kleinformatigem Papier vorliege (34). Letzteres ist nun allerdings, solange das Original der Niederschrift nicht nachprüfbar ist, aus dem bei Kempner wiedergegebenen Faksimile nicht ohne weiteres zu entnehmen. An dieser Faksimile-Wiedergabe fällt jedoch besonders auf, daß im Kopfteil des [55] Dokuments weder die Dienststelle noch das Aktenzeichen erscheint. unter dem der Vorgang bei der ihn veranlassenden Dienststelle geführt wurde. Das widerspricht jeder behördlichen Gepflogenheit und ist um so unverständlicher, weil die Niederschrift durch Stempelaufdruck als "Geheime Reichssache" deklariert wurde. Man kann wohl, ohne sich zu irren, sagen, daß ein amtliches Schriftstück einer Reichsbehörde, das -- noch dazu unter der Kennzeichnung "Geheime Reichssache" -- nicht einmal Dienststelle und Aktenzeichen der Behörde erkennen läßt, außerordentlich fragwürdig ist. Zwar enthält das Schriftstück auf der ersten Seite unten rechts die Kennzeichnung D. III. 29. g. Rs., was offenbar eine Art Aktenzeichen andeuten soll. Doch ist eine solche Kennzeichnung amtlicher Schriftstücke im deutschen Behördenwesen nicht üblich.

Das alles ist höchst merkwürdig und läßt den Gedanken an eine Fälschung nicht abwegig erscheinen, zumal da es hierfür ja zahlreiche einschlägige Beispiele gibt (35). Trotzdem hat offenbar noch kein beamteter deutscher Historiker sich die Mühe gemacht, das Original des "Protokolls" auf seine Echtheit hin zu überprüfen. Möglicherweise haben die Historiker es noch nicht einmal zu Gesicht bekommen; jedenfalls blieb eine dahingehende Frage Heinrich Härtles bei der Historiker-Konferenz zum 30. Jahrestag des Nürnberger Tribunals, die vom 13. bis 15. 3. 1975 in Washington tagte, unbeantwortet (36). Auch im Auschwitz-Prozeß konnte der Gutachter Krausnick nur auf die beim Institut für Zeitgeschichte in München befindliche Fotokopie der Niederschrift verweisen (37).

Gegen die Annahme, daß es sich bei diesem Dokument im ganzen um eine Fälschung handeln könnte, scheint allerdings der Umstand zu sprechen, daß der angebliche Ausrottungsplan darin nicht eindeutig formuliert wurde, wenn man dafür gerade mit diesem Dokument den Beweis führen wollte. Indessen könnte sich das daraus erklären, daß nach dem Zusammenbruch des Reichs zu viele Teilnehmer dieser Konferenz noch lebten, so daß man allzu krasse Falschaussagen über den Ablauf der Konferenz nicht wagen konnte, sondern sich auf mehr oder weniger verschwommene Andeutungen über die angeblich vorgesehene Vernichtung aller Juden beschränken mußte. Sonst wäre die Niederschrift mit den Zeugenaussagen der überlebenden Teilnehmer der Wannsee-Konferenz überhaupt nicht mehr zu vereinbaren gewesen. Denn diese bestritten übereinstimmend, daß Gegenstand der damaligen Besprechungen die Ausrottung des europäischen Judentums gewesen sei. Sie konnten sich nur daran erinnern, daß über die Deportation der Juden zum Arbeitseinsatz in den besetzten Ostgebieten gesprochen wurde. Robert [56] M. W. Kempner behauptet zwar in seinem Buch "Eichmann und Komplizen", in dem er Auszüge aus den von ihm geführten Zeugenvernehmungen mitteilt, daß sie aus der Angst heraus, "mit dem Mordplan identifiziert zu werden", sich "aufs Leugnen verlegt" hätten (38). Das allerdings ist eine bloße Behauptung, für deren Richtigkeit Kempner auch wieder nur auf das "Protokoll" verweisen kann. Bezeichnend ist übrigens die rüde und einschüchternde Vernehmungsweise, die Kempner- selbst ehemaliger preußischer Regierungsrat -- nach den von ihm mitgeteilten und sicherlich noch "frisierten" Vernehmungsauszügen gegenüber ehemaligen hohen Reichsbeamten anwandte. Trotzdem gelang es ihm nicht, für seine Anklage in ihrem Kreis einen Kronzeugen zu finden.

Gegen die Annahme einer Fälschung im ganzen spricht weiter die Tatsache, daß die im Dokument enthaltenen Fakten weitgehend richtig sind, wenn auch die auf Seite 6 und 7 behandelten Judenzahlen sicherlich zu hoch gegriffen sind (39). Doch braucht auch der Inhalt eines im ganzen gefälschten Dokuments nicht in jeder Hinsicht falsch zu sein. Etwaige Fälscher konnten sich zweifellos ohne Schwierigkeit über zahlreiche Punkte, die bei der Konferenz tatsächlich angesprochen wurden, die erforderliche Gewißheit verschaffen und ihre Fälschung darauf abstellen.

Doch mag die Frage, ob das Dokument im ganzen eine Fälschung ist, auf sich beruhen (40). Jedenfalls halte ich es für sicher, daß Teilabschnitte des "Protokolls" für Nürnberger Gerichtszwecke und für die spätere Geschichtsschreibung erst nachträglich eingefügt, weggelassen oder verändert wurden. Daß das bei einem mit einer gewöhnlichen Schreibmaschine geschriebenen und nicht unterzeichneten Dokument ohne weiteres möglich ist, liegt auf der Hand. Denn ein Schriftstück, das keinen durch eine oder mehrere Unterschriften gekennzeichneten Abschluß enthält, kann sowohl beliebig ergänzt als auch in einzelnen Zwischenteilen verändert oder gekürzt werden. Ganze Absätze lassen sich unschwer einfügen oder ausmerzen, ohne daß dies auf den ersten Blick zu erkennen wäre. Eine Schreibmaschine mit einem dem Original entsprechenden Schriftbild wird sich für gewünschte Veränderungen leicht beschaffen oder auch besonders herstellen lassen. Nur unter Zuhilfenahme kriminalistischer Untersuchungsmethoden dürfte eine solche Fälschung einwandfrei aufzudecken sein, wenn sich nicht -- wie es beim Wannsee-Protokoll der Fall ist -- schon aus ihrem Inhalt heraus der entsprechende Nachweis führen läßt.

Trotz der bereits aus äußeren Gründen bestehenden Fragwürdigkeit der Niederschrift, die in ihrer ganzen Form nicht der deutschen amtlichen Praxis entspricht, hat es aber anscheinend bis heute noch niemand [57] unternommen, das "Dokument" wenigstens von seinem Inhalt her auf seine Authentizität hin zu untersuchen. Nicht einmal die hierzu berufenen "Historiker" des Instituts für Zeitgeschichte haben diese Frage in ihren für den Auschwitz-Prozeß erstatteten Gutachten aufgeworfen. Sie haben die Echtheit des "Dokuments" in seinem ganzen Inhalt einfach unterstellt und dann frisch drauflos interpretiert. Mit Wissenschaftlichkeit hat ein derartiges Vorgehen gewiß nichts zu tun, zumal da den Gutachtern die von dem französischen Historiker Paul Rassinier angemeldeten und begründeten Zweifel an der Echtheit des Dokuments nicht unbekannt gewesen sein können (41). Wissenschaftlichkeit setzt zumindest voraus, daß man sich auch mit Gegenmeinungen auseinandersetzt und diese nicht einfach schweigend übergeht, wie jene es grundsätzlich handhaben, die die Judenvernichtung als Tatsache hinstellen.

Wenn man davon ausgeht, daß über den Ablauf der Wannsee-Konferenz tatsächlich eine amtliche Niederschrift gefertigt wurde, so ergibt eine kritische Betrachtung der von Kempner vorgelegten Niederschrift, daß sie zumindest teilweise nicht echt sein kann. Einige Abschnitte passen nicht in das Gesamtbild und können daher, wenn die Niederschrift als solche echt ist, nur nachträglich in diese eingefügt worden sein. Bei den Formulierungen anderer Abschnitte kann man sich nicht des Eindrucks erwehren, daß hier nachträgliche Veränderungen des ursprünglichen Textes vorgenommen wurden.

So soll Heydrich zufolge Abschnitt II der Niederschrift den Teilnehmern der Konferenz einen zusammenfassenden Rückblick auf die bisherigen Maßnahmen zur "Zurückdrängung" (42) der Juden aus dem deutschen Lebensraum gegeben haben. Bei der Wiedergabe seiner Ausführungen wird aber nur die Auswanderungspolitik erwähnt, nicht dagegen die vielfältigen Bemühungen der Reichsregierung, den Juden einen eigenen Staat in Madagaskar zu schaffen. Das ist besonders auffällig, wenn man bedenkt, daß der Plan der Schaffung eines Judenstaats in den Überlegungen deutscher Regierungsstellen mehrere Jahre hindurch eine hervorragende Rolle gespielt hatte und -- wie gezeigt wurde -- auch im damaligen Zeitpunkt noch keineswegs aufgegeben war (vgl. oben Seite 37). Heydrich wird daher bei seinem Rückblick auf die bisherige Judenpolitik gewiß nicht vergessen haben, diesen Plan ebenfalls zu erwähnen. Freilich könnte Eichmann, wenn die ursprüngliche Niederschrift tatsächlich von ihm stammen sollte, die Erwähnung dieses Plans vergessen haben. Das ist aber unwahrscheinlich, weil er selbst damit ja maßgebend befaßt war (43). So erscheint es denn nicht ausgeschlossen, daß der den Madagaskarplan behandelnde Teil der ursprünglichen Niederschrift bei [58] deren "Bearbeitung" weggelassen wurde, um zu verhindern, daß die Identifizierung des mehrfach in der Niederschrift auftauchenden Begriffs "Endlösung" mit dem Plan eines Judenstaates offenbar wurde.

Ferner soll Heydrich seine rückblickenden Ausführungen mit dem Hinweis beschlossen haben, daß Himmler nunmehr die Auswanderung der Juden "im Hinblick ... auf die Möglichkeiten des Ostens" verboten habe. Diese verschwommene Anspielung auf unbestimmte "Möglichkeiten" ist möglicherweise ebenfalls erst nachträglich in das Dokument hineingefälscht worden, um seine Interpretation als "Vernichtungsplan" zu erleichtern. Sollte Heydrich in diesem Zusammenhang wirklich nicht auch davon gesprochen haben, daß die Juden -- wie zahlreiche Dokumente beweisen -- für die im Osten vorgesehene Rüstungsindustrie dringend als Arbeitskräfte benötigt wurden?

Unter Abschnitt III der Niederschrift heißt es dann weiter, daß anstelle der Auswanderung nunmehr "als weitere Lösungsmöglichkeit" die Evakuierung der Juden nach dem Osten getreten sei (Absatz 1 aaO.) und daß hierbei "bereits jene praktischen Erfahrungen gesammelt" würden, die im Hinblick auf die kommende "Endlösung der Judenfrage" von wichtiger Bedeutung seien (Absatz 2 aaO.). Berücksichtigt man, daß deutscherseits unter der "Endlösung" -- wie ausgeführt wurde niemals Ausrottung, sondern mindestens seit den Anfängen des Madagaskarplans stets nur die Ansiedlung der Juden in einem eigenständigen Judenstaat verstanden wurde, so erscheint diese Stelle der Niederschrift allerdings kaum auffällig oder bemerkenswert. Die geschlossene Ansiedlung der Juden in einem eigenen Staat warf natürlicherweise zahlreiche Probleme auf, deren Realisierbarkeit in den besetzten Ostgebieten z. B. bei der Einrichtung von Ghettos -- erprobt werden konnte. Trotzdem ist nicht von der Hand zu weisen, daß der zweite Absatz des Abschnitts III ("Diese Aktionen ..." bis "... von wichtiger Bedeutung sind.") nachträglich in das Dokument eingeschoben wurde, um unter Zuhilfenahme der üblichen Gleichsetzung des Begriffs "Endlösung" mit "planmäßiger Judenausrottung" die Vorstellung zu suggerieren, als sei hier die Erprobung von verschiedenen Tötungsmöglichkeiten ins Auge gefaßt worden. So vermutet denn auch Krausnick in seinem Auschwitz-Gutachten "hinter dieser tarnenden Sprache" den Gedanken, "bei der Vernichtung von Teilen der deportierten Juden ... Experimente zu machen, die sich für die in großem Maßstab geplante Ausrottung verwerten ließen"(44). Diese Ausführungen Krausnicks sind übrigens ein sehr anschauliches Beispiel für die auch sonst in der Literatur über die KL immer wieder anzutreffenden Unterstellungen, Vermutungen und [59] "praktischen" Kurzschlüsse, mit denen man die These von der geplanten Judenausrottung zu "beweisen" sucht. Bei Weglassung dieses Absatzes liest sich das Dokument jedenfalls wesentlich sinnvoller, zumal wenn man in diesem Zusammenhang die oben erwähnte Rademacher-Anweisung (vgl. Seite 37) heranzieht.

Alle diese Fragwürdigkeiten sind indessen nicht von ausschlaggebender Bedeutung, weil die Ausrottungsthese vor allem und so gut wie allgemein aus zwei anderen Absätzen des Dokuments hergeleitet wird, die gewöhnlich auch nur allein und außerhalb ihres Zusammenhangs zitiert werden. Insbesondere diese Passagen wirken, wenn man die Niederschrift im ganzen betrachtet, darin als Fremdkörper, so daß es sich zumindest bei diesem Teil der Niederschrift um eine Fälschung handelt.

Es erscheint zweckmäßig, sich die betreffenden beiden Absätze hier noch einmal besonders vor Augen zu halten. Sie finden sich auf den Seiten 7 und 8 der Niederschrift und lauten folgendermaßen:

"Unter entsprechender Leitung sollen nun im Zuge der Endlösung die Juden in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen. In großen Arbeitskolonnen. unter Trennung der Geschlechter, werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese Gebiete geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird.

Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich bei diesem zweifellos um den widerstandsfähigsten Teil handelt, entsprechend behandelt werden müssen, da dieser, eine natürliche Auslese darstellend, bei Freilassung als Keimzelle eines neuen jüdischen Aufbaues anzusprechen ist.

(Siehe die Erfahrung der Geschichte.)"


Mit Ausnahme des ersten Satzes im ersten Absatz passen beide Absätze nicht in den Rahmen der übrigen Niederschrift, abgesehen von der inhaltlichen Unklarheit des zweiten Absatzes, der für die Niederschrift einer so wichtigen Besprechung zumindest ungewöhnlich ist. Gegen die Authentizität dieser Stelle der Niederschrift hat bereits Rassinier Bedenken erhoben (45). Er behauptet, daß beide Absätze in der Niederschrift selbst nicht auf einander folgten und auch in der Presse der erste Absatz von dem zweiten Absatz durch Pünktchen getrennt wiedergegeben worden sei. Rassinier behauptet demnach nichts weniger, als daß die Stelle nicht vollständig wiedergegeben sei. Das Original des Wannsee-Protokolls scheint ihm allerdings auch nicht vorgelegen zu haben. da er sonst wohl den nach seiner Behauptung fehlenden Teil zitiert hätte. Ich selbst habe für diese Behauptung keine Bestätigung finden können. Sollte sie allerdings stimmen, so dürfte neben der von Kempner in Umlauf gebrachten Fassung der Niederschrift noch eine weitere abweichende [60] Fassung in Umlauf gebracht worden sein. Darüber hinaus meint Rassinier, die beiden Absätze seien nicht in demselben Stil verfaßt, stammten also nicht von demselben Verfasser. Das allerdings wird kaum nachzuweisen sein, wenn auch auffällt, daß der zweite Absatz sich insbesondere durch seine überaus schwülstige, verschwommene Sprache vom übrigen Inhalt des Dokuments deutlich abhebt. Im ganzen genommen können diese Argumente Rassiniers indessen noch nicht davon überzeugen, daß das Dokument an dieser Stelle manipuliert wurde.

Betrachtet man jedoch die beiden Absätze in dem Zusammenhang, in dem sie stehen, so ist unverkennbar, daß sie mit dem übrigen Text des Dokuments unvereinbar sind. Es ist daher auch nicht weiter verwunderlich, daß sie gewöhnlich aus dem Zusammenhang gerissen und für sich allein zitiert werden. Nur so können kritische Leser über den wahren Inhalt der Niederschrift getäuscht werden. Zweifellos liegt hier eine schwerwiegende Nachlässigkeit der Fälscher vor, die ihre in das Dokument hineingefälschte Aussage nicht sorgfältig genug mit dem übrigen Text abgestimmt haben.

Wenn es im ersten der beiden Absätze heißt, die Juden sollten "in großen Arbeitskolonnen ... straßenbauend in diese Gebiete geführt" werden, so ist dieser Satz unverständlich, weil vorher an keiner Stelle gesagt ist, welche Gebiete des Ostens damit gemeint sein könnten. Dieser Satz steht also in keinem Zusammenhang mit dem vorhergehenden Text. Zum andern stimmt er auch mit der damaligen Wirklichkeit nicht überein, weil tatsächlich kein einziger Fall bekannt ist, in dem Juden "straßenbauend" nach dem Osten evakuiert worden wären. Im Widerspruch hierzu steht ferner der erste Satz dieses Absatzes, wonach die Juden "in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen" sollten, was übrigens -- wie bereits mehrfach hervorgehoben wurde -- durch den Inhalt zahlreicher Dokumente über den Einbau der Juden in die Kriegswirtschaft bestätigt wird. Dieses Vorhaben schloß es aus, die arbeitsfähigen Juden zunächst durch die Strapazen der Überführung in die Ostgebiete zum größten Teil zu dezimieren und den verbleibenden Rest dann ebenfalls zu liquidieren. So jedenfalls werden die Worte "entsprechend behandelt" von den Vertretern der Ausrottungsthese übereinstimmend interpretiert, obwohl die Stelle zweifellos auch andere Auslegungen zuließe [46].

Schon hieran wird die ganze Fragwürdigkeit dieser Stelle der Niederschrift deutlich. Vollends unverständlich werden die beiden in Betracht stehenden Absätze aber, wenn man den daran anschließenden Absatz auf Seite 8 der Niederschrift hinzunimmt. Er lautet wie folgt: [61]

"Die evakuierten Juden werden zunächst Zug um Zug in sogenannte Durchgangsghettos verbracht, um von dort aus weiter nach dem Osten transportiert zu werden."

Ein "Transport" der Juden nach dem Osten, ist sicherlich etwas anderes als sie "straßenbauend" dorthin zu führen, wie wenige Absätze zuvor gesagt wird. Auch von einem Teilnehmer der Konferenz, dem Staatssekretär Bühler, wurde laut Seite 14 der Niederschrift das "Transportproblem" nochmals angesprochen, was nicht erforderlich gewesen wäre, wenn man die Juden straßenbauenderweise in die Ostgebiete führen wollte. Dieser Widerspruch ist unübersehbar und wäre bei einer in allen Teilen wirklich authentischen Niederschrift einer so wichtigen Konferenz undenkbar. Daraus ergibt sich zwingend, daß die immer wieder als Beweis angeführten beiden Absätze auf den Seiten 7 und 8 der Niederschrift nicht oder nicht in dieser Form in dem ursprünglichen, echten Dokument enthalten gewesen sein können, zumal die dort unterstellten Absichten sonst an keiner Stelle der Niederschrift Ausdruck gefunden haben. Insbesondere der Absatz, in dem von dem "allfällig endlich verbleibenden Restbestand" (welch' geschwollene Ausdrucksweise!) die Rede ist, erweckt schon wegen der unklaren Formulierung Zweifel an seiner Echtheit. Wenn nämlich, wie immer wieder -- insbesondere von Kempner- behauptet wird, alle Teilnehmer der Konferenz wußten, daß hier über die Judenausrottung gesprochen wurde, dann ist unverständlich, warum Heydrich sich in dieser sphinxhaften Sprache ausdrückte. Albert Wucher allerdings erklärt die ganzen Fragwürdigkeiten des Dokuments so [47]:

"Ganz schlüssig, wie die einfachste Lösung aussehen sollte, wurde man sich an diesem 20. Januar am Großen Wannsee noch nicht -- wenn man vom Chef des Sicherheitsdienstes und seinem Reichssicherheitshauptamt absieht."

Mit anderen Worten also: Nur Heydrich wußte, was er wollte, sagte es aber nicht. Was sollte dann aber die ganze Konferenz?

Im übrigen läßt sich auch hier wieder die Probe aufs Exempel machen, indem man die fragwürdigen Sätze aus der Niederschrift streicht. Läßt man nämlich den Abschnitt von "In großen Arbeitskolonnen ..." bis "(Siehe die Erfahrung der Geschichte.)" einfach weg, so fehlt keineswegs der Zusammenhang. Vielmehr liest sich die Niederschrift sogar erst danach sinnvoll, während der weggelassene Teil vorher offensichtlich den Zusammenhang störte. Der Wortlaut der Niederschrift von Seite 7 letzter Absatz bis zum dritten Absatz der Seite 8 einschließlich würde dann folgender sein: [62]

"Unter entsprechender Leitung sollen nun im Zuge der Endlösung die Juden in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen.

Im Zuge der praktischen Durchführung der Endlösung wird Europa vom Westen nach Osten durchgekämmt. Das Reichsgebiet einschließlich Protektorat Böhmen und Mähren wird, allein schon aus Gründen der Wohnungsfrage und sonstigen sozial-politischen Notwendigkeiten, vorweggenommen werden müssen.

Die evakuierten Juden werden zunächst Zug um Zug in sogenannte Durchgangsghettos verbracht, um von dort aus weiter nach dem Osten transportiert zu werden. "

Nur in dieser Fassung steht die Niederschrift auch mit den zahlreichen Dokumenten aus jener Zeit im Einklang, in denen zum Ausdruck kommt, daß alle Häftlinge -- auch die Juden -- dringend für die Kriegswirtschaft benötigt wurden, die nach Eroberung der Ostgebiete zunehmend dorthin verlagert wurde. Es ist unmöglich, alle diese Dokumente hier im einzelnen zu behandeln (48). Nur ein Dokument mag wegen seiner besonderen Zeitnähe und seines unverkennbaren Zusammenhangs mit der Wannsee-Konferenz besonders erwähnt werden. Es handelt sich um das auch bei Reitlinger erwähnte Nürnberger Dokument NI-500, ein Fernschreiben Himmlers an den damaligen Inspekteur der KL, SS-Gruppenführer Glücks, vom 26. Januar 1942, in dem es heißt (49):

"... Richten Sie sich darauf ein, in den nächsten 4 Wochen 100.000 männliche Juden und bis zu 50.000 Jüdinnen in die KL aufzunehmen. Große wirtschaftliche Aufgaben werden in den nächsten Wochen an die Konzentrationslager herantreten... "

Es wirkt reichlich verkrampft, wenn Reitlinger versucht, hieraus einen Gegensatz zwischen Himmler und Heydrich zu konstruieren, indem er Heydrich die Verantwortung für den Beginn der Ausrottung zuschiebt, während er Himmler als nur am Arbeitseinsatz der Juden interessiert hinstellt (50). Ähnlich argumentiert Prof. Broszat vom Institut für Zeitgeschichte in seinem Auschwitz-Gutachten. Auch er wird offensichtlich nur schwer mit diesem Dokument fertig. Er meint, die arbeitsfähigen Juden seien von Himmler nur vorläufig von der vorgesehenen Vernichtung ausgenommen worden. Andererseits spricht er jedoch wieder von einem "Neben- und Gegeneinander der beiden Zwecke", nämlich der angeblich vorgesehenen Vernichtung aller Juden und ihrer Heranziehung zum Arbeitseinsatz (51).

Ende Teil 3

+++++++++++++++++++++

Anmerkungen [385]

Die Anmerkungen sind zum Verständnis des Textes nicht unbedingt erforderlich. Sie enthalten im wesentlichen die Quellenbelege. Dem Leser, der sich mit dem Stoff gründlicher befassen mochte, sollen sie darüber hinaus ergänzende, vertiefende und weiterführende Hinweise geben.

 

1) Ein instruktives Beispiel für diese Methode der Geschichtsschreibung liefert uns Professor Walter Hofer mit seinem gezielt zum Bestseller gemachten Buch "Der Nationalsozialismus -- Dokumente 1933-1945".

Der Titel tauscht übrigens offensichtlich eine reine Dokumentensammlung vor, obwohl das in Wirklichkeit nicht der Fall ist. Das Buch enthält vielmehr neben einem für unser Thema wenig aufschlußreichen Anhang mit ausgewählten Dokumenten einen sehr umfangreichen Textteil, der die von den Umerziehern gewünschte Aussage liefert. Geschickt wird der Eindruck erweckt, als sei das im Textteil Gesagte durch die zum Teil sogar nur auszugsweise wiedergegebenen Dokumente einwandfrei belegt. Abgesehen davon, daß ein Teil der Dokumente als nicht authentisch oder gefälscht bezeichnet werden muß, kann ein kritischer Leser jedoch erkennen, daß das keineswegs der Fall ist.

Hinsichtlich der einzelnen Fakten der Auschwitz-Legende verweist Butz (Hoax, Seiten 100, 131; Jahrhundertbetrug, Seiten 131, 171 f.) zutreffend darauf, daß diese verschiedene Interpretationen (a dual interpretation of facts) zuließen. Er bezeichnet es als Notwendigkeit für die Urheber der Legende, solche mehrdeutigen (wahren) Tatsachen in ihre Vernichtungsgeschichte einzubauen. weil bei einem Betrug dieses Ausmaßes, wenn er glaubwürdig sein solle, nicht jede Einzelheit unwahr sein dürfe. Diese Beweisführung überzeugt allerdings nicht immer -- jedenfalls nicht für sich allein.

2) Vgl. "Hitler und seine Feldherren", Seite 277.

3) Nbg. Dok. NG-2586/PS-710 (vgl. IMT IX, 575ff. und XXVI, 266-267). Das Dokument ist hier zitiert nach Krausnicks Gutachten im Auschwitz-Prozeß ("Anatomie des SS-Staates, Band 2, Seite 372). In Reimund Schnabels Dokumentensammlung "Macht ohne Moral" ist der Erlaß als Dokument 175 abgedruckt (aaO. Seite 496); er tragt dort allerdings das Datum "8. 7. 1941". Das Datum "31. 7. 1941" entspricht den Feststellungen im IMT-Prozeß.

4) "Eichmann und Komplizen", Seite 98.

5) Vgl. z. B. Kempner aaO. Seite 5; Scheffler aaO. Seite 36; Hannah Arendt: "Eichmann in Jerusalem", Seiten 116f. Selbstredend wurde der Begriff "Endlösung" auch in der Anklageschrift des Generalstaatsanwalts Gideon Hausner im Jerusalemer Eichmann-Prozeß in dieser Bedeutung verwendet (Servatius "Adolf Eichmann", Seite 7), dem das Gericht insoweit folgte. überhaupt gibt es kein Gerichtsverfahren der Nachkriegszeit, weder vor ausländischen noch vor deutschen Gerichten, in dem der Begriff "Endlösung" nicht von vornherein und ohne jede nähere Nachprüfung in diesem Sinne verstanden worden wäre.

6) AaO. Seiten 133ff. Vgl. z.B. Henkys: "Die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen", Seite 127.

8) Buchheim in "Anatomie des SS-Staates", Band 1, Seite 81; Krausnick ebd.. Band 2, Seite 372. Ebenso Adler; "Der verwaltete Mensch", Seiten 84f.

9) IMT IX, 575. Die Auseinandersetzung zwischen Göring und Jackson ist auch bei Härtle nachzulesen: "Freispruch für Deutschland", Seiten 170ff.

10) Die jüdische Hetze gegen das Reich setzte bereits vor der Machtergreifung Hitlers ein und wurde von 1933 ab verstärkt bis in den Krieg hinein fortgesetzt. Vgl. hierzu Heinz Roth: "Was hätten wir Väter wissen müssen?", Teil 2, Seiten 52ff. und 113; Härtle aaO. Seiten 244ff.

387

11) Vgl. hierzu Scheidl, "Geschichte der Verfemung Deutschlands", Band 5 Seiten 23 ff. und Härtle aaO. Seiten 144 ff.

12) In diesem Sinne beurteilt sogar der sonst ebenfalls der Endlösungslegende verfallene Uwe Dietrich Adam (Judenpolitik im 3. Reich) diesen Erlaß (aaO., Seiten 308-309). Adler ("Der verwaltete Mensch", Vorwort, Seite XXVII) bezeichnet diesen in der Bewältigungsliteratur erstaunlichen Anflug von Sachlichkeit freilich als "ein wenig naiv´, ohne indessen selbst dem mehr als die üblichen verschwommenen und jeder Grundlage entbehrenden Behauptungen entgegensetzen zu können.

13) Aretz, "Hexeneinmaleins...", Seite 138; Instauration, Ausgabe Nov. 1977.

14) Hannah Arendt aaO. Seite 97; Krausnick, "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seite 373

15) Jürgen Rohwer, "Die Versenkung der jüdischen Flüchtlingstransporter Struma und Mefkure im Schwarzen Meer (Februar 1942, August 1944)". Vgl. auch Härtle aaO. Seiten 162-163. Die Auswanderungspolitik der Reichsregierung ist ausführlich behandelt bei Scheidl, "Geschichte der Verfemung Deutschlands, Band 5, Seiten 23 ff. Vgl. auch Roth, "Was hätten wir Vater wissen müssen?", Teil 2, Seiten 138ff.

Rassinier weist anhand des Berichts des Komitees zur Rettung der ungarischen Juden von Dr. Reszo Kasztner (sog. Kasztner-Bericht) nach, Daß die Judenauswanderung durch deutsche Dienststellen wahrend des ganzen Krieges gefordert wurde ("Was nun, Odysseus?", Seiten 84ff.). Es wurden sogar Ausbildungslager zur Erlernung landwirtschaftlicher oder handwerklicher Fähigkeiten für solche Juden eingerichtet, die sich zur Auswanderung nach Palästina bereiterklärt hatten (Scheidl, aaO. Seite 28).

16) Harwood aaO. Seiten 5-6, deutsche Ausgabe Seiten 6-7; Härtle aaO. Seite 165; Aretz aaO. Seite 150. Zur Entwicklung des Madagaskarplans ausführlich auch Scheidl. "Geschichte der Verfemung Deutschlands", Band 5, Seiten 31 ff. Der Madagaskarplan als solcher ist im übrigen unbestritten. Schon vor den Bemühungen der Reichsregierung hatten sich die polnische und die französische Regierung mit einem ähnlichen Plan befaßt. Vgl. auch Reitlinger aaO. Seiten 86ff.

17) So Z. B. von Kempner aaO. Seite 107, der ihn ohne nähere Begründung als "Alibi" abzuwerten versucht.

18) Harwood aaO. Seite 5, deutsche Ausgabe Seiten 6-7.

19) AaO. Band 2 (Berlin 1933), Seite 126. Auch nach dem Parteiprogramm der NSDAP zielte der NS-Antisemitismus allein auf Rassentrennung, nicht auf physische Vernichtung der Juden ab; vgl. Sundermann. "Das Dritte Reich". Seite 212.

20) Beweisdokument Nr.464 aus dem Jerusalemer Eichmann-Prozeß, hier zitiert nach Krausnick, "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seite 355. Adler (aaO Vorwort Seite XXVIII) sieht freilich auch hierin nur eine "Sprachregelung". Indessen kann der Terminus "Territoriale Endlösung" nicht nur sprachlich, sondern auch im Hinblick auf die ganze bisherige Behandlung des jüdischen Problems durch die deutsche Regierung kaum anders als im Sinne einer Ansiedlung der Juden in einem bestimmten Territorium verstanden werden.

21) Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Jahrg. 1957, Seite 197.

22) Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Jahrg. 1957, Seite 194; vgl. hierzu auch Reitlinger aaO. Seite 41.

23) Krausnick in "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seite 356.

24) Henry Picker, "Hitlers Tischgespräche", Seite 471. Vgl. auch Scheidl, "Geschichte der Verfemung Deutschlands", Band 5, Seiten 32--33.

25) Nbg. Dok. NG-3933 (Wilhelmstraßen-Prozeß), hier zitiert nach Reitlinger aaO. Seite 89. Vgl. auch Harwood aaO. Seite 5, deutsche Ausg. Seite 7.

26) Einer der Richter im Wilhelmstraßen-Prozeß, Leon W. Powers, soll in seiner "dissenting opinion" -- wie Helmut Sundermann mitteilt ("Deutsche Notizen", Seiten 353-354, Fußnote) -- zum Begriff "Endlösung" folgende Auffassung vertreten haben: "...Tatsache ist, daß -- als die ersten Maßnahmen gegen die Juden eingeleitet wurden -- der Ausdruck >Endlösung< üblich wurde. In den Anfangsstadien bedeutete >Endlösung< erzwungene Auswanderung. Eine Zeitlang bedeutete das Wort Deportierung der Juden nach Madagaskar. Als ein Ergebnis der Wannsee-Konferenz bedeutete >Endlösung< Deportierung in Arbeitslager im Osten. Außer für einige wenige Initiatoren bedeutete sie niemals Ausrottung..."

Diese Ansicht des Richters Powers war angesichts der damaligen Situation und Weltstimmung außerordentlich mutig. Der letzte Satz und die daran anschließenden Ausführungen des Richters, die Ausrottung sei unter größter Geheimhaltung erfolgt und über die ganze Angelegenheit seien nicht mehr als 100 Personen unterrichtet gewesen, war wohl ein notwendiges Zugeständnis an den Zeitgeist. Richter Powers urteilte in diesem Punkt -- wie Sundermann aaO. bemerkt -- ohne Beweismaterial. Die Hypothese, nicht mehr als 100 Personen hätten bei Massenvernichtungen des behaupteten Ausmaßes mitgewirkt, erscheint geradezu absurd.

27) Aretz aaO. Seite 25. Möglicherweise lag die Zahl sogar noch hoher, weil wie Rassinier mitteilt ("Das Drama der Juden Europas", Seiten 145,146) -- die jüdische Weltbevölkerung nach den Feststellungen von Dr. Arthur Ruppin, eines der namhaftesten jüdischen Statistiker, bereits im Jahre 1932 die Zahl von 15,8 Millionen erreicht haben soll.

28) Harwood aaO. Seite 6, deutsche Ausgabe Seite 8. Zur Unsinnigkeit der Ausrottungsthese siehe auch Scheidl aaO. Band 5, Seite 21f.

29) Harwood aaO. Seite 28, letzter Absatz, deutsche Ausgabe Seite 38. Vgl. hierzu auch Härtle in "Das Freie Forum", Ausgabe 4/1975, Seite 4.

30) Das Dokument wird hier nach d er Faksimile- Wiedergabe in Kempners Buch "Eichmann und Komplizen" (Seite 133 ff.) wiedergegeben. Es ist in seinem vollen Wortlaut auch bei Schnabel ("Macht ohne Moral", Seiten 496ff., Dok.176) zu finden. Sonst wird es, soweit ich feststellen konnte, immer nur auszugsweise zitiert.

31) Adler präsentiert noch ein weiteres Dokument, nämlich das Protokoll einer Besprechung auf der Prager Burg am 10. Oktober 1941, an der Heydrich, Karl Hermann Frank, Eichmann, Günther und vier weitere NS-Funktionäre teilgenommen haben sollen ("Der verwaltete Mensch", Seiten 87-88). Es handelte sich offensichtlich um eine Vorbesprechung zur Wannsee-Konferenz; von dem angeblichen Vorhaben einer planmäßigen Vernichtung der Juden ist darin mit keinem Wort die Rede, was Adler nicht hindert, es ebenfalls zu dieser Behauptung in Beziehung zu setzen.

32) Vgl. das bei Rothe ("Die Endlösung der Judenfrage", Seiten 194-195) zitierte Schreiben des Instituts für Zeitgeschichte vom 8. Januar 1974.

33) So z. B. Krausnick in "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seite 392.

34) "Was ist Wahrheit", Seiten 91-92.

35) Man denke nur an den sog. Gerstein-Bericht; hierzu Udo Walendy in "Europa in Flammen", BandI, Seiten422ff., und "Mensch und Maß", Folge 13 vom 9. Juli 1974. Ferner David Irving: "Hitler und seine Feldherren", Seiten III-IV. Auch die "Schlüsseldokumente" zur Kriegsschuldfrage sind hinsichtlich ihrer Echtheit fragwürdig, wie Udo Walendy nachgewiesen hat ("Wahrheit für Deutschland", Seiten 442ff.).

36) "Das Freie Forum", Ausgabe 4/l975, Seite 3.

37) "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seite 392, fußnote 189.

38) AaO. Seiten 151 ff. Vgl. auch die Aussage des Staatssekretärs Bühler, einer der Teilnehmer der Wannsee-Konferenz, im Nürnberger IMT-Prozeß (IMT XII, 78--80), zitiert bei Rothe aaO. Seiten 145 ff.; Bühler bekundete u. a., es sei Hitlers Absicht gewesen, die Juden "im Nordosten Europas, in Rußland" anzusiedeln.

39) Das ist sogar die Meinung des Instituts für Zeitgeschichte in München; vgl. Rothe aaO. Seiten 194-195. Rothe sieht auch hierin einen Beweis für die Fälschung des Wannsee-Protokolls (aaO. Seiten 179-180).

40) Weitere Hinweise dafür, daß eine Fälschung des Protokolls im ganzen vorliegen könnte, gibt Rothe aaO. Seiten 178 ff. Sie erscheinen mir jedoch nicht alle überzeugend. Rothes Haupteinwand gegen die Authentizität des Protokolls, Heydrich sei am 20. Januar 1942 gar nicht in Berlin, sondern in Prag gewesen (Seiten 180, 184-185 aaO.) ist sicher von untergeordneter Bedeutung. Denn daran, daß die Wannsee-Konferenz tatsächlich stattgefunden hat, wenn auch möglicherweise nicht am 20. Januar 1942, kann kein Zweifel bestehen, weil das durch Teilnehmer der Konferenz bestätigt wurde. Ein Datierungsfehler im "Protokoll" wäre allerdings beispielhaft für die Unzuverlässigkeit von Erinnerungsniederschriften, sofern man nicht schon daraus eine Fälschung des gesamten Dokuments herleiten will.

41) So in Rassiniers Büchern "Was ist Wahrheit?", Seiten 91 f. und 117, und "Was nun, Odysseus?", Seiten 82ff.

42) Rassinier weist darauf hin, Daß in den französischen Fassungen des "Protokolls" der Begriff "Zürückdrängung" mit "élimination" übersetzt wurde, was wiederum als "Vernichtung" kommentiert und in dieser Bedeutung auch in der deutschen Presse jahrelang kolportiert worden sei; vgl. "Was ist Wahrheit?", Seite 91, fußnote 27.

43) Harwood aaO. Seite 5, deutsche Ausgabe Seite 7; vgl. auch Krausnick in "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seite 355 und Reitlinger aaO. Seite 30,86.

44) "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seite 393.

45) "Was nun, Odysseus?", Seite 82.

46) So könnte "entsprechend behandelt" z. B. auch bedeuten, daß die als "natürliche Auslese" zu betrachtenden Juden zu gegebener Zeit eine besondere Forderung -- etwa ausbildungsmäßig -- erfahren sollten, damit sie bei ihrer Freilassung nach gewonnenem Krieg ihren Aufgaben als "Keimzelle eines neuen jüdischen Aufbaus" in dem deutscherseits angestrebten eigenständigen Judenstaat in jeder Hinsicht gewachsen sein wurden.

Auch Butz (aaO. Seiten 212-214) verweist auf die verschiedenen Auslegungsmoglichkeiten dieser vielzitierten Stelle des Wannsee-"Protokolls", das wie er sogar ausdrücklich betont- ein unzweideutiger Beweis dafür sei, daß kein Vernichtungsprogramm existierte. Er halt das "Protokoll" für echt, wobei er offensichtlich die hier erörterten Ungereimtheiten dieses Beweisdokuments übersehen hat.

47) "Eichmanns gab es viele", Seite 109.

48) Vgl. Anm. 49 zu Kapitel 1.

49) Reitlinger aaO. Seite 112; vgl. auch Broszat in "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seite 130. In der Dokumentensammlung von Schnabel ist dieses Fernschreiben nicht enthalten.

50) AaO. Seiten 112, 113.

51) AaO. Seite 130.

Ende Teil 3


| Teil 1 | Teil 2 | Teil 3 | Teil 4 | Teil 5 | Teil 6 | Teil 7 | Teil 8 | Teil 9 | Teil 10 | Teil 11 | Teil 12 | Teil 13 | Teil 14 | Literaturverzeichnis |


Hier is das zweites Kapitel, Teil 1, von "Der Auschwitz-Mythos -- Legende oder Wirklichkeit -- Eine kritische Bestandsaufnahme" von Dr. Wilhelm Stäglich. Es erschien in 1979 durch Grabert Verlag in Tübingen. ISBN 3-87847-042-8. Später, dieses Buch war verboten und zerstört in Deutschland. Aber Zensur ist unmöglich und auch sehr dumm. Diese Buch is noch einmal lebendig.


Dieser Text ist -- ohne kommerzielles Interesse -- vom InternationalenSekretariat der Vereinigung der langjährigen Liebhaber von Kriegs- undHolokaust-Erzählungen (AAARGH) zu reinen Lehrzwecken ins Netz gesetztworden; er soll zu weiterer Forschung anregen und eine maßvolle Verwendungfinden. Die Postanschrift: PO Box 81475, Chicago,IL 60681-0475, USA.
Einen Text ins Netz zu stellen, ist, als ob man ein Dokument in das Regaleiner öffentlichen Bibliothek stellt. Das kostet uns etwas Zeit und Geld. Wir denken, daß der freiwillige Leser seinen Nutzen hat und gehen davon aus,daß er zu eigenen Gedanken fähig ist. Ein Leser, der im Internet auf die Suche nach einem Dokument geht, tut dies immer auf eigene Gefahr. Der Verfasser ist für die hier anderen verfügbaren Texten natürlich nicht verantwortlich. Mit Rücksicht auf Gesetze, die in bestimmten Ländern (Deutschland, Frankreich, Israel, Schweiz, Kanada und anderen) eine besondere Zensureinführen, erfragen wir die in diesen Ländern lebenden Autoren nicht um ihre Einwilligung, denn sie haben für eine Einwilligung nicht die Freiheit.

Wir unterstellen uns dem Schutz von Artikel 19 der Erklärung der Menschenrechte, der bestimmt:
ARTIKEL 19 der Menschenrechte: <Jederman hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.>Vereinigten Nationen, 10 Dezember 1948.


aaarghinternational-hotmail.com

Sie haben diesen Text hier gefunden:
<http://aaargh-international.org/deut/staeglich/WSmythos3.html>