Teil 9
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Nur zögernd beginnt sich die Erinnerungsliteratur über Auschwitz in der zweiten Hälfte der 50er Jahre wieder zu regen. Eine neue Auschwitz-Welle setzte, wenn ich recht sehe, erst ein, nachdem die jüdische Ärztin Lucie Adelsberger im Herbst 1956 einen "Tatsachenbericht" über ihre Lagererlebnisse in Birkenau veröffentlicht hatte, der den schlichten Titel "Auschwitz" tragt. Ein angeblicher Leser des Berichts meint in seinem am Schluß des Büchleins abgedruckten Nachwort, er könne sich denken, daß "einer physisch es einfach nicht aushält, diese Blätter bis zu Ende zu lesen". Doch wer sich seinen gesunden Menschenverstand noch bewahrt hat, kann wohl das wenigste daraus für bare Münze nehmen, und nur die Schwülstigkeit der Darstellung mag manchmal Brechreiz verursachen.
Die Autorin war ihren Angaben zufolge ab Frühjahr 1943 in Birkenau als Ärztin für das Zigeunerlager eingesetzt. Dieses lag nach dem Lagerplan von Smolen in unmittelbarer Nähe des Lagerkrankenbaus, der selbst in der Nachbarschaft der Krematorien lag. Die Adelsberger hatte also sicherlich Gelegenheit, die "Todesfabriken" fortlaufend zu beobachten. Ihre Schilderungen lassen indessen erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob sie tatsächlich an Ort und Stelle war. Sie unterscheiden sich kaum von den entsprechenden Berichten der ersten Nachkriegsjahre. Manches konnte sogar daraus abgeschrieben sein. Immerhin zeigt dieser "Tatsachenbericht", daß sofort alle Register gezogen wurden, als man daran ging, Auschwitz wieder ins Gespräch zu bringen. Ich mochte daher etwas ausführlicher daraus zitieren.
Obwohl es nachweisbar Beispiele für das Gegenteil gibt, behauptet die Adelsberger, daß in Auschwitz Alte, Schwache, Kranke und Arbeitsunfähige automatisch der "Selektion" verfielen, unter der sie die "Auswahl zur Vergasung mit nachfolgender Verbrennung" verstanden wissen will; ebenso sei mit allen Kindern bis zu 14 Jahren und ihren Muttern oder mit denen, die sich der Kinder angenommen hatten, verfahren [193] worden (aaO. Seiten 81-82) (110). Wem dies trotzdem noch glaubhaft erscheint, der mußte aber jedenfalls bei den nachfolgenden Sätzen zu der Erkenntnis kommen, Daß die Autorin kaum ernst zu nehmen ist, wenn sie schreibt (aaO. Seite 82): "Offiziell durften wir nichts von Selektion wissen, auch wenn die Flammen vor unseren Augen bis zum Himmel schlugen, und wenn wir am Brandgeruch und am Qualm fast erstickten. "
Halluzinationen, unkritische Wiedergabe von Gerüchten als eigene Erlebnisse oder bewußte Lüge, das ist die Frage, die bei solchen wirklichkeitsfernen Behauptungen immer wieder auftauchte (111).
Doch steigert sich die Adelsberger noch in ihren Schauerphantasien, wenn sie über die angebliche Vernichtung der ungarischen Juden, von denen in der Zeit von Mai bis Juli 1944 täglich bis zu 14 000 Menschen so berichtet sie -- vergast und verbrannt worden sein sollen, die nachfolgende Schilderung gibt (112):
"Wir konnten alle Einzelheiten beobachten, denn damals war die Endstation der Bahn nicht mehr wie bei unserer Ankunft Auschwitz, sondern Birkenau oder richtiger Endstation >Krematorium<, denn sie war kaum 100 m von den beiden ersten Krematorien entfernt. (Der des öfteren besprochene Plan, die Bahn bis dicht an die Krematorien heranzuführen und eine Rolltreppe direkt zu den Vergasungsräumen zu bauen, kam nicht mehr zur Ausführung.)"
Es ist wirklich erstaunlich, welche hochmodernen Plane man doch damals schon erwog, um den Weg zu den "Gaskammern" bequemer zu machen! Noch erstaunlicher erscheint es freilich, Daß Frau Adelsberger offenbar Zugang zu den sicherlich geheimen Besprechungen der SS-Führung hatte, in denen diese Plane gefaßt wurden. Am aller erstaunlichsten ist aber, daß es Menschen gibt, die der Autorin diesen und anderen Unsinn abnehmen; denn sonst wäre ihr "Tatsachenbericht" ja nicht gedruckt worden und stände nicht in fast jeder öffentlichen Bücherei ! Doch hören wir weiter:
"Wir sahen, wie die Menschen mitten auf der Straße durch Birkenau standen, wo die Bahnlinie endete,... ein langer Zug von Menschen aller Altersstufen,... Und wenn sich dieser Zug nach Stunden des Wartens auf scharfes Kommando der SS in Bewegung setzte,... so verschwand er für einige Augenblicke hinter den Baumwipfeln, die die Wegbiegung hinter Birkenau umsäumten, und tauchte dann an der Seite wieder auf. Einzelne Trupps bogen ab zu den ersten Krematorien, machten dort halt und standen an wie die Menschen in Hungerländern vor einem Lebensmittelgeschäft oder wie bei einer Theaterpremiere und warteten auf Einlaß. Die übrigen zogen weiter auf der Straße nach Brescinke (die neben dem Zigeunerlager entlangführte), zwischen saftig grünen Wiesen [194] und gelbem Raps, mit den trippelnden Kindern und den Kinderwagen, nur wenig Staub aufwirbelnd im Gegensatz zu den vorbeisausenden Autos der SS, ein endloser Zug von Menschen."
Wenn man diese Schilderung mit dem von dem Direktor des Auschwitz-Museums Kazimierz Smolen in seinem Buch "Auschwitz 1944/1945" veröffentlichten Lagerplan von Birkenau vergleicht, muß man zu der Erkenntnis kommen, daß entweder dieser Lagerplan falsch ist oder daß die Adelsberger phantasiert. Man sollte aber doch wohl davon ausgehen dürfen, daß der Plan von Smolen wenigstens in etwa stimmt. Die Bahnlinie endete danach mitten zwischen den beiden ersten Krematorien. Das Zigeunerlager lag dem Plan zufolge zwischen Lagerkrankenbau und Männerlager, nicht aber an einer Stra_e nach "Brescinke", einem Ort, den es nicht gab. Vielleicht hat die Autorin hierbei an die polnische Bezeichnung für Birkenau -- Brzezinka -- gedacht; aber auch dann ist der von ihr beschriebene Weg anhand des Lagerplans nicht zu rekonstruieren.
Einen Gipfelpunkt des hier vor dem Leser ausgebreiteten Unsinns stellt aber die nachfolgende Beschreibung der Vernichtungsaktion dar. von der die Adelsberger tatsächlich -- wie sogleich klar werden wird nichts gesehen hat -- trotz ihrer anfänglichen Versicherung, sie habe " alle Einzelheiten beobachten" können. Sie berichtet:
"Bei dem Wald von Brescinke entglitten sie unseren Blicken und nach einer knappen Stunde stiegen Flammen empor hinter dem Wald von Brescinke. An zwei Stellen kletterten sie hoch zum Himmel. Und vor den Krematorien, wo die Menschen angestanden, auf Einlaß in ihre Totenkammer gewartet hatten, war Leere und auch dort flammte die Glut, pünktlich eine Stunde nach Einlaß. durchscheinend durch die seitlichen Fenster, die sonst so harmlos und unverdächtig blinkten, und turmhoch züngelnd durch den Kamin. Fünf Riesenflammen loderten Tag und Nacht, und wenn sie am Verloschen waren, wanderten neue Menschen, um ihnen frischen Brennstoff zu geben, jenen gelbroten Feuern aus Holz und menschlicher Substanz. Der Himmel war rot von der Glut und die Sterne verblaßten dahinter. Die Luft war verpestet von dem süßlichen Hauch der Leichen und dem Geruch der brennenden Menschenleiber und der sengenden Haare und druckte mit Schwaden von Asche schwer und rauchig auf das Lager. Baal, der Feuergott der Assyrer, war ein Waisenknabe gegen Hitler, den Gott der Nazi. Und die Scheiterhaufen des Mittelalters waren armselige Stümperversuche gegen die Riesenfeuer, die in Auschwitz nach fabrikmäßiger (und nicht immer vollständiger) Vergasung am laufenden Band entfacht wurden. Wenn wir nachts aus dem Schlaf erwachten -- wir, die wir das sahen, und doch aßen und schliefen wie normale Menschen -- war der Block innen hell erleuchtet, beleckt von den Reflexen der Riesenglut. Und wenn ich aufstand und mich durch die [195] hintere Türe des Blocks schlich und auf das gegenüberliegende Krematorium, das zweite schaute, sah ich daneben die offenen Feuer im Freien, in die man die Kinderleiber schmiß, tote und auch lebende; horte das Schreien der Kinder, sah, wie die Feuer mit den zarten Körpern spielten, und keine Metamorphose meines Seins, gleichviel in welcher Sphäre, wird dieses Gesicht aus meiner Seele je ausradieren. "
Hier wird alles, was schon bisher so an Gerüchten im Umlauf war, gewissermaßen zusammengefaßt: die "provisorischen" Vernichtungsaktionen im Wald von Birkenau, die Fließbandarbeit der neuen Krematorien und nicht zuletzt das Verbrennen lebendiger Kinder in offenen Feuern. Besonders letzteres nimmt sich ja in solchen Schilderungen immer gut aus und wird von den verschiedensten "Augenzeugen" -- sprich Märchenerzählern -- gutgläubigen Lesern immer wieder als Tatsache aufgetischt- eine besonders schmutzige Spekulation auf die Gefühlsabhängigkeit der meisten Menschen. Wer genau liest, dem wird vielleicht aufgefallen sein, Daß die nur mit "Holz und menschlicher Substanz" gespeisten Krematorien (!) schon "pünktlich eine Stunde nach Einlaß" zu arbeiten begannen. In dieser kurzen Zeit mußte also auch die "Vergasung" vor sich gegangen und mußten- worüber die Autorin an anderer Stelle berichtet -- die Leichen geschoren und ihre Goldzähne gezogen worden sein (offenbar hatten alle Juden Goldzähne!). Doch das damit befaßte "Sonderkommando", ausgewählte "junge kräftige jüdische Männer", mußten das ja wohl schaffen. Nur am Rande sei noch vermerkt, daß es der Adelsberger zufolge in Birkenau sogar fünf Krematorien gegeben haben muß, da sie angeblich "fünf Riesenflammen" gesehen hat.
Es ist schon ein starker Tobak, den diese ehemalige Häftlingsärztin einem harmlosen und gutgläubigen deutschen Publikum da zumuten zu können glaubt. Doch hinderte das nicht, daß ihr Bericht in der Folgezeit sogar in sich wissenschaftlich gebenden Werken Beachtung gefunden hat, wobei man sich freilich stets wohlweislich hütete, die Autorin wörtlich zu zitieren, was bei jedem mit Verstand begabten Leser -- je nach Temperament -- wohl nur schallendes Gelächter oder resignierendes Kopfschütteln auslosen kann. Auch deshalb hielt ich es für angebracht, aus diesem Bericht, der übrigens beispielhaft für viele andere ist, einmal etwas ausführlicher zu zitieren.
Immerhin sprach man nach dieser "Pioniertat" der Adelsberger jetzt wieder von Auschwitz, und die Zahl der einschlägigen Berichte mehrte sich Inzwischen waren ja auch die polnischen Kommunisten -- bei großzügiger Unterstützung durch deutsche Steuergelder -- mit der [196]
Herrichtung des ehemaligen KL Auschwitz-Birkenau zum "Auschwitz-Museum" fertig geworden. Ebenso hatte man bald darauf die letzten Aufzeichnungen des ehemaligen Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß. mit denen wir uns an anderer Stelle noch ausführlich befassen werden für die Weltöffentlichkeit "aufbereitet". Im Jahre 1958 erschienen sie erstmalig in einer vom Münchener Institut für Zeitgeschichte herausgegebenen deutschen Fassung. So konnte das Spiel denn beginnen, das mit dem Frankfurter Auschwitz-Prozeß, zu dem die Ermittlungen etwa zur gleichen Zeit aufgenommen werden, seinen Höhepunkt finden sollte.
Zwischenzeitlich -- im Jahre 1957 -- erschien allerdings noch ein bemerkenswertes Buch, das eine eigenartige Zwitterstellung innerhalb der Auschwitz-Literatur einnimmt: Bernhard Kliegers "Der Weg, den wir gingen". Bernhard Klieger ist ebenfalls Jude, einer der vielen, die offensichtlich selbst nicht wissen, weshalb sie der "Vergasung" entgingen. Jedenfalls hat auch er -- wie so viele andere -- keine überzeugende Erklärung dafür zur Hand. Doch das, was er über Auschwitz schreibt, ist erstaunlicherweise gar nicht so schlimm, wie man es von Büchern dieser Art normalerweise gewärtig sein muß. Seine im eigentlichen Sinne schweren Erlebnisse hatte er erst im Zusammenhang mit seiner Evakuierung von Auschwitz, was ihm gern geglaubt werden kann.
Über Auschwitz selbst -- das sog. Stammlager -- schreibt Klieger geradezu sensationelle Dinge, wenn man diesen seinen Bericht mit der gemeinhin üblichen Darstellung dieses Lagers vergleicht. Er spricht von gut eingerichteten Stuben, vorbildlichen Wasch- und Toilettenräumen, gepflasterten Straßen, Badebaracken und Desinfektionskammern, ja schließlich sogar ausdrücklich von einem "Luxuslager", so daß Häftlinge aus anderen KL, die nach Auschwitz verlegt worden waren, sehr erstaunt über die "modernen und gepflegten Bauten" gewesen seien (Seite 17 aaO.). Andererseits behauptet er allerdings auch wieder: die "durchschnittliche Aufenthaltsdauer eines Juden im Lager war drei Tage; dann kam er ins Krematorium oder auf den Scheiterhaufen" (Seite 26 aaO.). Er selbst ist freilich das lebende Gegenbeispiel für diese Behauptung, die überdies nicht auf eigenen Erfahrungen zu beruhen scheint, weil sie sich offenbar auf die Zeit vor seiner Ankunft in Auschwitz beziehen soll. Wie Klieger weiter mitteilt, änderte sich das aber zu Beginn des Jahres 1944 unter dem von anderen ehemaligen Häftlingen als Bestie in Menschengestalt geschilderten Obersturmführer Hößler. Unter ihm -- so Klieger -- "verlor das Lager seinen Charakter als K.Z. Für unsere Begriffe wurde es ein Sanatorium. Selbst das Schlagen horte auf. Für uns Juden kam eine goldene Zeit und Hößler ging selbst so weit, eines Tages zu erklären, Daß [197] er keinen Unterschied zwischen Juden und Reichsdeutschen mehr kenne." (Seite 31 aaO.) (113).
Noch auf derselben Seite berichtet Klieger jedoch in einem gewissen Widerspruch hierzu, daß die "Vergasungen in Birkenau... ins Gigantische" gestiegen seien; 400 000 ungarische Juden seien "innerhalb weniger Wochen vernichtet" worden (114). Trotzdem nahm Auschwitz -- wie es immer noch auf derselben Seite 31 weiter heißt -- "immer mehr einen fast jüdischen Charakter an, da man die Russen und Polen, auch viele Reichsdeutsche, wegtransportierte".
Das mag verstehen, wer will! Es gibt kaum einen vernünftigen Grund für die von Klieger geschilderte unterschiedliche Behandlung der Juden in Auschwitz und Birkenau, zumal da beide Lager der Oberaufsicht des Kommandanten von Auschwitz unterstanden (115). An dieser gemeinsamen Oberaufsicht über beide Lager änderte sich nichts, als Höß Ende 1943 nach Berlin versetzt wurde. Auch hätten sich die Juden in Auschwitz wohl kaum -- um mit Klieger zu sprechen -- wie in einem "Luxuslager" gefühlt, wenn nur wenige Kilometer entfernt davon unter allgemeiner Kenntnis eine planmäßige Judenvernichtung betrieben worden wäre. Insgesamt gesehen muß man Kliegers Bericht also wohl als eine Mischung von Richtigem mit offensichtlich Falschem, mit Lagergerüchten oder nachträglich Gehörtem und Gelesenem ansehend (116).
Klieger weiß übrigens auch nichts von den verschiedentlich behaupteten Judenerschießungen und "Vergasungen" im alten Krematorium des Stammlagers, obwohl ihm diese als Insassen des Stammlagers doch kaum hatten verborgen bleiben können. Was er über die Krematorien und Gaskammern von Birkenau schreibt, braucht hier nicht im einzelnen aufgezeigt zu werden, da er eingestandenermaßen nie selbst dort war, insoweit also nur "Zeuge vom Hörensagen" ist. Immerhin sei vermerkt, daß auch er für Birkenau sogar fünf Krematorien "bezeugt", deren jedes eine Gaskammer gehabt habe. Hängt dieses vielfach verbreitete Gerücht vielleicht damit zusammen, daß die Zahl 5 die heilige Zahl des Judengottes Jehovah ist (117)?
Es wurde zu weit fuhren, wollten wir alle in der Folgezeit in immer größerer Zahl veröffentlichten Aussagen über Auschwitz im Rahmen dieser Arbeit auch nur skizzenhaft behandeln. Bei manchen von ihnen muß man sogar Zweifel daran bekommen, ob der Berichterstatter selbst jemals am Ort des Geschehens gewesen ist. Das gilt z. B. von dem zuerst in einem englischen Verlag erschienenen Bericht der Kitty Hart "Aber ich lebe" (118), der den Eindruck völliger Ortsunkenntnis der Autorin vermittelt. Bemerkenswert daran ist übrigens, daß man sich den [198] Angaben der Hart zufolge in Auschwitz als Häftling offenbar ohne besondere Schwierigkeit von seinem Arbeitskommando drucken, sich in ein anderes Arbeitskommando einschmuggeln oder auch von einem Lagerteil in einen anderen gelangen und dort den Tag oder die Nacht über bleiben konnte. Kennzeichnend für diesen wie auch für die meisten anderen Berichte ist außerdem, daß -- sobald die Sprache auf die Gaskammern und Krematorien kommt -- für einen kritischen Leser schon von ihrem Inhalt her klar wird, daß die betreffenden "Beobachtungen" tatsächlich nur als Wiedergabe von Gerüchten eingestuft werden können. Bei Kitty Hart hört sich das so an, nachdem sie dem Leser mitgeteilt hat, daß ihre Wohnbaracke "sogar richtige Fenster mit einem Blick auf Gaskammern und Krematorien" gehabt habe (119):
"Ich hob den Kopf, und dort, keine fünfzig Meter entfernt, erblickte ich etwas, das mich traf wie ein Schlag. Ich hatte schon viel gesehen, aber niemals, niemals etwas wie dies. Wie hypnotisiert stand ich da und konnte mich nicht rühren."
Den hypnotischen Zustand glaubt man der Autorin gern; denn was folgt, sind die reinsten Halluzinationen:
"Mit eigenen Augen wurde ich Zeuge eines Mordes, aber nicht der Ermordung eines Menschen, sondern Hunderter von Menschen, unschuldiger Menschen, die man, zumeist ahnungslos, in eine große Halle geführt hatte. Es war ein Anblick, den man nie vergessen konnte. Draußen an dem niedrigen Gebäude stand eine Leiter, die bis zu einer kleinen Luke reichte. Eine Gestalt in SS-Uniform stieg sie rasch hinauf. Oben zog sich der Mann eine Gasmaske und Handschuhe über, dann hielt er mit der einen Hand die Luke auf, zog einen Beutel aus der Tasche und schüttete dessen Inhalt, ein weißes Pulver, rasch hinein, worauf er die Luke sofort wieder schloß. Wie der Blitz war er wieder unten, warf die Leiter auf den Rasen und lief, wie von bösen Geistern verfolgt, davon.
Im gleichen Augenblick war das entsetzliche Gebrüll zu hören, die verzweifelten Schreie erstickender Menschen... Nach ungefähr fünf bis acht Minuten waren alle tot..."
Nachdem sie dann noch die bekannten Geschichten über die Behandlung der "Gastoten" durch das sog. Sonderkommando wiedergegeben hat, schreibt sie weiter über die Verbrennung der Leichen in den Krematorien:
"Rauch quoll aus den hohen Schornsteinen, und bald schossen züngelnde Flammen bis zu zwei Metern hoch in den Himmel. Der Rauch wurde immer dichter, dunkler und erstickender und hatte einen ganz eigenartigen Geruch, den Geruch verbrannter Leichen, vergleichbar vielleicht mit dem verbrannter Federn, aber dieser Gestank von verbranntem Fett und verbrannten Haaren war unerträglich. [199] Was wir in dem anderen Lager gehört hatten, war also tatsächlich wahr -- die Gerüchte waren nicht übertrieben. Hier waren die Todesfabriken. Als es Abend wurde, war der ganze Himmel rot, als glühe er."
Ich glaube, der Bericht dieser "Augenzeugin" bedarf keines besonderen Kommentars. Doch kann ich mir den Hinweis nicht ersparen, daß die Hart Röntgenaugen gehabt haben muß, da sie in die "große Halle" im Inneren des vor ihr liegenden Gebäudes schauen konnte. Ein stets wiederkehrender Widerspruch in Berichten dieser Art ist übrigens die angebliche Wahrnehmung des Geruchs von verbrannten Haaren, wahrend gleichzeitig behauptet wird, Daß den Leichen vor ihrer Verbrennung von den Männern des Sonderkommandos die Haare abgeschnitten worden seien.
Auch erscheint der Hinweis angebracht, Daß phantasievolle Erzählungen dieser Art, die jede Wirklichkeitsbezogenheit vermissen lassen, keineswegs nur vereinzelt, sondern massenweise und in immer neuen Variationen in die Welt gesetzt wurden.
Demgegenüber gibt es nur verhältnismäßig wenige Aussagen über die angeblichen Massenvernichtungen in den "Gaskammern" und Krematorien von Auschwitz und Birkenau, die mit für die Nachprüfung verwertbaren Einzelheiten aufwarten. Solche Aussagen allein sind aber für unsere Untersuchung von Bedeutung und wir wollen uns daher im folgenden auf die Literatur beschränken, in der sie enthalten sind. Wir werden diese Aussagen in einem besonderen Abschnitt in ihren wichtigsten Punkten miteinander vergleichen. Der schon im vorletzten Kriegsjahr in den USA herausgegebene Report des War Refugee Board, den wir bereits im allgemeinen betrachteten, gehört ebenfalls dazu, ja er bildet sozusagen das Gerüst der ganzen Legende. Bei einem solchen unmittelbaren Vergleich wird die ganze Unwirklichkeit und Widersprüchlichkeit der Legende am anschaulichsten zutage treten. Zuvor soll jedoch hier noch ein Gesamtüberblick über die weitere Entwicklung der Auschwitz-Szenerie seit dem Beginn der 60er Jahre gegeben werden, die vom gemeinsamen Bemühen der verschiedensten Kräfte getragen war, aus der Legende von Auschwitz eine historische Tatsache zu machen.
Als im Mai 1960 Adolf Eichmann, dem aus mancherlei Gründen seit den Nürnberger Prozessen eine Schlüsselrolle bei den angeblichen Judenvernichtungen angedichtet worden war, durch den israelischen Geheimdienst aus seiner Wahlheimat Argentinien nach Israel entfuhrt, dort vor Gericht gestellt und schließlich am 15. Dezember 1961 zum Tode verurteilt wurde, gab das natürlich der sich ausbreitenden Auschwitz-Literatur zusätzliche Impulse. Wahrend des Eichmann-Prozesses [200] gab der in Argentinien lebende und dort mit Eichmann bekannt gewordene holländische Journalist Sassen, ein ehemaliger SS-Mann, der Legende neue Nahrung. Aus seiner Feder erschien nämlich im Herbst 1960 in dem amerikanischen Magazin Life eine Eichmann belastende Artikelserie, der- Sassens Darstellung zufolge -- eine Reihe von Interviews zugrunde lag, die Eichmann Sassen gewahrt hatte; in gekürzter Form war Sassens Darstellung schon vorher im Juli 1960 in der deutschen Illustrierten "Stern" erschienen. Eichmann indessen bestritt die authentische Wiedergabe seiner Gespräche mit Sassen ebenso, wie die Authentizität der von Sassen der israelischen Anklagebehörde zur Verfügung gestellten schriftlichen Aufzeichnungen über diese Gespräche (120). So muß auch diese Quelle als äußerst fragwürdig angesehen werden. Sie hat auch in der Auschwitz-Literatur der Folgezeit -- von knappen Hinweisen abgesehen -- kaum Eingang gefunden (121). Ich habe vergeblich versucht, den vollständigen Wortlaut des Sassen-Berichts zu erhalten. Sassen hat mir auf Anfragen nicht geantwortet. Er war übrigens auch nicht als Zeuge vor dem Jerusalemer Gerichtshof erschienen.
Daß der Sassen-Bericht nicht einmal im Jerusalemer Eichmann-Prozeß als Beweismittel zugelassen wurde, ergeben die Ausführungen Hannah Arendts hierzu. Sie schreibt (122):
"Eichmann machte umfangreiche Notizen für das Interview, das auf Band aufgenommen und dann von Sassen mit beträchtlichen Ausschmückungen umgeschrieben wurde; der Staatsanwaltschaft gelang es auf bisher ungeklärte Weise. in den Besitz dieser wie anderer Notizen in Eichmanns Handschrift zu kommen und all dies wurde im Prozeß als Beweismaterial zugelassen, nicht dagegen der eigentliche Sassen-Bericht."
Doch die "Notizen" waren von Eichmann ebenfalls nicht autorisiert und die Tonbandaufnahmen existierten nicht mehr. Alle Eichmann zugeschriebenen Aufzeichnungen sollen sich heute im Nationalarchiv des Staates Israel befinden. Sie sind meines Wissens bisher der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht worden. Dabei kann es wohl keinem Zweifel unterliegen, daß alle diese Aufzeichnungen ebenso wie der Sassen-Bericht -- wurden sie als beweiskräftig angesehen -- heute langst etwa die gleiche Bedeutung als "zeitgeschichtliche Quelle" erlangt hätten. wie z. B. die angeblichen Höß-Aufzeichnungen, mit denen wir uns noch besonders eingehend befassen wollen. Tatsächlich aber übergeht man sie in der Regel mit Schweigen. In den für den Auschwitz-Prozeß erstatteten Gutachten der Mitarbeiter des Münchener Instituts für Zeitgeschichte findet sich nicht einmal ein allgemeiner Hinweis darauf.
[201] Übrigens behauptet Robert Pendorf in seinem Buch "Mörder und Ermordete", Einblick in ein 30 Seiten starkes handschriftliches Manuskript Eichmanns sowie in zahlreiche von Eichmann mit Randbemerkungen versehene Bücher gehabt zu haben (123). Seine "Unterlagen", aus denen er Zitate bringt, erscheinen indessen noch fragwürdiger als die von Sassen, zumal da Pendorf über ihren Fund- und Aufbewahrungsort sowie über die Art ihres Zustandekommens keinerlei Auskunft gibt.
Einige Bemerkungen zum Eichmann-Prozeß selbst mögen noch angeschlossen werden. Auch dieser Prozeß wurde selbstverständlich mit keinen Dokumenten oder Zeugenaussagen geführt, die über das hinausgingen, was bereits in den früheren Prozeßverfahren der Alliierten "aufgeklärt´ worden war. Auch in diesem prozeß wurden -- wie Hannah Arendt mitteilt (124) -- "in gewissem Umfang auf Hörensagen basierende Aussagen... als Beweismaterial zugelassen". Eichmanns Verteidigungskonzept bestand im wesentlichen darin, die Massenvernichtungen in Auschwitz und anderswo nicht abzustreiten, seine Verantwortung jedoch auf die Organisation der Transportzuge für die Judendeportationen in diese Lager zu beschränken, die er befehlsgemäß habe durchfuhren müssen. Von der angeblich durch Hitler angeordneten Massenvernichtung der Juden in den besetzten Ostgebieten wollte er erst etwa 6 bis 8 Wochen nach Beginn des Krieges mit der Sowjetunion durch Heydrich erfahren haben 125. Eichmann paßte sich damit fast sklavisch der schon höß in den Mund gelegten Version über den Zeitpunkt des angeblichen Führerbefehls zur Judenvernichtung an, für den sonst keinerlei Anhaltspunkte gegeben sind. Recht aufschlußreich für unser Thema ist Hannah Arendts Feststellung über Eichmanns angebliche Kenntnis von den Auschwitzer "Tötungsanlagen" (126):
"Zwar hatte er verschiedentlich das größte und berüchtigte Todeslager Auschwitz besucht, aber das KZ Auschwitz in Oberschlesien, das sich über eine Flache von 40 qkm ausdehnte, war keineswegs nur ein Vernichtungslager. Es war ein Riesenunternehmen mit annähernd 100 000 Insassen der verschiedensten Kategorien, unter denen sich Nichtjuden und einfache Zwangsarbeiter befanden, die nicht für das Vergasungsprogramm vorgesehen waren. Als Besucher konnte man die Tötungsanlagen leicht umgehen, und höß, mit dem Eichmann sich recht gut verstand, ersparte ihm den grausigen Anblick..."
Selbst die als Jüdin gewiß nicht vorurteilsfreie Hannah Arendt ist also offensichtlich davon überzeugt, daß Eichmann entgegen allen offiziellen Behauptungen Vernichtungsanlagen in Auschwitz nie gesehen hatte. Natürlich glaubt auch sie an die Existenz solcher Anlagen. Aber durch [202] Eichmanns Aussagen ist der Beweis hierfür auch nach ihrer Ansicht nicht erbracht.
Wir erinnern uns: Höttl und Wisliceny hatten im IMT-Prozeß noch alle Verantwortung auf den damals unauffindbaren Eichmann abgeladen. Eichmann wiederum stellte nunmehr den toten Heydrich, den einstigen Chef des RSHA, als seinen Informanten für die von ihm -- zwangsläufig -- eingeräumte Judenvernichtung heraus. In allen Prozessen dieser Art begegnet man mithin derselben Verteidigungstaktik gegenüber einer Behauptung der Ankläger, die zu bestreiten jedem, der in die Maschinerie solcher Schauprozesse gelangte, angesichts der diese Prozesse beherrschenden hysterischen Voreingenommenheit von Anklägern, Richtern und sogar auch Verteidigern hoffnungslos, wenn nicht unter Umständen sogar tödlich erscheinen mußte. Eine gewisse Aussicht, einigermaßen ungeschoren davon zu kommen, bestand in dieser Situation nur dann, wenn man die Judenvernichtung als solche zumindest nicht bestritt und das Konzept der Ankläger und Richter zur Grundlage der eigenen Verteidigung machte. So verfuhr auch Eichmann -- und wer wollte ihm das in seiner Lage verdenken?
Noch während des Eichmann-Prozesses wurde in Deutschland weiteren Kreisen ein "Augenzeuge" bekannt, dem in der Folgezeit größte Bedeutung beigemessen werden sollte, weil in den ihm zugeschriebenen Berichten sehr detaillierte Angaben über die Vernichtungsanlagen von Auschwitz-Birkenau zu finden sind. Gemeint ist der schon erwähnte Miklos Nyiszli, der eigenartigerweise -- wie Rassiniers Nachforschungen ergaben -- schon vor dem erstmaligen Erscheinen seines Erlebnisberichts in Frankreich zu Beginn der fünfziger Jahre nicht mehr am Leben gewesen sein kann. Möglicherweise hat es diesen "Augenzeugen" überhaupt nie gegeben 127. Jedenfalls erschien ein angeblich von ihm verfaßter Bericht über Auschwitz im Jahre 1961 nun auch in der Münchener Boulevard-Illustrierten Quick. Doch stimmte diese Fassung -- wie wiederum Rassinier feststellte -- in manchen wesentlichen Punkten nicht mit der früheren französischen Fassung überein, was schon recht bedenklich stimmen muß (128).
Der wesentlichste Teil des heute nicht mehr erhältlichen Gesamtberichts wurde schon ein Jahr später (1962) in zwei "Dokumentationen" erneut publiziert, nämlich von Gerhard Schoenberner in "Wir haben es gesehen..." (Seiten 248-251) und von Adler/Langbein/Lingens-Reiner in "Auschwitz -- Zeugnisse und Berichte" (Seiten 84-89). Diese beiden Veröffentlichungen weichen ebenfalls in vielen Punkten voneinander ab, so daß mindestens drei verschiedene Versionen des angeblichen [203] Nyiszli-Berichts im Umlauf sind. Von der Wiedergabe eines echten Dokuments läßt sich hier also gewiß nicht sprechen, und man konnte den "Augenzeugen" Nyiszli mit Rücksicht hierauf eigentlich übergehen. Doch erscheint das nicht tunlich, weil dieser "Augenzeuge" in der einschlägigen Literatur immer wieder zitiert wird. Auch läßt sich am Beispiel dieses "Augenzeugen" vortrefflich zeigen, wie hierzulande "dokumentiert" wird, wenn es um Auschwitz geht.
Nun könnte man zwar der Meinung sein, daß die Abweichungen der beiden hier in Betracht stehenden Fassungen des Berichts auf ungenaue Übersetzungen verschiedener Übersetzer der französischen Fassung zurückzuführen seien. Doch abgesehen davon, daß das Originaldokument -- wenn es überhaupt eins gegeben hat -- offenbar verschollen ist, lassen die im folgenden gegenübergestellten deutschen Fassungen zur Genüge erkennen, Daß die Abweichungen darin nicht allein auf mehr oder weniger freie Übersetzungen zurückgehen, sondern daß insoweit durchaus originelle "Schöpfungen" vorliegen müssen.
Da heißt es z. B. bei Schoenberner, daß die "fünfzehn Öfen... in eine Wand von roten Ziegeln eingelassen" seien (aaO. Seite 248), wahrend bei Adler pp. zu lesen ist: "Die fünfzehn Verbrennungsofen sind mit roten Ziegeln verkleidet." (aaO. Seite 84). Einmal besteht also die ganze Wand aus roten Ziegeln, im anderen Fall sind die Verbrennungsofen nur mit roten Ziegeln "verkleidet", was offensichtlich etwas anderes ist.
Weiter fuhren bei Schoenberner "zehn oder zwölf Betonstufen in einen großen unterirdischen Raum" hinunter (aaO. Seite 249). Bei Adler pp. steht hingegen zu lesen, daß die Opfer "über zehn oder fünfzehn Betonstufen in eine große unterirdische Halle (gelangen), die bis zu dreitausend Menschen faßt. " (aaO. Seite 85). Der erste Nyiszli hat also nicht nur weniger Stufen gezahlt, was nicht so gravierend wäre, sondern vor allem über das Fassungsvermögen jenes unterirdischen Raumes nichts verlauten lassen, was mitzuteilen sein "anderes Ich" offenbar keine Bedenken hatte.
Doch noch stärkere Unterschiede finden sich. So wird bei Schoenberner über das Innere des vorstehend erwähnten Raumes folgendes mitgeteilt: "Der Raum, in den die Ankommenden nun geführt werden, ist ungefähr zweihundert Meter lang, weißgekalkt und grell erleuchtet. In der Mitte des Saales stehen Säulenreihen. Um die Säulen herum und an den Wanden entlang stehen Bänke, über denen sich numerierte Kleiderhaken befinden." (aaO. Seite 249).
Bei Adler pp. lautet die entsprechende Stelle dagegen so: "In dem rund zweihundert Meter langen und grell erleuchteten Raum sind ein [204] gutes Dutzend Bankreihen aufgestellt. Über den Bänken sind Haken angebracht, von denen jeder eine Nummer tragt." (aaO. Seite 85)
Die Unterschiede sind offensichtlich. Vor allem fehlen in der zweiten Berichtsfassung die Säulen; dafür wird dort wieder die ungefähre Zahl der aufgestellten Bankreihen mitgeteilt, die freilich im Hinblick auf die dreitausend Menschen, für die dieser Raum ja vorgesehen ist, als recht gering erscheint. Über die Länge des Raumes besteht allerdings Einigkeit, während über seine Breite eigenartigerweise überhaupt nichts gesagt ist. Geht man davon aus, daß ja jedem der 3000 Opfer ein Kleiderhaken zur Verfügung gestanden haben soll und daß an den Längsseiten des Raumes bei der angegebenen Länge höchstens 800 bis 1000 Haken angebracht werden konnten, so kommt man zu dem bemerkenswerten Ergebnis, daß der Raum doppelt so breit wie lang gewesen sein muß. Ein offensichtlicher Nonsens, weil das der Logik widerspricht. Im übrigen haben die heute in Birkenau gezeigten Fundamente der angeblichen Auskleideräume der Krematorien II und III -- es sind die einzigen, von denen überhaupt noch Reste zu sehen sind -- schätzungsweise nur eine Länge von 25 bis 30 m und eine Breite von 4 bis 5 m. Das ergibt im Höchstfall einen Raum von 150 m2. Er hätte rund 600 Menschen fassen können, wenn man auf den Quadratmeter je vier Menschen rechnet, was freilich für einen Auskleideraum auch schon eine viel zu dichte Besetzung wäre. Ein weiterer Kommentar hierzu dürfte überflüssig sein.
Nach "Vergasung" der insgesamt 3000 Menschen in einem benachbarten unterirdischen Raum, der die gleiche Größe wie der zuvor erwähnte "Auskleideraum" gehabt haben soll, wurden die Gastoten nach beiden Berichtsversionen in "vier großen Lastenaufzügen", deren jeder "zwanzig bis fünfundzwanzig Tote" aufnehmen konnte, in den Einäscherungssaal des Krematoriums hinaufbefördert. Sie wurden dort laut Schoenberner (aaO. Seite 252) "auf dafür angefertigten Rutschbahnen" vor die Öfen befördert bzw. laut Adler pp. (aaO. Seite 88) "auf der eigens dafür eingerichteten Bahn den Betonboden entlang" zu den Öfen "geschleift". Das aus Nasen, Mündern und Wunden der Leichen fließende Blut "vermischt sich mit dem fließenden Wasser in den Abflußrinnen, die im Betonboden eingelassen sind" (Schoenberner aaO. Seite 252). Bei Adler dagegen ist von Abflußrinnen keine Rede; hier mischt sich das Blut der Opfer "mit dem Wasser, das aus den Hähnen tropft" (aaO. Seite 88). Was für "Hähne" da gemeint sein konnten, bleibt der Phantasie des Lesers überlassen.
Lassen wir es bei diesem kurzen Einblick in diesen vielfach so wichtig genommenen "Augenzeugenbericht" zunächst bewenden, der nur eine [205] Vorstellung davon geben sollte, wie unterschiedlich "dokumentarische" Darstellungen selbst dann sein können, wenn sie angeblich von demselben Verfasser stammen. Hier kann man mit Recht wohl nur noch von "Dokumentationen der Lüge" sprechen (129)!
In diesem Zusammenhang durfte es zweckmäßig sein, auch noch einen kurzen Gesamtüberblick über die eine der beiden eben behandelten dokumentarischen Publikationen zu geben, weil sie ausschließlich dem Auschwitz-Komplex gewidmet ist, nämlich das Buch "Auschwitz Zeugnisse und Berichte". Es wurde im Jahre 1962 von den ehemaligen Häftlingsprominenten H. G. Adler, Hermann Langbein und Ella Lingens-Reiner herausgegeben, wobei Langbein als sog. Generalsekretär eines in Wien angesiedelten sog. Auschwitz-Komitees wohl die wesentlichste Rolle spielte. Dieses Buch bietet gewissermaßen einen Querschnitt der bis zu diesem Zeitpunkt bekannten Berichte und Dokumente, die sich ausschließlich auf Auschwitz beziehen. Allerdings wurden darin die unmöglichsten Darstellungen, von denen wir einige ja schon kennenlernten, nicht ausgewertet. Trotzdem ist das Dargebotene -- wie schon der vorstehend angesprochene Nyiszli-Bericht zeigt -- immer noch fragwürdig genug.
Die Herausgeber preisen ihr Werk in einer einleitenden Betrachtung als "erste zusammenfassende Gesamtdarstellung" des Auschwitz-Komplexes an. Ihre Notwendigkeit begründen sie mit einigen bezeichnenden Sätzen, die bestätigen, daß man von Auschwitz bis zum Ende der 50er Jahre noch kaum etwas wußte und seine KL im Rahmen der 6-Millionen-Legende bis dahin eine durchaus untergeordnete Rolle spielten. Die Grunde hierfür wurden bereits an verschiedenen Stellen dieser Arbeit dargelegt. Sie sind natürlich für die Herausgeber ein Tabu, doch den Tatbestand als solchen können sie nicht leugnen, denn sie schreiben (aaO. Seite 5): "Man spricht und schreibt seit einiger Zeit mehr über Auschwitz... Fast alle Bücher in deutscher Sprache zu diesem Thema es gibt nur wenige -- sind langst vergriffen. Fremdsprachiges wurde kaum übersetzt."
Aus diesem Grunde -- so wird weiter ausgeführt -- hätten die Herausgeber es übernommen, "aus den Berichten Überlebender und einigen ergänzenden Unterlagen ein Buch zusammenzustellen, damit zumindest ein gewisser Überblick aller Aspekte dieses Konzentrationslagers ermöglicht wird."
Eine ganze Anzahl der Berichte wurde übrigens eigens für dieses Buch verfaßt -- 15 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges!
Das Bild von Auschwitz, das fortan zu gelten hatte, wird dann von den [206] Herausgebern in der Einleitung zusammenfassend festgelegt. Damit sollte der Leser zweifellos entsprechend eingestimmt werden, so daß er die selbst in dieser ausgewählten Zusammenstellung von Berichten auftretenden Widersprüche nicht so ohne weiteres bemerkt. Im übrigen wird der Quellenwert des Buches dadurch gekennzeichnet, Daß seine Herausgeber nach eigenem Eingeständnis "unwesentliche Irrtümer... stillschweigend tilgten" (aaO. Seite 14). Was unwesentlich war, bestimmten selbstverständlich sie allein. Gleichwohl gelang es ihnen offensichtlich nicht, alle Unebenheiten zu beseitigen. Das wird insbesondere an den Berichten von Höß, Nyiszli und Vrba/Wetzler über die Krematorien und Gaskammern von Birkenau deutlich, die unvereinbare Widersprüche aufweisen. Dadurch, daß diese Berichte nicht aufeinander folgen, vielmehr durch andere Berichte voneinander getrennt sind, wird der Durchschnittsleser aber -- wahrscheinlich erfolgreich -- hierüber hinweggetäuscht. Außer in diesen drei Berichten findet der Leser keinerlei Einzelheiten über die "Vernichtungsanlagen" in dem Buch; selbst in dem Abschnitt "Gaskammern und Krematorien" (Seiten 67-110 aaO.) wird er insoweit im wesentlichen mit Allgemeinplätzen abgespeist.
So haben die meisten in diesem Buch enthaltenen Aussagen kaum Substanz und lassen oft genug einzig und allein das Gerücht als Quelle der "Offenbarung" erkennbar werden. Nach allem, was wir schon wissen, ist es auch fast unnötig zu sagen, daß so gut wie nichts von dem, was die einzelnen Berichtsverfasser schildern, auch nur durch eines der im Anhang des Buchs wiedergegebenen Bilder und Dokumente belegt wird, obwohl die Herausgeber das eingangs versichern (aaO. Seite 14) (130). Was die Berichte am meisten auszeichnet, ist zweifellos die Farbigkeit ihrer Darstellung. Vieles liest sich wie eine kleine Novelle oder wie ein Auszug aus einem Roman, was die Lektüre für Lieschen Müller und Karl Jedermann sicherlich unterhaltsam macht, insbesondere dann. wenn es "gruselig" wird. Der zu Beginn dieses Kapitels erwähnte "Odysseuskomplex" scheint bei diesem Buch durchgehend Pate gestanden zu haben. Freilich muß angesichts dieses offenkundigen Phantasiereichtums davon ausgegangen werden, daß wohl die meisten Berichtsverfasser es mit der Wahrheit nicht allzu genau nahmen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß aus dem ganzen Buch eigentlich nur zweierlei deutlich wird. Zum einen ist es die Tatsache, daß es offensichtlich nur verschwindend wenige Berichte angeblicher Augenzeugen über die technische Handhabung der täglichen Vernichtung von Tausenden von Juden, also über den Kerntatbestand der [207] Auschwitz-Legende, gibt. Wir hatten das schon früher festgestellt, und zu Beginn der 60er Jahre verhielt es sich damit -- wie dieses Buch dokumentiert -- nicht anders. Zum anderen aber zeigt der Inhalt des Buches dem kritischen Leser unübersehbar, daß alle Berichte mit Einzelheiten über die sog. Vernichtungsanlagen nicht nur unvereinbare Widersprüche, sondern darüber hinaus sehr oft puren Nonsens enthalten, der hinsichtlich ihrer Unglaubwürdigkeit keinen Zweifel mehr läßt. Für letzteres soll hier aus Platzgründen nur ein Beispiel angeführt werden, nämlich die Erzählung eines gewissen Jehuda Bacon, betitelt: "Mit der Neugier von Kindern" (aaO. Seiten 151-153).
Dieser "Augenzeuge", der behauptet, im Alter von 14 Jahren mit anderen Altersgenossen einem "Rollwagenkommando" in Auschwitz-Birkenau angehört zu haben, berichtet allen Ernstes das Folgende: "Wir brachten Decken und Wäsche, aber besonders auch Holz aus dem Krematorium, das sonst zum Verbrennen benutzt wurde, zum Heizen ins Lager." (aaO. Seite 152)
Nun wissen wir also endlich, warum die Krematorien von Birkenau in so sagenhaft kurzer Zeit Tausende von Leichen einäschern konnten. Die SS verwendete hierzu ein ganz neuartiges und überaus energiereiches Brennmaterial, nämlich Holz! Damit sind endlich alle Zweifel beseitigt, womit denn nun eigentlich die Krematorien betrieben wurden und weshalb in allen Berichten darüber zwar wortreich von den vielen täglichen Transportzügen die Rede ist, die Millionen Juden zur Vernichtung nach Auschwitz gebracht haben sollen, nicht aber von den mindestens ebenso zahlreichen zur Herbeischaffung des Brennmaterials erforderlichen Transportzügen. Das nach Bacons Bericht zur Beheizung der Krematoriumsofen verwendete Brennholz stand sicherlich an Ort und Stelle reichlich zur Verfügung!
Und solchen Unsinn schluckt nicht nur ein breites Leserpublikum, ohne stutzig zu werden, sondern auch deutsche Richter akzeptieren einen solchen Zeugen widerspruchslos. Denn dank der Tatsache, daß Jehuda Bacon -- wie so viele seiner Rassegenossen -- Birkenau überlebte, obwohl es -- wie er schreibt -- schon bei seiner Ankunft im Lager "ohnehin feststand´ daß wir alle vernichtet werden" (aaO. Seite 151), konnte er im sog. Auschwitz-Prozeß als Gaskammerzeuge auftreten. Übrigens gab er bei dieser Gelegenheit als den Ort seiner Tätigkeit das Krematorium III an, während es in seinem Bericht das Krematorium II war (aaO. Seite 152) (131).
Auch fast alle übrigen Autoren dieser Berichtsdokumentation waren später Zeugen im Auschwitz-Prozeß. Sie konnten ihre Aussage teilweise [208] schon vorher über den Rundfunk verbreiten. So wurde schon vor Prozeßbeginn ein wesentlicher Teil der Beweisaufnahme in gewissem Sinne "koordiniert". Die Koordination war sicherlich nicht in jeder Hinsicht erfolgreich. Der eigentliche Zweck, den Auschwitz-Prozeß in Zusammenarbeit mit den Massenmedien psychologisch vorzubereiten, wurde jedoch zweifellos weitgehend erfüllt.
Wenden wir uns nun einem wichtigen Gewährsmann zu, der nicht nur in der eben behandelten Berichtssammlung von Adler/Langbein/Lingens-Reiner seinen Platz erhielt, sondern der auch gemeinsam mit einem britischen Journalisten während des Auschwitz-Prozesses 1964 ein eigenes Buch über seine Erlebnisse als KL-Häftling veröffentlichte. Es ist der heute in England lebende slowakische Jude Dr. Rudolf Vrba, dessen schon früher erwähntes Buch "Ich kann nicht vergeben" (vgl. Seite 125) wir im folgenden kurz betrachten wollen, bevor wir die für die Legende wesentlichen Einzelheiten daraus mit seinen früheren Angaben im WRB-Report und den Angaben anderer "Augenzeugen" vergleichen. Abgesehen von den sich daraus ergebenden Widersprüchen enthält nämlich sein Buch für sich allein schon zahlreiche Ungereimtheiten Unmöglichkeiten und Widersprüche zu bekannten Tatsachen, so daß es sich lohnt, einen Blick darauf zu werfen, um diesen "Augenzeugen" in jeder Hinsicht richtig einschätzen zu können. Sein "Werk" ist schon der äußeren Form nach die reinste Märchenerzählung, eine Sammlung sehr spannend und meist in Dialogform erzählter Erlebnisse vom Zeitpunkt seiner Festnahme in der Slowakei ab bis hin zu seiner angeblichen Flucht aus Birkenau, die er gemeinsam mit seinem Mithäftling und angeblichen Mitautoren seines Berichts im WRB-Report im April 1944 bewerkstelligt haben will. Die romanhafte Form mag im wesentlichen seinem Mitarbeiter an dem Buch Alan Bestic zu verdanken sein. Immerhin ist aber auch kaum eines dieser der Welt nach rund anderthalb Jahrzehnten mitgeteilten Erlebnisse in dem ihm zugeschriebenen Bericht des WRB-Reports auch nur angedeutet.
Alan Bestic findet im Vorwort des Buches lobende Worte für seinen Mitautor und "Helden" Vrba, über den er schreibt: "Er hat angestrengt und geduldig mit mir zusammengearbeitet. Ich mochte ihm meinen besonderen Dank für die unendliche Mühe aussprechen, die er sich in jeder Einzelheit gab; für die peinliche, fast fanatische Achtung, die er der Genauigkeit entgegenbrachte; und für den Mut, den diese kaltblütige Betrachtung zweier entsetzlicher Jahre verlangte." (aaO. Seite 8)
Schauen wir uns also einige Einzelheiten an, für deren Genauigkeit Vrba angeblich solche Mühe aufwendete.
[209] Da berichtet Vrba z. B. schon im ersten Kapitel in allen Einzelheiten über einen Besuch Himmlers in Birkenau, der im Januar 1943 stattgefunden haben soll (aaO. Seite 16-17). Tatsächlich war Himmler jedoch zuletzt am 17. Juli 1942 in Auschwitz-Birkenau (132).
Bei diesem Besuch im Januar 1943 soll Himmler der Vergasung und Verbrennung von 3000 polnischen Juden "in dem neuen Krematorium" beigewohnt haben. Allen Quellen zufolge kann das erste Krematorium in Birkenau aber nicht vor Ende März 1943 fertig geworden sein (133). An anderer Stelle seines Buches teilt Vrba mit, daß er im Verlaufe des Monats Dezember 1942 von Auschwitz nach Birkenau verlegt worden sei (aaO. Seiten 191-195). Schon damals will er auf dem Marsch nach Birkenau das Krematorium mit d er aus dem Schornstein schlagenden " gelben Flamme" gesehen haben (aaO. Seite 195). Andererseits behauptet er im Gegensatz hierzu, am Bau des Krematoriums "als Sklavenarbeiter´ beteiligt gewesen zu sein (aaO. Seite 17). Einen gewissen Höhepunkt an "fanatischer Achtung" vor "Genauigkeit" erreicht Vrba jedoch zweifellos bei der Mitteilung, daß in den Gaskammern und Krematorien von Birkenau innerhalb von drei Jahren 2 1/2 Millionen Menschen vergast und verbrannt worden seien (aaO. Seite 16). Das wurde bedeuten, daß die Krematorien noch bis Januar 1946 gearbeitet hätten, wenn das erste im Januar 1943 durch Himmler eingeweiht worden wäre (Vrba aaO. Seiten 16-17). Andernfalls hätte das erste Krematorium sogar schon im Herbst 1941 fertiggestellt sein müssen, da Himmler ja im Herbst 1944 die Einstellung der Judenvernichtung angeordnet haben soll (vgl. oben Seite 23). Übrigens sieht Vrba seinem für das Jerusalemer Gericht verfertigten Affidavit zufolge (aaO. Seiten 310-313) eine Bestätigung für die Richtigkeit der von ihm genannten Zahl von 2 1/2 Millionen Vergasungstoten darin, Daß auch Höß diese Zahl geschätzt habe, so daß sie beide "unabhängig voneinander" zum gleichen Ergebnis gekommen seien. Vermutlich bestand seine Genauigkeit im wesentlichen darin, das Höß-Affidavit von Nürnberg wenigstens in diesem Punkt "genau" zu kopieren!
Vrba erwähnt weiter der Wirklichkeit zuwider mehrmals, daß Höß noch im Jahre 1944 Kommandant von Auschwitz gewesen sei (aaO. Seiten 227 u.255) . Tatsächlich wurde Höß, im November 1943 nach Berlin versetzt (134). Auch weiß Vrba nicht die Lagerabschnitte von Birkenau richtig zu bezeichnen, obwohl er dort länger als ein Jahr gelebt haben will. Denn er bezeichnet das Männerlager als Lager A und das sog. Theresienstädter Lager (Familienlager) als Lager B, die beide durch einen Zaun getrennt gewesen sein sollen (aaO. Seite 206). Nach Smolen [210] handelt es sich um die Lager B II b und B II d, zwischen denen sich aber noch das Ungarnlager B II c befand (siehe den Lageplan bei Smolen, 3. Umschlagseite). Das Männerlager (B II d) war vom Ungarnlager durch eine Straße getrennt. Alles was Vrba von einem Treffen am Lagerzaun mit einem Mädchen aus dem Theresienstädter Lager berichtet, ist also offensichtlich reinste Phantasie, weil Männerlager und Theresienstädter Lager gar nicht benachbart waren.
Nicht einmal die genaue Lage der Krematorien scheint Vrba bekannt gewesen zu sein, da er berichtet, daß eines Tages Lastwagen ins Lager gekommen seien, um die Insassen des Theresienstädter Lagers zur "Vergasung" abzuholen (aaO. Seite 222). Denn die Krematorien mit Gaskammern befanden sich nach dem Plan von Smolen in der Nähe dieses Lagers; man konnte sie bequem zu Fuß erreichen 135. Andererseits arbeitete Vrba eigenen Angaben zufolge seit August 1942 beim sog. Kanada-Kommando, das unmittelbar neben den Krematorien III und IV stationiert war. Das steht wieder zu der bereits erwähnten Behauptung Vrbas im Widerspruch, er habe als "Sklavenarbeiter" am Bau des ersten Krematoriums mitgewirkt, denn das Kanada-Kommando hatte bekanntlich nur die Bekleidung der Häftlinge zu verwalten.
Das sind nur einige der Widersprüche und Ungereimtheiten, die das ganze Buch durchziehen und die nicht gerade für "Genauigkeit" des Autors Vrba sprechen. Doch soll dem Leser auch von der romanhaften Art der Schilderung hier eine Kostprobe gegeben werden, mit der das Bild von Auschwitz vom Autor selbst ad absurdum geführt wird.
Vrba konnte -- wie er berichtet -- mit den im Nebenlager untergebrachten Frauen ohne weiteres in Kontakt treten und freundete sich dabei mit einem wunderschönen jungen Mädchen an. Aus diesem Kontakt ergab sich eines Abends in seinem Zimmer- er bewohnte offenbar einen Einzelraum, da er ja Häftlingsfunktionär war -- die folgende Idylle (aaO. Seite 215):
"Rudi, sagte sie leise, >sieh mich an<.
Langsam wandte ich mich um und sah sie an. Sie kauerte nun auf dem Bett, und ich glaube, niemals etwas Schöneres gesehen zu haben. Ihr dunkelbraunes Haar fiel auf die Schultern herab. Ihre Augen waren verschleiert, aber sie lächelte noch immer, und ihr Mund war eine sanfte Aufforderung. Sie ließ sich zurücksinken, und die zarten Formen ihrer Brüste zeichneten sich schwach unter ihrer blaßblauen Bluse ab.
Die Schranken, alle Schranken waren verschwunden. Ich beugte mich über sie, so dicht über sie, daß ihr Duft mich einhüllte, und dieses Mal war alle Verlegenheit verschwunden.
[211] >Du riechst so schön< flüsterte ich töricht und verwirrt. >Warum riechst Du so schön?<
Sie lachte auf. Es war ein ziemlich atemloses, leises Lachen. >Seife, mein Liebling< murmelte sie. >Nichts weiter als Seife. Aber warum redest Du so viel?< -- "
Soweit dieser Auszug. Natürlich sollte "Rudi" (der Verfasser Vrba) zum wesentlichen kommen. Und so kam es auch. Alles spielte sich in seinem Zimmer ab, wo die beiden Liebenden dann erst am nächsten Morgen recht spät von einer anderen Lagerinsassin geweckt wurden. Mancher Frontsoldat oder Rüstungsarbeiter einer der vielen nachts unter dem Bombenhagel der alliierten Terrorflieger liegenden deutschen Städte hätte sicher gern mit dem Auschwitz-Häftling Vrba getauscht! --Indessen, so war es wohl wirklich nicht; allerdings fuhrt keine Stelle des Buches uns drastischer vor Augen, daß dieser Vrba nichts weiter als ein notorischer Lügner ist, dem man nichts, aber auch gar nichts glauben kann. Die ihm offensichtlich liegende erotische Note kam übrigens schon vorher einmal zum Ausdruck, als er davon berichtete, wie er zusammen mit 79 anderen in einem Viehwagen zum KL Majdanek transportiert wurde (aaO. Seite 53). Obwohl die 80 Menschen noch Gepäck mit sich führten, war aber immer noch so viel Platz, daß einem "Brautpaar" ein "besonderer Schlafplatz" eingeräumt werden konnte, auf dem sie ihre Hochzeitsnacht vollzogen. "Ein gewisses Maß an Ungestörtheit" war ihnen dabei gesichert, -- so behauptet jedenfalls Vrba! Die schmierige Phantasie des Autors wird hier von seiner Dreistigkeit im Lugen noch übertroffen. 80 Menschen mit Gepäck durften in einem Eisenbahnwaggon nicht einmal dann Platz finden, wenn sie eng gedrängt nebeneinander stehen wurden.
Dieser Dr. Vrba, der -- wie Butz mitteilt 136 -- früher auch den Namen Rosenberg oder Rosenthal geführt haben soll, ist aber nicht nur durch sein eben besprochenes Buch sowie als einer der Autoren des WRB-Reports bekannt geworden. Er erschien auch als Zeuge im sog. Auschwitz-Prozeß, wo der Vorsitzende des Schwurgerichts ihn wegen seines guten Gedächtnisses besonders lobte. In seinem Urteil bescheinigte ihm das Gericht, Daß er "einen ausgezeichneten und intelligenten Eindruck" gemacht habe (Seite 118 der Urteilsgrunde). Nun, intelligenter als die Richter dieses Prozesses, die er offensichtlich vollendet zu täuschen verstand, wird er vielleicht gewesen sein. Daß seine Intelligenz jedoch stets mit dem Bemühen um Wahrheit gepaart war, wird man kaum behaupten können, wenn man sein Buch und den ihm zugeschriebenen Teil des WRB-Reports gelesen hat. Die Richter des Auschwitz-Prozesses hatten beides augenscheinlich nicht gelesen.
[212] Übrigens wurde dem Gericht von dem Zeugen Wetzler, dem angeblichen Mitverfasser von Vrbas Bericht im WRB-Report (vgl. oben Seite 124), bei seiner Vernehmung eine in englischer Sprache verfaßte Schrift übergeben, die seinen Angaben zufolge mit einem 60-seitigen "Protokoll" übereinstimmen sollte, das er und Vrba gemeinsam nach ihrer Flucht aus Auschwitz-Birkenau niedergeschrieben hätten (137). Welchen Inhalt diese sonst in der Literatur nirgends erwähnte Schrift hatte, ob sie insbesondere mit dem Vrba/Wetzler zugeschriebenen Teil des WRB-Reports übereinstimmt, konnte ich nicht ermitteln. Adler/Langbein/Lingens-Reiner erwähnen ebenfalls einen "sehr umfangreichen Bericht", den Vrba und Wetzler nach ihrer Flucht verfaßt und "bei einer fünfstündigen Zusammenkunft" dem päpstlichen Nuntius übergeben hätten. Nicht viel später sei der Bericht an die jüdischen Organisationen in der Schweiz "gelangt", die ihn weitergeleitet hätten (138). Dies wiederum stimmt nicht ganz überein mit Wetzlers Angaben als Zeuge, der behauptete, ein Rabbiner Weismandel habe ihr "Protokoll" nach Budapest geschmuggelt, von wo aus es in alle Welt, u. a. an den Papst, den amerikanischen Präsidenten und den schwedischen König geschickt worden sei. Vom WRB-Report erwähnte Wetzler bei seiner Vernehmung offenbar ebenso wie sein Genosse Vrba nichts. Adler/Langbein/Lingens-Reiner erklären mit auffallender Zurückhaltung (aaO Seite 407) "Im November 1944 soll er (gemeint ist der Bericht; Kursiv-Hervorhebung vom Verfasser) vom War Refugee Board in englischer Sprache veröffentlicht worden sein."
Das alles erscheint, wie auch schon Butz bei der Behandlung des WRB-Reports feststellte, recht verworren und unklar (139). Weshalb weder das 60-seitige Protokoll, dessen englische Übersetzung Wetzler dem Gericht überreichte, noch der WRB-Report Gegenstand der Verhandlung im Auschwitz-Prozeß wurden, kann man nur vermuten. Die mir vorliegende Kopie des Vrba/Wetzler-Berichts im WRB-Report umfaßt einschließlich der beigegebenen Aufstellungen und Pläne (vier Seiten) insgesamt nur 33 Seiten.
Im Auschwitz-Prozeß, der ebenso wie der Jerusalemer Eichmann-Prozeß eine wichtige Funktion bei der "Absicherung" der Auschwitz-Legende und ihrer beabsichtigten Erhebung in den Rang einer geschichtlichen Tatsache zu erfüllen hatte, tauchte noch ein weiterer "dokumentarischer Bericht" auf, der sich nicht so ohne weiteres unter den Richtertisch kehren ließ, weil er offenbar von amtlicher polnischer Seite in den Prozeß eingeführt wurde. Derjenige, von dessen Hand er angeblich stammte, der ehemalige SS-Mann Broad (vgl. oben Seite 189), saß [213] mit auf der Anklagebank. Er wird selbst am meisten überrascht gewesen sein, daß dieser Bericht, mit dem er sich einst von den Engländern seine Freiheit erkauft hatte, nun nach so vielen Jahren des Verschollenseins plötzlich ins Licht der Öffentlichkeit trat und sich nunmehr gegen ihn kehren sollte. Vermutlich erinnerte er sich kaum noch an den Inhalt des einst von ihm Niedergeschriebenen. Indessen ist durchaus nicht sicher, ob das in den Prozeß eingeführte maschinenschriftliche Manuskript sich mit der von Broad verfaßten Urschrift deckte, die dem Gericht nicht vorlag. Broad selbst äußerte sich hierzu nicht. Allerdings stand mit der Abschrift dieses "Dokuments" natürlich sogleich auch ein Zeuge namens Winter zur Verfügung, der die Übereinstimmung der dem Gericht vorliegenden Abschrift mit der Urschrift bestätigte. Er erklärte dem Gericht, Daß er jener englischen Einheit angehört habe, bei der Broad kurz nach dem Kriege aus freien Stücken seinen handschriftlichen Bericht über Auschwitz abgefaßt habe. Er -- Winter -- habe diesen Bericht selbst Wort für Wort mit der Schreibmaschine abgeschrieben. Zusätze oder Abstriche seien dabei von ihm nicht gemacht worden. Die dem Gericht vorliegende Abschrift entspreche "getreu dem Original".
Der ehemalige Vorgesetzte des Zeugen Winter, der gleichfalls als Zeuge vernommene van het Kaar, bestätigte das.
Beide Zeugen machten auf das Gericht -- so die Urteilsgründe- "einen ausgezeichneten und glaubwürdigen Eindruck", der Zeuge Winter vor allem deshalb, weil er "klar, knapp und präzise aussagte". Und abschließend heißt es sodann in den Urteilsgründen (140): "Es besteht daher kein Zweifel, daß die verlesene Abschrift der handschriftlichen Urschrift entspricht."
Über diese Art von Beweisführung kann man als Jurist nur den Kopf schütteln! Da wird also dem Gericht ein unbeglaubigtes und keinerlei Echtheitszeichen tragendes Maschinenmanuskript -- zugegebenermaßen nur die Abschrift einer nicht mehr vorhandenen Urschrift -- als "Dokument" präsentiert. Der Verbleib der Urschrift interessierte offenbar niemanden mehr, ausgenommen vielleicht den Angeklagten Broad selbst. Der aber hatte nicht danach zu fragen. Dann bestätigen zwei Zeugen -- vermutlich deutschsprechende Juden, die seinerzeit auf dle deutschen Kriegsgefangenen losgelassen worden waren, um sie auf diese oder jene Art zu belastenden Aussagen zu "veranlassen" -- nach mehr als 15 Jahren "klar? knapp und präzise", daß dieses umfangreiche Maschinenmanuskript haargenau mit einem ihnen damals von dem Angeklagten Broad ausgehändigten handschriftlichen Bericht übereinstimme. Ob sie zuvor das gesamte Manuskript durchlesen konnten, ist [214] den Urteilsgründen nicht zu entnehmen und wohl auch unwahrscheinlich, da das eine verhältnismäßig lange Zeit erfordert hätte. Selbst wenn das aber der Fall gewesen wäre, so mußte man sich bei Anwendung auch nur eines Minimums an gesundem Menschenverstand sagen, daß die Zeugen den Gesamtinhalt des Originalberichts nach so vielen Jahren wohl kaum noch im Kopf haben konnten. Allenfalls konnten sie noch eine Vorstellung davon haben, daß der Bericht Negatives über Auschwitz enthielt. Sie konnten also tatsächlich die von ihnen geforderte Echtheitsbestätigung gar nicht mehr abgeben. Nicht nur die Feststellung einer wörtlichen, auch die einer nur sinngemäßen Übereinstimmung durfte nach mehr als einem Jahrzehnt zweifellos die Kräfte des menschlichen Gedächtnisses übersteigen. Ein solches Supergehirn können nicht einmal jüdische Zeugen haben, wenn man von ihnen auch schon allerhand Wunderdinge gewohnt ist. Das Gericht aber hatte auf Grund dieser Zeugenaussagen keinen Zweifel, daß die ihm vorliegende Abschrift der verschollenen handschriftlichen Urschrift entsprach! --
Was aber meinte eigentlich der Angeklagte Broad hierzu, der ja nun nach dieser "Beweisführung" als der alleinige Verfasser des Berichts in der dem Gericht vorliegenden inhaltlichen Form galt? Nun, er konnte natürlich nicht ableugnen, während seiner Gefangenschaft einen Bericht über Auschwitz verfaßt zu haben, der ihm damals zur Freiheit verhalf und ihn auch zunächst vor weiterer Verfolgung schützte (141) . Doch distanzierte er sich von dessen Inhalt, soweit ihm dies möglich erschien. Ein Bestreiten des Gesamtinhalts konnte für ihn nicht in Frage kommen, da er es sich als Angeklagter nicht leisten konnte, Gericht und Staatsanwaltschaft durch unnötige Widerspenstigkeit zu verärgern und sich dadurch die Aussicht auf eine möglichst geringe Strafe oder sogar einen Freispruch zu verscherzen (142). So übte er denn bei seiner Stellungnahme erkennbare Zurückhaltung. Bei Bernd Naumann (aaO. Seite 142) liest sich das so: "Nach einigem Zögern gibt Broad zu, Daß er der alleinige Verfasser dieses Berichts sei, schränkt jedoch ein, er könne sich nicht für den ganzen Inhalt verbürgen, da er manches auf Hörensagen geschrieben habe."
Es ist nicht mehr festzustellen, ob der Gerichtsvorsitzende ihn daraufhin gefragt hat, in welchen Teilen er denn den Bericht nicht mehr aufrechterhalten könne. Auch aus den Urteilsgründen ergibt sich das nicht. Sie vermerken die vorsichtige Distanzierung Broads nicht einmal. Das. was in diesem Bericht geschrieben stand, paßte ja auch zu gut zu einer ganzen Reihe von Zeugenaussagen und zu dem Bild von Auschwitz, von dem das Gericht wohl ausgehen mußte, wollten sich die Richter nicht [215] selbst Ärger einhandeln. So unterließ das Gericht es wahrscheinlich, insoweit in die Einzelheiten zu gehen und verlas den Bericht nur von vorn bis hinten, womit er in diesem Verfahren "Beweiskraft" erlangte. Und darauf allein kam es schließlich an!
Wie wenig Broad sich indessen mit den Einzelheiten des ihm zugeschriebenen Berichts identifizierte, wird aus dem Vorwort deutlich, das Jerzy Rawicz der ersten Auflage des vom Verlag "Auschwitz-Museum" nach Abschluß des Frankfurter Auschwitz-Prozesses als Broschüre herausgegebenen Broad-Berichts vorangestellt hat. Er fuhrt darin u. a. folgendes aus (aaO Seiten V-VI): "Broad spart in diesem Dokument nicht mit Worten scharfer Verdammung der verbrecherischen Tätigkeit des Menschenmords durch die SS... Während des Prozesses verurteilt Broad die SS-Verbrechen nicht mehr; im Gegenteil halt er sich solidarisch zu den übrigen Angeklagten, welche die Verbrechen ableugnen, sich nicht daran erinnern und keine Worte der Reue äußern... Jedoch konnte Broad, vom Vorsitzenden der Verhandlung direkt gefragt und durch die Fragen der Staatsanwaltschaft in die Enge getrieben, die Urheberschaft des Dokuments nicht leugnen."
So hat Broad also wahrscheinlich nur zugegeben, daß er seinerzeit einen Bericht für die englische Besatzungsmacht über Auschwitz verfaßte. Ob dieser aber mit der im Gerichtssaal verlesenen Abschrift deckungsgleich war, das konnte wohl selbst Broad nach so vielen Jahren nicht mehr bestätigen, auch wenn er es gewollt hätte. Um das festzustellen, hätte es der Vorlage des Originalberichts bedurft, von dem aber nicht einmal feststeht, ob er überhaupt noch existiert.
Es muß mithin davon ausgegangen werden, daß der Inhalt des eigentlichen ursprünglichen Broad-Berichts -- also der Urschrift -- nicht mehr feststellbar ist. Ob das damals von Broad schriftlich fixierte Bild von Auschwitz der Wirklichkeit entsprach, kann und braucht unter diesen Umständen nicht mehr untersucht zu werden. Korrekterweise kann also kein Historiker sich auf einen "Broad-Bericht" als Quelle beziehen. Die vom Verlag "Auschwitz-Museum" unter dieser Bezeichnung vertriebene Broschüre, die mit der im Auschwitz-ProzeS verwendeten angeblichen Abschrift des sog. Broad-Berichts übereinstimmen durfte, muß jedoch bei näherer Überprüfung als Fälschung- zumindest als Verfälschung des echten Berichts -- bezeichnet werden. Hierfür spricht schon die Tatsache, Daß die darin geschilderten teilweise grauenhaften Einzelheiten sicherlich die Auslieferung Broads an Polen zur Folge gehabt hätten, wenn sie auch in der Urschrift gestanden hätten. Zwar ist an keiner Stelle ausdrücklich von einer Beteiligung des angeblichen Verfassers [216] Broad an den geschilderten Verbrechen die Rede, sie wird jedoch durch die Art der Darstellung indiziert, zumal Broad zugegebenermaßen Angehöriger der Politischen Abteilung in Auschwitz war.
Davon abgesehen finden sich in dem angeblichen Broad-Bericht selbst weitere Anhaltspunkte dafur, daß dieses "Dokument" eine Falschung ist. Dieser Bericht macht vor allem schon in seiner Wortwahl nicht den Eindruck, daß er von einem ehemaligen SS-Mann stammen könnte. Auch ein SS-Mann, der sich von seinen ehemaligen Kameraden distanzieren wollte, hätte zweifellos in bezug auf seine Landsleute nicht von den "Deutschen", im Hinblick auf zum Tode verurteilte Polen aber von "Patrioten" und "Märtyrern" gesprochen, wie es in diesem Bericht geschieht (aaO. Seiten 13-16). Auch wurde er wohl kaum die Vokabel "vertierte SS-Bestien" fur seine ehemaligen Kameraden verwandt haben, wie es hier Broad in den Mund gelegt wird (aaO. Seite 36). Diese und ähnliche Ausdrücke in dem angeblichen Broad-Bericht weisen unverkennbar auf polnische oder andersrassige Urheber hin. Hierfür spricht auch das teilweise sehr schlechte Deutsch des Berichts, der sogar Wortbildungen enthält, die es im deutschen Sprachschatz gar nicht gibt. wie z.B. "Erfindungsheit" oder "Brandmark" (vgl. aaO. Seiten 31 und 71; gemeint waren offenbar "Erfindungsgeist" und "Brandmal"). Um Druckfehler handelt es sich hier mit Sicherheit nicht, da diese Wortbildungen auch in der 1973 erschienenen Dokumentation des Verlags "Auschwitz-Museum" wiederkehren, die den Titel "KL Auschwitz in den Augen der SS" trägt und u. a. auch diesen angeblichen Broad-Bericht enthält (aaO. Seiten 161 und 188). Da der als "intelligent" bezeichnete Broad nicht nur eine gute Schulbildung genossen, sondern sogar an der technischen Hochschule Berlin bis zum Jahre 1941 studiert hatte (143), sind ihm sprachliche Schnitzer dieser und anderer Art nicht zuzutrauen.
Für eine Falschung spricht weiter, daß der Bericht in verschiedenen Stilarten verfaßt ist, die auf verschiedene Verfasser schließen lassen. Teilweise ist es ein mehr oder weniger gewandter Berichtsstil, teilweise dagegen Erzählungsstil, in dem auch die direkte Rede nicht fehlt. Dieser Unterschied ist so auffällig, daß man sich über die Unverfrorenheit wundern muß, mit der dieser Bericht als von einer Person stammend bezeichnet wird. In Wirklichkeit ist in ihn wahrscheinlich manche Passage aus einschlägiger polnischer Greuelliteratur hineinverarbeitet worden.
Schließlich werden in dem Bericht auch Dinge erwahnt, die der angebliche Verfasser Broad weder selbst erlebt noch von anderen geh¨ört haben kann. So wird auf Seite 46 bei der Schilderung einer Häftlingsflucht [217] berichtet, daß die Flüchtenden im Schutze des Qualms von einem Scheiterhaufens auf dem gerade Leichen verbrannt wurden, "in den dicht angrenzenden Wald gesprungen" seien, ihr Fehlen aber erst zwei Stunden später bemerkt worden sei (aaO. Seite 46). Da die Häftlinge -- wie weiter berichtet wird -- nicht wieder gefaßt werden konnten, stellt sich die Frage, woher der angebliche Erzahler gerade diese Einzelheiten wissen konnte. Auch über die "Widerstandsbewegung" im Lager berichtet er Dinge, die bei der SS nicht bekannt gewesen sein konnten, da es sonst mit dieser Bewegung aus gewesen wäre. Den Vogel schießt der Fälscher jedoch am Schluß seiner Geschichte ab, wo er über das Ende von Auschwitz u.a. folgendes schreibt (aaO. Seite 88): "Irgendwo in den Trümmern lag ein verbeulter Blechnapf, aus dem wohl einstmals ein Häftling seine Wassersuppe verzehrte. Mit ungelenker Hand war auf ihm ein auf tobender See tanzender Kahn eingeritzt. Darüber stand: >Don't forget the forlorn man<! Die Rückseite zeigte ein Flugzeug, auf dessen Tragflächen man den amerikanischen Stern erkannte und das gerade eine Bombe ausklinkte. Die Beschreibung des Bildes hieß: Vox dei !"
Das eigenartige Deutsch des letzten Satzes -- allenfalls sinnvoll ware hier der Ausdruck "Beschriftung" -- deutet wieder einmal auf einen nicht-deutschen Verfasser des Berichts hin. Abgesehen davon fragt man sich aber auch hier, woher denn Broad von diesem "Fund". der dem Bericht zufolge erst nach der Räumung von Auschwitz gemacht worden sein kann, erfahren haben sollte.
Nach alledem ist der Schluß gerechtfertigt, daß dieser angebliche Broad-Bericht allenfalls in Teilen das Prädikat "echt" fur sich in Anspruch nehmen kann. Dabei muß allerdings offen bleiben, welche Teile daraus echt sein konnten. Aber hierüber konnte wohl auch Broad nur noch mit Einschrankung Auskunft geben.
Es erscheint unter den gegebenen Umständen müßig, sich hier noch mit weiteren Einzelheiten des angeblichen Broad-Berichts zu befassen, wenn dieser auch verschiedentlich als wichtige zeitgeschichtliche Quelle hingestellt wird. Die darin enthaltenen Angaben über die behauptete Judenvernichtung werden wir noch im Zusammenhang der anderen Augenzeugenberichte hierüber kennenlernen. Die diesbezüglichen Aussagen des Broad-Berichts sind fur unser Thema selbstverständlich ebenso von Bedeutung, wie die der sonstigen "Augenzeugen", denen wir in der einschlägigen Literatur begegnen.
Außer dem sog. Broad-Bericht hatte der Auschwitz-Prozeß, als er am 19. August 1965 mit der Verkündung des Urteils zu Ende ging, kaum [218] Neues an Aussagen über Auschwitz gebracht. Die in der Mehrzahl aus Israel und den Ostblockländern kommenden Zeugen hatten erwartungsgemäß das schon vor Prozeß beginn durch Literatur und Massenmedien bekannte Bild von Auschwitz -- nicht immer ganz widerspruchsfrei -- bestätigt, sich über die Durchführung der angeblichen Massenvernichtungen durch Gas in Birkenau aber im allgemeinen mit auffallender Zurückhaltung geäußert, so daß selbst ein Hermann Langbein in seinem Prozeßbericht nicht um die Feststellung herumkam (144): "Nur sehr wenig von dem, was sich vor und in diesen großen Gebäuden des Lagers Auschwitz abgespielt hat, können heute Augenzeugen bekunden."
Er meinte damit die Krematorien von Birkenau, über deren Anzahl man sich bekanntlich nicht einmal einig ist.
Trotz diesem fur die Zeitgeschichtsforschung im Grunde negativen Ergebnis des berühmten Auschwitz-Prozesses hat der ProzeS als solcher dem Auschwitz-Mythos zum entscheidenden Durchbruch verholfen (145). Hatte doch nun ein deutsches Gericht in einem fast zwei Jahre währenden Verfahren das "festgestellt", was man bisher nur aus Büchern, Zeitungsberichten oder Fernseh- und Rundfunksendungen erfahren hatte. Diese Tatsache mußte schon für sich allein dem von Natur aus autoritätsgläubigen deutschen Durchschnittsbürger genugen, der ja von den rechtsfremden Aspekten, unter denen dieser Prozeß von Anbeginn stand, nichts wußte oder auch nur ahnte. Doch soll diese Problematik im folgenden Kapitel gesondert untersucht werden. Die über den Auschwitz-ProzeJ3 erschienene Prozeßliteratur (Langbein, Naumann und Laternser) wird dabei berücksichtigt werden und einige zusätzliche Aufschlüsse geben.
Auch in den folgenden Jahren tauchten neue persönliche Erlebnisberichte über Auschwitz-Birkenau kaum noch auf. Das Buch von Hermann Langbein "Menschen in Auschwitz", das 1972 erschien, ist nichts weiter als ein aufgewarmter Aufguß längst bekannter Darstellungen in systematischer Aufbereitung, wobei der Autor teilweise auch eigenes persönliches Erleben mit eingeflochten hat. Doch ist das kaum der Rede wert, weil er als Schreiber des SS-Standortarztes in die uns interessierenden Verhältnisse in Birkenau ebenfalls keinen persönlichen Einblick hatte, was ihn indessen nicht davon abhält, Gerüchte darüber als Wahrheit wiederzugeben. Selbstverständlich zieht er insoweit vor allem auch Höß, Broad, Nyiszli und Vrba als "Quelle" heran, erwähnt aber eigenartigerweise den WRB-Report überhaupt nicht, nicht einmal in seinem Verzeichnis der unveröffentlichten Quellen am Schluß des Buches (Seiten 593-595).
[219] Überraschend an Langbeins Buch "Menschen in Auschwitz" ist zweierlei: Zum einen stellt er etwas fest, was bisher in der Auschwitz-Literatur geflissentlich übergangen wurde. Er schreibt nämlich (aaO. Seite 21): "Beschreiben Autoren Vorgänge, die sie nicht selbst beobachtet haben, dann sind Irrtümer verständlich; denn Gerüchte schmückten im Lager Ereignisse, die aus dem Alltag hervorstachen, mit Vorliebe aus. Kaum ein Autor konnte ihren Wahrheitsgehalt überprufen..."
Offenbar glaubte Langbein, sich das jetzt leisten zu können, nachdem die Auschwitz-Legende durch ihre gerichtliche "Absegnung" im Auschwitz-Prozeß den Anschein einer "offenkundigen historischen Tatsache" erhalten hatte. So täuscht denn Langbein in der einleitenden "Rechtfertigung des Autors" zu seinem Buch eine gewisse kritische Distanz zu den beschriebenen Ereignissen vor, die tatsächlich aber gar nicht vorhanden ist und ihn auch nicht hindert, selbst Gerüchte wiederzugeben.
Zum andern erwähnt Langbein in diesem Buch Rassinier, den man bis dahin in der einschlägigen Literatur totzuschweigen versuchte. Allerdings führt er im Literaturverzeichnis von Rassiniers Werken nur eines ("Das Drama der Juden Europas") auf, die übrigen verschweigt auch er, obgleich sie zum Teil mehr Gewicht haben. Bezeichnend aber ist, wie Langbein sich mit dem wissenschaftlichen Revisionisten Rassinier auseinandergesetzt hat. Er schreibt (aaO. Seite 24): "Über Publikationen wie die von Paul Rassinier, ist kein Wort zu verlieren; wer wie er in Zweifel zieht, daß es überhaupt in Auschwitz Gaskammern gegeben hat und die Aufzeichnungen von Höß, in denen der Vergasungsvorgang genau beschrieben wird, durch die Behauptung zu entwerten sich bemüht, sie waren nur wie Hieroglyphen zu entziffern, stellt sich außerhalb jeder Kritik. Kein angeklagter SS-Angehöriger hat das Vorhandensein von Vergasungseinrichtungen in Auschwitz abzuleugnen versucht; die Schrift von Höß ist einwandfrei lesbar."
So bemerkenswert es ist, daß hier endlich in einem Werk der Bewältigungsliteratur von Rassinier wenigstens Kenntnis genommen wird, so einfach macht es sich der Autor mit seiner Kritik an Rassiniers Forschungsarbeiten, die ja wesentlich mehr Argumente enthalten. Zweifel an den Gaskammern sind also nicht statthaft und wer sie trotzdem äußert, über den ist "kein Wort zu verlieren"! So einfach ist das! -- Zu den Aussagen der Angeklagten im Auschwitz-Prozeß wird im 5. Kapitel noch einiges zu sagen sein. Insoweit hat Langbein nicht nur unzulassig verallgemeinert, sondern auch die Motivationen der Angeklagten und die Frage nach dem Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen nicht [220] berücksichtigt. Das, was als die Handschrift von Höß ausgegeben wird, mag Rassinier als " Hieroglyphen" erschienen sein. Woher aber will Langbein wissen, wie die Originale der angeblichen Höß-Aufzeichnungen aussahen, wenn es sie überhaupt (noch) gibt?
Es mag aber noch seinen besonderen Grund haben, wenn Langbein so abwertend von Rassinier redet. Langbein gehörte nämlich als Schreiber des Standortarztes zur sog. Lagerprominenz (aaO. Seiten 18-19), über die Rassinier in einem seiner Bücher bemerkte (146), daß sie "uns in bezug auf Nahrung und Bekleidung so schamlos bestohlen, so übel behandelt, brutalisiert und uns derart geschlagen haben, daß man es nicht schildern kann, und die den Tod von 82 % -- so sagen die Statistiken -- von uns verursacht haben..."
Rassinier als ehemaliger KL-Häftling mußte es wissen, wenn auch die von ihm genannte statistische Zahl der Todesfälle noch andere Todesursachen einschließen wird, abgesehen davon, daß sie überhöht erscheint. Hatten vielleicht die Autoren von KL-Erlebnissen, die durchweg der Häftlingsprominenz angehorten, eigene Vergangenheit zu bewältigen und verbreiteten zionistische Greuelpropaganda deshalb um so lieber, weil sie damit von ihren eigenen Schandtaten ablenken konnten?--
Zum Abschluß dieses Überblicks sei nun nech ein Bericht besonderer Art erwähnt: das "Buch des Alfred Kantor". Es stellt nach Form und Inhalt eine Rarität dar, weil es sich nicht um einen Erlebnisbericht nach den bekannten Mustern handelt. Kantor war Häftling in verschiedenen KL, u. a. in Auschwitz-Birkenau, und hat das, was er dort erlebte, nach seiner Befreiung im DP-Lager Deggendorf auf Grund von in den einzelnen Lagern entworfenen Skizzen nachgezeichnet. Sein ebenfalls 1972 erschienenes Buch ist im wesentlichen nur eine Sammlung dieser nach dem Kriege entstandenen Aquarelle, die übrigens kaum das Prädikat "künstlerisch wertvoll" für sich in Anspruch nehmen konnen. Zu den einzelnen Bildern hat Kantor Anmerkungen verfaßt, die die jeweilige Darstellung erläutern.
Uns interessieren hier nur Kantors Darstellungen über Auschwitz-Birkenau. Das Bild, das Kantor mit seinem Buch von diesem angeblichen "Vernichtungslager" vermittelt, weicht auffallend von anderen Darstellungen ab. Wenn seine Zeichnungen wirklich unmittelbar nach seiner Befreiung 1945 entstanden sind, so ist das aufschlußreich genug, weil -- wie wir wissen -- damals durchaus noch kein gefestigtes Auschwitz-Bild bestand und die wichtigsten Darstellungen darüber erst viele Jahre später entstanden sind.
Gerade Kantors Buch könnte also, wenn sein Entstehungszeitpunkt [221] stimmt, jedenfalls einen Eindruck davon verschaffen, was es in Birkenau tatsachlich gab und was es nicht gab. Doch wenden wir uns den Einzelheiten zu.
Bemerkenswert ist vor allem, daß Kantor immer nur ein einziges Krematorium gezeichnet hat (vgl. aaO. Seiten 53,54,56-60,63,73). Um das alte Krematorium des Stammlagers Auschwitz kann es sich nicht handeln, da dieses ein Flachdach hatte, während Kantors Krematorium -- Oberschrift: "World's biggest crematory" (größtes Krematorium der Welt) -- als "lange niedrige Fabrikanlage mit einer Fensterluke unter einem Dach mit hohem Giebel" beschrieben wird und gezeichnet ist (aaO. Seite 54 und Anmerkung hierzu). Kantor war im übrigen Birkenau-Häftling. In Birkenau aber sollen nach den heutigen offiziellen Lagerplänen vier solcher "Todesfabriken" dicht beieinander gestanden haben, so daß auf Kantors Zeichnungen eigentlich auch die anderen drei hätten erscheinen mussen, wenn es sie gab. Lediglich das Bild auf Seite 34 (Lageransicht von Birkenau) läßt am Horizont drei schwarze Rauchfahnen erkennen, die laut Überschrift "Rauchwolken der Krematorien" darstellen. Wollte Kantor damit die drei sonst bei ihm fehlenden Krematorien ins Bild bringen? Vielleicht hat er es so gesehen; doch konnte es sich dabei auch um den Rauch von Industrieschornsteinen der benachbarten Industrieanlagen gehandelt haben. Gegenständlich kann Kantor all seinen Zeichnungen zufolge jedenfalls immer nur ein Krematorium gesehen haben.
Natürlich schlägt auch bei Kantor aus dem Krematoriumsschornstein eine "grelle Flamme", die "in krassem Gegensatz zu dem friedlich schlafenden Arbeitslager" stand (vgl. Anmerkung zu Bildseite 53 und Bildseiten 54,60 und 74). Sie existierte mit Sicherheit nur in seiner Phantasie. Oder arbeitete er nachtraglich Gehortes -- bewußt oder unbewußt mit in seine Zeichnungen hinein? Diese Beobachtung bezeugt -- wie schon mehrfach erwähnt -- etwas Unmögliches.
Aber auch zur Lage der Gaskammer -- Kantor weiß anscheinend nur von einer einzigen! -- und der Einäscherungsöfen hat er Erstaunliches zu vermelden. Sie lag zu ebener Erde im Krematorium, während die "Vorrichtungens die 1000 Menschen in 15 Minuten verbrennen" konnten (also die Einäscherungsöfen), sich im Keller des Krematoriumsgebäudes befanden. Die Gaskammer soll 250 m2 groß gewesen sein, und es konnten darin "bis zu 2000 Leute auf einmal vergast" werden (Bildseiten 54-55 und Anmerkungen hierzu). Rechnen kann Kantor offensichtlich nicht, da in diesem Fall 8 Menschen auf einen Quadratmeter gekommen sein müßten, was unmöglich ist. Das Patent, 1000 Menschen in 15 Minuten [222] zu verbrennen, ist verloren gegangen. In einem modernen Krematorium benötigt man heute immer noch zur Verbrennung einer Leiche 1 1/2 bis 2 Stunden.
Einen eigenartigen Vorgang hat Kantor auf Bildseite 57 festgehalten: Leichen angeblich vergaster Häftlinge werden aus der offenen Tür der "Gaskammer" herausgeholt und auf einen LKW verladen. Warum eigentlich, wenn der Verbrennungsraum sich doch im Keller desselben Gebäudes befand?
Übrigens erhielten Kantor die Pakete seiner Schwester am Leben, die "einen Christen geheiratet" hatte und deshalb in Prag bleiben durfte; er erhielt einmal im Monat ein solches Nahrungsmittelpaket (Anmerkung zu Bildseite 70: Paketempfang). Es besteht kein Grund diese Angabe zu bezweifeln, die allerdings auch so gar nicht zu den sonst üblichen Darstellungen über Auschwitz paßt (147).
Durch einen "Glïcksfall" konnte Kantor Auschwitz noch zu einem Zeitpunkt verlassen, da es "sicher schien", daß er "vergast" werden würde. (Anmerkung zu Bildseite 75). Dieser etwas unsinnigen Bemerkung hatte Kantor schon in der Einleitung seines Buches vorausgeschickt, daß seine Mutter sowie seine Braut Eva in Auschwitz vergast worden seien. Er hat das zwar nicht selbst gesehen und es zunächst auch nicht geglaubt, da es geheißen habe, beide seien nach Heydebreck verlegt worden, was wohl auch zutraf. Doch Kantor erläutert weiter, daß die SS es eben verstanden habe, "die Ausrottung der Juden zu einem verwirrenden, geheimnisvollen, Schritt fur Schritt erfolgenden Prozeß zu machen", so daß auch keines der Opfer Kenntnis von dem vollständigen Plan der "Endlösung" gehabt habe. Das widerspricht nun allerdings wieder der gerade zitierten Mitteilung zu Bildseite 75, wonach Kantor selbst kurz vor seiner als "sicher" erscheinenden Vergasung in ein anderes Lager verlegt wurde; ihm war dieses Vorhaben mithin nicht verborgen geblieben. Doch wer in derartigen Schilderungen Logik sucht, wird damit fast immer scheitern.
Soviel zum Inhalt dieses Buches, soweit es Auschwitz-Birkenau betrifft. Sind auch Kantors Erläuterungen unverkennbar weitgehend fremdbeeinflußt, so könnte er doch das, was er gezeichnet hat, wirklich alles so gesehen haben, wenn man von der aus dem Krematoriumsschornstein schlagenden Flamme einmal absieht. Es könnte also tatsächlich auch in Birkenau nur ein Krematorium und nicht deren vier gegeben haben. Und es wurden vielleicht wirklich einmal Leichen aus diesem Krematorium herausgeschafft, auf Lastwagen verladen und dann im Freien verbrannt (Bildseite 58), weil die Todesrate einer der vielen [223] Flecktyphusepidemien im Gebiet von Auschwitz die Verbrennungskapazität des Krematoriums überschritt. Kantor mag diesen von ihm beobachteten Vorgang unter dem Einfluß von Lagergerüchten nur anders gedeutet und an eine gerade erfolgte "Vergasung" innerhalb des Krematoriums geglaubt haben. Wir hätten damit ein klassisches Beispiel fur die massensuggestiv beeinflußte Entstehung von Vorstellungen vor uns, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun hatten. So gesehen könnten Kantors 1945 entstandene Bilder weit eher der Wirklichkeit entsprechen, als alles andere, was später über Auschwitz-Birkenau zusammengeschwindelt wurde. Die Frage, weshalb dieses mit dem heutigen offiziellen Auschwitz-Bild in vielerlei Hinsicht nicht in Übereinstimmung zu bringende Buch trotzdem noch 1972 in Deutschland verlegt wurde, muß offen bleiben. Der Leser mag sich die Frage selbst beantworten.
Doch wenden wir uns jetzt jenen zu, die ganz genau zu wissen vorgeben, wie es in den "Todesfabriken" von Birkenau zuging. Der Vergleich ihrer Darstellungen wird die Frage nach deren Wahrheitsgehalt von selbst beantworten.
ANMERKUNGEN
Die Anmerkungen sind zum Verständnis
des Textes nicht unbedingt erforderlich. Sie enthalten im wesentlichen
die Quellenbelege. Dem Leser, der sich mit dem Stoff gründlicher
befassen mochte, sollen sie darüber hinaus ergänzende,
vertiefende und weiterführende Hinweise geben.
110) Bekannte Gegenbeispiele sind:
a) Anne Frank, die im September 1944 nach Birkenau kam und im Oktober 1944 von dort in das Lager Bergen-Belsen verlegt wurde, wo sie später im Verlauf einer Typhus-Epidemie verstorben sein soll (Adler/Langbein/LingensReiner, "Auschwitz -- Zeugnisse und Berichte", Seiten 9 und 384).
b) Die Mutter des bekannten österreichischen Sozialistenführers und Volljuden Benedikt Kautsky, die zufolge eines Berichts der sozialdemokratischen "Wiener Arbeiterzeitung" (Dezember 1945) im Alter von mehr als 80 Jahren Ende August 1944 nach Birkenau kam, dort -- weil krank -- sogar ein eigenes Zimmer erhielt und im Dezember 1944 trotz sorgfältigster Pflege eines natürlichen Todes starb (Wiedergabe des Berichts in "Nation Europa", Heft 5 -- Mai 1970, Seiten 41-43).
c) Sowjetisches Dokumentarfoto aus der Zeitschrift "Sowjetunion" Nr. 3/1975, Seiten 18-19 ("Denk mit", Folge 3/1975, Seiten 56 57). Vgl. auch Anmerkung 205 zu Seite 138.
d) Im Frankfurter Auschwitz-Prozeß traten Zeugen auf, die noch als Kinder nach Auschwitz gekommen waren.
Die Autorin hat offenbar auch nicht bemerkt, daß schon die Existenz eines Lagerkrankenbaus in Birkenau ihrer Darstellung widerspricht.
111) Die Krematorien von Birkenau waren solche modernster Bauart. Das wird jedenfalls stets behauptet; andernfalls würde man sich ja auch zu den Behauptungen über die Verbrennungskapazität dieser Anlagen in Widerspruch setzen. Bei einem modernen Krematorium soll aber der verwendete Brennstoff jene hohen Temperaturen innerhalb der Ofenkammern erzeugen, die zu einer möglichst raschen und vollständigen Verbrennung der Leichen erforderlich sind. Geht der Brennstoff in Form einer Flamme zum Schornstein hinaus, so geht damit der größte Teil der Verbrennungsenergie verloren. Kein Ingenieur wird einen solchen Krematoriumsofen konstruieren. Häftlinge, die solches behaupten, geben also entweder nur Gehörtes wieder oder sie lügen. Zur Krematoriumstechnik vgl. die aufschlußreichen Ausführungen von Butz (aaO. S. 120-121; deutsche Ausgabe S. 158-160).
112)Vgl. Adelsberger aaO. Seiten 103-106.
113) Diese Darstellung entspricht übrigens vollkommen dem Eindruck, den ich bei mehreren Besuchen des Lagers Auschwitz im Jahre 1944 erhielt und in meinem in "Nation Europa" Nr.10/1973 enthaltenen Bericht wiedergegeben habe. Allerdings habe ich mich nicht entfernt so überschwenglich geäußert wie der ehemalige jüdische Häftling Klieger.
Übrigens vermittelt auch Benedikt Kautsky in seinem Buch "Teufel und Verdammtea -- allerdings mit erkennbarer Zurückhaltung -- einen ähnlichen Eindruck, wenn er schreibt, daß die Häftlinge von Auschwitz seit 1942 und noch ausgeprägter seit Frühjahr 1943 unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Vorbildung in den Arbeitseinsatz eingegliedert worden seien und zum Teil sogar mit Zivilarbeitern zusammengearbeitet hätten, was eine "Lockerung der Disziplin" mit sich gebracht habe (aaO. Seite 20). Und wörtlich führt er an anderer Stelle (Seite 47 aaO.) hierzu noch aus: "Für uns bedeutete das außerordentlich viel, abgesehen von dem schon angeführten Umstand, daß der Häftling die Möglichkeit erhielt, seiner Vorbildung gemäß beschäftigt zu werden, hörten die Mißhandlungen durch die SS fast vollständig auf, die durch die Kapos und Blockältesten gingen wesentlich zurück; ja, ich habe mehr als einen Fall erlebt, in dem die SS gegen Zivilarbeiter, die Häftlinge mißhandelten, mit Verwarnungen und Strafandrohungen einschritt."
Erinnert sei in diesem Zusammenhang nochmals daran, daß Kautsky Jude war und hier keineswegs nur die nichtjüdischen Häftlinge meinte.
114) Butz hat inzwischen anhand bisher unbekannter Quellen nachgewiesen. daß die angebliche Vernichtung der ungarischen Juden in Auschwitz-Birkenau nicht den Tatsachen entspricht. Diese weithin geglaubte Geschichte ist offenbar eine freie Erfindung zionistischer Kreise. Vgl. Butz aaO. Seiten 133-171; deutsche Ausgabe S. 173-223.
115 )Dieses grundsätzliche Unterstellungsverhältnis wird nicht davon berührt, daß Birkenau ebenso wie die unter der Sammelbezeichnung Monowitz bekannten Außenlager für einen nicht genau bestimmbaren Zeitraum -- es gibt in der Literatur unterschiedliche Angaben hierüber-- eine gewisse organisatorische Selbständigkeit besaß. Vgl. Kaul, "Ärzte in Auschwitz", Seiten 55-56, und "Anatomie des SS-Staates", Band 2, Seite 414 (Krausnick).
116) Ein bezeichnendes Beispiel hierfür ist der Satz, mit dem Klieger seine Ausführungen über die Birkenauer Krematorien abschließt: "Weit im Umkreise erklangen die Hilfe- und Angstschreie der Verzweifelten und wer sie hörte, wird sie wohl nie wieder aus den Ohren bekommen." (aaO. Seite 22).
Klieger selbst kann in Auschwitz derartiges wegen der zu großen Entfernung nicht gehört haben. Er hat das jedoch so geschickt umschrieben, daß ein flüchtiger oder unkritischer Leser den Eindruck gewinnen muß, Klieger sei insoweit Ohrenzeuge gewesen.
Immerhin bleibt Kliegers Bericht trotz allem eine wertvolle Quelle für die im Stammlager Auschwitz herrschenden Verhältnisse, wie er als Jude sie erlebt und empfunden hat.
117) Ein ehemaliger Birkenau-Häftling namens Robert Levy hat allerdings sogar sechs Krematorien für Birkenau "bezeugt"; vgl. Poliakov/Wulf, "Das Dritte Reich und die Juden", Seite 264.
118) Verlag Abelard-Schumann, London-New York-Toronto. Der englische Originaltitel lautet: I am alive!
119) Zum folgenden vgl. Hart aaO. Seiten 100-102.
120) Servatius aaO. Seite 68; Nellessen aaO. Seiten 153-156; Butz aaO. Seiten 184-186, deutsche Ausgabe Seiten 239-240; Arendt aaO. Seite 49.
121) Soweit ich feststellen konnte, geben lediglich Adler/Langbein/LingensReiner aus dem Manuskript des angeblich von Eichmann in Argentinien besprochenen Tonbandes einige Auszüge wieder, deren Echtheit nicht nachprüfbar ist und deshalb bezweifelt werden muß (vgl. "Auschwitz -- Zeugnisse und Berichte", Seiten 252f.). Soweit ihr Inhalt sich auf die angebliche Judenvernichtung bezieht, sind sie übrigens so vage und unbestimmt, daß sie schon deshalb als Beweismittel nicht in Betracht kommen können.
122) "Eichmann in Jerusalem", Seite 283.
123) Vgl. das Vorwort Seite 7.
124) AaO. Seite 264; vgl. hierzu auch Servatius aaO. Seiten 62ff.
125 )Arendt aa O. Seite 116; Servatius aaO. Seiten 52 ff.; Nellessen aaO. Seiten 160ff.; Butz aaO. Seite 183, deutsche Ausgabe Seite 236.
126) "Eichmann in Jerusalem", Seite 124.
127) Vgl. Rassinier, "Was ist Wahrheit?", Seiten 242-245, und "Das Drama der Juden Europas", Seiten 69-71.
Nach Angaben von Adler/Langbein/Lingens-Reiner (aaO. Seite 395) soll es sich bei Nyiszli um einen ungarischen Arzt gehandelt haben, der an der Universität Breslau zum Dr. med. promovierte. Er soll von dem SS-Arzt Dr. Mengele, für den er angeblich Leichen zu sezieren hatte, vor der Vergasung bewahrt und nach Rückkehr von Auschwitz in Rumänien zu einem nicht mitgeteilten Zeitpunkt verstorben sein.
128) "Drama der Juden Europas", Seite 64ff.; "Was nun, Odysseus?", Seite 79; "Was ist Wahrheit?", Seiten 88f., 242ff.
Die französische Fassung des Berichts erschien 1951 in der Zeitschrift "Les Temps Modernes", nachdem Nyiszlis Erlebnisse angeblich schon 1946 und 1947 in Rumänien und Ungarn publiziert worden waren (Adler/Langbein/LingensReiner aaO. Seite 396). Die Illustrierte "Quick" veröffentlichte den Bericht ab 15. Januar 1961 in Fortsetzungen (Rassinier, "Was ist Wahrheit?", Seite 243).
129) Emil Aretz, dem der Quick-Bericht vorgelegen hat, hat in einer sehr beachtlichen Abhandlung in der Zeitschrift "Der Quell" (Folge 9/1961, Seiten 411 ff.) die in diesem Bericht enthaltenen Widersprüche und Unmöglichkeiten unter dem Titel "Das fragwürdige Auschwitz" systematisch behandelt und insbesondere auch mit den angeblichen Krakauer Aufzeichnungen von Rudolf Höß verglichen.
130) Ähnliches läßt sich für das Werk des "Historikers" Prof. Walter Hofer "Der Nationalsozialismus -- Dokumente 1933-1945" feststellen, das sogar in den Schulen als Unterrichtsmaterial verwendet wurde und vermutlich noch immer verwendet wird. Die Hauptaussagen des Textteils in diesem Buch werden durch die im Anhang vorgewiesenen Dokumente, die teilweise -- wie etwa der sog. Gerstein-Bericht -- nicht einmal authentisch sein dürften, nicht bestätigt, was freilich wohl nur ein kritischer Leser mit einem gewissen Einblick in die Materie erkennen kann. Um so unverantwortlicher erscheint die Verwendung dieses Buches als Schullektüre.
131) Vgl. Naumann aaO. Seite 187 und Adler/Langbein/Lingens-Reiner aaO.; ferner Langbein, "Der Auschwitz-Prozeß", Seite 113.
Eine ausführliche Wiedergabe der Aussage dieses Zeugen im Auschwitz-Prozeß findet sich bei Inge Deutschkron, "... denn ihrer war die Hölle!" (Seiten 61-66 aaO.). Daraus ergeben sich noch einige andere Wunderdinge. So z.B., daß das Krematorium -- also nicht die Gaskammer -- "unterirdisch" angelegt war (aaO. Seite 63) und daß das "Zyklon B" durch eine Luke auf dem Dach der Gaskammer in zwei "Käfige" von etwa 40 cm im Quadrat geschüttet wurde. Später erzählte dieser "Zeuge" dann wieder, daß die Gastoten "in einem Aufzug... in den ersten Stock" befördert wurden, wo sie "mit Waggons auf Gleisen in die Öfen gefahren" worden seien. Also lag das Krematonum doch nicht unterirdisch?
Wenn Bacon seine Aussage wirklich in der von Inge Deutschkron wiedergegebenen Form machte, muß man am Verstand der Richter zweifeln, die diesem Zeugen Glauben schenkten, jedenfalls aber sich diesen Unsinn bis zum Ende ruhig anhörten.
132) Der deutsche Verleger bemerkt hierzu in einer Fußnote (Fußnote 1 zu Seiten 16-17 aaO.): "Ein Besuch Himmlers im Lager Auschwitz im Januar 1943 ist in der übrigen Literatur nicht belegt. Sicher ist, daß Himmler Auschwitz zweimal besucht hat. Der erste Besuch fand am 1. März 1941 statt, der zweite und offensichtlich letzte erfolgte am 17. und 18. Juli 1942. Mit der Schilderung dieses Besuchs beginnt Vrbas Aufzeichnung. Laut Höß "Kommandant in Auschwitz" schickte Himmler aber>verschiedentlich höhere Partei- und SSFührer nach Auschwitz, damit sie sich die Vernichtung der Juden ansahen<. Möglicherweise handelt es sich hier also um den Besuch eines anderen höheren SS-Führers. "
Indessen ist das an den Haaren herbeigezogen, weil Vrba selbst beschreibt, daß er Himmler von seinem früheren Besuch her genau kannte, weil er ihm in kürzester Entfernung gegenüber gestanden habe (aaO. Seite 14). Außerdem handelte es sich nach Vrbas Schilderung um die Einweihung des ersten neuen Krematoriums, zu der eben gerade Himmler erwartet worden sei.
Wäre also die Erklärung, daß die ganze Schilderung Vrbas über die angebliche "Einweihung" des neuen Krematoriums im Beisein Himmlers erlogen ist, nicht viel einleuchtender?
133) Vgl. auch oben Seiten 63-65.
134) Vgl. Broszat in Fußnote 2 zu Seite 130 der Höß-Aufzeichnungen "Kommandant in Auschwitz" und Kaul, "Ärzte in Auschwitz", Seite 332. Siehe auch Anmerkung 78 zu diesem Kapitel.
135) Vrba spricht andererseits selbst davon, daß man vom Theresienstädter Lager aus das Krematorium -- er spricht hier nur von einem! -- habe sehen können (aaO. Seiten 209, 211) und daß der "Kindergarten" dieses Lagers "im Schatten des Krematoriums" gelegen habe (aaO. Seite 222). Er verstrickt sich offensichtlich in seinem eigenen Lügengestrüpp!
136) Hoax, Seite 96; deutsche Ausgabe Seite 125.
137) Naumann aaO., Seite 193; Langbein, "Der Auschwitz-Prozeß",1. Band, Seiten 122f., 125.
138) AaO. Seite 407. Dort wird auch darauf hingewiesen, daß dieser Bericht im Nürnberger Wilhelmstraßen-Prozeß als Dokument NG-2061 vorgelegt und in der Berichtssammlung von Silberschein "Judenausrottung in Polen" veröffentlicht worden sei.
Vgl. hierzu auch die teilweise abweichenden Angaben bei Reitlinger aaO. Seite 622.
139) Butz deutet an, daß Vrba/Wetzler als Berichtsverfasser nur vorgeschoben wurden, als Folge der Nachforschungen Reitlingers nach den bis dahin anonym gebliebenen Verfassern des Hauptberichts im WRB-Report. Er hält den WRB-Report in allen seinen Teilen für eine Gemeinschaftsarbeit amerikanisch-jüdischer Organisationen.
Butz hat auch nachgewiesen, daß die von Vrba in seinem Buch im einzelnen geschilderten Umstände seiner Flucht aus Auschwitz-Birkenau nicht der Wahrheit entsprechen, was für sich allein schon geeignet ist, Vrbas Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen.
Vgl. zu allem "Hoax", Seiten 89-99; deutsche Ausgabe, Seiten 114-129.
140) Seiten 88-89 der Urteilsgründe.
141) Wie im Auschwitz-Urteil festgestellt wurde, war Broad den Engländern auch behilflich bei der Ermittlung der in Auschwitz beschäftigt gewesenen Personen sowie überhaupt von "Kriegsverbrechern" (Seite 325 der Urteilsgründe).
Bei dieser Art der Zusammenarbeit mit dem Landesfeind war er übrigens kein Einzelfall Wesentlich prominentere "Deutsche" als er verhielten sich ahnlich, um die eigene Haut zu retten. Butz erwähnt insoweit beispielhaft die Fälle Eberhard von Thadden und Horst Wagner, die beide als höhere Beamte des Auswärtigen Amtes mit der Judenfrage zu tun gehabt hatten (vgl. "Hoax" Seiten 158-159; deutsche Ausgabe S. 207-208). Allerdings führte eine solche Zusammenarbeit -- wie die Beispiele Höß und Pohl zeigen -- nicht immer zu dem erwarteten Erfolg. Es gab eben gewisse Gefälligkeitszeugen und sonstige "Mitarbeiter" der Alliierten, die man lieber für immer verschwinden ließ, nachdem sie ihre Dienste geleistet hatten. So war man vor späteren Überraschungen von dieser Seite am sichersten.
142) Broad wurde schließlich zu einer Gesamtstrafe von 4 Jahren Zuchthaus verurteilt, auf die seine Untersuchungshaft von rund 2 I/2 Jahren angerechnet wurde. Vgl. Naumann aaO. Seiten 14,272. Zu Broads Einlassung im Prozeß vgl. auch Langbein, "Der Auschwitz-Prozeß", Seiten 537ff.
143) Naumann aaO., Seite 23; Rawicz im Vorwort zum "Broad-Bericht", Seiten VIII-IX.
144) "Der Auschwitz-Prozeß", Band 1, Seite 88.
145) Daß man insoweit sogar im sog. "Nationalen Lager" die Flagge gestrichen hat, dafür ist das im Jahre 1975 in dem renommierten Druffel-Verlag erschienene Buch "Hier stehe ich..." ein Beispiel, in dem auf breitem Raum die Auschwitz-Legende ebenfalls als Tatsache hingestellt wird und lediglich noch Zweifel hinsichtlich der Zahl der "ermordeten Juden" geäußert werden. Der 1972 verstorbene Mitinhaber des Verlages Helmut Sündermann, dessen in den ersten Nachkriegsjahren im Nürnberger Gefängnis niedergelegte Lebenserinnerungen das Buch im wesentlichen enthält, soll auch der Verfasser des insoweit vor allem in Betracht kommenden Kapitels "Das Geheimnis der Endlösung" gewesen sein. Sündermann hat aber bis zu seinem Tode jedenfalls öffentlich niemals sich zur Unterstützung der Auschwitz-Legende hergegeben. Bezeichnenderweise sind in seinen 1965 erschienenen Tagebuchaufzeichnungen "Deutsche Notizen 1945/1965" keine Passagen enthalten, die mit den Ausführungen über Auschwitz in "Hier stehe ich..." vergleichbar wären oder sie gar stützen könnten.
146) "Die Lüge des Odysseus", Seite 22
147) Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat in seiner 1947 in 3. Ausgabe erschienenen Dokumentation über seine Tätigkeit in den deutschen KL bestätigt, daß seit dem Jahre 1943 regelmäßig Pakete an die KL-Häftlinge versandt werden konnten (aaO. Seiten 16-17). Auch den Häftlingen von Auschwitz wurden solche Pakete, wie ein Delegierter des Roten Kreuzes nach einem Auschwitz-Besuch im September 1944 seinem in der Dokumentation enthaltenen Bericht zufolge feststellen konnte, geschickt und "vollständig ausgehändigt" (aaO. Seite 92). Vgl. auch die Abhandlung des Verf. "Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die deutschen Konzentrationslager" in "Mensch und Maß", Folge 22/1975, Seite 1021ff., 1023.
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Ende Teil 9.
Hier is das drittes Kapitel, Teil 9, von "Der Auschwitz-Mythos -- Legende oder Wirklichkeit -- Eine kritische Bestandsaufnahme" von Dr. Wilhelm Stäglich. Es erschien in 1979 durch Grabert Verlag in Tübingen. ISBN 3-87847-042-8. Später, dieses Buch war verboten und zerstört in Deutschland. Aber Zensur ist unmöglich und auch sehr dumm. Diese Buch is noch einmal lebendig.
Dieser Text ist -- ohne kommerzielles
Interesse -- vom InternationalenSekretariat der Vereinigung der
langjährigen Liebhaber von Kriegs- undHolokaust-Erzählungen
(AAARGH) zu reinen Lehrzwecken ins Netz gesetztworden; er soll
zu weiterer Forschung anregen und eine maßvolle Verwendungfinden.
Die Postanschrift: PO Box 81475, Chicago,IL 60681-0475, USA.
Einen Text ins Netz zu stellen, ist, als ob man ein Dokument in
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Leser seinen Nutzen hat und gehen davon aus,daß er zu eigenen
Gedanken fähig ist. Ein Leser, der im Internet auf die Suche
nach einem Dokument geht, tut dies immer auf eigene Gefahr. Der
Verfasser ist für die hier anderen verfügbaren Texten
natürlich nicht verantwortlich. Mit Rücksicht auf Gesetze,
die in bestimmten Ländern (Deutschland, Frankreich, Israel,
Schweiz, Kanada und anderen) eine besondere Zensureinführen,
erfragen wir die in diesen Ländern lebenden Autoren nicht
um ihre Einwilligung, denn sie haben für eine Einwilligung
nicht die Freiheit.
Wir unterstellen uns dem Schutz von Artikel 19 der Erklärung
der Menschenrechte, der bestimmt:
ARTIKEL 19 der Menschenrechte: <Jederman hat
das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung;
dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und
die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen
und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu
empfangen und weiterzugeben.>Vereinigten
Nationen, 10 Dezember 1948.
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